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Abstimmung 27.09.09: Verzicht auf allgemeine Volksinitiative

Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände die Vorlage der allgemeinen Volksinitiative mit 70.4 % der Stimmen angenommen. Da sich das Parlament aber bis heute nicht einigen konnte, wie man dieses neue Volksrecht genau umsetzen soll, möchte es die allgemeine Volksinitiative nun wieder abschaffen.

Was wird geändert

Mit der allgemeinen Volksinitiative wollte man den Bürgern ermöglichen, mittels allgemein formulierten Anliegen Gesetze einzuführen, anzupassen oder aufzuheben. Das Parlament hätte dann über die Frage entschieden, ob das Anliegen auf Gesetzesstufe oder in der Verfassung umgesetzt wird und wie der entsprechende Artikel genau formuliert werden soll.

Bei einem „Ja“ zur Abstimmungsvorlage würde man nun auf die Einführung dieser allgemeinen Volksinitiative verzichten und den entsprechenden Artikel, der bis heute noch nicht in Kraft getreten ist, wieder aus der Verfassung streichen.

Auswirkungen

Stimmt das Volk dieser Vorlage zu, wird auf die beschlossene Erweiterung des Initiativrechts verzichtet. Es wäre wie bisher weiterhin möglich die Bundesverfassung mittels ausformulierten oder allgemein formulierten Initiativen anzupassen. Verzichtet wird also auf die Möglichkeit, eine Initiative zu starten, die eine Änderung eines Bundesgesetzes bewirkt.

Wird die Vorlage abgelehnt, müsste die Einführung des Initiativrechts auch für die Gesetzesstufe („allgemeine Volksinitiative“) weiter verfolgt werden. Wie lange es dauern würde, bis sich das Parlament auf die Details bei der Umsetzung dieses Volksrechts einigen würde, ist offen.

Argumente der Befürworter

Die Befürworter erachten die allgemeine Volksinitiative als nicht praktikables Instrument. National- und Ständerat müssten sich sowohl über die Formulierung als auch die Regelungsebene (Gesetz oder Verfassung) einigen. Deshalb könne eine Einigung sehr lange dauern oder überhaupt nicht zustande kommen und so eine Volksabstimmung verzögern oder gar verunmöglichen.

Da der entsprechende Verfassungsartikel zur allgemeinen Volksinitiative bis heute nicht in Kraft getreten ist und die bisherige Verfassungsinitiative unverändert bestehen bleibe, werde zudem auch kein wirklich angewendetes Volksrecht gestrichen.

Argumente der Gegner

Organisierte Gegner der Vorlage gibt es keine. Im Rahmen der Diskussion im Parlament wurden aber dennoch einige Gegenargumente eingebracht:

Einige sind der Ansicht, dass das Parlament nun ein vom Volk mit grosser Mehrheit gewünschtes Recht abschaffen möchte. Dies sei eine eindeutige Einschränkung der politischen Rechte.

Ohne die Möglichkeit mit Initiativen auch Gesetze zu verändern, müssten alle Volksanliegen direkt auf Verfassungsstufe eingebracht werden, auch wenn es sinnvoller wäre, das Anliegen auf Gesetzesstufe zu regeln.

Literaturverzeichnis

Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2008). Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Gefunden am 23. Juli 2009 unter Link

Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2008). Parlamentarische Initiative: Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Gefunden am 23. Juli 2009 unter Link

Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament (2008). Zusammenfassung: Parlamentarische Initiative. Gefunden am 22. Juli 2009 unter Link

Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament (2008). Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Gefunden am 24. Juli 2009 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (25. September 2008). Allgemeine Volksinitiative soll beerdigt werden. Gefunden am 26. Juli 2009 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (02. Dezember 2008). Ständerat gegen allgemeine Volksinitiative. Gefunden am 26. Juli 2009 unter Link

Volksabstimmung vom 27. September 2009 (2008). Erläuterungen des Bundesrats: Verzicht auf die Einführung der allgemeine Volksinitiative. Gefunden am 5. August 2009 unter Link

Allgemeine_Volksinitiative_layout.pdf – PDF

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