Ausgangslage
Bereits im Frühjahr respektive Sommer 2015 hat der NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... sowie Ständerat das Nachrichtendienstgesetz verabschiedet. Laut Bund soll das Nachrichtendienstgesetz (NDG) als moderne gesetzliche Grundlage alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln. Das NDG soll die Bundesgesetze über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sowie über die Zuständigkeit im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes ersetzen, welche nicht mehr zeitgemäss seien und nicht mehr der aktuellen Bedrohungslage entsprechen. Im Oktober 2015 wurde das Referendum ergriffen und bis im Februar dieses Jahres die benötigte Unterschriftenanzahl erreicht. Deswegen wird das Volk nun am 25.09.2016 über das neue Bundesgesetz abstimmen. Da es sich hierbei um ein fakultatives Referendum handelt, ist keine Mehrheit der Standesstimmen nötig sondern nur eine Volksstimmenmehrheit.
Was wird geändert?
In der Vimentis Rubrik, Politik Aktuell, ist ein ausführlicher Text zu finden, welcher beschreibt, welche Aufgaben der Nachrichten- bzw. Geheimdienst hat, welche gesetzliche Grundlagen dazu bestehen und welche Kontrollorgane die operativen Geschäfte überwachen. Unter folgendem Link ist der Artikel abrufbar: Nachrichtendienst des Bundes. Grundsätzlich ist der Geheimdienst in der Schweiz aufgeteilt in einen zivilen Nachrichtendienst, den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) der seit 2010 in seiner jetzigen Form besteht und zusätzlich gibt es auch noch einen militärischen Geheimdienst. Die Beschaffung von nicht öffentlichen Informationen im In- und Ausland gehört zu einer wichtigen staatlichen Aufgabe, um die nationale Sicherheit zu gewähren. Allerdings wird dieser Standpunkt auch oftmals hinterfragt, vor allem in wie weit die Kompetenzen des Geheimdienst reichen sollen. Die Massnahmen zur Beschaffung solcher Informationen greifen allerdings teilweise tief in die Privatsphäre ein, weswegen die VerhältnismässigkeitDie Verhältnismässigkeit (auch Verhältnismässigkeitsprin... aber vor allem auch eine gesetzliche Grundlage für diesen Grundrechtseingriff nötig ist. Die gesetzliche Grundlage für das Handeln des zivilen Nachrichtendienstes bildeten bislang das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Bei einem Ja in der Abstimmung würden diese beiden Bundesgesetze hinfällig und durch das neue Nachrichtendienstgesetz abgelöst. Dies würde bedeuten, dass der zivile Nachrichtendienst im Rahmen seines Han-delns neuen gesetzlichen Grundlagen unterliegen würde.
Auswirkungen
Im Falle einer Ablehnung des Nachrichtendienstgesetzes durch das Volk wäre die gesetzliche Grundlage des zivilen Nachrichtendienstes weiter-hin in den beiden oben genannten Bundesgesetzen geregelt. Folgt das Volk dem positiven Entscheid des National- und Ständerats, würde das NDG frühestens Mitte 2017 in Kraft treten und die beiden alten Bundesgesetze ablösen. Primär würden folglich alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nur noch in einem umfassenden Bundesgesetz geregelt werden. Die Änderung betrifft aber nicht nur die formale gesetzliche Grundlage, auch deren Inhalt wird geändert. Der Bund sieht das NDG als Gesetzes-grundlage, um den modernen Bedrohungen und Risiken gewachsen zu sein. Das Gesetz soll gemäss dem Bund dem Nachrichtendienst des Bundes bessere Möglichkeiten verschaffen zur Früherkennung von Bedrohungen und somit zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung beitragen. Es erhöhe die Sicherheit und ist somit eher in der Lage ein wichtiges Landesinteresse zu wahren. Laut dem Bund, wahrt das NDG die inviduelle Freiheit der Schweizer Bürger. Eingriffe in die Privatsphäre würden mit grösster Zurückhaltung erfolgen. Dies ist allerdings aus neutraler Sicht schwer zu beurteilen und wohl erst möglich, nachdem das NDG in Kraft getreten ist. Eine erhöhte Sicherheit durch intensivere Informationsbeschaffung ist oftmals nur durch einen grösseren Eingriff in die Privatsphäre zu erreichen. Grunsätzlich neu ist, dass Verdächtige nicht nur noch in einem laufenden Strafverfahren präventiv überwacht werden dürfen, sondern dies auch ohne ein solches Verfahren erlaubt wäre. Mit dem Gesetz wäre es dem NDB neu erlaubt, Telefone abzuhören, Räume von Privatpersonen zu verwanzen und in Computer einzudringen. Dies sind grundsätzlich alles tiefe Einschnitte in die Grundrechte. Dem NDB würden als Konsequenz mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Informationen zu beschaffen. Diese Auswirkung gibt breiten Kreisen Anlass zur Sorge, auch wenn der Bund klar kommuniziert, das VerhältnismässigkeitDie Verhältnismässigkeit (auch Verhältnismässigkeitsprin... und die individuelle Freiheit gewährt wird. Die erhöhte Sicherheit, welches das NDG gewähren soll, muss folglich abgewogen werden mit dem möglicherweise tieferen Eingriff in die Privatsphäre. Es liegt in der Natur der Sache eines Geheimdienstes, dass er geheim operiert, weswegen ein normaler Bürger die Informationsbeschaffung auch kaum nachvollziehen kann. Deshalb muss er der offiziellen Kommunikation zwangsläufig Vertrauen schenken.
Argumente der Befürworter
Den Befürwortern ist bewusst, dass es sich um ein sensibles Thema handelt, da es um Einschränkungen der individuellen Freiheit geht. Das Gesetz gewährleiste allerdings das GleichgewichtEin Gleichgewicht, auch Marktgleichgewicht genannt, ist eine... zwischen Sicherheit und Freiheit. Die präventive Überwachung, wie es das NDG neu vorsehen würde, müsste jeweils durch den Verteidigungsminister und einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts abgesegnet werden, weshalb Willkür beinahe ausgeschlossen sei. Das Ver-teidigungsministerium argumentiert, dass nur in ca. 10 Fällen pro Jahr, die neue präventive Überwachung zum Zuge kommen wird, weshalb keinesfalls von einer Massenüberwachung gesprochen werden könne. Das NDG sieht ebenfalls eine intensivere Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten vor, was die Informationsqualität steigern sollte. Gleichzeitig soll aber auch die Abhängigkeit von ausländischen Geheimdiensten abnehmen, da mit dem neuen Gesetz auch in ausländische Computersysteme eingedrungen werden dürfte und man so weniger abhängig wäre von den Informationen von anderen Geheimdiensten. Durch die neuen Möglichkeiten welche das NDG schafft, kann man den kooperierenden ausländischen Geheimdiensten selbst bessere Informationen liefern, wodurch man weniger in Gefahr läuft, selbst minderwertige oder instrumentalisierte Informationen aus dem Ausland zu erhalten. Das neue NDG soll zusammenfassend mehr Sicherheit gewähren bei minimal höheren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger.
Argumente der Gegner
Das neue Nachrichtendienstgesetz sei unverhältnismässig, es gebe dem NDB Kompetenzen, welche wichtige europäische Menschenrechtskonven-tionen verletzten würden, wie der Schutz der Privatsphäre aber auch die freie Meinungsäusserung. Es sei ein Schritt rückwärts, nachdem man in den 1990er Jahren, nach dem Fichenskandal, bewusst die Kompetenzen des Geheimdienstes reduziert hatte um die Bevölkerung besser zu schützen vor den Privatsphärenein-griffen der Geheimdienstes. Zudem wird bemängelt, dass die Behauptung des Bundes irreführend sei, dass nur verdächtige Personen überwacht werden, die neuen Methoden seien technisch dazu ausgelegt, dass eine Massenüberwachung stattfinde ohne spezifische Selektion auf verdächtige Personen. Dies betrifft insbesondere die Vorratsdatenspeicherung und die Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung sei es unabdingbar, dass der komplette Datenstrom ausgewertet werde. Der Einsatz von Staatstrojanern gefährde zusätzlich die IT-Sicherheit, anstatt sie zu erhöhen und die Sicherheitslücke zu schliessen Der Geheimdienst würde sich den gleichen Mitteln bedienen wie dies Kriminelle täten. Als letzter Punkt kritisiert die Gegnerschaft, dass bereits heute die kantonalen Polizeibehörden und die Bundesanwaltschaft gegen die Verfolgung von terroristischen Aktivitäten, organisierte Kriminalität und Weiteres erfolgreich vorgehe, dazu brauche es keinen Ausbau des Überwachungsstaats.
Literaturverzeichnis
Aargauerzeitung (2016). „Verteidigungsminister Parmelin wirbt fuer ein ja zum Nachrichtendienstgesetz.“ Gefunden am 18. Juli 2016 unter Link
Gegnerkomitee (2016). Argumentarium. Gefunden am 18. Juli 2016 unter Link
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportVBS steht für Eidgenössisches Departement für Verteidigun... [VBS] (2016). Bundesgesetz. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportVBS steht für Eidgenössisches Departement für Verteidigun... [VBS] (2016). Nachrichtendienstgesetz. Gefunden am 22. Juli 2016 unter Link
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