1. Sanierung des Gotthard-Strassentunnel ?
2. Oder Neu-Bau einer zweiten Röhre ?
1. Pro oder Kontra 1. oder 2. Variante ? Das muss Jeder selber wissen. Was ich aber weiss ist, dass mit der zweiten Röhre früher oder später garantiert mehr Verkehr fliessen wird, weil diese 2. Röhre für den Verkehr nach kurzer Zeit freigeben wird, so sicher wie das “Amen” i.d. Kirche. Unsere Politiker behaupten natürlich wieder das Gegenteil, mag ja stimmen für die nächsten paar Jährchen, langfristig ist das aber sicher gelogen, frühestens wenn man glaubt, es sei “Gras” darüber gewachsen. Bei einem bin ich mir aber sicher, dass ich nicht Wahl-Manipulationen und solche Lügen noch unterstützen will.
2. Die Abstimmung über die 2. Röhre am 28.02.16, das ist klar ein Beschiss an den Stimmbürgerinnen & Stimmbürgern, von vorne bis hinten.
3. Weil schaut doch bitte bloss einmal, bevor Ihr den Stimmzettel ausfüllt, wie irreführend Frau BR-Leuthards DepartementDie schweizerische Bundesverwaltung ist in sieben Departemen... die Fragestellung in den Abstimmungsunterlagen, und natürlich auch noch auf dem Stimmzettel, formuliert hat.
4. Ich persönlich jedenfalls sehe auf dem Stimmzettel nirgends;
A) “Wollt Ihr dem – B a u – einer 2. Röhre am Gotthard zustimmen,
JA oder NEIN.
B) Wollt Ihr einer – S a n i e r u n g – des Gotthard-Tunnels zustimmen,
JA oder NEIN ?
Schlussfolgerungen;
1. Die Frage bleibt, wieso der Simmzettel nicht auch den Bau einer 2. Röhre enthält.
2. Oder wieso diese beiden Fragen nicht getrennt zur Absimmung kommen müssten ?. Meiner Meinung nach ist diese Abstimmung somit sowieso ungültig, weil dies, und auch der Abstimmungstext, nicht korrekt abgefasst worden ist, es somit auf eine Irreführung der Stimmbürgerinnen & der Stimmbürger hinaus läuft. Das Ergebnis wird dadurch verfälscht.
3. Der Bau einer 2. Röhre verstösst im weiteren ebenso klar & eindeutig gegen den Bundes-Verfassungs-Artikel Nr. 84, der unmissverständlich vorschreibt, kein Mehrverkehr.
Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr*1
1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs.
Er begrenzt die Belastungen durch den TransitverkehrAls Transitverkehr bezeichnet man Verkehr, der durch ein Lan... auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.
2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.
3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden.
Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.
Art. 196 Übergangsbestimmungen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung1
1. Übergangsbestimmung zu Art. 84 (Alpenquerender TransitverkehrAls Transitverkehr bezeichnet man Verkehr, der durch ein Lan...)
Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... zum Schutz des Alpengebietes vor dem TransitverkehrAls Transitverkehr bezeichnet man Verkehr, der durch ein Lan... abgeschlossen sein.
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Kommentare anzeigen Hide comments“Was ich aber weiss ist, dass mit der zweiten Röhre früher oder später garantiert mehr Verkehr fliessen wird, weil diese”
Es ist richtig, dass es mehr Verkehr geben wird, aber nicht wegen 2. Röhre oder sonst was, sondern weil die Bevölkerung zunimmt, dies explizit auf dem Personenwagenverkehr, welcher seit 1999 rund 300’000 Mehrdurchfahrten erzeugt hat. Und es wird mehr geben, da die Zunahme der Mobilität um rund 2-4% pro Jahr steigt und die Bevölkerung übrigens auch dank zu hoher Einwanderung um rund 5-10% pro Jahr
Fakt ist und bleibt aber die Schliessung über 3 Jahre:
Dies ist und kann nicht über eine Rolla (egal ob kurz oder lang) überbrückt werden, wer das immer noch glaubt wird mit bestimmtheit eines Besseren belehrt, wenn es zur Rollavariante kommt. Ich werde sicher nicht im Stau sehen, welchen man heute schon erkennen kann.
Verladezeit für Rolla wird heute schon auf rund 2-3 Std definiert. In dieser Zeit fahren stündlich über 500 Fahrzeuge auf den Platz für den Verlad. Wie da diese Menge verladen werden soll ist mir schleierhaft. Aber ich werde bestimmt mit meiner Videokamara dieses Geschehen und das Debakel filmen für die Nachwelt unter der Kategorie “Schidlbürgerstreich”
“Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.”
Die Menge hat er gesetzt 650’000
“Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein.”
Daher ist die Stufe 2 der Umsetzung auf 2017/18 definiert. Und seit 1999 wurde bereits um rund 20% reduziert auf 750’000. Den Rest wird über die Neat verladen, sofern die Kapazität zugelassen wird, was aber zur Zeit nicht danach aussieht (lassen wir uns überraschen)
Seit wann muss man über die Sanierung eines Strassentunnels abstimmen? Wir stimmen über einen zweite Rohre ab und sollte ein Ja dabei herauskommen wird diese auch gebaut. Nur eben mit dem kleinen und feinen Unterschied, dass die Sanierung nach der Eröffnung dieses Tunnels stattfindet. Statt Mio. in Provisorien zu investieren haben wir in 20 Jahren dann mal zwei Tunnels zur Verfügung.
Dieses Vorgehen verstösst auch nicht gegen Art. 84.
@ Herr Frischknecht,
Schauen Sie doch bitte einmal den Text Ihres Abstimmungs-Zettels an, dort steht nichts von einer 2. Röhre bauen, sondern von Sanierung der alten Röhre, was ich als eine bewusste Irre-Leitung der Stimmbürger/Innen benenne.
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) annehmen?
Und den Rest muss man lesen und dies sollte man einem mündigen Bürger noch zutrauen.
Aber eigentlich viel wichtiger sind die Kosten 1,2 bis 2 Milliarden für die Sanierung und ganzen Provisorien (ohne Zusatz Nutzen) dem stehen zwar 2.8 Milliarden dagegen mit dem zusätzlich zweiten Tunnel.
@ Herr Frischknecht
Auf dem Stimmzettel steht wörtlich nur;
“Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) annehmen ?”
Genau, das ist eine Irreführung, oder eine unkorrekte Auslassung. Die Fragestellung muss aber auf dem Stimmzettel klar und deutlich, eben unmissverständlich erfolgen.Das sind eben die “Buebe-Trickli”, die man immer wieder beobachten kann. Für eine direkte Demokratie gehört sich so etwas aber bestimmt nicht, weil so das Ergebnis manipuliert werden kann wie bereits erwähnt.
2. Viele lesen eben nicht noch den ganzen Text, sondern stimmen an Hand der Fragestellung einfach schnell ab.
3. Ebenso ist klar, dass Niemand gegen eine notwendige Sanierung des bestehenden Tunnel ist.
4. Ein viel günstigere Alternative (zu einem 2. Tunnel) wäre eine bereits dem Bundesrat vorgeschlagene versenkbare “Mitte-Fahrbahn-Leitplanke”, was die Tunnel mit relativem kleinen Aufwand auch sicherer macht.
Entweder ist der Stimmbürger so mündig das er auch liest was er abstimmt oder er lässt es besser. Egal wie die Fragestellung ist.
Was wollen Sie mit einer versenkbaren “Mitte-Fahrbahn-Leitplanke” erreichen? Jeder LKW wird dies durchschlagen und beim Tunnelbrand im Gotthard hätte es damals X mehr Todesopfer gegeben, viele konnten sich mit den Wenden in Sicherheit bringen können.
Was die Zahlen Fakten betrifft, hat dies Herr Schweizer umfangreich erläutert.
@ Herr Frischknecht,
Was die Zahlen betrifft ist nur relevant, was in der Bundesverfassung klar genug verankert ist, auch heute noch. Will man nach den demokratischen Regeln handeln, bräuchte es zuvor darüber rechtmässig eine Volksabstimmung. Hätte man z.B. in zwei Fragen übrigens auf den gleichen Stimmzettel nehmen können. Für mich gibt es auch noch eine Lebensqualität, dazu müssten wir uns halt auch etwas einschränken. Bennetzen Sie doch mal mit Ihrer Zunge den Zeigefinger und fahren Sie über ihren Sims vor dem Fenster, dann ist Ihr Finger schwarz.
Wenn der Alpentransit Verkehr nicht erhöht werden darf, so sind eindeutig neben den LKW eben auch die PKW enthalten wie folgt;
Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr*1
1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs.
Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.
2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene.
Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.
3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf – n i c h t * e r h ö h t – werden.
Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.
@ Herr Hottinger
Genau diese unsäglichen Doppelfragen sind viel die grösseren Stolperstein für gewisse Bürger. Da ich mich genau informiert habe, ist mein Ja auch klar.
Wegen mir brauchen Sie den Art. 84 nicht wiederholend in die Antwort schreiben, es reicht wenn es oben steht.
Was aber die Sicherheit betrifft, hat diese Priorität und dies ist nur mit dem zweiten Tunnel erreichbar.
Übrigens, dass mit dem Zeigefinger ist eigentlich bei einer sachlichen Diskussion unnötig.