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Abstimmung 25.09.2016: Volksinitiative “Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)”

Die Volksinitiative für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft will klare Ziele für die Reduktion der Umweltbelastung durch die Schweiz in der Verfassung verankern.

Ausgangslage

Der Umweltschutz ist in Artikel 74 der Bundesverfassung verankert. Umgesetzt wird diese Aufgabe durch das Umweltgesetz. Das Umweltgesetz des Bundes funktioniert nach dem Verursacherprinzip. Diejenigen, die für eine Umweltbelastung verantwortlich sind, sollen auch dafür aufkommen. Das Gesetz regelt die Ansprüche von Lebensräumen sowie Verunreinigungen in Gewässern, Land und Luft. Jedoch wird das wirtschaftliche Umweltbewusstsein nicht behandelt.

Zurzeit verbraucht die Schweiz auf die gesamte Weltbevölkerung hochgerechnet die Ressourcen von 2.8 Planeten. Damit befindet sie sich im Durchschnitt der Westeuropäischen Länder.

Was wird geändert

Der Ressourcenverbrauch soll bis 2050 um 65% vermindert werden. Die Schweiz soll ihren Ressourcenverbrauch, also den „ökologischen Fussabdruck“, auf ein Niveau senken, welches hochgerechnet auf die ganze Weltbevölkerung nur die bestehenden Ressourcen unseres Planeten benützt. Dies entspricht dem 1,5-2°C-Ziel des internationalen Pariser Klimaabkommens. Die Vorgaben sollen durch Zwischenziele erreicht werden, welche vom Bundesrat erlassen werden. Dafür erhält der Bundesrat neue Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise die Förderung und Weiterentwicklung von Produkten und Innovationsprozessen, welche die Ressourcen-Effizienz in Unternehmen vorantreiben oder die Festlegung von Importstandards für „saubere Importe“, um die Umweltbelastung auch im Ausland zu reduzieren. Ebenfalls kann er Vorschriften für Produktionsprozesse, Produkte und Abfälle sowie für das öffentliche Beschaffungswesen (siehe Einfach Erklärt) erlassen. Zusätzlich erhält er die umfassende Kompetenz zum Erlassen ökologischer Steuern und Lenkungsabgaben.

Der Bundesrat darf allerdings nur Massnahmen erlassen, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden. Auswirkungen

Bei Annahme der Initiative wird das Umweltgesetz auf Verfassungsebene massiv verschärft. Um die Initiative umzusetzen, müssen zusätzliche Massnahmen erlassen werden. Die Auswirkungen der Initiative hängen entschieden von der Ausgestaltung dieser Massnahmen ab. Zu berücksichtigen wären unter anderem die Verpflichtungen der Schweiz im Bereich Handel gegenüber der EU, der WTO und Drittstaaten. Zum Beispiel könnte eine Beschränkung der Importe nach dem Kriterium der Umweltbelastung dem Nichtdiskriminierungsprinzip des GATT (siehe Einfach Erklärt) widersprechen.

Kurz- und mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die Beschaffungs- und Produktionskosten der Schweizer Unternehmen steigen, da sie nur noch ressourcenschonende Technologien verwenden dürfen. Ebenfalls ist zu erwarten, dass die Preise von Gütern, welche eine besonders hohe Umweltbelastung verursachen (z.B. Elektroanlagen oder Textilien) steigen werden. Besonders betroffen sind laut Prognose des Bundes die Bereiche Ernährung, Wohnen und Mobilität, da sie die Umwelt am stärksten belasten.

Im Bereich Ernährung, müsste der Anteil der tierischen Produkt verringert und gleichzeitig der Anteil an regionalen und saisonalen Produkten erhöht werden.

Im Bereich Wohnen müsste eine höhere Energieeffizienz erreicht werden. Das heisst bessere Heizungs- und Lüftungssysteme, bessere Isolation und ähnliches wären nötig.

Schliesslich wäre es nötig, den Verbrauch fossiler Brennstoffe (z.B. Diesel und Benzin) massiv zu reduzieren. Damit würden sowohl der öffentliche als auch der Strassenverkehr voraussichtlich wesentlich teurer .

Argumente der Befürworter

Die Initianten betonen, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, da das aktuelle Umweltgesetz veraltet sei. Deshalb falle die Schweiz im Umweltschutz immer weiter zurück.

Der internationale Rückhalt sei zudem durch das Pariser Klimaabkommen sowie ähnliche Ziele verschiedener EU-Staaten gegeben.

Der konsequente Einsatz von „sauberen“, das heisst umweltschonenden, Technologien („Cleantech“) würde der Schweiz in der langen Frist einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Ausland verschaffen.

Zudem würden Konsumentinnen und Konsumenten von der Initiative profitieren, zum Beispiel dank langlebigen Produkten, verbesserter Produktedeklaration oder einfacherem Zugang zu Recycling.

Argumente der Gegner

Die Gegner der Initiative befürchten eine Überregulierung. Die Schweiz sei bereits ein vorbildlicher Standort in Sachen Umweltbewusstsein und Ökologie und die Initiative deshalb nur eine Gefährdung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.

Sie betonen, dass die Schweiz durch den starken Franken ohnehin schon in einer schwierigen Position als Wirtschaftsstandort sei und dass mehr Regulierungen diesem v zusätzlich schaden würden.

Zusätzlich sei mit einer Reduktion der Lebensqualität für Schweizer Konsumentinnen und Konsumente zu rechnen, da sie weniger Produkte zur Auswahl hätten. Schliesslich würden künstliche Handelshemmnisse der Schweizer Aussenwirtschaft schaden.

Literaturverzeichnis

Bundesamt für Umwelt (2016). Grüne Wirtschaft. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link

Der Bundesrat (2014). Grüne Wirtschaft: Bundesrat verabschiedet Revision des Umweltschutzgesetzes. Gefunden am 22. Juli 2016 unter Link

Dialogportal Grüne Wirtschaft (2016). „Wir wollen einen Zielhorizont geben“. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link

Economiesuisse (o.D.). Grüne Wirtschaft. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link

Ja- Grüne Wirtschaft (2016). Argumente. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link

Schweizerische Eidgenossenschaft (2016). Bundesgesetz über den Umweltschutz. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link

Statistik Schweiz (2016). Analysen – Der ökologische Fussabdruck der Schweiz. Gefunden am 21. Juli 2016 unter Link

SRF (2015). WTO, Gatt, TTIP etc. – ein Kompass durch den Kürzeldschungel. Gefunden am 22. Juli 2016 unter

Link

Gruene_Wirtschaft.pdf – PDF

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