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Abstimmung 24.11.2013: Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Die SVP hat die Familieninitiative eingereicht, um einen gleich hohen steuerlichen Abzug bei der Eigenbetreuung wie bei der Fremdbetreuung der Kinder zu schaffen. Die Ehe- und Familienbesteuerung wird seit einigen Jahren überarbeitet. Am 1. Januar 2011 trat deshalb das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern in Kraft. Seitdem kann man die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder von den Steuern abziehen.

Am 24. November stimmt das Volk nun darüber ab, ob es auch einen Steuer-Abzug bei der Eigenbetreuung geben soll.

Ausgangslage

Seit 2011 kann man die Kosten für die fremd betreuten Kinder bis zu 10‘100 CHF pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Kinderkrippe. Vorher gab es keinen solchen Abzug. Idee des Fremdbetreuungs-Abzug ist eine steuerliche Gleichbehandlung gemäss der Leistungsfähigkeit eines Paares (siehe Kasten). Durch den Abzug hängt der Entscheid der Erwerbstätigkeit und der Form der Kindererziehung nicht von Steuern ab.

Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern sieht keinen Abzug für die Eigenbetreuung vor. Einige Kantone kennen schon heute einen Eigenbetreuungsabzug, der aber meistens tiefer ist als der maximal mögliche Fremdbetreuungsabzug. Zurzeit ist ein Eigenbetreuungsabzug in den Kantonen Zug, Luzern, Nidwalden und Wallis möglich.

Um die Eigenbetreuung steuerlich zu fördern, hat die SVP die Familieninitiative eingereicht.

Was wird geändert?

Die Bundesverfassung sieht neu mindestens einen gleich hohen Steuerabzug für die Eigen- wie für die Fremdbetreuung der Kinder vor.

Auswirkungen

Bei einer Annahme der Initiative werden Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, steuerlich gefördert (siehe Kasten).

Da die Initiative nur fordert, dass der steuerliche Abzug bei Eigenbetreuung gleich hoch sein muss wie der Fremdbetreuungsabzug, ergeben sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, erhalten einen gleich hohen oder höheren Abzug als sie erhalten würden, wenn sie ihre Kinder fremdbetreuen liessen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Fremdbetreuungsabzug abgeschafft würde.

Einführung Eigenbetreuungs-Abzug

Die Initiative hat sowohl Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer als auch auf die Kantons- und Gemeindesteuern.

Bei einer Annahme der Initiative könnten Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, gleich viel vom steuerbaren Einkommen der direkten Bundesteuer abziehen wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. D.h. sie können maximal 10‘100 CHF von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Zudem können Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, neu in jedem Kanton mindestens einen gleich hohen Betrag von den Kantons- und Gemeindesteuer abziehen, wie der Kanton für die Fremdbetreuung gewährt. Jeder Kanton hat heute einen Fremdbetreuungs-Abzug. Die Höhe des Abzuges ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. . Bei Annahme der Initiative müssen alle Kantone einen Steuer-Abzug für die Eigenbetreuung einführen. Die Kantone, die bereits einen Abzug kennen, müssen einen gleich hohen Abzug wie bei der Fremdbetreuung gewährleisten.

Unklar ist, wie der Eigenbetreuungs-Abzug berechnet wird. Für die tatsächlichen entstandenen Kosten der Fremdbetreuung darf bis zu 10‘100CHF abgezogen werden. Da für die Eigenbetreuung kein Geld bezahlt werden muss, ist noch nicht geregelt, wie dieser schlussendlich zustande kommt.

Schätzungen zufolge würde die Initiative zu bis zu 1,4 Mrd. Franken Steuerausfällen pro Jahr führen, wobei die konkrete Zahl von der genauen Ausgestaltung abhängen würde.

Abschaffung des Fremdbetreuungsabzugs

Wird der Fremdbetreuungs-Abzug wieder abgeschafft, würde sich für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, nichts ändern. Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, müssten jedoch höhere Steuern bezahlen als heute.

Dadurch würden sich bei Bund und Kantonen Mehreinnahmen ergeben. Schätzungen zufolge würde der Bund jährlich 60 Millionen mehr einnehmen. Für die Kantone sind keine Schätzungen bekannt.

Argumente der Befürworter

Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen steuerlich gefördert werden. Daher sollten sie mindestens den gleichen Steuerabzug wie für die Fremdbetreuung in der Steuererklärung angeben können.

Der Abzug für die Eigenbetreuung stärke die Eigenverantwortung und verhindere, dass die elterlichen Pflichten an den Staat delegiert werden.

Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, würden ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Die traditionelle und noch immer am stärksten verbreiteten Familienstruktur solle bewahrt werden und daher steuerlich attraktiver sein als die Fremdbetreuung.

Argumente der Gegner

Der Entscheid, wie Eltern ihre Kinder betreuen, dürfe nicht von den Steuern abhängen. Mit der Annahme der Initiative würde aber die Eigenbetreuung steuerlich attraktiver und die finanzielle Gleichstellung von Ein- und Zweiverdienerpaaren rückgängig gemacht.

Eltern mit eigener Kinderbetreuung seien nach heutigem Recht steuerlich nicht benachteiligt. Bei Annahme der Initiative wären sie aber bevorteilt (siehe Kasten). Die Bevorzugung der traditionell organisierten Familien sei in der heutigen Zeit nicht gerechtfertigt.

Die Annahme der Initiative wäre mit Steuerausfällen in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken verbunden.

Literaturverzeichnis

Familieninitiative (2013). Ja zur Familieninitiative. Gefunden am 1. Okt. 2013 unter Link

Schweizerischer Bundesrat (2012). Botschaft zur Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» Gefunden am 1. Okt. 2013 unter Link

Familieninitiative_Text.pdf – PDF

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