«Transparency International Schweiz» sieht bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Unternehmen eindeutigen Handlungsbedarf. So sei der Deliktkatalog zu eng gefasst, die Transparenz zu tief. Auch die maximale Strafandrohung – die bisher noch nie vollständig ausgereizt wurde – sei mit fünf Millionen Franken zu tief um eine abschreckende Wirkung zu entwickeln. Weiter werden Strafurteile gegen Unternehmen nicht im Strafregister eingetragen, was auch von der OECD kritisiert wird. Dann gebe es kaum verlässliche Informationen zu sanktionsmildernden Verhaltensweisen, was den Anreiz zu Selbstanzeigen durch fehlbare Unternehmen stark schmälere.
Insgesamt gebe es klar zu wenige Verurteilungen, was unter anderem auch damit zusammenhänge, dass Korruptions- und Geldwäschereidelikte im Verborgenen stattfinden würden und die Strafverfolgungsbehörden ohne genügenden Anfangsverdacht nicht ermitteln können. Deshalb seien Selbstanzeigen wichtig, wofür es für Unternehmen in der Schweiz aber zu wenig Anreize und zu viel Rechtsunsicherheiten gebe. So erstaunt es kaum, dass es in der Schweiz bisher erst zu einem einzigen Fall einer Selbstanzeige gekommen ist.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel