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Abstimmung 30.11.2008: Volksinitiative zum Verbandsbeschwerderecht

Die Volksinitiative der Züricher FDP möchte das Beschwerderecht für Umweltverbände bei den Bauprojekten unterbinden, welche durch einen Volks- oder Parlamentsbeschluss genehmigt wurden.

Anlass zur Initiative gaben die Verzögerungen durch Einsprachen des VCS (Verkehrs-Club der Schweiz) beim Bau des neuen Zürcher Hardturmstadions.

Auswirkungen

Heute sind Verbände, welche mindestens 10 Jahre bestehen und die Verfolgung von Umwelt und Raumplanungsanliegen in den Statuten als Ziel haben, zur Verbandsbeschwerde berechtigt.

Mit Annahme der Initiative würden die Umweltverbände ihr Verbandsbeschwerderecht in Umwelt- und Raumplanungsangelegenheiten verlieren, wenn ein Bauprojekt durch einen Volksentscheid oder einen positiven Entscheid des Parlaments genehmigt wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Entscheid auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene gefällt wird.

Damit die Initiative nach einer Annahme umgesetzt werden könnte, müssten das Umwelt- und das Raumplanungsgesetz geändert werden. Beide sehen heute ein Verbandsbeschwerderecht vor. Diese Gesetzesänderung muss nach dem Wortlaut der Initiative bis spätestens Ende 2010 in Kraft treten.

Nicht von einer Beschwerdemöglichkeit ausgeschlossen werden hingegen Privatpersonen. Ihnen stehen auch bei Annahme der Initiative dieselben Beschwerdemöglichkeiten offen wie bisher.

Ebenfalls keine Auswirkungen wird die Initiative auf die Verbandsbeschwerde im Bereich der Gentechnik haben. Dort ist die Beschwerde auch nach einer allfälligen Annahme der Initiative weiterhin zulässig.

Positionen

Befürworter

Die Befürworter der Initiative wollen erreichen, dass zukünftig keine grossen, wirtschaftlich bedeutenden Bauprojekte durch Beschwerden von Umweltverbänden blockiert werden. Denn dadurch würden Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet. Sie argumentieren, dass gewisse Verbände ihr Beschwerderecht missbräuchten, um unliebsame Bauprojekte zu verhindern. Desweiteren sind sie der Meinung, dass ein demokratisch geäusserter Wille des Volkes bzw. des Parlaments eine genügend hohe Hürde sei, um auch in Zukunft ökologisch verträgliche Projekte zu haben. Die Verbände könnten sich ja im Abstimmungsprozess ebenfalls einmischen und ihre Position vertreten.

Gegner

Die Gegner der Vorlage sind der Meinung, dass sich das Volk um Rahmenbedingungen kümmern und den Verbänden die Überwachung einer landesweit korrekten Anwendung der Gesetze überlassen solle. Sie führen an, dass 99% der Beschwerden, welche Bauprojekte blockieren, durch Privatpersonen erfolgten. Die Verbände hingegen nähmen von ihrem Recht nur restriktiv Gebrauch und würden in überdurchschnittlich vielen Fällen (63%) vor dem Bundesgericht Recht bekommen. Auch denken sie, dass die Initiative unklar und unehrlich sei und es den Initianten mehr darum gehe, das Verbandsbeschwerderecht schlussendlich ganz, statt nur teilweise abzuschaffen.

Literaturverzeichnis

Schweizer Parlament (2008). Dossier zur Volksinitiative: Verbandsbeschwerderecht. Gefunden am 28. Sept. 2008 unter: Link

Schweizer Bundesrat (2007). Botschaft zur Volksinitiative: Verbandsbeschwerderecht. Gefunden am 28. Sept. 2008 unter: Link

Neue Zürcher Zeitung (2008). Das Klagerecht der Umweltverbände steht vor einer Bewährungsprobe. Gefunden am 28. Sept. 2008 unter Link

Komitee Nein (2008). Argumente der Gegner. Gefunden am 28. Sept. 2008 unter: Link

Komitee Ja (2008). Argumente der Befürworter.

20081013_Verbandsbeschwerderecht.pdf – PDF

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