Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... „Für den Schutz vor Waffengewalt“ hat zum Ziel, Waffenmissbrauch durch härtere Massnahmen zu verhindern. Für die Initianten und einen Teil der Bevölkerung sind die heutigen Massnahmen zu locker. Dieser Text stellt die heutige Gesetzeslage dar und zeigt auf, was die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ändern würde. Anschliessend werden die Auswirkungen dargestellt und die Pro- und Contra-Argumente aufgeführt.
Ausgangslage
Laut Bundesamt für Statistik (BfS) gab es im Jahr 2008 239 Suizidfälle mittels Schusswaffe (1995 lag diese Zahl bei 392). Von den insgesamt 1313 Suizidfällen macht dies einen Anteil von 18,2% aus. Der Anteil der Suizide durch Erschiessen dürfte 2009 bei 17% liegen. 2009 waren in 55 der insgesamt 236 Tötungsdelikten Schusswaffen im Spiel, was einen Anteil von 23,3% ausmacht.
Nach dem VBS und der Fedpol zirkulierten im Jahr 2007 knapp 2,3 Millionen moderne Feuerwaffen in Schweizer Haushalten. 1,7 Millionen davon waren Armeewaffen, wobei sich etwa 252‘000 bei aktiven Soldaten befanden und über 1,4 Millionen bei Ausgemusterten. Die restlichen knapp 580‘000 waren Sport- und Jagdwaffen.
Gemäss Bundesverfassung (BV) hat der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen. Das Gesetz regelt den Erwerb und Besitz von Waffen und verpflichtet die Kantone, Waffen von Privaten gebührenfrei entgegenzunehmen, wenn diese sie freiwillig abgeben wollen. Zudem verpflichtet es die Kantone, ein Waffenregister zu führen.
Das Sturmgewehr der Armee wird heute aufgrund seiner potentiellen Gefährlichkeit in einen Halbautomaten umgebaut, wenn es an Ausgemusterte abgegeben wird. Bei Halbautomaten wird durch Betätigung des Abzuges ein Schuss abgegeben. Um einen weiteren Schuss abzugeben muss der Abzug erneut betätigt werden. Vollautomaten hingegen können bei Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse in Serie abgeben.
Was wird geändert?
Zusätzlich zu den Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition soll der Bund deren Erwerb, Besitz, Tragen, Gebrauch und Überlassen regeln. Ausserdem soll er ein neues Zentralregister für Feuerwaffen schaffen und führen.
Weiter wird ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis verlangt, wenn eine Person Feuerwaffen oder Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will. Für den gewerbsmässigen Handel mit Waffen, das Sportschützenwesen, die Jagd, das Sammeln von Waffen und für Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt, werden die Anforderungen und Einzelheiten durch das Gesetz geregelt.
Neben Seriefeuerwaffen sollen auch Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action) verboten werden.
Neu sollen die Feuerwaffen der Armeeangehörigen ausserhalb des Militärdienstes in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden (z.B. in Zeughäusern) und den Armeeangehörigen soll ausserdem beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Für lizenzierte Sportschützen werden Ausnahmen durch das Gesetz geregelt und die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Armeeangehörigen.
Zu guter Letzt soll der Bund die Kantone bei Einsammelaktionen von Feuerwaffen unterstützen und sich international für die Einschränkung der Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen einsetzen.
Auswirkungen
Die genauen Auswirkungen sind schwierig abzuschätzen. Es wird aber zumindest erwartet, dass nur noch die rund 580‘000 Sport- und Jagdschützenwaffen im Umlauf sind, statt den aktuellen 2,3 Millionen Waffen insgesamt. Da die Bundesverfassung neu den Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb einer Waffe verlangt, ist es schwierig abzuschätzen, wie viele Waffen sonst noch bewilligt würden.
Der einmalige finanzielle Aufwand beläuft sich gemäss dem Bund auf 6,4 Millionen Franken. Der Bund rechnet zusätzlich mit jährlichen Kosten von 11,2 Millionen Franken. Diese Kosten entstehen durch die Entwicklung und den Betrieb des nationalen Informationssystems (Register) durch den Bund und für die Rücknahme von Waffen (Räume und Waffenausgabe) durch das Militär. Die Mehrkosten für die Kantone und Gemeinden für die Aufbewahrung und Einsammlung der Armeewaffen können kaum geschätzt werden. Zusätzlich würden Kosten für die personellen Ressourcen entstehen, die für die Ablegung der Fähigkeitsausweise und für die Kontrolle benötigt würden.
Argumente der Befürworter
Studien belegen den Zusammenhang zwischen einer hohen Anzahl Waffen im Umlauf und einer hohen Anzahl Suizide mit Schusswaffen. Durch die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... würde die Anzahl zirkulierender Waffen drastisch gesenkt, was eine Senkung der Suizide durch Schusswaffen zur Folge hätte. Selbstmorde seien häufig Kurzschlussreaktionen und könnten verhindert werden, wenn eine Waffe erst noch erworben werden müsste.
Die Senkung der Anzahl zirkulierender Waffen würde vor allem durch das Einsammeln von über 1,4 Millionen Waffen ehemaliger Soldaten und durch die Nicht-Überlassung der Armeewaffe an ausscheidende Armeeangehörige erreicht, denn Ausgemusterte würden keine Waffen mehr brauchen. Internationale Einsammelaktionen seien erfolgreich (z.B. Finnland). Armeewaffen seien in den Haushalten überflüssig, da in der heutigen Zeit die Sicherheit nicht bedroht ist. Diese Waffen würden heute nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen, dass bei Ausbruch eines Krieges sich jeder Bürger mit seiner persönlichen Waffe zur nächsten Kaserne freikämpfen können sollte.
Da weniger Waffen zuhause herumliegen würden, würde auch das Drohpotenzial gesenkt. Es gäbe weniger Tötungsdelikte mit Schusswaffen, was die Sicherheit erhöhen würde. Häusliche Gewalt könnte nicht zu einer Tötung mit einer Schusswaffe ausarten, wenn im Konfliktmoment nicht eine Schusswaffe zur Verfügung stehen würde.
Der Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis würde den Erwerb einer Waffe erschweren.
Durch die Schaffung eines zentralen Waffenregisters könnten die Besitzer und deren Waffen besser identifiziert werden, was die Rückverfolgung von Tatwaffen erleichtern würde.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, d.h. nur staatlichen Institutionen (Polizei, Armee) ist die Anwendung von Gewalt zum Schutz der Bevölkerung und einzelnen Personen erlaubt. Der private Erwerb einer Waffe zum Selbstschutz würde für eine zivile Person als Begründung nicht mehr genügen.
Jäger, Sammler und Sportschützen würde nicht benachteiligt werden. Sie werden in der Bundesverfassung explizit erwähnt.
Argumente der Gegner
Das geltende Waffenrecht sei heute bereits sehr streng und wurde kürzlich revidiert und an SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... angepasst. Aus diesem Grund kann kaum erwartet werden, dass sich durch die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... die Suizidrate markant sinken würde. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... schaffe darum keinen Mehrwert. Hohe personelle und materielle Kosten würden einem geringen Nutzen gegenüberstehen.
Das Milizsystem in der Schweiz könne nur durch die Abgabe der persönlichen Waffe an ausscheidende sowie dienstleistende Armeeangehörige funktionieren, denn es sei eine notwendige Bedingung des Milizsystems, dass die Bevölkerung über Waffen verfügt. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... würde auf die Abschaffung der Armee hinauslaufen. In einer Milizarmee müsse jeder Bürger seine persönliche Waffe besitzen. Der Bürger würde auch sorgfältiger mit seiner teuren Waffe umgehen, da er für sie selbst verantwortlich ist. Die Waffe sei ein Symbol des Vertrauens zwischen dem Staat und dem Bürger.
Bereits heute könne jeder freiwillig seine Waffe gebührenfrei beim Kanton abgeben und seit Anfang 2010 könne zudem jeder Armeeangehörige seine Waffe freiwillig und kostenlos in einem Zeughaus hinterlegen.
Die persönliche Waffe würde bereits heute nach Beendigung der Wehrpflicht sowieso nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins abgegeben. Angehörige der Armee erhalten zudem keine Taschenmunition mehr.
Die Abgabe der persönlichen Waffe an Dienstleistende würde rein logistisch die Ausbildung vereinfachen, denn man müsste nicht jedem einzelnen beim Wiedereinrücken eine Waffe zuteilen.
Kantone führen bereits heute eigene, miteinander gut vernetzte Waffenregister. Die Zentralisierung führe deswegen zu keinem Mehrwert. Es wäre schlicht eine Umlagerung von kantonalen Systemen in ein nationales System. Die Waffen wären genau in gleicher Weise registriert. Diese Umstrukturierung würde jedoch Millionen kosten. Die Rückverfolgung von Tatwaffen funktioniere bereits heute durch die gut vernetzten Systeme gut und würde durch diese Umlagerung kaum viel besser funktionieren.
Der Bund würde unverhältnismässig in die Polizeihoheit der Kantone eingreifen, denn er würde den Einsatz von Waffen durch die kantonalen Polizeikorps regeln müssen.
Literaturverzeichnis
Bundesamt für Gesundheit BAG (2010). Suizidprävention. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
Bundesamt für Statistik BFS (2010). Todesursachen. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
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Die BundesversammlungDie Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch... – Das Schweizer ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... (2010). Dossiers zur VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... „Für den Schutz vor Waffengewalt“. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
Eidgenössisches DepartementDie schweizerische Bundesverwaltung ist in sieben Departemen... des Innern EDI (2010). Informationsblatt: Häusliche Gewalt und Tatmittel Schusswaffe. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
FDP.Die Liberalen (2010). FDP.Die Liberalen gegen die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... „Für den Schutz vor Waffengewalt“. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
Fedpol – Bundesamt für Polizei (2010). Waffen. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
Informationskampagne „Waffeninitiative NEIN“ (2010). Argumentarium. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
Komitee VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (2010). Argumentarium. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
NZZ Online (2010). Schlagabtausch um Waffen-Initiative. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
SP Schweiz (2010). Für den Schutz vor Waffengewalt. Gefunden am 3. Dez. 2010 unter Link
SVP (2010). Ordonnanzwaffe zu Hause stärkt Milizsystem. Gefunden am 2. Dez. 2010 unter Link
@Rudolf Oberli Ich warte immer noch auf Ihre Antwort...
\"Neben dem Asylchaos leiden wir unter der masslosen Zuwanderung. Allein letztes Jahr kamen 80’000 Personen zusätzlich in die Schweiz. Die…
Mit der Senkung des CO2-Ausstosses muss nun endlich begonnen werden. Doch die SVP will das neue Klimaschutz-Gesetz zusammen mit der…