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Abstimmung 14. 06. 2015: “Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)”

Der Bund will das Abgabesystem zu den Radio- und Fernsehgebühren überarbeiten. Über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fern- sehen (RTVG) wurde das Referendum ergriffen. Darüber wird nun abgestimmt.

Ausgangslage

Heute sind nur diejenigen Haushalte und Unternehmen abgabepflichtig, welche über ein Gerät verfügen, das Radio- und/oder Fernsehen empfangen kann. Traditionell kam dies dem Besitz eines Radio- oder Fernsehgerätes gleich. Diese Haushalte müssen sich selber bei der Gebührenerhebungsstelle Billag anmelden. Nicht angemeldete Haushalte werden sporadisch und unangemeldet von Billag-Angestellten besucht und überprüft. Dieses Verfahren soll mit dem neuen RTVG geändert werden.

Grund für den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Heute ermöglichen auch multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues, geräteunabhängiges Abgabesystem auszuarbeiten. Unveränderter Zweck der Abgabe ist die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen der SRG und von privaten Radio- und Fernsehprogrammen mit einem Leistungsauftrag in allen Landesteilen der Schweiz (Service public).

Was wird geändert

Die bisherige Empfangsgebühr wird durch eine Abgabe für Radio und Fernsehen abgelöst, die nicht mehr an die Existenz eines Empfangsgerätes anknüpft. Somit entfällt die Meldepflicht: Jeder Haushalt bezahlt eine Fixgebühr von ca. CHF 400 pro Jahr; Unternehmen mit einem Umsatz von über CHF 500000 pro Jahr müssen ebenfalls eine Gebühr entrichten.

Die Aufteilung der Gelder an SRG und private Radio- und Fernsehprogramme wird zu Gunsten der privaten Anbieter angepasst: Private Radiostationen erhalten zukünftig 16 Mio. statt wie bisher 7 Mio. CHF; private Fernsehsender erhalten 28 Mio. statt den bisherigen 6 Mio. CHF. Aus Effizienzgründen soll die Anzahl von Privatanbietern schweizweit auf 10-12 verdichtet werden.

Medienunternehmen sollen zukünftig nur noch 2 Fernseh- und 2 Radiokonzessionen erhalten. Neu wird es auch möglich sein, ohne Konzession auf Sendung zu gehen, sofern dies dem Bundesamt für Kommunikation vorher gemeldet worden ist.

Die Revision sichert der SRG ihre bisherige Stellung, auferlegt ihr aber auch neue Verantwortungen. Der gesetzliche Auftrag schreibt beispielsweise regelmässige Ausstrahlung von Sendungen mit bildenden Inhalten vor, zudem gibt es strengere Regeln zur Verwendung der Gebührengelder.

Privatanbieter profitieren von einer Lockerung der Werbebestimmungen für Alkohol: Werbung für leichte Alkoholika (Bier und Wein) wird erlaubt.

Schliesslich behandelt das revidierte RTVG komplexere technologische Fragen zur Übertragung und Frequenzverteilung im digitalen Bereich und in Kombination mit ausländischen Angeboten.

Auswirkungen

Die Abgabe soll grundsätzlich von jedem Haushalt und Unternehmen entrichtet werden – mit folgenden Ausnahmen:

Keine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlten nach wie vor Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV beziehen. Auch kleine Unternehmen sollen künftig keinen Beitrag an den Service public leisten müssen. Damit wären rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit, denn der Bundesrat beabsichtigt, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter CHF 500000 auszunehmen.

Es gäbe keine Möglichkeit mehr, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind.

Zur Erhebung der Abgabe der Haushalte würde eine private Organisation (Erhebungsstelle) beauftragt. Diese erhielte die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Die Abgabe der Unternehmen würde die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen.

Die bisherigen Erträge sollen gleich bleiben (Ertragsneutralität). Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilen würde, bezahlten die Einzelnen voraussichtlich weniger.

Falls die RTVG-Änderung vom Volk bestätigt werden sollte (also das Referendum abgelehnt würde), würde das neue System voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft treten.

Sollte die Änderung abgelehnt werden (also „Nein“ zur Gesetzesrevision), würde der RTVG-Entwurf des Parlaments nicht in Kraft treten. Damit bliebe alles so, wie es ist: Jeder Haushalt, der über Empfangsgeräte für Radio- und Fernsehprogramme verfügt, muss sich selbstständig bei der Billag anmelden und bezahlt Gebühren je nachdem, ob er nur Radio hört oder sowohl Radio- wie auch Fernsehgeräte benutzt. Unternehmen würden weiterhin nicht besteuert.

Argumente dafür

Das heutige System der Empfangsgebühren sei nicht mehr zeitgemäss. Wegen der technologischen Entwicklung sei es immer weniger tauglich und verursache vermeidbaren Aufwand und Kosten.

Das neue System sei einfacher, da die Frage „Was ist ein Empfangsgerät“ wegfällt. Durch die Pauschalabgabe reduzierten sich die Kosten, das aufwendige Meldesystem fiele weg, wodurch die Abgaben für den Einzelnen vergünstigt würden.

Da alle Haushalte bezahlen, gebe es keine Trittbrettfahrer mehr, die auf Kosten der übrigen Gebührenzahler Radio- und Fernsehprogramme konsumieren.

Die neue Gebühr würde für bisherige private Radio- und Fernsehkonsumenten günstiger ausfallen: Wer bisher CHF 462 bezahlen musste, soll nur noch CHF 400 bezahlen müssen. Dies ist unter anderem auch wegen der Einbeziehung der Unternehmen möglich.

Die Revision führt den privaten Radio- und Fernsehstationen mehr Gelder zu, dies würde zu einem breiteren Angebot und grösserer Konkurrenz für die SRG führen. Dadurch solle die allgemeine Medienqualität gesteigert werden.

Argumente dagegen

Die neue Abgabe sei keine Gebühr mehr für einen Leistungsbezug, sondern eine Mediensteuer, da diese pauschal und ungeachtet des tatsächlichen Bezugs erhoben wird. Sie verletze ausserdem das Progressionsprinzip: Sozial schwächer gestellte Bürger bezahlen die gleiche Gebühr wie reichere Bürger.

Der Bundesrat gebe sich zukünftig das alleinige Recht, die Höhe der Abgabe festzusetzen. Dies gleiche einem Freipass und heble die anderen staatlichen Gewalten aus.

Der Gebührenzahler wisse nicht, wofür er eigentlich bezahle. Gegner plädieren für eine klare Definition des Service public vor der Diskussion über Gebührenerhebung und -vergabe.

Da der Grossteil der Billag-Gelder weiterhin der SRG zugute kommen soll, sehen manche Gegner darin eingepackt einen Grundsatzentscheid: Öffentlich finanziertes Fernsehen ja oder nein. Dazu wurden jedoch vor kurzem zwei separate Initiativen gestartet.

Die Tatsache, dass Konsumenten privat sowie als Unternehmer bezahlen müssen, wird kritisiert. Obwohl nur die Person und nicht das Unternehmen fernsehen kann, wird ein Unternehmer (mit einem Umsatz von über CHF 500000 im Jahr) doppelt besteuert.

Literaturverzeichnis

Bundesamt für Kommunikation BAKOM (2015).Das total revidierte RTVG – Kernpunkte und Neuerungen.Gefunden am 09. April 2015 unter Link

Eidgenössisches Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (2015).Total revidierte Radio- und Fernsehverordnung RTVG – Erläuternder Bericht.Gefunden am 09. April 2015 unter Link

Konsumentenforum kf (2015).Positionspapier: Die neue Mediensteuer/ Billag-Gebühr.Gefunden am 08. April 2015 unter Link

Neue Zürcher Zeitung NZZ (2015).Das Volk wird über die neue Billag-Gebühr abstimmen.Gefunden am 08. April 2015 unter Link

Natalie Rickli (2015).Nein zur missratenen RTVG-Revision.Gefunden am 09. April 2015 unter Link

RadioundFernsehen_final.pdf – PDF

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