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Abstimmung 23.09.2012: Initiative für den Schutz vor Passivrauchen

Am 1. Mai 2010 trat in der Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Kantone dürfen über dieses Gesetz hinausgehende Regelungen einführen. Die zur Abstimmung stehende Vorlage will das Rauchverbot in der Bundesverfassung verankern. Damit soll eine einheitliche, nationale Lösung geschaffen werden, welche von allen Kantonen zwingend eingehalten werden muss.

Dieser Text erläutert die heutige Lage sowie die Auswirkungen der Vorlage, sollte sie angenommen werden. Schliesslich zeigt der Text Argumente der Befürworter und Gegner der Vorlage auf.

Ausgangslage

Das aktuelle Bundesgesetz sieht ein Rauchverbot für geschlossene Räume vor, die öffentlich zugänglich sind, oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Insbesondere in der Gastronomie sind davon viele Betriebe wie Restaurants, Beizen, Bars und Diskotheken betroffen. Zu anderen öffentlichen Räumen gehören u.a. öffentliche Verwaltungsgebäude, Spitäler, Schulen, Museen, Theater, Einkaufszentren und der öffentliche Verkehr. Es dürfen Raucherräume, sogenannte Fumoirs, eingerichtet werden. Sie müssen aber abgetrennt und gut belüftet werden. Bedient werden sie nur, wenn die Angestellten im Arbeitsvertrag ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Ausnahmeregelungen sind für Gastlokale bis zu einer Grösse von 80 Quadratmetern möglich. Jeder Kanton kann selbständig verschärfte Regelungen einführen.

Was wird geändert?

Die Initiative will das Rauchverbot neu in der Bundesverfassung verankern. Es wird ein eigener Artikel dafür geschaffen. Zudem soll das bestehende Recht verschärft werden. Neu darf man in sämtlichen Innenräumen, welche als Arbeitsplatz dienen, nicht mehr rauchen. Das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen bleibt unverändert.

Auswirkungen

Bei einer Annahme der Initiative wird das Rauchverbot in der ganzen Schweiz vereinheitlicht und gegenüber dem geltenden Gesetz verschärft. Diese nationale Regelung müssen alle Kantone zwingend übernehmen. Bediente Fumoirs und Raucherlokale wären dann nicht mehr erlaubt. Zudem würde das Rauchverbot auch auf Einzelarbeitsplätze ausgeweitet, sofern es zum geschäftlichen Kontakt (Kundschaft) in diesen Räumen kommen kann. Betroffen wäre hier beispielsweise ein Velomechaniker in seiner Garage.

Argumente der Befürworter

Gemäss den Grünen entspreche ein Tag Passivrauchen 15-38 Zigaretten. Passivrauchen im öffentlichen Raum verursache laut Studien des Schweizerischen Tropeninstituts in Basel jährliche Gesundheitskosten von 420 Millionen Franken (gemessen durch Passivrauchen verursachte Spitalaufenthalten und verlorenen Lebensjahren). Im Tessin, wo das Rauchverbot schon am längsten gilt, gebe es seither sogar 20% weniger Herzinfarkte.

Die Initiative schütze vor allem die Angestellten. Insbesondere im Gastrogewerbe müssten sich diese unter geltendem Recht zwangsläufig dem schädlichen Rauch aussetzen. Der Schutz sei hier unzureichend.

Weiter werde mit dieser Regelung eine einheitliche, vereinfachte Lösung geschaffen. Diese würde gleiche Bedingungen zwischen allen Wirten in den Kantonen (insbesondere an den Kantonsgrenzen) herstellen.

Argumente der Gegner

Gemäss den Gegnern dieser Initiative biete das aktuelle Bundesgesetz bereits eine ausreichende, bundesweite Lösung. Falls nötig könnten die Kantone die Regelung verschärfen. Zudem wurde kein Referendum gegen das Bundesgesetz ergriffen. Das Volk stehe also hinter dieser Lösung.

Weiter stelle eine verschärfte Regelung des geltenden Gesetzes eine Verletzung der persönlichen Freiheit dar. Man solle die Menschen nicht in jeder Lebenssituation kontrollieren und einschränken. Insbesondere in der Gastronomie sollen nicht schon wieder neue und noch schärfere Regelungen gelten, wurden doch vielerorts hohe Geldsummen in Umbauten investiert.

Schlussendlich sei eine Verschärfung des geltenden Rechts schlichtweg verfrüht. Es sei politisch heikel und verwirrend, Regelungen in so kurzen Abständen zu ändern. Das Rechtssystem werde so instabil.

Literaturverzeichnis

Der Bundesrat (2012). Schutz vor Passivrauchen: Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

GastroSuisse (2012). GastroSuisse unterstützt das Komitee „Nein zum radikalen Rauchverbot“. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

Lungenliga (2012). Unzureichendes Bundesgesetz. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

news.ch (2011). Gastronomen beklagen Umsatzeinbussen wegen Rauchverbot. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

rauchfei-ja.ch (2012). Eidgenössische Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

Schweizerische Bundeskanzlei (2012). Eidgenössische Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

Universität Basel (2009). Passivrauchen kostet jährlich 420 Mio. Franken. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

vernuenftig-bleiben.ch (2012). Radikales Rauchverbot?. Gefunden am 23. Juli 2012 unter Link

Passivrauchen.pdf – PDF

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