78 Milliarden Franken wurden den Mietern in der Schweiz seit 2006 zu viel für ihre Wohnungen abgenommen – heute jeden Monat im Schnitt 370 CHF zuviel. Die Studie des Mieterverbandes betont, diese Entwicklung der Mieten sei missbräuchlich, die Schweiz kenne per Gesetz keine Marktmiete.
Der Vermieter darf für eine Wohnung nicht so viel verlangen, wie der Markt hergibt, sondern nur so viel, wie erlaubt ist, nämlich die sog. Kostenmiete. In erster Linie wären die Vermieter also verpflichtet, die Mieten höchstens an den Referenzzinssatz anzupassen. Dieser ist seit 2008 kontinuierlich gesunken, auf derzeit 1,25 Prozent. Entsprechend hätten die Mieten reduziert werden müssen.
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil dürfen Vermieter als Maximalrendite höchstens zwei Prozentpunkte mehr als den gesetzlichen Referenzzinssatz verlangen – aber bei Bauten, die nicht älter als dreissig Jahre alt sind.
Das Problem ist ganz einfach: Die Vermieter halten sich nicht ans Gesetz, und der Staat kontrolliert sie nicht. Die Mieten werden bei einem Mieterwechsel oft trotz sinkender Kosten nach oben angepasst. Und gemäss MV wurden in den letzten Jahren die Senkungen des Referenz-Zinssatzes nur in einem von sechs Mietverhältnissen zumindest teilweise weitergegeben.
Im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... sind ausserdem zahlreiche Vorstösse von rechts hängig, die das Mietrecht weiter aushöhlen wollen: So soll Mietern die Anfechtung des Anfangsmietzinses noch mehr erschwert werden: Die Mieten sollen mit dem (nicht beweisbaren) Argument der Orts- und Quartierüblichkeit legitimiert werden können.
Der MV verlangt seit Jahren wirksame Mietpreiskontrollen. Im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... sind entsprechende Vorstösse hängig, eingereicht von NR Jacqueline Badran (SP) und NR Carlo Sommaruga (SP). Konkret fordern sie eine periodische Revisionspflicht der RenditeDie Rendite (auch Rentabilität, Verzinsungssatz, Profitrate... auf den Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien. Damit das durchkommt, müssten aber die Wahlberechtigten aber endlich andere Vertreter in die eidg. Räte wählen …
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Vermieter:innen sollten den Neumieter:innen mittels eines Formulars (Formularpflicht) die Anfangsmiete bekannt geben müssen. Dies schafft Transparenz und hilft gegen Abzocke. Dazu braucht es einen echten Kündigungsschutz, wenn Mieter:innen von ihren Rechten Gebrauch machen.
Ein Mieter in Zürich hat einen Mietvertrag unterschrieben und zieht, kaum ist die Tinte trocken, gegen seinen neuen Vermieter vor Gericht. Der Mieter behauptet, der Mietzins, dem er soeben vertraglich zugestimmt habe, sei viel zu hoch.
Der Vermieter bestand darauf, dass zu bezahlen sei, was im Vertrag stehe. Wer bekam Recht? Der Mieter! Der Widerruf, welcher wie ein eklatanter Verstoss gegen Treu und Glauben aussieht, ist rechtens, weil der Vermieter für die Wohnung neu 2400 Franken verlangte – pro Monat 400 Franken mehr, als der Vormieter bezahlt hatte. Die Wohnung wäre für den neuen Mieter also pro Jahr 4800 Franken teurer gewesen, als für seinen Vorgänger. (nach SRF)
Klagen Sie gegen zu hohe Mietzinse, liebe Mieterinnen und Mieter!
Die tatsächlichen Mietpreise stehen nun in der Schweiz nach einer Raiffeisen-Berechnung 40% (!) über der gesetzlichen Kostenmiete, obwohl die Rendite den Referenzzinssatz um nicht mehr als 0,5 Prozent übersteigen dürfte. Schon heute sind viele Mietpreise illegal: Die Vermieter profitieren davon, dass der einzelne Mieter gegen eine Wuchermiete klagen muss und ein allfälliger positiver Entscheid des Gerichts nur für ihn allein die Miete senkt. Deshalb entrichten die Schweizer jedes Jahr 6 Mia CHF zu viel Miete. Dass gegen überhöhte Mieten von Gesetzes wegen vorgegangen wird, war von der SP gegen die \”bürgerliche\” Mehrheit bisher leider nicht durchsetzbar. Auch dieser Einsatz der SP für eine Mehrheit in diesem Land wird von den Wählenden nicht honoriert.
https://vimentis.ch/fuer-die-einhaltung-der-kostenmiete-gegen-hoehere-renditen/
Und warum wird dieser Einsatz der SP für diese Mehrheit nicht honoriert? Siehe mein Beitrag zum Zustand der SP.
Weil in der Schweiz die \”bürgerliche\” Mehrheit der Wählenden und Abstimmenden seit Jahrzehnten stramm die Vermieter unterstützt, kommen diese berechtigten Forderungen der SP nicht durch. Die demokratischen Mehrheitsentscheide in der Schweiz haben Sie, Herr Schneider, als in allen politischen Zusammenhängen hochkompetenter Bürger offensichtlich noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich bin froh, dass ich Ihnen wieder einmal auf die Sprünge helfen konnte.
Die SP vermasselt doch mit ihrem uneingeschränkten Internationalismus ihre guten politischen Vorschläge in der Innenpolitik sowie mögliche Wahlerfolge.
Mit Kostenmiete definiert einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten erforderlich ist.
Eine neue Studie des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass private Eigentümer die höchsten Mieten verlangen. Jede zweite Wohnung gehört Privaten. Dann folgen Bau- und Immobiliengesellschaften. Erst auf Platz drei kommen die institutionellen Anleger. Sie verrechnen ihren Bewohnern 4 Prozent weniger als die privaten Vermieter.
Genossenschaften verlangen 10 Prozent weniger für vergleichbare Wohnungen. Am besten kommen Mieterinnen und Mieter in einer Wohnung, die der öffentlichen Hand gehört, weg. Dort bezahlen sie 16 Prozent weniger Miete. Aber auch sie sind also immer noch 24 Prozent über der gesetzlichen Kostenmiete …
Alle Mieter müssen endlich vom Vermieter die noch fälligen gesetzlichen Anpassungen an den Referenzzinssatz verlangen – auch die Neumieter – und die noch nicht gewährten Mietsinssenkungen ab sofort selbst vornehmen. Was man nicht schuldig ist, muss man auch nicht bezahlen.
20% mehr Miete? Die Mieten liegen im Schnitt bereits 40% (!!!) über der gesetzlich erlaubten Kostenmiete. Der Referenzzinssatz lässt grüssen.
78 MIA CHF MIETZINS ZUVIEL VERSCHWINDEN IN DER SCHWEIZ IM JAHR IN DEN TASCHEN DER VERMIETER – 200 CHF PRO MIETER IM MONAT – weil die Mehrheit seit Jahrzehnten eine griffige Mietzinskontrolle blockiert und die Mieter die SP im Regen stehen lassen …
Heute liegen die Mieten 40% über der gesetzlichen Limite; die Eigentümer machen, was sie wollen. Die SP kämpft seit Jahren für eine wirksame Kontrolle und Massnahmen, wird aber von den 58% (!) Mietern im Regen stehen gelassen.
Seit Jahrzehnten fordert der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband eine lückenlose amtliche Mietzinskontrolle. Er will endlich staatliche Massnahmen gegen die riesigen ungesetzlichen Renditen. Total 10,4 Mia CHF werden den Mieterinnen und Mietern jährlich durch missbräuchliche Mieten entzogen – 2021 waren das im Durchschnitt 370 CHF monatlich pro Mieterhaushalt.
Gemäss Urs Bertschi, Co-Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Kanton Zug, habe sich das Wohnungsangebot für Normalverdienende in den letzten zwei bis drei Jahren weiterhin verknappt. Hinzu komme, dass viele Vermieter die Mietzinsen bei Mieterwechseln stark anheben würden mit der Begründung «Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit». «In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich noch nie so viele Anfangsmietzinsen angefochten wie in den letzten zwei Jahren.»
Diese Art von Mietzinserhöhung greife im Kanton Zug regelrecht um sich, so Bertschi. Dabei würden Anfangsmietzinsen bis 35% und mehr erhöht, ohne dass der Vermieter irgendwelche Mehrleistungen erbringe. Sein Tipp: «Mieterinnen und Mieter sollen sich unbedingt beim MV Zug beraten lassen und den Anfangsmietzins notfalls unbedingt anfechten.» (zentralplus)
Eine lückenlose staatliche Kontrolle und Durchsetzung (durch Bussen) der gesetzlichen Kostenmiete (analog zur Lohnüberwachung) wäre heute endlich mehrheitsfähig. Vorausgehen müsste eine Stabilisierung durch einen sog. \”Mietendeckel\”.
Die Mehrheit der Mieter hält auch eine sog. Mietpreisdeckelung für eine wirksame Massnahme. Die Eigentümer halten dagegen, dass dann nicht mehr in Mietobjekte investiert würde. Auch saniert würde nicht mehr. Bei einer Abstimmung darüber werden aber die Mieter die SP wie gewohnt im Regen stehen lassen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg hat die Sozialdemokratische Partei der Schweiz immer wieder Initiativen zur lückenlosen Kontrolle der gesetzlichen Kostenmieten eingebracht. Aber bei jeder Abstimmung wurde die SP von den Mietern, welche die Abstimmungsmehrheit mit Links hätten erreichen können, im Regen stehen gelassen. Heute stehen die Mieten im Durchschnitt 40% über der gesetzlich erlaubten Grenze, und offenbar erwarte nun Rechte, dass die SP jetzt ihre Empörung kundtue …
Die SVP weint im Wahlkampf 2023 Krokodilstränen über steigende Mieten. Sie stehen gegenwärtig mehr als 40% über der gesetzlichen Kostenmiete. Und wer hat die SP in den letzten Jahrzehnten bei Abstimmungen über eine Mietzinskontrolle des Bundes immer im Regen stehen lassen? Die SVP.
Pro Jahr bezahlen jetzt alle Mieter in der Schweiz zusammen 10 Mia CHF zu viel. Die Monatsmiete ist jetzt im Schnitt 370 CHF (!) über der gesetzlichen Kostenmiete. Schuld sind vor allem die illegalen und masslosen Mietzinserhöhungen bei Wohnungswechsel. Nur 2 von 1000 Neumietern fechten den Anfangsmietzins an. Da hilft nur noch eine staatliche Mietzinskontrolle.