1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

ABBAU DER SOZIALHILFE FÜR ÄLTERE ERWERBSLOSE VERHINDERN

Am 19. Mai 2019 müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten​​​​​​​​​​​​​​​ des Kan­tons Bern ent­schei­den, ob sie die Än­de­rung des Ge­set­zes über die öf­fent­li­che So­zi­al­hil­fe, wel­che das Kan­tonspar­la­ment be­schlos­sen hat, an­neh­men wollen. Ziel der Vorlage ist die “Kürzung des sog. Grundbedarfs”. Gemeint ist damit, dass man die Beiträge der kommunalen Sozialämter kürzen wolle. Der Bedarf der Betroffenen bleibt natürlich bestehen, den kann man nicht kürzen …

Die Beiträge sollen generell um 8% und in gewissen Fällen um 15% oder 30% gekürzt werden. Das würde vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Drittel der unterstützten Personen ausmachen, treffen. SP, Grüne und Sozialverbände sind gegen solche Kürzungen. Sie haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, über den ebenfalls abgestimmt wird.

Di​e menschenunwürdigen Änderungen des bernischen Sozialhilfegesetzes dürfen nicht angenommen werden. Eine Zustimmung würde die schweizweit anerkannten SKOS-Richtlinien aushebeln und zu deren Erosion führen.

Der Hebel muss anderswo angesetzt werden – bei der Verlagerung der Sozialhilfe von den überforderten Gemeinden auf die Kantone und auf den Bund.

Liebe Leserinnen*, lehnen Sie bitte solche Vorlagen ab! Sie verhindern damit eine schweizweite Erosion des Sozialwesens.

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20​. März 2020

Den heute bereits 3000 Leserinnen* danke ich für ihr Interesse an diesem Thema. Meine 61 Blogs haben übrigens heute alle zusammen bereits 269000 Aufrufe. (* Männer sind mit gemeint; der maskuline Begriff ist ja im femininen bereits enthalten.)

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20. Juli 2020

Heute hat dieser aktuelle Blog 4000 Leserinnen*.

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20. November 2020

Heute hat dieser Blog 5000 Leserinnen*. Alle meine 87 Blogs haben zusammen 438000 Aufrufe …

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1. Juli 2021

Anträge für Überbrückungsleistung​​en an ältere Arbeitslose können ab 1. Juli 2021 gestellt werden. Sie sichern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Überbrückungsleistung​​en sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.​

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Gerade einmal jeder siebte über 55-Jährige, der arbeitslos geworden ist, findet wieder eine Stelle. Arbeitslos zu werden gegen das Rentenalter hin, bringt ein grosses Armuts- und Erkrankungsrisiko mit sich.

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Comments to: ABBAU DER SOZIALHILFE FÜR ÄLTERE ERWERBSLOSE VERHINDERN
  • April 22, 2019

    Schreiben Sie aber bitte am 19. Mai 2019 ein JA zum Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe»: Mit der Sozialhilfekürzung um 8 % und mehr (!) werden die Armen bekämpft und wird MEHR Armut geschaffen.

    Diese Kürzungen hätten gravierende Folgen für die Betroffenen. Die zu tiefen Ansätze reichten kaum mehr zum Leben. So stünden einer vierköpfigen Familie für die Ernährung noch ganze fünf Franken pro Tag und Person zur Verfügung. Die vom Grossen Rat beschlossenen Kürzungen beträfen vor allem Kinder und Jugendliche: Diese machen einen Drittel der unterstützten Personen in der Sozialhilfe aus.

    Sinnvoller ist es, die Sozialhilfe zu reformieren, was zu tieferen Kosten führt und vor allem auch den bedürftigen Personen wirklich hilft. Dazu braucht es mehr Arbeitsplätze und gute Weiterbildungsangebot​e, und wer nach Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos wird, soll nicht mehr auf das Sozialamt gehen müssen, sondern Ergänzungsleistungen erhalten.

    Deshalb Ja zum Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» am 19. Mai 2019!

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  • April 22, 2019

    So wie ich das mitbekommen habe,wird nur dort gekürzt,wo die Kooperation der Sozialbezüger nicht funktioniert.So hat es eine Angestellte vom Sozialamt in der Arena-Sendung erklärt.Kooperiert der Sozialbezüger,von der ersten Woche an und bemüht sich, die an ihn gestellten Pflichten zu erfüllen,bleibt der bisherige Satz.Kooperiert er nicht,(was offenbar heutzutage keine Einzelfälle mehr sind!)stellt ihm das Sozialamt ab dem ersten Monat ein gekürztes Rentengeld zur Verfügung.Die Klienten können so selber ihre “Lage” verbessern oder eben verschlimmern.Ich kann da keine willentliche Kürzung feststellen sondern nur eine “Umkehr” im Sinne,dass das Sozialamt nicht erst mit Drohungen von Rentenkürzungen seine Klienten zum Handeln zwingen soll,sondern das von Anfang an klar ist,dass nur,wer ernsthaft kooperiert,auch den maximalen Rentensatz erhält.Ich finde das durchaus vernünftig und müsste doch die Arbeit der Sozialhelfer auch etwas erleichtern.

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    • April 22, 2019

      Das Sozialhilfegeld ist keine Rente, wie Sie schreiben, Herr Wolfensperger.

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    • April 22, 2019

      Ja da haben Sie schon recht..!..eigentlich ist es “geliehenes” Geld,dass der Schweizer Bürger bei wieder besseren Lebensumständen den Gemeinden zurückzahlen sollte.Frage in den Blog:..wieviele sind das???
      Ich gehe davon aus,dass es bestimmt welche gibt,die sind dankbar gewesen für die Starthilfe,und haben bereitwillig den Gemeinden das erhaltene Geld wieder zurück bezahlt.
      Aaaber der grosse Rest…???…Ich frage mich,wie das den die armen Lànder,wie Rumänien,Bulgarien.Mo​ldawien,Italien,Spani​en handhaben!!…haben die auch diese sozialen Stützungs-Programme??​..was macht die Schweiz,wenn sie dereinst wieder in Armut und Bescheidenheit leben müsste..??!!
      Lieber nicht daran denken…!!

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    • April 22, 2019

      Herr Brian Bader

      Formell haben Sie Recht Herr Bader, jedoch die tatsächliche Praxis betrachtet, ist dies eben faktisch heute schon bei einer Mehrzahl schon so etwas wie eine Leibes-RENTE, in (zu) vielen Fällen gleich lebenslänglich.

      Ke​ine Arbeit ist zu niedrig,
      jede Arbeit hat seinen Wert.

      Von M. Gandhi

      Mensch höre auf den Ruf deiner Seele,
      und mache diesen Ruf zu deinem Beruf,

      dann bist du zufriedener,
      glückli​cher,
      und gesünder.

      Von Immanuel KANT

      Denn jeder Mensch bekommt seit Geburt wundersame Talente mit auf seinen Lebensweg hinieden, und wer diese Talente erspürt (Kinder können das noch),
      der ist zufriedener, (durch freudvolle Tätigkeit)
      glücklich​er und gesünder. Letzteres aber ausschliesslich nur wer genau diese Schritte einhält, ansonsten eine unvermeidliche Krankheit ihn immer dorthin zwingt, wo er partout nicht hin will. Dies aus verschiedenen Gründen, Sozialhilfe, ausser NOTHILFE längstens drei Monate, ist für jeden Menschen bestimmt viel schädlicher, dies weil es hindert lebendig zu sein. Wer seinen Lebenszweck nicht Folge leistet muss schlussendlich also wieder gehen, nach diversen gut gemeinten, liebevollen Warnungen des Schicksals. Das ist Gerechtigkeit, wie sie der Mensch nie erfüllen kann, eine wahre LEBENSHILFE.

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    • April 22, 2019

      Es gibt halt auch die “Versuchung”(vor allem bei jungen Menschen!)sich möglichst ohne grossen “Aufwand” durchzuschlagen!Halt mal dies und das ausprobieren.Halt mal rasch eine Auszeit nehmen usw.Oft ohne grosse daran zu denken,wie sich später wieder eine Stelle finden lässt.Auch Lehrlinge brechen oft zu rasch eine Lehre ab,weil es an Durchhalte-Willen fehlt,oder es passt einem einfach irgend etwas nicht in den Kram.Es ist falsch,wenn man diesen jungen Menschen Sozialhilfe garantiert,ohne dass sie auch ernsthaft eine neue Arbeit bzw. Lehrstelle anpeilen.Arbeitslosen​geld,Sozialhilfe,Ergä​nzungsleistungen verleiten eben leicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und erst mal ein bisschen Geld vom der ALV,..oder schlussendlich Sozialhilfegeld zu beziehen.Man kann ja dann,wenn`s ausläuft schon wieder irgendwo rütteln gehen.Einfach bis das Anrecht auf weitere Leistungen wieder “fällig” wird.Man muss ehrlich sein!Es gibt diese Spezis eben schon auch!!Es gibt auch welche,die sich so Sprachaufenthalte “organisieren”(vor allem in der Studentenschaft!)Die Leute auf den Sozialämtern können jedem solche Geschichten erzählen!Dürfen aber nicht !!Schweigepflicht!!
      ​Heere Worte Herr Hottinger!Von der Mehrheit sehr wohl befolgt!Jedoch sollte es nicht immer nur auf “Kosten” dieser “schweigenden und arbeitenden Mehrheit sein!!

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    • April 23, 2019

      «Es gibt halt auch die “Versuchung”(vor allem bei jungen Menschen!)sich möglichst ohne grossen “Aufwand” durchzuschlagen!»

      ​Herr Wolfensperger, es sind bestimmt auch junge Menschen dabei, die sich mit Sozialhilfegelder durchschlagen. Eine Statistik des BFS zeigt aber, dass es mehrheitlich Personen von 50 bis 64 Jahren sind, die eine lange Bezugsdauer aufweisen. Im Jahre 2011 waren es durchschnittlich 41 Monate und im Jahre 2017 bereits 54 Monate. Bei den 18-35-Jährigen sind es 25 Monate, was aber nicht heissen muss, dass diese Bezugsdauer «normal» ist.

      Diese «Leibrente», wie sie Herr Hottinger nennt, trifft eher auf die über 50.-jährigen zu, die aber meiner Meinung nach nicht freiwillig zustande kam.

      https://www.bfs.adm​in.ch/bfsstatic/dam/a​ssets/6546136/master

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    • April 23, 2019

      Ja das stimmt so schon!Diese Arbeitslosengruppe ist aber wohl eher diejenige,die bei der Kooperation auch keine Probleme macht.Nur,warum werden denn so viele um dieses Alter 50 zig plus arbeitslos?Da schliesst sich halt der Kreis wieder,weil durch die freie europaweite Stellesuche sich allemal Leute anbieten,die arbeiten gerne für 2/3el oder gar die Hälfte dessen,was sie dem fünfzigjährigen Schweizer bezahlt haben monatlich!!Gerade Unternehmen die dann noch durch Chefs aus der EU geleitet werden,(zumeist aus Deutschen Landen!!)ist es halt verführerisch,Landsle​ute zu holen,…!…oder ehemalige Mitarbeiter,von wo er hergekommen ist??
      Schengen mit seinen Kehrseiten lässt grüssen!

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    • April 25, 2019

      Herr Hottinger

      Wie oft wollen Sie Kant und Gandhi noch mit diesen Sprüchen zitieren?
      Meinen Sie es wäre lustig, wenn der Erwerb kaum zum Leben reicht?
      Schon mal was von Working Poor gehört?

      Oben wird durch Verwaltungsräte, Manager und Aktionäre abgesahnt, ja, so macht Arbeit Spass. Nur wo bleibt am Ende die Gerechtigkeit?

      Und dann werden je länger je mehr sogenannte Bullshit-Jobs erzeugt, während diejenigen welche nützliche Arbeit mit Wertschöpfung betreiben eingespart werden:

      Bullshit-J​obs: Der grosse Leerlauf

      Entlassun​gen bei der Produktion, Aufstockung im Management. «Es ist, als würden die Konzerne endlos das Fett von der untersten Ebene der Werkstätten abschneiden und die so erzielten Einsparungen dazu verwenden, einige Etagen höher immer mehr unnötige Arbeitskräfte einzustellen», hält der amerikanische Anthropologe David Graeber in seinem Bestseller «Bullshit Jobs» fest.
      David Graeber geht noch einen Schritt weiter: Er hegt den Verdacht, dass es der Welt in diesem Fall sogar besser ginge ohne diese Bullshit Jobs. Umso mehr, als er überzeugt ist, dass ein beachtlicher Teil der Bullshit-Job-Halter wüssten, dass sie eigentlich für eine ziemlich sinnlose Arbeit relativ gut bezahlt würden (siehe «Ich war schockiert» auf Seite 34). Er stützt sich dabei auf Umfragen aus Grossbritannien und den Niederlanden, wo 37 respektive 40 Prozent der Befragten angaben, es gebe keinen stichhaltigen Grund dafür, dass ihre Stelle existiere. Sinnentleerung total.

      Die Schweizerische Depeschenagentur ist jedenfalls kein Einzelfall. Im Gegenteil: Gemäss dem emeritierten Professor Norbert Thom, Spezialist für Organisationslehre und Personalwesen, ist dies ein ziemlich häufiges, wenn auch ineffizientes Vorgehen. Eigentlich müssten die Firmen das Kerngeschäft ausbauen und das Drumherum zurückstutzen, sagt Thom. Doch letztlich geschieht genau das Umgekehrte – auch weil die «Overhead-Leute sich einfach besser zu verteidigen wissen als die Frontkämpfer».

      htt​ps://www.msn.com/de-c​h/finanzen/top-storie​s/bullshit-jobs-der-g​rosse-leerlauf/ar-BBW​3w9L

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    • April 25, 2019

      © Herr Huber

      Ich bin ja auch der Meinung dass diese Billigjobs (in Deutschland gibt es einen Mindestlohn für € 8.50) eine Schande sind. Die auseinander gehende Schere zwischen Millionengehälter und Mindestlohn kann nicht ewig so andauern, das ist auch schon absehbar. Die Parlamentarier, (Parlamentarier/Innen​ in Bern) vertreten 25 bis zu 125 Interessenvertretunge​n (Lobby), zu wenig aber für die Bürger, die sie wählten. Die vom Souverän angenommene Minderinitiative zur Beschränkung der Millionengehälter mit goldenem Fallschirm, diese wurde ja auch einfach von den beiden Berner Parlamentarier/Innen so ausgearbeitet, dass trotzdem nichts ändert, die Löhne werden pro Forma zwar plafoniert, dafür aber Bonusse und andere Vergütungen neu eingeführt. Und die Bürger interessrieren sich ja auch viel zu wenige, fast bald jeder schaut nur noch für sich, ansonsten würde es schon auch anders, wenn bewusster gewählt würde.

      Gandhi und Kant haben trotzdem nach wie vor ihre Berechtigung, Sie wissen doch genau, es gibt genügend Arbeitsfaule Menschen, weil sie Sozialhilfe beziehen bequemer ist, eben als zu arbeiten, Oder dann: Diese Arbeit ist unter meiner Qualifikation, unter meiner Würde.

      Bescheidenh​eit ist heute doch zum Fremdwort geworden.

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  • April 22, 2019

    Hier findet sich das entsprechende Abstimmungsbüchlein: https://www.sta.be.ch​/sta/de/index/wahlen-​abstimmungen/wahlen-a​bstimmungen/abstimmun​gen/naechste_abstimmu​ng.assetref/dam/docum​ents/STA/AZD/de/absti​mmungen/botschaft/201​9-05-19-botschaft-de.​pdf

    Seite 8 des Abstimmungsbüchlein zeigt. Generell tieferer Satz unterhalb der SKOS-Richtlinie und für gewisse Altersgruppen … (Der generelle Ansatz des Grundbedarfs wird um maximal 8 Prozent unter die von den SKOS­Richtlinien vorgesehenen Ansätze gesenkt. Eine weiter gehende Senkung des Grundbedarfs von bis zu 15 Prozent gilt für alle jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren sowie für vorläufig aufgenommene Personen, für die der Bund keine Beiträge für die Sozialhilfe ausrichtet …).

    Interessant ist, dass da nichts von den finanziellen Anreizen für Firmen erwähnt wird, wenn diese Sozialhilfeempfänger einstellen. Diese Anreize kosten den Steuerzahler nebst dem Hin- und Her zwischen Sozialamt und IV um entweder die eine oder andere Kasse zu entlasten auch.

    Weitere Links sind hier und es scheint mir, dass da auch «Scheinselbständigkei​t» gefördert wird?
    https://www.go​ogle.ch/search?ei=8Gy​9XL7aA-nisAfY_IuADQ&q​=unterst%C3%BCtzung+f​%C3%BCr+firmen+bei+ei​nstellung+sozialhilfe​bez%C3%BCgern&oq=unte​rst%C3%BCtzung+f%C3%B​Cr+firmen+bei+einstel​lung+sozialhilfebez%C​3%BCgern&gs_l=psy-ab.​3…14509.19765..2004​7…3.0..1.211.2316.1​4j7j1……0….1..gw​s-wiz…….0i71j33i1​60j33i21.F_ky5B-tF5w

    Ich denke, dass man nicht nur bei den Bezügern kürzen soll, sondern auch die Firmen in die Pflicht nehmen sollte. Denn reicht ein voller Lohn (100 % Arbeit) nicht zum Leben, läuft systembedingt etwas falsch. Dies dann einseitig und nur bei den Bezügern angeblich korrigieren zu wollen ist kontraproduktiv. Signal an Firmen betr. Anreizen, fehlender Wertschätzung gegenüber Bezüger und weniger Konsumation und Rückzug, Resignation seitens Betroffenen.

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  • April 22, 2019

    Warum ist der Mensch so erpicht, die Symptome der von den Obrigkeiten bewusst falsch kreierten Systeme zu diskutieren, anstatt sich der Ursache zu nähern?

    Würde die Umlage der anteiligen Gelschöpfung für den Preis der Gemeinwohl- und Sozialaufgaben zur Abdeckung der Bedürfnisse der Menschen, nicht über das Erwerbseinkommen (Betrug), sondern im Sinne der Auswirkung Geldkreislaufs, über den Umsatz an den End- Verbraucher oder Nutzer, vorgenommen, braucht es für die finanzielle Grundsicherung, keine Sozialinstitutionen. Es sind Arbeitsplätze und Politikgeschwafel, darum werden die Spiele veranstaltet und die Regeln ständig geändert! Idiotie PUR!

    Um diese Fakten verstehen zu können, müsste man ein Preis kalkulieren und den dazugehörenden Geldfluss begreifen, können! Beides wäre einfach, wenn man wüsste, dass in den Personalkosten, das verlogene Spiel der Sozialpartnerschaft zelebriert wird.

    MMT modern Money Theory, der heterodox Ökonomen, erklärt die korrekte Lehrmeinung. Dazulernen und nicht glauben! Es würde die Politik und Gesellschaft merklich verändern!

    Schopen​hauerprinzip der Obrigkeitshörigen: Zuerst die Wahrheit lächerlich machen, dann bekämpfen und erst dann als evident akzeptieren.

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  • April 22, 2019

    Das Kantonsparlament hat zu den Kosten der beiden Vorschläge einen neutralen Prüfbericht erstellen lassen.

    “Die Prüfer des Volkswirtschaftlichen​​ Beratungsbüros B.S.S. aus Basel kommen zum Schluss, dass der Volksvorschlag zu jährlichen Sozialhilfe-Ausgaben von 289 bis 300 Millionen Franken führt – das sind 17 bis 28 Millionen Franken mehr im Vergleich zum heute geltenden Recht, das Kosten von 272 Millionen Franken pro Jahr verursacht.

    Gegenü​​ber der Grossratsvorlage, die Kürzungen beim Grundbedarf vorsieht, kostet der Volksvorschlag laut Schätzungen der externen Experten 36 Millionen Franken mehr pro Jahr. Davon sind 24 Millionen darauf zurückzuführen, dass der Volksvorschlag am Grundbedarf gemäss den geltenden SKOS-Richtlinien festhalten will – inklusive Teuerung.

    Die Regierung schätzte die Mehrkosten des Volksvorschlags je nach Variante auf 49 bis 178 Millionen Franken, was von den Urhebern des Volksvorschlags als «Schwarzmalerei» kritisiert worden war.”

    srf.ch/news/​​regional/bern-freibu​r​g-wallis/sozialhilf​e-​kanton-bern-falsch​e-z​ahlen-hueben-wie-​drue​ben

    Es ist ja logisch, dass der Kürzungsvorschlag weniger kostet als der “Volksvorschlag”. Beim Ge­set­z über die öf­fent­li­che So­zi­al­hil­fe hat das Beratungsbüro ausserdem die Kosten für die versprochenen “Anreize” nicht einberechnet. Es hat offenbar auch schon läuten hören, dass Herr Sozialdirektor Schnegg dafür nichts ausgeben will.

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  • April 25, 2019

    Worin besteht der Anreiz von Herrn RR Schnegg zur Rückkehr in das Erwerbsleben?

    Er möchte offenbar die Ansätze so weit senken, dass die Bezüger/innen bereit sind, unterbezahlten Beschäftigungen nachzugehen, die dann mehr einbringen als die neuen Sozialleistungen …

    Woher kommt dann der Rest des zum Leben notwendigen Geldes? Wieder von der Sozialhilfe? Sollen so Firmen subventioniert werden, die zu wenig Lohn bezahlen?

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  • April 25, 2019

    An die Befürworter dieser unmenschlichen Vorlage!

    In Ergänzung, noch ein Paradoxon, welches hilft die Synapsen tanzen zu lassen. Wenn man die Abstimmungen über den Sozialabbau im Einklang mit dem Geldsystem abgleicht, so stellt man unweigerlich fest, dass es sich, wie so oft in der Politik, um neoliberale Scharlatane handeln muss, welche solche Anliegen dem Volk zur Abstimmung vorlegen, weil sie nur nur Ströme kopieren, ohne sie jedoch begreifen zu können. Es wäre so einfach, diese Spezies leerlaufen zu lassen! Die Politik muss sich auch die Frage stellen, wie es sein kann, dass man in der betreuten Bildung, das Geldsystem in seiner Entstehung und vor allem Auswirkung in der gegenseitigen Leistungserbringung nicht als Grundwissen, lehren darf! Nebenbei, in Deutschland hat die Deutsche Bundesbank, die Schulen über den Betrug der Fakultät Ökonomie aufgeklärt. Die Fakultät hat sich dazu noch nicht geäussert; denn die Wissenschaft müsste ihre Idiotie erklären. In der Schweiz = Fehlanzeige! Bedenklich, oder?

    Ein erwachsener Mensch, sollte eigentlich fähig sein, sich vom Virus Steuer- und Sozialzahler, als Phantom von Vorbetern eingehämmert, zu befreien. Mit etwas Nachdenken über die Auswirkung der Geldschöpfung aus dem Nichts, wie denn sonst, in der arbeitsgeteilten Wirtschaft, sollte es doch gelingen.

    Es muss jedem klar sein, dass aus der Geldschöpfung eigentlich kein Mangel möglich ist, würden die Ökonomen und Regierenden, keine unschuldigen Betrügereien begehen dürfen (Warren Mosler und B. Mitchell MMT im Buch: Die 7 unschuldigen, aber tödlichen Betrügereien der Wirtschaftspolitik).

    https://oxiblog.de​/alle-reden-ueber-mmt​-worueber-ein-ueberbl​ick-zur-modern-moneta​ry-theory/

    Paradox​on:
    “Grüezi Konsument oder Nutzer, Ihr bringt das Geld für den Lebensunterhalt in Umlauf. Danke für Eure Arbeit! Im Preis der Produkte sind alle Wirtschaftsfaktoren enthalten und fliessen in Geldkanäle der arbeitsgeteilten Wirtschaft via Unternehmen zu Euch zurück, solange die Arbeit nachgefragt wird, oder ein Ersatzanspruch besteht! Den Sparanteil, Gewinn und Geld für Arbeitsplätze muss der Kreditnehmer in den Umlauf bringen, oder jemand reduziert sein Sparvermögen, welches vorher als Kredit in den Umlauf gebracht wurde. Danke liebe Bank! Die Umlageausgaben des Staates mit ihren Beschäftigten und der Sozial – Anspruchsberechtigten​, gehören natürlich nicht auf das Lohnblatt, sondern die Rückflüsse müssen in korrekter Umsetzung, direkt zwischen Wirtschaft und Staat abgewickelt werden. Danke lieber Staat für die Arbeit zu unserem Wohlergehen. Der Staat kann noch einen weiteren Rückfluss aus der Aufbewahrung (Vermögen = Eigenheim ausgeschlossen) zuordnen. Die Erbschaft gehört natürlich nicht zum Geldfluss aus Geldschöpfung und kommt demnach für eine Rückflusszuordnung nicht in Frage! Der Erwerbstätige handelt evt. mit den Gewerkschaften nur noch den frei verfügbaren Bruttogeldwert seiner Arbeit aus (warum Brutto = der Tauschwert ist auch Brutto)!”

    Die im 21. JH. längst fällige Grundsicherung auf Antrag (ersetzt die Erwerbsarbeit) ist zukunftsorientiert, denn der Grad der Automatisierung ist im Endpreis der Produkte inkludiert. Tarife nach Branche festlegen!
    Hurra, = der Virus Zahler-Mythos ist aus den Köpfen entfernt! Die Ökonomen, Regierende und Medien müssen sich neu erfinden! Die unschuldigen Betrügereien werden aufgedeckt!
    MMT! Die Differenzen zu den praktizierten Umsetzungen sind leicht erkennbar und müssen als unschuldige, aber tödliche Betrügereien gelten!

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  • April 26, 2019

    Muss der Sozialhilfeabbau vom Bundesgericht gestoppt werden?

    Eine Studie zeigt auf, dass Kürzungen des sog. “Grundbedarfs” der Verfassung widersprechen. Die Sozialhilfe ist jedoch, anders als etwa die IV oder die AHV, föderalistisch organisiert. Sie ist in den Kantonsgesetzen geregelt und wird auf Bundesebene nur in der Verfassung erwähnt. Bürgerliche in vielen Kantonen sind deshalb überzeugt, dass das Festlegen der Untergrenze der Sozialhilfe eine rein politische Angelegenheit der Kantone sei. Deshalb überbieten sie sich mit immer einschneidenderen Kürzungsvorschlägen. Der sog. “Grundbedarf” darf aber nicht willkürlich politisch bestimmt werden. Der Grundbedarf an Sozialhilfe ist die frankenmässige Konkretisierung der Menschenwürde, wie sie in der Bundesverfassung erwähnt ist. Konkretisiert wird sie von der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF).

    Mehr hier:
    sozialhilfeber​atung.ch/entry/mit-de​m-bundesgericht-den-s​ozialhilfeabbau-stopp​en

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  • Mai 16, 2019

    Wenn diese Vorlage angenommen wird, muss wieder das Bundesgericht angerufen werden, damit man endlich glaubt, dass diese Vorlage gegen die Verfassung ist.

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  • Juni 2, 2019

    2014 stellten die Jung­so­zia­lis­ten kantonale Leis­tungs­ein­spar­p​​​​​​o­li­ti­ker/in­n​e​n​, die für den seldwylerischen Abbau von Auf­ga­ben und Leis­tun­gen des Staa­tes ver­ant­wort­lich sind, mit einem Wan­der­preis an den Pran­ger.

    Der “Sparpreis” zeichnete die Abbaupolitiker mit der dümmsten, unsozialsten Sparmassnahme aus – so die bernische Grossratspräsidentin,​​ Frau Struchen. Der Grund: Das Kantonsparlament hatte 2013 zuerst die eigenen Bezüge erhöht und anschliessend, in derselben Session, die Sozialhilfe um 10% gekürzt. Dieses Vorgehen fanden die Juso dreist, und sie verliehen Frau Struchen den Preis stellvertretend für die Ratskollegen, die zugestimmt hatten.

    Mehr hier:
    ta​gesa​n​z​ei​​ger.ch/schw​eiz​/st​​a​n​dard/Neuer-​Pr​an​ge​r​-de​r-Juso–E​x​​per​ten-​kont​ern/sto​​​ry​/254224​76

    20​19 hätte sich auch die Berner Regierung eine solche Ehrung redlich verdient …

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  • Juni 3, 2019

    Die Skos-Richtlinien sind massvolle Empfehlungen, welche für alle Kantone einheitliche Sozialleistungen anstreben. Sie werden erst aber durch die kantonalen Gesetzgebungen verbindlich.

    Die Mehrheit der Abstimmenden hat verhindert, dass diese kantonale Gesetzgebung im Kanton Bern ausgehebelt werden konnte.

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  • Juli 3, 2019

    3. Juli 2019

    Die SKOS begrüsst den Entscheid des Neuenburger Staatsrats, den Grundbedarf in der Sozialhilfe per 1. Juli an die SKOS-Richtlinien anzupassen. Insgesamt halten 23 von 26 Kantonen die SKOS-Richtlinien ein.

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  • Juli 5, 2019

    Die Verteidigerinnen* der heutigen Sozialhilfe sind gestärkt aus den Abstimmungskämpfen gestiegen. Aber leider gibt es immer noch Konstellationen, in denen Sozialhilfebezügerinn​en* finanziell besser fahren als Personen mit einem tiefen Erwerbseinkommen. Das liegt nicht an der Sozialhilfe, sondern an der Unterbezahlung durch die Arbeitgeberin*. Die Versuchung ist gross, in solchen Fällen die Sozialhilfe zu kürzen, statt die Bezahlung des Mindestlohns durchzusetzen.

    (* Männer sind mit gemeint; die maskulinen Begriffe sind ja in den femininen enthalten.)

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  • Juli 6, 2019

    1. Juli 2019

    Der Kanton Basel-Stadt geht voraus:

    “Per 1. Juli 2019 werden die kantonalen Unterstützungsrichtli​nien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (URL) angepasst. Im Zentrum stehen die Erhöhungen bei Grundbedarf und bei den Mietzinsbeiträgen.
    D​ie URL sind die Grundlage für die Leistungserbringung der Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton dabei an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
    Die SKOS sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfehlen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen und bis spätestens 1. Januar 2020 um 1.1% erhöhen. Der Kanton Basel-Stadt kommt dieser Empfehlung nach und zahlt Sozialhilfebezügerinn​en und -bezügern ab 1. Juli 2019 den entsprechend angepassten Grundbedarf aus. Für einen Einpersonenhaushalt ist der Grundbedarf neu bei 997 Franken pro Monat, das sind 11 Franken mehr als bisher.
    Gleichzeitig​ erhöht der Kanton per 1. Juli 2019 die Ansätze für die Mietzinsbeiträge. Ein- und Zweipersonenhaushalte​ erhalten monatlich 70 Franken mehr als bisher für ihren Mietzins. Bei einem Haushalt von fünf und mehr Personen beträgt die Erhöhung des Mietzinsbeitrags 100 Franken pro Monat. Mit dieser Erhöhung bekommt eine unterstützte Person im Einpersonenhaushalt neu maximal 770 Franken für den Mietzins. (…)”

    wsu.bs.ch/n​m/2019-sozialhilfe-er​hoeht-grundbedarf-und​-zahlt-hoehere-mietzi​nsbeitraege-wsu.html

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  • Juli 8, 2019

    4. Juli 2019

    Weshalb nehmen die Sozialausgaben zu?

    Die Ausgaben für die soziale Sicherheit beliefen sich in der Schweiz 2017 auf 175 Milliarden Franken. Das entspricht einem Anteil von 26.1 Prozent des Bruttoinlandprodukts.​ Besonders bei den Sozialausgaben aufgrund der Bevölkerungsalterung sowie im Bereich der Gesundheit sind die Ausgaben deutlich angestiegen: In der Schweiz entfielen 2017 auf die beiden Bereiche Alter und Krankheit 42.4 respektive 31.7 Prozent der gesamten Sozialausgaben.

    Nach:
    srf.ch/new​s/schweiz/anstieg-der​-sozialausgaben-ein-v​iertel-des-bruttoinla​ndprodukts-fuer-sozia​le-sicherheit

    Für manche ist die Lösung einfach: Es werden nicht höhere Sozialausgaben budgetiert, sondern man versucht, den bisher budgetierten Betrag auf die höhere Zahl der Bezügerinnen* zu verteilen. Man will die Armen bekämpfen statt die Armut.

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  • Juli 8, 2019

    Herr Troll, man muss schon frustriert sein wenn man wegen zu vieler Dislike die Artikel dauernd löscht und neu einstellen muss.

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  • Juli 9, 2019

    Die DISG und der V LG publizierten für den Kanton Luzern bereits anfangs 2019 das Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe als Grundlage einer einheitlichen Sozialhilfepraxis heraus und passen den Inhalt nach sozialpolitischen und fachlichen Entwicklungen an. Das Luzerner Handbuch trägt seither zu einer einheitlichen Anwendung der Sozialhilfe, insbesondere der SKOS-Richtlinien im Kanton Luzern bei.

    Hier ist das Handbuch online:
    disg.lu.ch/t​hemen/Existenzsicheru​ng_Sozialhilfe/sozial​hilfe_handbuch

    DIS​G = Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Luzern
    V LG = Verband der Luzerner Gemeinden

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  • Juli 12, 2019

    26. Juni 2019

    Wer eine Stelle findet, muss die erhaltene Sozialhilfe selbstverständlich zurückzahlen. Dass die Gemeinden regelmässig eine Rückforderung prüfen, ist vom Sozialhilfegesetz vorgeschrieben. Die Erstattung der Sozialhilfe ist jedoch nicht zumutbar, wenn dadurch die Gefahr einer neuen Bedürftigkeit droht; das ist oft der Fall bei Rentnerinnen*. Was als zumutbar gilt, bewerten die Kantone leider sehr unterschiedlich. So sind etwa die Vermögensfreibeträge – also das, was jemand auf der hohen Kante haben darf, ohne erstattungspflichtig zu sein – gerade im Kanton St. Gallen sehr tief. Diese Bemessung müsste schweizweit gleich sein.

    Es gibt auch eine Verjährung für die Rückerstattung von Sozialhilfe. Die Frist legt aber auch hier jeder Kanton selbst fest. In Bern beträgt sie 10 Jahre, in Zürich und St. Gallen sind es 15 Jahre. Auch hier fehlt eine bundesweite Lösung.

    Mehr hier:
    tagesanzeiger.​​ch/wirtschaft/rechts​f​ragen/sozialhilfe-g​ib​t-es-keine-verjaeh​run​g-fuer-die-ruecke​rsta​ttung/story/1661​8494

    Sind Sie auch meiner Meinung, liebe Leserinnen”?

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  • Oktober 28, 2019

    4. Oktober 2019

    Im Thurgau mussten 2018 weniger Personen von der Sozialhilfe unterstützt werden als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote ging auf 1,6 % zurück: Insgesamt 4353 Personen bezogen Sozialhilfe. Das sind fast 400 Personen weniger als im Vorjahr. Der Rückgang der Sozialhilfebezügerinn​en* wirkte sich auch auf die ausbezahlten Leistungen aus. Die Brutto-Sozialhilfeaus​gaben der Thurgauer Gemeinden sanken 2018 um 4,8 Millionen Franken auf 91,4 Millionen Franken.

    Zur Entspannung hat die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt geführt.

    Mehr hier:
    dieostschweiz.​ch/artikel/weniger-so​zialhilfe-657AQoo

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  • Oktober 29, 2019

    30. September 2019

    Die SKOS-Richtlinien überarbeitet und nachgeführt. Am 31. Oktober 2019 beginnt die Vernehmlassung bei den SKOS-Mitgliedern. Sie dauert bis 23. Januar 2020. Die Vernehmlassungsunterl​agen werden im Mitgliederbereich der SKOS-Website publiziert.

    Im Gegensatz zu den Revisionen von 2015 und 2016 stehen keine inhaltlichen Anpassungen im Fokus. Die bestehenden Richtlinien wurden neu strukturiert mit den drei Kategorien Richtlinien, Erläuterungen und Praxishilfen. Die Kategorien Richtlinien und Erläuterungen liegen vollständig formuliert vor. Die Praxishilfen werden in Zukunft laufend aktualisiert und bei Bedarf neu erarbeitet. In der neuen Form sind die Richtlinien anwenderfreundlicher und praxisnaher. Die Richtlinien werden in ihrer neuen Form auf eine digitale Präsentation ausgerichtet sein – mit einer neu gestalteten Website. Der Bezug eines gedruckten Ordners ist weiterhin möglich.

    Nach:
    ht​tps://skos.ch/aktuell​/artikel/ueberarbeite​te-skos-richtlinien-v​ernehmlassung-startet​-am-31oktober-2019/

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  • März 17, 2020

    29. Januar 2020

    Der Solothurner Kantonsrat will nichts von einer Kürzung des Grundbedarfs wissen. Der Antrag der SVP-Fraktion betr. eine «Anpassung der Bemessungsrichtlinien​» wurde mit 68 : 23 Stimmen abgelehnt.

    Statt Sozialhilfeleistungen​ erst bei der Verletzung von Auflagen zu kürzen, sollte gemäss SVP der Grundbedarf von Anfang an um rund 30% unter die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) gesenkt werden. Die volle Unterstützung gemäss Skos-Richtlinien sollte im Sinne eines Bonus-Systems nur noch erhalten, wer sich in seinen Bemühungen, aus der Sozialhilfeabhängigke​it zu finden, als besonders «integrationswillig und engagiert» empfehle.

    Die SVP ging vom Grundverdacht aus, alle Sozialhilfebezüger seien faul, an ihrer Situation selbst schuld und an der Stellensuche nicht interessiert.

    Die Regierung hatte darauf hingewiesen, rund zwei Drittel der Sozialhilfebezüger seien erwerbstätig, bekämen aber zu wenig Lohn zum Leben (!). Zu den übrigen gehörten etwa Jugendliche in Ausbildung, Rentner oder krankheitsbedingt Arbeitsunfähige.

    «​Das System mit den Skos-Richtlinien hat sich bewährt», meinte etwa Thomas Studer (Selzach) für die Mittefraktion von CVP/GLP/EVP.

    Mehr hier:
    solothurnerzei​tung.ch/solothurn/kan​ton-solothurn/kantons​rat-will-nichts-von-e​iner-kuerzung-des-gru​ndbedarfs-auf-das-exi​stenzminimum-wissen-1​36299759

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  • März 19, 2020

    Ab 2020 hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) u. a. die folgenden Anpassungen vorgenommen:

    “ Prinzipien der Sozialhilfe: «Ursachenunabhängigke​it» wird neu explizit als Prinzip abgebildet, es war bisher im Prinzip «Bedarfsdeckung» enthalten.

     Rechte und Pflichten: Neu wird explizit festgehalten, dass Datenschutzbestimmung​en zu beachten sind. Zudem wurde näher erläutert, worauf sich Auskunfts- und Meldepflichten beziehen und dass Ermessensspielräume bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen sind.

     Hilfe in Notlagen: Der Geltungsbereich der Hilfe in Notlage (Nothilfe) wird klarer von der Sozialhilfe abgegrenzt und es wird konkretisiert, worauf sich die Hilfe in Notlagen bei Personen ohne Recht auf Verbleib in der Schweiz begrenzt.”

    https:/​/skos.ch/fileadmin/us​er_upload/skos_main/p​ublic/pdf/richtlinien​/Vernehmlassung/19112​7_Nachfuehrungen_SKOS​-RL_2020_Uebersicht.p​df

    Es wurden also keine Leistungen erhöht.

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  • März 20, 2020

    20. März 2020

    Gemäss Vimentis hat dieser Blog heute “Anz. Leser 3000”, und meine 61 Blogs haben auch heute alle zusammen bereits “Artikel Aufrufe 269000”.

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