Im Jahre 1993 wurde im Rahmen einer Volksabstimmung das Spielbankenverbot aufgehoben. Dieses ging aber nicht ohne einige ganz vernünftige Auflagen, die dem Schutz der Spieler dienen sollen.
Aus einem Sozialkonzept für die Spielcasinos geht dabei unter anderem hervor, dass bei einem Kunden, der offensichtlich überschuldet ist und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, eine Spielsperre auszusprechen ist. Das gleiche gilt auch beim Spiel mit Einsätzen, die vermutlich die Einkommensverhältnisse oder das Vermögen des Spielers überschreiten.
In der Praxis werden diese Sperren für suchtgefährdete Spieler sehr ernst genommen. Dass es dabei aber auch schon mal den Falschen treffen kann zeigt folgende kleine Geschichte.
Ein 70-jähriger Rentner, der in seinem recht erfolgreichen Arbeitsleiben ein nicht unbedeutendes Vermögen im siebenstelligen Bereich aufgebaut hat, verbringt seine Freizeit gerne in der Atmosphäre des Grand Casino Luzern am Spieltisch. Nachts bevorzugt er das AngebotAls Angebot im ökonomischen Sinn wird allgemein die angebot... vom Casino Online Switzerland. Seine Einsätze sind überschaubar und bewegen sich zwischen 100,- und 200,- Franken. Dieses unterscheidet sein Freizeitvergnügen von der unbekümmerten Vorgehensweise vieler Zocker, die recht schnell mit tausenden von Franken „um sich werfen“ um einen möglichst schnellen Gewinn zu erwirtschaften.
Doch ausgerechnet dieser Pensionär wurde von den Sozialkonzeptverantwortlichen des Casinos zu einem Gespräch vorgeladen, bei dem er seine finanzielle Situation dokumentieren musste. Selbstverständlich war seine wirtschaftliche Situation nur positiv zu bewerten und so erhielt er die Erlaubnis auch weiterhin in diesem renommierten Casino spielen zu dürfen. Dieses lehnte er jedoch ab und beschwerte sich bei der Leitung des Casinos.
Er teilte in einem recht scharf formulierten Brief seine Empörung mit, welche wohl auf das für ihn unverständliche Vorgehen des Verantwortlichen zurückzuführen war. So wurde ihm trotz Einsichtnahme in seine Finanzen mitgeteilt, dass er wohl deutlich über seine finanziellen Verhältnisse leben würde. Der Pensionär hatte sich bei den Vernehmungen wie ein Verbrecher behandelt gefühlt.
Letztlich stellte sich heraus, dass der einzige Grund, der zum Verdachtsmoment führte, das häufige Erscheinen des Pensionärs im Casino war. Aber gerade dieses häufige Erscheinen ermöglichte es dem Rentner erst mit kleinen Beträgen zu spielen und ist eigentlich bei vielen Rentnern zu beobachten.
Zu verstehen ist diese Vorgehensweise der Sozialkonzeptverantwortlichen nur durch die Vorgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), welche bei Nichteinhaltung des vorgegebenen Sozialkonzeptes sehr harte Sanktionen einleiten kann. Diese Sanktionen können bis zum Entzug der Spielbanken-Konzession führen.
Selbstverständlich verfügen die Spielbanken im Rahmen des Sozialkonzeptes über einen vorgegebenen Spielraum. So unterliegen die im Gesetz verankerten Früherkennungsmerkmale für Spielsüchtige durchaus einer gewissen Toleranz, werden aber zum Schutz der Spieler vom Gesetzgeber bewusst sehr niedrig gehalten.
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