Die Steuerfussschere zwischen den Gemeinden ist mit dem neuen Finanzausgleich noch weiter auseinander gegangen, obschon man im Abstimmungskampf vom Gegenteil gesprochen hatte. 2020 war der tiefste Gemeindesteuerfuss 50 Prozent, der höchste 127 Prozent. Mit dem Wegfall der Übergangsbeiträge dürften viele Gemeinden ihre bereits heute hohen Steuerfüsse nochmals erhöhen müssen. Der Regierungsrat verweist hier einfach auf die Ergänzungsbeiträge. Ziel von uns allen, inklusive Regierungsrat, müsste es jedoch sein, dass es fast keine Gemeinden gibt, die überhaupt in diese Lage mit den Ergänzungsbeiträgen kommen.
Die eigentliche Problematik ist, dass sich ein Teil der Aargauer Gemeinden mit ihren Steuerfüssen auf einem hohen Niveau befindet. Die finanzschwächeren Gemeinden dürfen nicht immer mehr auf der Strecke bleiben, und es darf nicht zu einer immer grösseren Kluft zwischen den Gemeinden kommen.
Oftmals sind es nämlich genau jene finanzschwächeren Gemeinden, welche man in der Entwicklung behindert, indem die Oberstufenschulstandorte in grössere Zentren verlegt werden – die selbstverständlich zu den vollen Kosten mitfinanziert werden müssen, obschon in der eigenen Gemeinde nun leerstehende Räumlichkeiten zu unterhalten sind – oder der steuerliche Pendlerabzug beschränkt wird – dies bei meistens sehr bescheidenem ÖV-Angebot. Im gleichen Moment verlangt man aber von jenen Gemeinden, selber mehr für ihre Attraktivität zu leisten und neue Steuerzahlende zu generieren.
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