Der Bauernverband lancierte 2014 die Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit». Diese entstand als Reaktion auf die Agrarpolitik 2014-2017 des Bundes. Während ein Teil der Bauern die neue Ausrichtung auf eine nachhaltigere und ökologischere Landwirtschaft begrüsste, regte sich auch Widerstand gegen die Änderungen im Direktzahlungssystem. Mit der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... erhoffte sich der Bauernverband deshalb, wieder ein gemeinsames Anliegen vor das Volk bringen zu können: Die Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung, mitsamt Massnahmen zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft.
In der Folge lehnten jedoch sowohl der Bundesrat als auch das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ab. Diese sei zu wenig konkret formuliert und zu stark auf die einheimische Produktion ausgerichtet. Stattdessen wurde ein direkter Gegenentwurf ausgearbeitet. Obwohl dieser als stark abgeschwächter Kompromiss zu verstehen ist, zog der Bauernverband infolgedessen seine ursprüngliche Version zurück. Zur Abstimmung steht folglich der direkte Gegenentwurf des Bundes.
Ausgangslage
Die Schweiz verfügt seit mehreren Jahrzehnten über eine hohe Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln. Diese beruht sowohl auf der einheimischen Produktion als auch auf den offenen Handelsbeziehungen, insbesondere zu den Nachbarstaaten in der Europäischen Gemeinschaft. Der Selbstversorgungsgrad liegt durchschnittlich bei rund 50%. Zur vollständigen Deckung der Nahrungsmittelbedürfnisse ist die Schweiz somit auf Importe angewiesen. Dank Exporten von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln ist die Handelsbilanz für einige Produkte beziehungsweise Produktgruppen dennoch positiv.
Eine schwere Mangellage an Nahrungsmitteln durch den Ausfall von Importen könnte zeitweise durch Pflichtvorräte kompensiert werden. Nach dem Ende des Kalten Kriegs wurden diese vom Bund auf drei bis vier Monate festgelegt. Im Fall einer länger andauernden Krise ist eine Versorgung auf tieferem Niveau vorgesehen. Schliesslich kann durch Optimierung der Produktion der Grad der Eigenversorgung erhöht werden.
Das geltende Recht gewährleistet die Lebensmittelversorgung für die Schweiz somit bereits heute – sowohl im Normal- als auch im Krisenfall. Allerdings ist der Begriff der Ernährungssicherheit nicht explizit in der Verfassung verankert. Konkret bedeutet Ernährungssicherheit, dass die Bevölkerung jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge von hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln hat.
Was wird geändert
Die Vorlage hat zum Ziel, die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Dazu sieht sie folgende fünf Pfeiler vor:
- Die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion,
- eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion,
- eine auf den Markt ausgerichtete Landwirtschaft,
- grenzüberschreitende Handelsbeziehungen
- sowie einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.
Auswirkungen
Ähnliche Bestimmungen sind bereits unter geltendem Recht in Kraft. Entsprechend hat die Vorlage keine direkten Auswirkungen. Weder Gesetzesanpassungen noch neue Subventionen sind zu erwarten, wie der Bundesrat mehrfach betont hat. Vielmehr bestärkt die Vorlage den bestehenden Kurs in der Agrarpolitik. Entscheidender als der Ausgang der Abstimmung wird daher die langfristige Interpretation sein. Es ist ein durchaus realistisches Szenario, dass weder ein Nein noch ein Ja am Status Quo etwas ändern werden. Langfristig könnte ein Ja zur Vorlage allerdings auch als klares Bekenntnis der Bevölkerung zur heimischen Landwirtschaft ausgelegt und Forderungen nach neuen oder zusätzlichen Subventionen daraus abgeleitet werden.
Die Verankerung des Begriffs der Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung würde aber auf jeden Fall eine Staatsaufgabe auf oberster Ebene begründen. Selbst wenn dies keine direkten Folgen auf die bestehende Agrarpolitik hat, wird die Bedeutung der Ernährungssicherheit hervorgehoben und dürfte etwas stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung dringen.
Argumente der Befürworter
Gemäss Befürwortern garantiere die Vorlage ein umfassendes, zukunftsgerichtetes Konzept für die Ernährungssicherheit der Bevölkerung. Sie berücksichtige sämtliche Stufen der Lebensmittelkette – vom Feld bis auf den Teller. Sowohl eine Ausrichtung auf den Markt und die Konsumentenbedürfnisse als auch ein Bekenntnis zum Kulturland, Naturschutz und zum schonenden Umgang mit Lebensmitteln würden verankert.
Zudem fördere die Vorlage den internationalen Handel mit Lebensmitteln aus fairer und nachhaltiger Produktion.
Nicht zuletzt könne die Vorlage daher als Orientierungshilfe für anstehende Revisionen wie jene des Raumplanungsgesetzes oder der Agrarpolitik nach 2021 verstanden werden.
Argumente der Gegner
Da bei Annahme der Vorlage keine einschneidenden Änderungen zu erwarten sind, wurde kein Gegenkomitee gebildet. Dennoch gibt es von verschiedenen Seiten ablehnende Stimmen.
Insbesondere wird kritisiert, dass die Vorlage aufgrund ihres fehlenden Neuigkeitsgehalts überflüssig sei. Sie diene einzig dem Bauernverband dazu, sein Gesicht zu wahren. Denn dessen ursprüngliche InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... hätte gemäss Gegnern an der Urne keine Chance gehabt. Bestehende politische Kurse sollen jedoch nicht zusätzlich mittels Volksabstimmung und Verankerung in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... bestärkt werden.
Stimmbürger würden dadurch zu oft und unnötigerweise an die Urne gebeten und abstimmungsmüde. Zudem entstünden durch solche Vorlagen und Abstimmungen unnötige Kosten.
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