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Abstimmung 30.11.2014: Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)»

In den letzten Jahren wurde die Pauschalsteuer in den Kantonen Zürich, Appenzell Ausser-Rhoden, Schaffhausen, Basel-Landschaft und Basel-Stadt abgeschafft. 2012 beschloss der Bund eine Verschärfung der Kriterien zur Pauschalbesteuerung einer Person. Die Initiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre – Abschaffung der Pauschalsteuer“ will die Steuerpraktik nun in der gesamten Schweiz verbieten.

Was ist die Pauschalsteuer?

Die Pauschalsteuer sieht im Gegensatz zur „normalen“ Einkommenssteuer eine Besteuerung nach den Lebenshaltungskosten bzw. dem Aufwand anstelle des Einkommens vor. Als Lebenshaltungskosten wird zurzeit mindestens das Fünffache der Wohnkosten angenommen. Ab 2016 wird der Mindestbetrag auf das Siebenfache erhöht. Trotzdem fällt die Besteuerung nach dem Aufwand in einigen Fällen tiefer aus als wenn das Einkommen besteuert würde. Dies geschieht vor allem in jenen Fällen, in welchen das Einkommen aus dem Ausland gross ist und dessen Besteuerung die Bemessensgrundlage der Pauschalsteuer (mindestens das Fünffache der Wohnkosten) übersteigen würde.

Es besteht ein Wahlrecht zwischen der „normalen“ Einkommenssteuer und der Pauschalbesteuerung. Damit eine Person die Pauschalbesteuerung nutzen kann, muss sie allerdings drei Voraussetzungen erfüllen: Sie muss sich zum ersten Mal, oder nach mindestens 10-jähriger Abwesenheit, in der Schweiz niederlassen, sie muss eine ausländische Staatszugehörigkeit haben und sie darf nicht in der Schweiz arbeiten.

Die Pauschalsteuer soll somit die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb fördern. Sie zielt also darauf ab, vermögende Ausländer in die Schweiz zu holen.

Ausgangslage

In der Schweiz gilt der in der Bundesverfassung festgehaltene Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Dieser beinhaltet unter anderem das Prinzip der “Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit”. Das bedeutet, dass Personen in der Schweiz grundsätzlich nach ihrem Einkommen besteuert werden. In einigen Kantonen wird zusätzlich zu dieser Einkommenssteuer für AusländerInnen auch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung angeboten.

Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz 5634 Personen pauschal besteuert. Diese Steuerpflichtigen bezahlten insgesamt 695 Millionen Franken Steuern an Bund, Kantone und Gemeinden. In den letzten Jahren wurde die Pauschalbesteuerung in 5 Kantonen abgeschafft. 2012 beschloss der Bund eine Erhöhung der minimalen Pauschalbesteuerung vom Fünffachen der Wohnkosten auf das Siebenfache, sowie strengere Vorschriften zu deren Berechnung. Diese Änderungen treten 2016 in Kraft.

Was wird geändert

Bei Annahme der Initiative wird die Pauschalbesteuerung schweizweit abgeschafft. Somit könnten die Kantone nicht mehr selbständig über die Anwendung dieser Steuerpraxis entscheiden.

Die Übergangsbestimmung träte in Kraft, welche dem Bund drei Jahre Zeit gibt, ein Gesetz zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten. Verstreicht diese Frist ungenutzt, würde die Verfassungsbestimmung direkt angewendet. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes oder dem Verstreichen der dreijährigen Frist wird die Pauschalbesteuerung weiterhin angewendet.

Auswirkungen

Die Auswirkungen einer Annahme der Initiative sind schwer abzuschätzen, da diese vor allem vom Verhalten der heute pauschal besteuerten Personen abhängen. Verlegen diese ihren Wohnsitz ins Ausland, wäre dies mit Einbussen bei den Steuereinnahmen verbunden. Bleiben sie in der Schweiz, könnten durch die Besteuerung des Einkommens eventuell mehr Steuereinnahmen generiert werden. Am besten untersucht sind die Auswirkungen der Abschaffung der Pauschalsteuer im Kanton Zürich. Dort sind nach Abschaffung der Pauschalsteuer 97 der 201 pauschal besteuerten Personen aus dem Kanton weggezogen. 67 davon sind in einen anderen Kanton gezogen, 30 haben die Schweiz ganz verlassen. 47% der im Kanton verbliebenen Personen haben nach der Abschaffung der Pauschalbesteuerung weniger, 53% haben mehr Steuern bezahlt. Die Mehr- und Mindereinnahmen hielten sich für den Kanton etwa die Waage. Dabei stammte der grösste Teil der Mehreinnahmen von einer einzigen Person, welche den Kanton mittlerweile verlassen hat. Somit bleiben die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich unklar.

Aus diesem Grund ist umstritten, ob die Zahlen aus dem Kanton Zürich im Fall einer Annahme der Initiative auf die gesamte Schweiz übertragen werden könnten.

Argumente der Befürworter

Die Pauschalbesteuerung schaffe einen ungerechten Steuervorteil für reiche Ausländer, welcher beseitigt werden müsse.

Die Steuereinbussen durch die Abwanderung reicher Ausländer würden durch die höhere Besteuerung der Verbleibenden kompensiert. Wobei das Beispiel des Kantons Zürich zeige, dass nicht mit wesentlichen Mindereinnahmen gerechnet werden müsse.

Die Pauschalbesteuerung stelle ein Steuerschlupfloch dar, welches geschlossen werden müsse.

Argumente der Gegner

Die teilweise Ungleichbehandlung der Steuerzahler würde durch die gesteigerte Standortattraktivität der Schweiz kompensiert.

Bei einer Abschaffung der Pauschalsteuer müsse mit Steuereinbussen auf Grund der Abwanderung reicher Ausländer gerechnet werden.

Durch die verschärfte Gesetzgebung des Bundes sei ein guter Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und der Erhaltung der Standortattraktivität der Schweiz gefunden worden.


Ausgangslage und Auswirkungen der Volksinitiative

Literaturverzeichnis

Admin (2013).Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)».Gefunden am 28.09.2014 unter Link

Admin (2012).Bundesgesetz zur Besteuerung nach dem Aufwand.Gefunden am 07.10.2014 unter Link

AL (2013).Schluss mit Steuerprivilegien für Multimillionäre.Gefunden am 28.09.2014 unter Link

KPMG (2014).Die Pauschalbesteuerung in der Schweiz.Gefunden am 29.09.2014 unter Link

Pauschalsteuern (2014).Einleitung: Pauschalsteuer/Pauschalbesteuerung.Gefunden am 28.09.2014 unter Link

SP Schweiz (2014).Ungerechte Pauschalbesteuerung gehört abgeschafft.Gefunden am 06.10.2014 unter

Link

Stoffel, A. (2014).Privileg Pauschalbesteuerung in der Schweiz.Wiesbad: Springer Gabler Verlag.

Text_Pauschalsteuer.pdf – PDF

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