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Abstimmung 30.11.2008: Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter

Das Ziel der Initiative ist es, auch Personen mit geringerem Einkommen die Frühpensionierung zu ermöglichen, indem diese eine ungekürzte AHV-Rente bereits ab 62 Jahre beziehen können. Die Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ wurde vom schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereicht. Die Forderung, dass eine Frühpensionierung auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden soll, besteht schon länger und wird auch in der kommenden 11. AHV-Revision aufgegriffen.

Was würde sich ändern?

Heute liegt das AHV-Alter für Männer bei 65, für Frauen bei 64 Jahren. Die Höhe der regulären AHV-Rente liegt monatlich zwischen CHF 1‘105 und CHF 2‘210 und hängt vom vorherigen Durchschnittseinkommen ab.

Die Altersrente der AHV kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden. Männer können mit 63 Jahren, Frauen mit 62 Jahren in Rente gehen. Als Folge wird jedoch die Rente entsprechend gekürzt, damit der AHV aufgrund des Vorbezugs keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Kürzung beträgt 6.8% pro Vorbezugsjahr. Der Grundgedanke hinter dieser Regelung ist, dass jeder frei entscheiden kann, ob er auf Kosten einer tieferen Rente weniger lange arbeiten möchte.

Bei Annahme der Initiative könnten diejenigen Personen ab 62 Jahren eine ungekürzte AHV-Rente beziehen, die weniger als CHF 9‘180 monatlich verdienen. Die Bedingung dafür ist, dass sie ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder nur noch ein Kleinsteinkommen erzielen. Die Höhe dieses Einkommens müsste vom Gesetzgeber noch bestimmt werden. Weiter soll es die Möglichkeit geben, ungekürzte Teilrenten zu beziehen, falls jemand nur noch Teilzeit arbeiten möchte. Personen mit einem Einkommen über der festgelegten Grenze müssen weiterhin Rentenkürzungen hinnehmen, wenn sie sich früher pensionieren lassen möchten. Die Initiative betrifft zudem nur die AHV und nicht die Pensionskassen. Jeder der sich mit 62 Jahren pensionieren lassen möchte, müsste weiterhin mit Kürzungen der Pensionskassenrente rechnen.

Weiter würde bei Annahme der Initiative die AHV-Altersobergrenze 65 für Männer und Frauen in der Verfassung festgeschrieben. Dadurch müsste das Parlament eine Erhöhung des regulären AHV-Alters zwingend dem Volk vorlegen und nicht nur (wie dies heute der Fall ist) wenn genügend Unterschriften für ein Referendum gesammelt wurden. Die Initianten fordern damit jedoch keine Erhöhung des AHV-Alters der Frauen auf 65 Jahre.

Falls die Initiative abgelehnt wird, bleibt das System vorläufig wie bisher. Der Bundesrat arbeitet jedoch an einer Neufassung der 11. AHV-Revision, die er als indirekten Gegenvorschlag betrachtet. Die Neufassung untersteht dem fakultativen Referendum.

Indirekter Gegenvorschlag

Die 11. AHV-Revision sieht gemäss Bundesrat ebenfalls eine sozialere Ausgestaltung des flexiblen Rentenalters vor. Dabei soll eine sogenannte „Vorruhestandsleistung“ eingeführt werden. Um Vorruhestandleistungen beziehen zu können, müsste eine Person zwischen 62 und 65 Jahre alt sein, in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Zudem dürfte die Person die AHV-Rente nicht vorbeziehen und keine Ergänzungsleistungen beziehen. Wer diese Bedingungen erfüllt, würde ab 62 Jahren diese Vorruhestandsleistungen und ab 65 die normale AHV-Rente erhalten, d.h. die AHV-Rente würde später nicht gekürzt. Die Finanzierung der Vorruhestandsleistungen soll durch die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren erfolgen.

Auswirkungen

Eine Auswirkung der Initiative ist der zusätzliche administrative Aufwand. Der Bundesrat rechnet mit einem erheblichen Aufwand, um abzuklären, ob die Rentenbezüger die gestellten Anforderungen wie beispielsweise die Aufgabe der Erwerbstätigkeit erfüllen. Das Initiativkomitee ist hingegen der Meinung, dies sei administrativ einfach durchzuführen. Die Kontrolle, ob jemand seine Erwerbstätigkeit aufgegeben habe, könne z. B. über die Steuererklärung erfolgen.

Eine zentrale Frage bei den Auswirkungen der Initiative sind die Kosten. Diese hängen stark davon ab, wie viele Leute die Möglichkeit zur Frühpensionierung tatsächlich nutzen würden. Hier sind sich Befürworter und Gegner nicht einig. Klar ist jedoch für beide Seiten, dass das soziale flexible AHV-Alter Mehrkosten verursachen würde. Berechnungen des Bundesrates besagen, dass die Kriterien für den Bezug der ungekürzten AHV-Rente ab 62 von 98% der erwerbstätigen Frauen und 85% der erwerbstätigen Männer erfüllt wären. Die Befürworter der Initiative vertreten die Auffassung, dass viele Berechtigte aus Freude am Beruf und infolge der Pensionskassenkürzungen weiterhin bis zum regulären AHV-Alter (65/64) arbeiten werden. Der Bundesrat anerkennt diesen Punkt, geht aber dennoch davon aus, dass viele der Berechtigten die Möglichkeit zur Frühpensionierung nutzen würden, sobald dies die in der Pensionskasse angesparten Beträge erlauben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen nimmt daher an, dass im Alter von 62 Jahren rund 30% der Anspruchsberechtigten, mit 63 weitere 20% und mit 64 noch einmal 20% von der ungekürzten AHV-Rente Gebrauch machen würden. Dadurch wären im Alter von 64 Jahren 70% der berechtigten Personen frühpensioniert. Ausgehend von diesen Annahmen berechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen die Kosten der Initiative auf jährlich rund CHF 1.5 Milliarden. Das Initiativkomitee hingegen rechnet mit volkswirtschaftlichen Kosten von CHF 1-1.3 Milliarden pro Jahr. 2007 bezahlte die AHV rund CHF 32 Mrd. an Renten, die Mehrkosten stellen demnach rund 3-5% dar.

Im Initiativtext ist nicht vorgeschrieben, wie diese Kosten finanziert werden sollten. Die Frage ist also dem Gesetzgeber überlassen. Das Initiativkomitee befürwortet die Finanzierung der zusätzlichen Kosten durch die Erhöhung der AHV-Beiträge um 0.3% für alle Beitragszahler.

Verschiedene Positionen

Befürworter

Die Befürworter betonen, dass die Initiative flexible Lösungen insbesondere für Personen mit körperlich und seelisch belastender Arbeit und tiefem Einkommen biete. Dies sei bis heute nie befriedigend umgesetzt worden. Weiter führen die Initianten aus, dass die AHV schwarze Zahlen schreibe und dies auch in Zukunft tun werde. Da die Initiative durch eine Erhöhung der AHV-Beiträge finanziert werden könnte, sehen sie darin auch keine untragbare Mehrbelastung der AHV. Durch die Verankerung des AHV-Höchstalters von 65 in der Bundesverfassung würden zudem Forderungen und Spekulationen nach einem Rentenalter 66 oder 67 vermindert, da der Gesetzgeber dies erst dem Volk vorlegen müsste.

Gegner

Die Gegner der Initiative befürchten, dass die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung (siehe Kasten) in Zukunft Verluste schreibt. Anstelle einer eigentlichen Senkung des Rentenalters durch die Initiative müsse der Verbleib älterer Menschen in der Arbeitswelt gefördert werden. Eine zusätzliche finanzielle Belastung sei für die AHV untragbar. Die Initiative sei zudem ein Geschenk für die Falschen. Personen mit kleinem Einkommen könnten sich die Frühpensionierung aufgrund der Kürzungen der Pensionskassenrenten auch bei ungekürzter AHV-Rente nicht leisten. Die Verankerung des AHV-Höchstalters in der Verfassung erschwere zudem die flexible Reaktion auf demografische Veränderungen.

Literaturverzeichnis

AHVG. Gefunden am 25. September 2008 unter Link

AHVV. Gefunden am 25. September 2008 unter Link

Bundesamt für Sozialversicherungen. (2008). Eidg. Volksabstimmung vom 30. November 2008: Volksinitiative “Für ein flexibles AHV-Alter”. Gefunden am 30. September 2008 unter Link

Bundesamt für Statistik. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung – Daten, Indikatoren – Schweiz Szenarien. Gefunden am 30. September 2008 unter Link

Bundesrat (2006). Botschaft zur Volksinitiative „für ein flexibles AHV-Alter“. Gefunden am 20. September 2008 unter Link

Internetseite der AHV-IV (2008). Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Gefunden am 30. September 2008 unter Link

Internetseite der AHV-IV (2008). Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO. Gefunden am 30. September 2008 unter Link

Schweizerischer Gewerkschaftsbund. (2008). Argumentarium zur Volksinitiative für ein „flexibles AHV-Alter“. Gefunden am 20. September 2008 unter Link

Schweizerischer Gewerkschaftsbund. (2008). Den Rücktritt im Alter flexibel und frei wählen. Gefunden am 20. September 2008 unter Link

20081013_AHVInitative.pdf – PDF

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