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Abstimmung 25.11.2012: Änderung des Tierseuchengesetzes

Ziel der vorliegenden Revision des Tierseuchengesetzes (TSG) ist es, dem Bund eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen zu ermöglichen. Zudem aktualisiert man einzelne bestehende Bestimmungen des Gesetzes. Das Netzwerk Impfentscheid N.I.E hat gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, weshalb sie zur Abstimmung vors Volk kommt. Der Text erläutert die Ausgangslage, die Änderungen und die Auswirkungen der Vorlage. Zudem präsentiert er Argumente der Befürworter und der Gegner.

Ausgangslage

Tierseuchen sind nicht nur eine Gefahr für Tiere, sondern auch für den Menschen. Verseuchte Lebensmittel können auch beim Menschen Krankheiten auslösen oder der Seuchenerreger kann direkt vom Tier zum Menschen überspringen. Die möglichen Gefahren wurden zuletzt durch die Vogelgrippe aufgezeigt. Eine bessere Prävention gegen Tierseuchen soll dazu beitragen, die möglichen Auswirkungen zu mildern. Prävention bedeutet zu verhindern, dass sich eine Tierseuche ausbreiten kann. Im besten Fall verhindert man dadurch, dass sich ein Tier überhaupt erst mit einer Seuche ansteckt.

Die Ziele des heutigen Tierseuchengesetzes sind die Ausrottung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen. Präventionsmassnahmen sind noch nicht ausdrücklich im Gesetz enthalten.

Der Bund regelt bei hochansteckenden Seuchen die Bekämpfungsmassnahmen. Die Tierhalter müssen bei diesen Massnahmen unentgeltlich mithelfen. Müssen jedoch Tiere im Zuge der Seuchenbekämpfung getötet werden, entschädigt sie der Bund dafür.

Tiere oder Produkte, die Seuchenerreger in sich tragen können, müssen beim grenzübergreifenden Handel amtstierärztlich untersucht werden. Erfüllen sie die Anforderung nicht, werden sie zurückgewiesen. Falls eine Rückweisung nicht möglich ist, verfügt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), ob die Produkte eingezogen respektive die Tiere getötet werden. Vergehen gegen das Tierseuchengesetz werden mit Bussen und in schweren Fällen mit Freiheitsentzug bestraft.

Tierseuchen können sich länderübergreifend ausbreiten. Bei seinen Erlassen berücksichtigt der Bundesrat international harmonisierte Richtlinien, Empfehlungen, Vorschriften und Normen.

Was wird geändert?

Das BVET erhält mehr Kompetenzen. Neu hat es die Aufgabe, die Prävention gegen Tierseuchen zu fördern. Zum einen geschieht dies über Früherkennungsprogramme, welche die mögliche Verbreitung und Bekämpfung von Seuchen klären sollen. Zum anderen soll durch Überwachungsprogramme überprüft werden, ob bestimmte Tierseuchen in der Schweiz bereits vorhanden sind.

Das neue Tierseuchengesetz schafft die gesetzliche Grundlage, dass der Bund Impfstoffe gegen Tierseuchen beschaffen und diese gratis oder verbilligt abgeben kann. Der Bund ist zwar in der Vergangenheit bereits so vorgegangen. Er konnte jedoch nicht aufgrund der Bestimmungen des Tierseuchengesetzes handeln, sondern musste sich auf das Landwirtschaftsgesetz berufen. Vorgesehen ist dies hauptsächlich bei Seuchen, die grossen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können wie beispielsweise die Blauzungenkrankheit oder die Pferdepest. Zudem kann der Bund Impfstoffbanken betreiben.

Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Schweinegattung müssen die Tierhalter bei der Schlachtung für jedes Tier eine Abgabe bezahlen. Der Bund ist verpflichtet, die Erträge aus dieser Abgabe für die Tierseuchenprävention einzusetzen. Diese Abgabe löst die bestehenden kantonalen Umsatzgebühren aus dem Viehhandel ab. Für Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen erhält der Bundesrat zudem die Möglichkeit, bei den Tierhaltern weitere Abgaben zu erheben. Diese Abgaben müssen jedoch zeitlich befristet sein.

Der Hausierhandel mit Tieren wird verboten. Dabei handelt es sich um den Handel mit Tieren von umherziehenden Personen, also beispielsweise von Tür zu Tür oder auf Parkplätzen. Der ordentliche Handel von Züchtern, Tierheimen und Fachgeschäften ist von der Regelung nicht betroffen.

Zur internationalen Zusammenarbeit kann der Bundesrat völkerrechtliche Verträge im Bereich der Tiergesundheit abschliessen. Zudem kann er tierärztliche Vorschriften von Nicht-EU-Mitgliedern zum Handel mit Tieren und Tierprodukten als gleichwertig zu den Schweizer Regelungen anerkennen.

Die Strafbestimmungen werden dem neuen Strafgesetzbuch angepasst. In Zukunft werden die maximalen Bussgelder sowie die für schwere Fälle maximal vorgesehene Freiheitsstrafe erhöht.

Auswirkungen

Bei einer Annahme der Gesetzesänderung vergrössert sich der Handlungsspielraum des Bundes bezüglich Prävention gegen Tierseuchen, was seine Position gegenüber den Tierhaltern stärkt.

Durch die Gesetzesänderung entstehen dem Bund mehr Kosten, aber auch zusätzliche Einnahmen. Basierend auf der heutigen Abgabe aus dem Viehhandel schätzt der Bund die Einnahmen aus der Schlachtabgabe auf 3 Mio. Franken. Diese 3 Mio. Franken sind für die Prävention für Überwachungsprogramme zweckgebunden und dürfen nur für diesen Zweck ausgegeben werden. Zusätzlich entstehen dem Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes noch Kosten von 1.5 Mio. jährlich für Früherkennungsprogramme. Wie viel nach dieser Periode dafür aufgewendet wird, hängt von einer Kosten-Nutzen-Bewertung der Programme ab.

Argumente der Befürworter

Wenn Tiere aufgrund der Seuchenbekämpfung sterben, muss der Bund diese Verluste entschädigen. Ihm fehlten aber die Möglichkeiten, ausreichende Schutzmassnahmen durchsetzen zu können. Die Gesetzesänderung behebe dieses Ungleichgewicht.

Das hohe Tiergesundheitsniveau in der Schweiz werde gesichert. Dies sei nicht nur ein wichtiger Beitrag an die öffentliche Gesundheit, sondern auch ein Qualitätsvorteil für die Landwirtschaft.

Die Vorlage sichere die unverzügliche und zentrale Impfstoffbeschaffung. Dies sei für eine rasche Umsetzung der Impfungen im Bedrohungsfall von grosser Bedeutung.

Das neue Tierschutzgesetz sichere eine bessere Prävention gegen Tierseuchen. Dies sei nötig, um sich vor neuen Bedrohungslagen zu schützen.

Mit dem Verbot des Hausierhandels unterbinde man unwürdigen Tierhandel. Die Tiere würden meist unkontrolliert eingeführt und seien ungenügend geimpft. Durch die bessere Kontrolle werde zugleich auch der Mensch geschützt.

Argumente der Gegner

Durch die Impfstoffbanken steige die Gefahr von unnötigen Zwangsimpfungen. Sobald die Impfstoffe kurz vor dem Verfall wären, würden sie lieber verabreicht anstatt unbenutzt entsorgt.

Durch die möglichen völkerrechtlichen Verträge könne man Schweizer Recht aushebeln. Zudem könne so fremdes Recht automatisch übernommen werden.

Der Bund respektive das BVET erlangten durch die Gesetzesänderung zu viel Macht. Die Bestimmungen würden die Eigenverantwortung der Tierhalter zu stark angreifen.

Das Gesetz konzentriere sich zu stark auf Impfstoffe und vernachlässige natürliche Behandlungsmethoden. Impfungen könnten über Nebenwirkungen Tiere gesundheitlich schädigen. Ausserdem bestehe bei zu vielen Impfungen die Gefahr, dass die Seuchenerreger dagegen immun würden.

Die Definition von Seuchen sei nicht klar geregelt, weshalb Bund und BVET willkürlich Seuchen ausrufen könnten. Zudem fehlten objektive Kriterien für die Risikoüberprüfung von Impfstoffen.

Literaturverzeichnis

Bundesrat (2011). Botschaft zur Änderung des Tierseuchengesetzes. Gefunden am 20. Sept. 2012 unter Link

Netzwerk Impfentscheid [N.I.E] (2012). Das neue Tierseuchengesetz TSG. Gefunden am 19. Sept. 2012 unter Link

Netzwerk Impfentscheid [N.I.E] (2012). Referendum gegen die Änderung vom 16- März 2012 des Tierseuchengesetzes (TSG). Gefunden am 19. Sept. 2012 unter Link

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement [EVD] (2010). Tierseuchenprävention stärken: Vernehmlassung Tierseuchengesetz gestartet. Gefunden am 20. Sept. 2012 unter Link

CG Consult (2012). TSG-Abstimmungskampagne. Gefunden am 21. Sept. 2012 unter Link

Text_Tierseuchengesetz.pdf – PDF

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