Das Altersvorsorgesystem in der Schweiz droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Durch die Reform Altersvorsorge 2020 sollen erstmals die 1. und 2. Säule gleichzeitig und umfassend reformiert und bis 2030 stabilisiert werden. Die Reform besteht aus zwei Vorlagen, dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und dem Bundesgesetz zur Reform der Altersvorsorge 2020. Obwohl die beiden Vorlagen miteinander verknüpft sind, werden sie getrennt zur Abstimmung vorgelegt. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die gesamte Reform.
Ausgangslage
Die 1. Säule der AltersvorsorgeDie Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen..., die AHV, steht gleichzeitig vor zwei grossen Herausforderungen. Einerseits sorgt die steigende Lebenserwartung dafür, dass die Altersrenten länger ausgerichtet werden müssen. Andererseits werden wegen anstehenden Pensionierungen von geburtenstarken Jahrgängen der 1950er und 60er Jahre, den Babyboomers, immer weniger Erwerbstätige immer mehr Pensionierten gegenüberstehen. So bezogen 2015 rund 1.5 Millionen Personen eine AHV-Rente, 2035 werden es 2.4 Millionen sein. Beides zusammen setzt die über das Umlageverfahren finanzierte AHV zunehmend unter Druck. Es droht ein anwachsendes Defizit, sodass ab 2030 gemäss Berechnungen des Bundes nicht mehr alle Renten vollständig ausbezahlt werden können.
Die auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierende 2. Säule, die obligatorische berufliche Vorsorge, steht vor einem anderen Problem. Die tiefen Zinsen machen es schwierig die gesetzlich vorgeschriebenen Renditen zu erzielen. Dieses Problem wird sich in absehbarer Zeit auch nicht entschärfen. Das hat dazu geführt, dass obwohl eigentlich jeder und jede für sich selber spart, heute ein Teil des Ertrags auf den Altersguthaben dazu dient, die Renten der bereits Pensionierten mitzufinanzieren.
Die gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Teilzeitarbeit und erhöhte Flexibilität, beispielsweise im Falle von mehreren kleinen Arbeitspensen oder der Möglichkeit, die AHV-Rente vor oder nach dem ordentlichen Referenzalter von 65 zu beziehen, stellt das Vorsorgesystem ebenfalls vor neue Herausforderungen.
Für eine angestrebte, mehrheitsfähige Lösung dieser zahlreichen Herausforderungen wurde im Rahmen der Reform folgende Zielsetzung formuliert:
- Die laufenden und neuen Renten sind gesichert
- Die Höhe der aktuellen und neuen Altersrenten bleibt erhalten
- Die Finanzen der AHV sind im nächsten Jahrzehnt im Gleichgewicht und die finanzielle Situation der Pensionskassen wird verbessert
- Die Leistungen der Altersvorsorge werden den veränderten Bedürfnissen angepasst
- Die Vorsorge für Personen mit kleinem Einkommen wird verbessert
Was wird geändert
Zur Reformierung der AHV und Erreichung der genannten Ziele, wurde von Bundesrat und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... folgendes Massnahmenpaket verabschiedet:
Das Referenzalter für die Pensionierung von Frauen steigt um ein Jahr auf 65. Diese Massnahme wird schrittweise während drei Jahren eingeführt und soll der Mehrbelastung der AHV durch die steigende Lebenserwartung entgegenwirken.
Die Möglichkeit zum AHV-Rentenbezug soll neu für alle Personen im Alter zwischen 62 und 70 Jahren offenstehen. Bei einer Frühpensionierung wird die RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... nach neuen Sätzen gekürzt, bei einer Spätpensionierung entsprechend erhöht. Diese Sätze werden neu an die Lebenserwartung angepasst. Bei einem Bezug der RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... vor dem Referenzrentenalter von 65 Jahren werden die Renten etwas weniger stark gekürzt als bisher. Bei einem Aufschub des Rentenbezugs fallen die Zuschläge ebenfalls geringer aus. In der beruflichen Vorsorge wird der flexible Rentenbezug neu ebenfalls analog der AHV eingeführt.
Die AHV soll durch zwei weitere Massnahmen finanziell entlastet werden. Zum einen geschieht dies durch eine Zuweisung von zwei Mal je 0.3% der Mehrwertsteuer. In einem ersten Schritt sollen im nächsten Jahr 0.3% aus der Zusatzfinanzierung IV, welche Ende 2017 ausläuft, der AHV zugewiesen werden. In einem zweiten Schritt soll ab 2021 die Mehrwertsteuer um 0.3 Prozentpunkte auf 8.3% angehoben werden, um die Finanzierung der AHV zusätzlich zu entlasten. Neu sollen die gesamten Mittel aus dem Demografieprozent der AHV zu Gute kommen. Unter der Altersreform 2020 werden weiterhin 19.55% der Ausgaben für die AHV vom Bund getragen.
Die wichtigste Änderung in der beruflichen Vorsorge betrifft den Umwandlungssatz für das obligatorische KapitalIn der Volkswirtschaftslehre bezeichnet Kapital ein [[Produk... in der zweiten Säule. Bis 2021 soll dieser von heute 6.8% schrittweise bis 6.0% gesenkt werden. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Durchschnittsrenditen auf dem BVG-Kapital so stark gesunken sind, dass ein Umlagesatz von 6.8% auf lange Frist nicht finanziert werden kann.
Die Senkung des Umwandlungssatzes hätte entsprechend eine Kürzung der RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... des obligatorischen Anteils aus der beruflichen Vorsorge um 12% zur Folge. Um diese Einbussen wiederum zu kompensieren, sieht die Reform Gegenmassnahmen in der 1. und 2. Säule vor. In der beruflichen Vorsorge sind daher eine Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzuges und eine Anpassung der Altersgutschriften vorgesehen. Diese beiden Massnahmen führen zu einer Vergrösserung des Altersguthabens und wirken so der Rentenkürzung entgegen. Zudem wird der Besitzstand von über 45-jährigen Personen garantiert; Ihre Pensionskassenrente ist nicht von der Kürzung betroffen. Als Ausgleichsmassnahme in der AHV sollen die Renten für Neurentner um 70 Franken pro Monat steigen. Gleichzeitig wird die maximale RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... für Ehepaare leicht erhöht. Damit die AHV diesen Mehraufwand stemmen kann, werden die AHV-Beiträge ab 2021 um 0.3% angehoben.
Auswirkungen
Die verschiedenen Massnahmen haben in finanzieller Hinsicht Einsparungen, Mehreinnahmen oder Mehrausgaben zur Folge. Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen beispielsweise soll im Jahr 2030 1.22 Milliarden einsparen. Die Erhöhung der MehrwertsteuerDie Mehrwertsteuer gehört zur Kategorie der [[Indirekte Ste..., die vollständige Zuweisung des Demografieprozents sowie höhere Lohnabzüge sollen nach dem Rechnungsbeispiel des Bundes zu Mehreinnahmen von 2.12 Milliarden, 600 Millionen und 1.4 Milliarden führen. Ebenfalls wird durch den Rentenzuschlag für Neupensionierte und der Erhöhung des Ehepaarplafonds mit Mehrausgaben von 1.39 Milliarden gerechnet. Insgesamt dürfte die Reform im Jahr 2030 Mehreinnahmen für die AHV von rund 4 Milliarden, Mehrausgaben für den Bund von 700 Millionen und Mehrbeiträge in der beruflichen Vorsorge von 1.4 Milliarden mit sich bringen. So soll das erwartete Defizit der AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Rahmen gehalten werden und die berufliche Vorsorge stabilisiert werden. Die Auswirkungen nach 2030 sind mit steigendem Zeithorizont umstritten und können nur mit zunehmender Ungenauigkeit bestimmt werden. Unbestritten scheint momentan jedoch, dass weitere Reformen nötig sein werden, um die Vorsorge nachhaltig über das nächste Jahrzehnt hinaus organisieren zu können.
Verknüpfung der Vorlagen
Die Reform AltersvorsorgeDie Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen... 2020 besteht aus zwei miteinander verknüpften Vorlagen, über welche getrennt abgestimmt wird. Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 regelt alle Massnahmen im Rahmen der Reform mit Ausnahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Vorlage kommt zur Abstimmung da gegen das Bundesgesetz das Referendum zustande gekommen ist. Zur Annahme ist das Volksmehr erforderlich. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.3% erfordert die Änderung der Bundesverfassung, wozu zusätzlich zum Volksmehr das Ständemehr erforderlich ist. Aus diesem Grund wird über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eine separate Abstimmung abgehalten. Da die Reform nur bei gleichzeitiger Annahme beider Vorlagen Sinn ergibt, wurden die beiden Vorlagen miteinander verknüpft.
Bei Ablehnung einer der beiden Vorlagen scheitert die gesamte Reform.
Argumente der Befürworter
Laut den Befürwortern könne die Reform das Niveau der Renten erhalten und die Finanzierung der AHV soweit sichern, dass diese im nächsten Jahrzehnt keine grossen Defizite schreiben müsse.
Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entlaste die Pensionskassen und sorge dafür, dass die unfaire Umverteilung auf Kosten der Erwerbstätigen stark vermindert werden könne.
Zuletzt sorge die Reform dafür, dass die Vorsorge besser auf die gesellschaftlichen Veränderungen in Hinblick auf Teilzeitarbeit und tiefe Einkommen ausgerichtet wird.
Scheitert die Reform, werde innerhalb nützlicher Frist kaum eine andere mehrheitsfähige Lösung gefunden. Gleichzeitig würden die Defizite in der AHV rasch anwachsen und die Probleme in der beruflichen Vorsorge blieben ungelöst.
Argumente der Gegner
Die Gegner der Reform betiteln diese als „Scheinreform“, weil die strukturellen Probleme der AHV auf die lange Bank geschoben würden und diese damit ruiniert werde. Mit der Reform schreibe die AHV bereits 2027 wieder ein Defizit und diese Situation werde sich danach dramatisch verschlimmern.
Die Reform sei des Weiteren ungerecht gegenüber den Jungen und faktisch eine Kündigung des Generationenvertrags, da die junge Generation ihres Erwerbslebens einen hohen Preis zahlen müsse und gleichzeitig nicht darauf vertrauen könne, jemals vom versprochenen Ausbau zu profitieren.
Zudem wehren sich die Gegner gegen die Erhöhung der AHV um 70 Franken. Da dieser Zuschlag nur an Neurentner ausbezahlt würde, entstünde eine Zwei-Klassen-AHV, was dem zentralen Gedanken der Gleichbehandlung zuwiderlaufe.
Literaturverzeichnis
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Ja zur AltersvorsorgeDie Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen.... (2017). Wissen. Abgerufen am 22.07.17 unter
NZZ. (2017). Die Scheinlösung der Rentenreform. Abgerufen am 21.07.17
NZZ. (2017). Die Rentenreform 2020 auf einen Blick. Abgerufen am 20.07.17
NZZ. (2017). Zahlen zur Rentenreform. Abgerufen am 21.07.17
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedland. Somit ist klar, dass nicht mitbestimmt werden kann. Will man Handel mit der EU muss…
@Rudolf Oberli Ich warte immer noch auf Ihre Antwort...
\"Neben dem Asylchaos leiden wir unter der masslosen Zuwanderung. Allein letztes Jahr kamen 80’000 Personen zusätzlich in die Schweiz. Die…