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Abstimmung 05.06.2016: „Änderung des Asylgesetzes: Gesetz für beschleunigte Verfahren“

Aufgrund verschiedener Krisenherde gibt es seit einigen Jahren wieder eine hohe Anzahl an Flüchtlingen, Asylsuchenden und Binnenvertriebenen: Im Jahr 2014 waren es erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg wieder mehr als 50 Millionen Menschen. Einige dieser Personen stellen in der Schweiz einen Antrag auf Asyl. Sie bitten also um Zuflucht und Schutz, weil sie in ihrer Heimat gefährdet sind. Im Jahre 2014 waren dies 23‘800 Asylgesuche, die dann im Folgejahr auf 39‘500 anstiegen. In diesem Text wird zuerst das aktuelle Verfahren, mit welchem die Asylgesuche bearbeitet werden, behandelt. Dann soll auf die allfälligen Änderungen dieses Verfahrens und deren Auswirkungen eingegangen werden.

Ausgangslage

Nach dem heutigen Asylverfahren werden die Asylsuchenden zuerst in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) des Bundes registriert. Bei klar begründeten Fällen, wie auch bei klar missbräuchlich oder unbegründet Gesuchen, wird das (erstinstanzliche) Asylverfahren gleich im EVZ abgeschlossen und die allfällige Wegweisung vollzogen.

Bei allen Gesuchen, die nicht gleich vom EVZ entschieden werden können, werden die Asylsuchenden den Kantonen zugewiesen. Dort bleiben sie bis zum Abschluss ihres Verfahrens Am 25. September 2015 hiess das Parlament die Revision des Asylgesetzes gut. Als Reaktion darauf kam am 25.1.2016 das Referendum der Gegner dieser Gesetzesrevision zustande, weshalb im Juni 2016 nun über die Änderungen abgestimmt wird.

Was wird geändert?

Verfahren

Das grundsätzliche Ziel der Gesetzesänderung ist die Beschleunigung des Asylverfahrens. Konkret bedeutet dies, dass Asylgesuche, die keine weitere Abklärung benötigen, in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden. Dies sind laut dem Bundesamt für Migration momentan ca. 20 % der Asylgesuche. Auch die Gesuche der Asylsuchenden, die sich im Dublin-Verfahren (siehe Profiwissen) befinden, sollen in dem beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. Das sind aktuell ca. 40 % der Asylgesuche. Während dem beschleunigten Verfahren und dem allfälligen Wegweisungsvollzug werden die Asylsuchenden in Zentren des Bundes untergebracht. Die Maximaldauer der Verfahren soll bei den Gesuchen im Dublin Verfahren 140 Tage und bei den anderen Gesuchen im beschleunigten Verfahren 100 Tage betragen.

Um weiterhin faire Verfahren garantieren zu können, sollen Asylsuchende eine kostenlose Beratung zum Asylverfahren sowie einen kostenlose Rechtsberatung erhalten, wenn sie sich im beschleunigten Verfahren befinden. Diejenigen Asylgesuche, welche weitere Abklärungen benötigen, werden in einem erweiterten Verfahren bearbeitet. Dafür werden die Asylsuchenden wie bisher den Kantonen zugewiesen. Die Maximaldauer soll hier für das Verfahren inkl. der allfälligen Wegweisung ein Jahr betragen.

Plangenehmigungsverfahren

Weil die 1400 Plätze in den EVZ des Bundes nicht ausreichen würden, soll ein schnelles Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Damit können die Unterkünfte für Asylsuchende ohne langwieriges Verfahren realisiert werden.

Botschaftsasyl und Asylrecht bei Militärdienstverweigerung

Seit 1980 haben ca. 2600 Personen durch das Botschaftsverfahren Asyl in der Schweiz erhalten. Im Rahmen der dringlichen Änderung des Asylgesetzes im Jahre 2013 wurde die Möglichkeit aufgehoben, ein Asylgesuch bei einer schweizerischen Botschaft im Ausland zu stellen. Jedoch gilt die Aufhebung des Botschaftsasyls nur befristet bis 2019. Bei Annahme der Vorlage wird diese Änderung unbefristet in das Gesetz übernommen werden und damit ist das Botschaftsasyl unbefristet nicht mehr möglich. Das neue Asylgesetz sieht ausserdem vor, dass die Kriegsdienstverweigerung kein Grund ist, eine Person als Flüchtling zu qualifizieren. Auch diese Änderung wurde 2013 befristet angenommen und wird bei Annahme der Vorlage unbefristet in das Gesetz übernommen.

Schaffung von besonderen Zentren

Asylsuchende, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, werden in speziellen Zentren untergebracht.

Auswirkungen

Die Gesetzesänderung soll die Bearbeitung der Asylgesuche beschleunigen. Trotzdem soll sie ein faires Verfahren gewährleisten. Weitere Auswirkungen beziehen sich auf die Unterbringungsplätze, die Kosten und die Entlastung der Kantone: Aktuell existieren nur ca. 1400 Unterbringungsplätze beim Bund. Der Bestand müsste auf ca. 5000 Plätze aufgestockt werden. Allerdings wird in der Botschaft des Bundesrates von 24‘000 Asylgesuchen ausgegangen, während 2015 etwa 39‘500 Gesuche eingingen.

Bezüglich den finanziellen Auswirkungen erhofft sich der Bund, längerfristig Einsparungen erzielen zu können: Kosten senken sollen die kürzeren Verfahren und die Abnahme der Anzahl Asylsuchender, welche den Kantonen zugewiesen werden. Zudem sollen auf lange Sicht die unbegründeten Asylgesuche durch das schnellere Verfahren abnehmen. Wenn deutlich mehr Asylgesuche gestellt werden, können die Gesamtkosten natürlich trotzdem steigen, obwohl jedes einzelne Verfahren an sich günstiger werden sollte. Anfänglich werden auch hohe Investitionskosten anfallen, um die oben beschriebenen Zentren des Bundes zu finanzieren. Hierzu liegen keine exakten Zahlen vor, da diese davon abhängig sind, wie viele Unterkünfte der Bund von den Kantonen übernehmen kann.

Für die Kantone soll die Asylgesetzänderung eine Entlastung zur Folge haben: Es werden mehr Asylsuchende in Einrichtungen des Bundes untergebracht und durch die Änderung des Verfahrens weniger Asylsuchende den Kantonen zugewiesen.

Argumente der Befürworter

Laut den Befürwortern würden Verfahren zur Bearbeitung der Asylgesuche günstiger und effizienter werden. Dadurch würden die durchschnittlichen Kosten pro Gesuch sinken. Zudem könnten die Asylsuchenden auch schneller in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft integrieren werden.

Es wird zudem argumentiert, dass die kostenlose Rechtsvertretung zwei positive Effekte habe: Einerseits führe sie zu einem gerechteren Verfahren, da die Asylsuchenden oft keine Mittel für eine Rechtsberatung haben und unsere Sprache nicht sprechen. Zusätzlich würde eine kostenlose Rechtsvertretung zu einer Senkung der Verfahrensfehler und damit zu weniger Rekursen führen. Ausserdem könnten die Rechtsvertreter von chancenlosen Bewerbungen abraten. Entsprechend läge die Beschwerdequote in einem Testbetrieb um einen Drittel tiefer.

Als weiteres Argument wird aufgeführt, dass die neuen Bundeszentren die Kantone entlasten würden. Entgegen den Befürchtungen, dass Enteignungen unangemessen wären, erklärt der Bundesrat, dass Enteignungen nur nötigenfalls angewandt würden. Die geeigneten Standorte würden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen geplant werden und für alle bisher geplanten Asylzentren seien keine Enteignungen vorgesehen. Zuletzt könne die Wegweisung im Falle eines negativen Asylentscheids durch die Gesetzesänderung beschleunigt werden, so die Befürworter.

Argumente der Gegner

Im Folgenden werden die Argumente der Gegner beschreiben, welche die Vorlage zu wenig restriktiv finden:

Die kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende wird mit der Befürchtung einer hohen Anzahl von Prozessen verbunden.

Zudem seien Enteignungen durch den Bund an Kantonen und Privatpersonen für den Bau von Bundeszentren nicht verhältnismässig.

Die Gegner, welche die Revision als zu restriktiv erachten, führen folgende Argumente ins Feld:

Das 2013 befristet aufgehobene Botschaftsasyl sowie die Nichtanerkennung der Militärdienstverweigerung als Asylgrund seien durch die Verankerung im Gesetz schwierig wiedereinzuführen. Dadurch seien viele Asylsuchende weiterhin gezwungen, illegal einzureisen und eine gefährliche Reise auf sich zu nehmen respektive würde das Schweizer Asylgesetz weiterhin gegen die Flüchtlingskonvention verstossen. Daneben werden auch die speziellen Zentren für Asylsuchende, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohen, kritisiert: Diese Zentren würden zu einer ungleichen Behandlung führen, da renitente Asylsuchende solchen speziellen Zentren zugewiesen werden.

Literaturverzeichnis

Abstimmungskomitee Asylgesetz (o.D.). Argumentarium. Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Bundesamt für Migration (2014). Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vom 14. Juni 2013 bis 7. Oktober 2013. Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Bundesamt für Statistik (2015). Asylgesuche und Personen im Asylprozess. Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Bundesrat (2014). Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes. Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (2016). «Schweiz unattraktiv wie noch nie». Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Schweizerische Volkspartei (2016). Argumentarium gegen die Änderung des Asylgesetzes . Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Staatssekretariat für Migration (o.D.). Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Gesetz für beschleunigte Asylverfahren. Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Staatssekretariat für Migration (o.D.). Empfang. Gefunden am 01. April 2016 unter Link

Asylgesetzrevision%20%28final%29.PDF – PDF

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