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Abstimmung 28. September 2014: Initiative “Für eine öffentliche Krankenkasse”

Die Gesundheitskosten sind in den letzten 10 Jahren um 2.5% gestiegen und betrugen 2011 8000 Franken pro Person. Damit machen sie 11% des schweizerischen BIPs aus. Die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ möchte die Kosten des Gesundheitswesens senken. Dieses Ziel soll durch die Einrichtung einer öffentlichen Einheitskasse auf Bundesebene erreicht werden, welche den obligatorischen Teil der Krankenkassen abdeckt. Sie soll die heute tätigen privaten Krankenkassen ersetzen und alle Einwohner/-innen der Schweiz grundversichern.

Ausgangslage

Die Krankenversicherungen der Schweiz orientieren sich heute am System des Wettbewerbs. Es gibt 61 private Krankenkassen, welche miteinander im Wettbewerb um die Krankenpflegeversicherung der Kunden stehen. Sie konkurrieren dabei sowohl um die Grund- wie auch die Zusatzversicherungen, auf deren Unterschiede später in diesem Kapitel eingegangen wird. Jede Person zahlt einen fixen Beitrag, die sogenannte Kopfprämie, welche vom Einkommen unabhängig ist. Diese ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ermässigt. Je nach Krankenversicherer und Kanton fallen die Prämien unterschiedlich aus. Die Krankenkassen können von den Versicherten frei gewechselt werden. Die Kündigung erfolgt per Ende Jahr. Für Versicherte mit ordentlicher Franchise (300 Franken) gibt es Ende Juni einen zusätzlichen Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die von den Versicherten in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. ärztliche Untersuchung) werden von diesen zunächst selbst bezahlt und anschliessend von der Krankenkasse zurückerstattet. Eine Ausnahme bilden die Spitäler, welche meist eine direkte Abrechnung mit den Versicherungen vornehmen. Die Leistungen der Krankenkassen lassen sich in die Bereiche Grund- und Zusatzversicherungen unterteilen. Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen.

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie wird fällig bei der Geburt oder beim Zuzug in die Schweiz (mit einer 3-monatigen Frist). Die Krankenkassen dürfen diesen Bereich nicht gewinnorientiert führen. Die Versicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede Person in ihre Grundversicherung aufzunehmen. Die Versicherer dürfen also keine Auswahl nach guten oder schlechten Risiken treffen. Die Kunden haben bei den Versicherern freie Wahl. Alle Krankenversicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen, müssen den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang übernehmen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Diagnose und Behandlung einer Krankheit. Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung Leistungen bei Mutterschaft und Unfall, sofern keine andere Versicherungsdeckung vorhanden ist.

Die Kosten der Grundversicherung für bezahlte Leistungen sind von 2002-2012 von 14.5 Mrd. Franken auf 22 Mrd. Franken gestiegen. Die Administrationskosten haben sich im selben Zeitraum von 924 Mio. Franken auf 1.2 Mrd. Franken erhöht. Damit machten die Administrationskosten im Jahr 2002 5.9% der gesamten Ausgaben und im Jahr 2012 5.2% der Ausgaben aus.

Um Kosten zu sparen, kann zwischen verschiedenen Alternativ-Versicherungsmodellen zur Grundversicherung gewählt werden:

  • HMO-Modell (Health Maintenance Organization): Bei diesem Modell wendet sich der Patient bei Krankheit zuerst an einen bestimmten Arzt, welcher in einem HMO-Center praktiziert.
  • Hausarzt-Modell: Hier verzichtet der Patient auf freie Arztwahl und verpflichtet sich im Krankheitsfall immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen.
  • Telmed-Modell: In diesem Modell wendet sich der Patient zunächst telefonisch bei medizinischem Fachpersonal, welches ihn anschliessend an die entsprechende Stelle weiterleitet oder Handlungsempfehlungen abgibt.

Bei allen drei Alternativmodellen sind Notfälle sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und jährliche Untersuche beim Gynäkologen ausgeschlossen.

Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherungen sind im Gegensatz zur Grundversicherung nicht obligatorisch. Das heisst, dass diese freiwillig abgeschlossen werden können, für Leistungen, welche über die Grundversicherung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Zahnkorrekturen für Kinder oder mehr Komfort bei einem Spitalaufenthalt. Bei den Zusatzversicherungen haben die Krankenkassen keine Pflicht zur Aufnahme aller Kunden und können die Prämien individuell an deren Risiken anpassen. Chronisch kranke Patienten oder ältere Menschen müssten beispielsweise mit höheren Prämien für Zusatzversicherungen rechnen. Der Bereich der Zusatzversicherungen ist von der Initiative nicht betroffen.

Was wird geändert

Die Grundversicherung würde mit Annahme der Initiative neu von einer einheitlichen Einrichtung durch den Bund geführt. Das heisst, dass die Grundversicherung nicht wie bisher privat, sondern neu staatlich organisiert werden würde.

Die nationale Einrichtung des Bundes würde sich in der Organisationsform an der SUVA orientieren. Sie ist die grösste Unfallversicherung der Schweiz und finanziert sich als selbständige Unternehmung ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Gleich wie bei der SUVA sollen bei der neuen Einheitskasse des Bundes neben Mitarbeitern der Kantons- und Bundesverwaltung auch Vertreter der Versicherten und der Leistungserbringer (z. B. Arztpraxen), für die Ausgestaltung der Einheitskasse zuständig sein. Alle Parteien werden versuchen, ihre Interessen bei der Organisation der Einheitskasse optimal einzubringen.

Die staatliche Krankenkasse legt ausserdem die Prämien fest, zieht sie ein und vergütet die Leistungen an die Kunden. Für jeden Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt, welche sich aufgrund der Kosten der Krankenversicherung pro Kanton berechnet. Damit sind weiterhin Unterschiede zwischen den Kantonen möglich, jedoch nicht mehr innerhalb eines Kantons.

Auswirkungen

Mit der Einheitskasse wird die Grundversicherung statt durch 61 private Krankenkassen durch nur eine staatliche Einrichtung ausgeübt. Das Geschäft mit den Zusatzversicherungen bleibt weiterhin in privater Hand, ebenso wie Arztpraxen, Therapieangebote und ein Teil der Spitäler. Die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen sowie die freie Arztwahl sind nicht von der Initiative betroffen. Eine weitere Änderung besteht in der Trennung der Leistungen: Aktuell werden die beiden unterschiedlichen Leistungen der Grund- und Zusatzversicherung in den meisten Fällen beim gleichen Versicherer bezogen. Obwohl die Krankenkassen bei der Grundversicherung nicht aussortieren dürfen bezüglich Aufnahme und Prämien, können die individuellen Bedingungen der Zusatzversicherung ein entscheidendes Argument darstellen, beide Leistungen bei einem (anderen) Anbieter zu beziehen. Mit Annahme der Initiative würde diese Bündelung der Leistungen wegfallen. Die Bedingungen für die Zusatzversicherungen bezüglich Auswahl und Prämienberechnung blieben jedoch gleich, da die Initiative nur die Grundversicherung betrifft.

Argumente der Befürworter

Da die Werbekosten und andere Ausgaben für die Kundengewinnung sowie Administrationskosten bei einer staatlichen Krankenkasse sinken, liessen sich Kosteneinsparungenrealisieren.

Durch die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung werde eine effizientere Behandlung von chronisch Kranken (also teuren Patienten) möglich und das Interesse an der Prävention würde gesteigert. Das deshalb weil Diskriminierungen in der Zusatzversicherungen keinen Einfluss mehr auf die Grundversicherung hätten.

Die pro Kanton einheitlichen und kostenbasierten Prämien schafften ungerechtfertigte Kostenunterschiede zwischen Versicherten ab.

Einheitskassen führten zu einer klareren Trennung zwischen Grund- und Zusatzversicherung. Der Wettbewerb soll im Zusatzversicherungsbereich weiterhin zum Tragen kommen.

Einfachere und transparentere Tarifverhandlungen zwischen der Krankenkasse und den Leistungserbringern wie zum Beispiel Ärzten wären möglich.

Argumente der Gegner

Die Initiative würde eine Monopolstellung der Einheitskasse bewirken. Damit würde gegen das Prinzip des Wettbewerbs verstossen, womit Anreize zur Kostensenkung und Serviceverbesserung entfallen würden.

Prämienverbilligungen seien nicht zu erwarten, da die Kosten von den Leistungen und nicht von der Organisationsform der Krankenkasse abhängen.

Da in der Einheitskasse viele unterschiedliche Parteien (von Bund, Leistungserbringer, Versicherten etc.) vertreten sind, seien zeitintensive Konflikte innerhalb der Organisation zu erwarten, welche den Fokus von den Kosteneinsparungen ablenken würden.

Die aktuelle Situation sei ausreichend: Die laufenden Anstrengungen zu Kostensenkungen und Qualitätsverbesserungen im Rahmen der Überarbeitung des Krankenversicherungsgesetzes seien genügend.

Viele Krankenkassen würden nicht ausschliesslich vom Geschäft mit den Zusatzversicherungen leben können, was deren Schliessung bedeuten würde.

Literaturverzeichnis

Admin (2013). Allgemeine Informationen zum Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

Admin (2014). Botschaft zur Volksinitiative ‚Für eine öffentliche Krankenkasse’. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

Admin (2014). Eidgenössische Volksinitiative ‚Für eine öffentliche Krankenkasse’. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

Aerztegesellschaft des Kantons Bern(ohne Datum). Argumentarium: Pro und Contra Einheitskasse. Gefunden am 28. Mai 2014 unter Link

Ch.ch (ohne Datum). Krankenkasse. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

Eidgenössische Abstimmungen (2014). Einheitskasse: Initiative für Einheitskrankenkasse Schweiz. Gefunden am 6. Juni 2014 unter Link

Krankenkassen-vergleich.ch (ohne Datum). Krankenkassen-Modelle. Gefunden am 1. Juni 2014 unter Link

NZZ(2013). Die Krankenkassen rüsten zum finalen Kampf. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

NZZ (2014). Ärzte warnen vor Einheitskrankenkassen. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

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Schweizerische Eidgenossenschaft (2013). Taschenstatistik der Kranken- und Unfallversicherung. Gefunden am 28. Mai 2014 unter Link

Tagesanzeiger (2014). Einheitskassen-Initianten schufen sich ein Problem. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse (2014). Argumente. Gefunden am 24. Mai 2014 unter Link

OeffKK_Text_final.pdf – PDF

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