Aargau: NEIN zu Ständeratswahlrecht für Auslandschweizer/-innen
Viele Auslandschweizer/-innen haben ihr Heimatland für lange Zeit oder gar für immer verlassen, trotzdem haben sie gemäss Art. 136 und Art. 143 BV die vollen Mitwirkungsmöglichkeiten in Bundesangelegenheiten. Die Konsequenzen ihres Abstimmungs- und Wahlverhaltens müssen sie aber nicht tragen. Jetzt sollen sie auch noch für die Ständeratswahlen im Kanton Aargau das Wahlrecht erhalten. Ich bin dagegen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsIch interessiere mich auch für US-Politik, kann aber auch nicht mitbestimmen, wer US-Präsident wird,
Obwohl das die ganze Welt betrifft.
Es sollte kein doppeltes Wahlrecht haben: Eines für das Heimatland und das Land das man sich ausgesucht hat.
Ja klar.
Passt gut zum Kt. Aargau.
M.E. sollten “Schweizer” mit mehreren Pässen kein Stimmrecht haben.
Schweizer Bürger/innen, die im Ausland Wohnsitz haben, behalten das Wahl- und Stimmrecht in der Schweiz. Sie können auch in Ämter in der Schweiz gewählt werden.
Schweizer Bürger/innen, die auch das Wahl- und Stimmrecht in ihrem Gastland haben, muss man von diesem Recht ausschliessen. Sie müssen sich für ein (1) Bürgerrecht entscheiden und das andere abgeben.
Herr “Oberli”
Da bin ich einmal 100 % gleicher Meinung: “Schweizer Bürger/innen, die auch das Wahl- und Stimmrecht in ihrem Gastland haben, muss man von diesem Recht ausschliessen. Sie müssen sich für ein (1) Bürgerrecht entscheiden und das andere abgeben.”
Aber was machen wir jetzt z..B. mit dem erst kürzlich gewählten FDP-BR-Cotti und SP-Cedric Wehrmuth, der eine FDP Bundesrat, der andere SP-Nationalrat Wehrmut, beide sind italienische und schweizerische Doppelbürger. C. Wehrmut kandidiert 2019 jetzt sogar (noch) als Ständerat, aber den Wehrdienst in der Schweizer Milizarmee hat er nicht geleistet?
Solche Doppelbürger mit zwei Pässen werden entgegen unserer Bundesverfassung, die den Anspruch und die Garantie einer rechtsgleichen Behandlung fest verankert hat in BV Art. 8, absolut nicht gerecht. Darum gehören diese Doppelbürgschaften gemäss dieser unserer Verfassung der Eidgenossenschaft schnellstens wieder abgeschafft.