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Abstimmung 22.09.2013: Änderung des Arbeitsgesetzes (Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops)

Tankstellen dürfen schon heute an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr rund um die Uhr geöffnet sein. Allerdings können sie nur mit Bewilligung ihr ganzes Sortiment verkaufen. Deshalb hat die FDP die parlamentarische Initiative zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops eingereicht und die Vorlage wurde vom Parlament angenommen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage am 22. September zur Abstimmung vors Volk kommt.

Ausgangslage

Das nationale Arbeitsgesetz regelt nur die maximalen Öffnungszeiten der Tankstellen und Tankstellenshops in der Schweiz. Die Kantone können die Öffnungszeiten jedoch stärker einschränken. So kann im nationalen Arbeitsgesetz eine maximale Arbeitszeit bis 21 Uhr gelten, die kantonale Regelung gestattet aber beispielsweise nur eine Öffnungszeit bis 19 Uhr.

Der nationale Gesetzgeber unterscheidet bei der Festlegung von Arbeitszeiten für Tankstellen drei Produktkategorien: Treibstoff (Tanksäule), Lebensmittel zum Direktverzehr (Bistro) und restliche Waren zur Selbstbedienung (Tankstellenshops). Tankstellen dürfen heute in der Schweiz ohne Bewilligung 7 Tage die Woche während 24 Stunden pro Tag Treibstoff verkaufen (Tanksäule) und ein Bistro betreiben, wo Produkte zum Direktverzehr verkauft werden.

Bei den restlichen Waren (Tankstellenshops) gelten unterschiedliche Regelungen für normale Tankstellen und Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen.

Normale Tankstellen dürfen nur während den regulären Zeiten Waren zur Selbstbedienung verkaufen, d. h. von Montag bis Samstag, 5-21 Uhr. Möchte der Betreiber auch nach 21 Uhr oder am Sonntag Produkte zur Selbstbedienung (Tankstellenshop) verkaufen, muss er eine Bewilligung einholen.

Tankstellen an Hauptverkehrswegen wie beispielsweise Autobahnraststätten dürfen hingegen ohne Bewilligung bis 1 Uhr früh und am Sonntag Waren zur Selbstbedienung (Tankstellenshop) verkaufen. Möchte der Betreiber den Shop zusätzlich nach 1 Uhr betreiben, muss er dafür eine Bewilligung einholen.

Daher müssen heute nach 21 Uhr resp. 1 Uhr früh die Tankstellenshops abgesperrt werden und nur Tanksäule und Bistro können geöffnet bleiben.

Es gibt zurzeit 3500 Tankstellen in der Schweiz. Rund ein Drittel ist mit einem Tankstellenshop ausgerüstet. Davon haben 24 Shops eine Bewilligung eingeholt und dürfen rund um die Uhr Personal beschäftigen. 19 dieser Tankstellenshops befinden sich auf Autobahnraststätten, 5 an Hauptstrassen in und um Zürich.

Was wird geändert?

Neu dürfen die Tankstellenshops an Hauptreise-Verkehrswegen ohne Bewilligung 24 Stunden Personal beschäftigen, also zusätzlich zwischen 1 Uhr und 5 Uhr früh. Die Bedingung ist jedoch, dass das Sortiment die Bedürfnisse von Reisenden befriedigt, was jedoch nicht genauer beschrieben wird.

Für Tankstellenshops, die sich nicht an Hauptreise-Verkehrswegen befinden, ändert sich nichts. Sie müssen weiterhin eine Bewilligung einreichen, wenn sie Personal nach 21 Uhr oder am Sonntag beschäftigen wollen.

Die Vorlage ändert nur die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit in Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen. Shops an Bahnhöfen (Aperto, Avec, etc.) und andere Detailhandelsgeschäfte sind davon nicht betroffen. Zudem sind die Öffnungszeiten der Tankstellenshops nach wie vor kantonal geregelt und können kürzer sein als die national erlaubte Arbeitszeit in Tankstellenshops.

vorher

nachher

Tanksäule und Bistro

Mo-So 0-24 Uhr

Mo-So 0-24 Uhr

Tankstellenshops

Mo-Sa 5-21 Uhr

Mo-Sa 5-21 Uhr

Tankstellenshops an Hauptreise-Verkehrswegen

Mo-So 5-1 Uhr

Mo-So 0-24 Uhr

Auswirkungen

Vorerst hat die Initiative keine Auswirkungen, da zurzeit in keinem Kanton die maximalen Öffnungszeiten voll ausgenützt werden. In den Kantonen Zürich und Aargau dürfen die Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen von 5-24 Uhr geöffnet sein. In den anderen Kantonen gelten Öffnungszeiten von 6-21, 6-22, oder 6-23 Uhr. Die Öffnungszeiten am Sonntag sind zudem meist leicht kürzer als unter der Woche. In manchen Kantonen kann der Shop erst eine Stunde später geöffnet und muss eine bis zwei Stunden früher geschlossen werden, als es unter der Woche der Fall ist. Werden aber die kantonalen Regelungen geändert, können Tankstellenshops an Hauptreise-Verkehrswegen ohne Bewilligung 24 Stunden, 7 Tage die Woche Personal beschäftigen. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ändern, stimmt entweder das Volk in den einzelnen Kantonen direkt darüber ab, oder es kann ein Referendum dagegen einreichen.

Es gibt keine Studien, die abschätzen, wie viel Mehreinnahmen im Durchschnitt zu erwarten sind. Allerdings ist die Öffnung an Sonntagen und in der Nacht freiwillig. Es werden daher kaum Läden offen haben, wenn kein zusätzlicher Profit erzielt wird.

Es ist ebenfalls umstritten, ob sich die Anzahl der 24h-Tankstellenshops erhöhen wird. Sollte die Verlängerung der Öffnungszeiten zwischen 1 und 5 Uhr den Ertrag so steigern, dass es sich für weitere Shops lohnen würde, rund um die Uhr geöffnet zu haben, dann würde die Anzahl steigen. Für wie viele Läden diese Situation schlussendlich eintrifft, kann nicht konkret gesagt werden.

Argumente der Befürworter

Die neue Gesetzesvorlage führe nicht zu einem Mehrbedarf an Personen, die in der Nacht arbeiten müssten. Denn das Personal, das während der Nacht für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb des Bistros anwesend ist, könnte auch die Shopwaren verkaufen.

In städtischen Gebieten bestehe ein grosser Bedarf, auch in der Nacht und sonntags einkaufen zu können. Gerade hier gibt es viele Schichtarbeitende, die darauf angewiesen sind.

Die Einschränkung, dass nur Produkte zum Direktverzehr und nicht das ganze Sortiment verkauft werden dürfe, mache keinen Sinn.

Tankstellen profitierten von höheren Umsätzen, wenn sie während immer ihr gesamtes Sortiment verkaufen dürften.

Die Anpassung betrifft nur Tankstellenshops an Hauptreise-Verkehrswegen. Andere Öffnungszeiten im Detailhandel würden damit nicht geregelt. Es gebe keinen Anlass zur Sorge, dass sich die Tankstellenshops unkontrolliert verbreiten könnten.

Argumente der Gegner

Die Nacht- und Sonntagsarbeit nehme zu. Arbeitnehmende müssten sich zunehmend damit einverstanden erklären, jederzeit und in Schichten zu arbeiten. Insbesondere Familien würden darunter leiden.

Ständige Verfügbarkeit am Arbeitsplatz sei gesundheitsschädigend. Es führe zu mehr Stress. Der Sonntag sei zum Erholen da. Der Profit des Inhabers würde mit den längeren Öffnungszeiten der Tankstellenshops vor die Gesundheit seiner Angestellten gestellt.

In Zeiten von Kühl- und Tiefkühlgeräten müsse kein Haushalt hungern und sei deshalb auf einen 24 Stunden-Betrieb nicht angewiesen.

Diese Vorlage sei erst der Beginn zu einer 24 Stunden-Öffnungszeiten-Politik im gesamten Detailhandel. Weitere Initiativen in diese Richtung seien bereits hängig.

Es würden Läden bevorteilt, die meist nur motorisiert erreichbar seien. Dies sei vor allem in der lärmsensiblen Nacht ein Problem.

Literaturverzeichnis

arbeitsgesetz-ja.ch (2013). Medienmitteilung. Gefunden am 11. Juli 213 unter Link

FDP (2013). Medienmitteilung. Gefunden am 11. Juli 213 unter Link

Grüne (2013). Motorisiertes Einkaufen nicht bevorteilen! Gefunden am 11. Juli 213 unter Link

parlement.ch (2013). Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops. Gefunden am 11. Juli 213 unter Link

Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB] (2013). Nein zum 24-Stunden Arbeitstag. Gefunden am 11. Juli 213 unter Link

Sonntagsallianz (2013). Referendum. Gefunden am 11. Juli 213 unter Link

Tagesanzeiger (2013). 24 Tankstellen mit 24-Stunden Betrieb. Gefunden am 25. Juli 213 unter Link

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