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Abstimmung 30.11.2008: Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik

Cannabis ist heute die am weitesten verbreitete illegale Droge in der Schweiz. Gegner und Befürworter der Initiative sind sich einig, dass dies ein Problem darstellt. Das überparteiliche Komitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ hat eine Volksinitiative eingereicht, mit dem Ziel, den Konsum und Besitz von Hanf straffrei zu machen und gleichzeitig den Jugendschutz zu verbessern.

Was wird geändert?

Bei Annahme der Initiative wird in der Verfassung festgeschrieben, dass der Konsum, Besitz, Erwerb und Anbau von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei sind, soweit es dem Eigenbedarf dient. Zudem erhält der Bund den Auftrag, Herstellung, Handel (inkl. Ein- und Ausfuhr) und Jugendschutz zu regeln. Werbung für Cannabis soll verboten werden.

Auswirkungen

Der Konsum von Cannabis ist sofort nach Annahme der Initiative legal. Für den Besitz, Erwerb und Anbau müssen erst straffreie Höchstmengen des Eigenbedarfs festgelegt werden.

Damit durch die Umsetzung der Initiative keine völkerrechtlichen Verträge verletzt werden, müssen Handel, Herstellung, Anbau, sowie Ein- und Ausfuhr von Cannabis nach wie vor verboten bleiben, allerdings nur mit eingeschränkter Strafverfolgungspflicht. Das heisst, dass unter gewissen vom Gesetzgeber noch festzulegenden Voraussetzungen (z.B. Meldepflicht, Höchstverkaufsmengen) auf eine Strafverfolgung verzichtet wird.

Der Verkauf von Cannabis würde bei einer Annahme der Initiative vom Bund klar geregelt werden. Möglich wäre ein Coffee-Shop System (wie in den Niederlanden) mit strengen staatlichen Auflagen. Ein so regulierter Markt würde den Preis von Cannabis um rund 60% senken. Es wird erwartet, dass aufgrund dieser Preissenkung 20% mehr Personen Cannabis konsumieren würden. Dies führt zu zusätzlichen Therapiekosten zwischen CHF 9.5 und 16.9 Mio. Gleichzeitig sinken die Kosten der Strafverfolgung zwischen CHF 20 und 45 Mio.

Diese Therapiekosten entstehen, da Cannabis das Risiko auf psychische Krankheiten erhöht. Ob der Konsum von Cannabis für solche Krankheiten jedoch ursächlich ist, oder ob sich die Wirkung auf entsprechend veranlagte Personen beschränkt, ist wissenschaftlich umstritten. Abhängigkeit von Cannabis kann vorkommen, ist jedoch nur bei rund 3-6% der regelmässigen Konsumenten der Fall.

Um die oben genannte Ausbreitung des Konsums zu verhindern, könnte auf den Verkauf von Cannabis eine Steuer erhoben werden. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen werden auf 165-260 Millionen Franken beziffert. Dies wird von der Initiative nicht explizit gefordert, ist aber eine breit diskutierte Zusatzregelung.

Von einer solchen Steuer könnte allerdings der Schwarzmarkt profitieren, weil dort Cannabis billiger erhältlich wäre. Ein Schwarzmarkt könnte ebenfalls für den Verkauf von Cannabis an Minderjährige entstehen.

Argumente der Befürworter

  • Die heutige Verbotspolitik sei sehr teuer, könne den Konsum jedoch nur ungenügend eindämmen.
  • Mit einer Legalisierung werde der Schwarzmarkt bekämpft, indem ihm die Grundlage entzogen werde.
  • Durch eine Legalisierung sei ein konsequentes Verkaufsverbot an Minderjährige durchsetzbar.
  • Ein regulierter Markt ermögliche zudem eine Qualitätskontrolle der Cannabisprodukte und trenne den Markt für Cannabis vom Markt für harte Drogen. Damit könne der Prozentsatz von Personen, die nach Cannabis auf Heroin, Kokain oder andere Stoffe umsteigen, gesenkt werden.
  • Die Initiative ermögliche weiter einen wirkungsvollen Jugendschutz und eine glaubwürdige Prävention, da der Konsum nicht mehr versteckt ablaufe.
  • Die Legalisierung respektiere die Privatsphäre und die Eigenverantwortung von erwachsenen Cannabis-Konsumenten.

Argumente der Gegner

  • Der Cannabiskonsum sei stark gesundheitsschädigend und erhöhe das Risiko einer Depression, Schizophrenie und anderer Persönlichkeitsstörungen.
  • Cannabiskonsum mache psychisch und leicht körperlich abhängig.
  • Autofahren unter Cannabiseinfluss sei ein grosses Risiko für die Allgemeinheit.
  • Ein guter Jugendschutz sei nur über Verbote erreichbar. Der Polizei sollen die notwendigen Mittel zur Durchsetzung der Verbote zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Strafverfolgungsmassnahmen könnten durch eine Erhöhung der Bussen und durch Beschlagnahmung von Drogengeldern finanziert werden.
  • Der gleichzeitige Konsum von verschiedenen Drogen habe zugenommen. Eine zeitgemässe Drogenpolitik verlange darum keine isolierte Cannabispolitik, sondern substanzübergreifende Massnahmen. Die Initiative komme einer solchen Politik zuvor.

Literaturverzeichnis

Abstimmungskomitee „Nein zur Hanfinitiative“ (2008). Unsere Argumentation gegen die Hanf-Initiative. Gefunden am 1. Okt. 2008 unter: Link

Abstimmungskomitee „Pro Jugendschutz“ (2008). Argumentarium. Gefunden am 1. Okt. 2008 unter: Link

Der Schweizerische Bundesrat (2006). Botschaft zur Volksinitiative „für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz. Gefunden am 1. Okt. 2008 unter: Link

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen [EKDF] (2008). Cannabis 2008: Lagebeurteilung und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen. Gefunden am 1. Okt. 2008 unter: Link

Jeanrenaud, C. & Widmer, J. (2006). Initiative populair fédérale „Pour une politique raisonnable en matière de chanvre protégeant efficacement la jeunesse“: analyse de l’impact économique. Gefunden am 1. Okt. 2008.

Rey, J. M. & Tennant, C. C. (2002). Cannabis and mental health. British Medical Journal, 325, 1183-1184.

20081013_Hanfinitiative.pdf – PDF

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