Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021
Fast jeder moderne Staat zieht Steuern ein um seine Ausgaben finanzieren zu können. Die Schweizer Eidgenossenschaft erhebt verschiedene Arten von Steuern. Die beiden wichtigsten Steuern sind die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer. Sie machen zusammen über 60% der Bundeseinnahmen aus. Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll das bis 2020 befristete Recht des Bundes zur Erhebung dieser Steuern um 15 Jahre, bis 2035, verlängert werden. Die Änderung der Finanzordnung erfolgt durch einen Bundesbeschluss. Da dieser Beschluss jedoch eine Änderung der Verfassung vorsieht, unterliegt er dem obligatorischen Referendum und wird dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.
Zusätzlich soll eine überflüssig gewordene Übergangsbestimmung zur Biersteuer aus der Verfassung gestrichen werden.
Ausgangslage
In der Schweiz gilt das SubsidiaritätsprinzipDas Subsidiaritätsprinzip ist ein Begriff, der unter andere..., sprich der Bund übernimmt nur diejenigen Aufgaben die ihm durch die Bundesverfassung zugewiesen werden. Der Bund darf also nur Steuern erheben, wenn ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt.
Bis 1915 finanzierte sich der Bund ausschliesslich über Zolleinnahmen. Der Bund übernahm mit der Zeit jedoch immer mehr Aufgaben und musste diese auch finanzieren finanzieren können. Deshalb wurde 1915 erstmals eine direkte Steuer auf Bundeseben eingeführt. 1958 wurden die verschiedenen Einnahmequellen des Bundes erstmals in der Verfassung verankert. Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... wollte dem Bund dabei jedoch kein unbefristetes Recht zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer einräumen. Das Recht des Bundes zur Erhebung dieser Steuern wurde somit befristet. Die Kompetenz zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer muss somit in längeren Abständen neu beurteilt werden.
Die aktuell geltende Finanzordnung stammt aus dem Jahr 2004. Die Verlängerung der Kompetenz stand dabei grundsätzlich ausser Frage. Zur Diskussion stand erneut die Frage, ob der Bund das Recht zur Erhebung dieser Steuern unbefristet oder wieder befristet erhalten sollte. Schliesslich einigte man sich auf eine befristete Verlängerung bis 2020. Das Volk bestätigte die Verlängerung bis 2020 mit 73.8% Ja-Stimmen beim obligatorischen Referendum.
Die aktuelle Finanzordnung ermöglicht es dem Bund somit die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer bis Ende 2020 zu erheben. Ab dem 1. Januar 2021 dürfte der Bund nach aktueller Finanzordnung keine direkten Bundessteuern oder Mehrwertsteuern mehr erheben.Die beiden Steuern sind von zentraler Bedeutung für den Schweizer Staatshaushalt. Für 2018 budgetiert der Bundesrat Einnahmen von rund 23.4 Milliarden Franken für die Mehrwertsteuer und 21.5 Milliarden Franken für die direkte Bundessteuer. Ohne diese Einnahmen könnte der Bund einen Grossteil seiner Aufgaben nicht mehr wahrnehmen.
Um einen Wegfall dieser Einnahmen zu vermeiden ist eine neue Finanzordnung notwendig, welche es dem Bund weiterhin ermöglicht die Mehrwert- und die direkte Bundessteuer zu erheben. Hierzu einigten sich der Bund und das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... in der Finanzordnung 2021. Die Finanzordnung 2021 würde den Bund per Verfassung dazu ermächtigen die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer nicht nur bis 2020, sondern bis 2035 zu erheben. Sie würde nach Ablauf der aktuellen Finanzordnung am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Zusätzlich zur Finanzordnung 2021 soll eine Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung zur Erhebung der Biersteuer gestrichen werden. Sie wurde durch das Inkrafttreten des Biersteuergesetzes vom 6. Oktober 2006 hinfällig.
Was wird geändert?
Bei einem Ja zur Finanzordnung 2021 wird die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer bis 2035 verlängert. Zusätzlich wird die Übergansbestimmung zur Erhebung der Biersteuer aus der Verfassung gestrichen.
Auswirkungen
Ein Ja zur Finanzordnung 2021 hat keine Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Situation zur Folge. Sie stellt lediglich eine Verlängerung des Status Quo dar. Die Haupteinnahmequellen des Bundes werden bis 2035 gesichert. Dies ermöglicht es die aktuelle Steuerpolitik wie bis anhin fortzusetzen. Die Befristung der Kompetenz ermöglicht es einerseits einen regelmässigen Dialog über diese Steuern zu führen. Anderseits entsteht eine gewisse Unsicherheit darüber ob der Bund längerfristig über seine wichtigsten Einnahmequellen verfügen kann.
Die Streichung der Übergangsbestimmung zur Erhebung einer BiersteuerBei der Biersteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer ... stellt nur eine Formalität dar und hat keine Auswirkungen.
Argumente der Befürworter
Aus der Sicht der Befürworter steht die Verlängerung der Kompetenz zur Erhebung der Steuern ausser Frage.
Die Einnahmen aus diesen Steuern seien so zentral, dass ein Wegfall dieser Steuern schwerwiegende Konsequenzen für den Staat zur Folge haben würde.
Trotz der zentralen Bedeutung dieser Steuern solle jedoch nicht auf eine Befristung der Verlängerung verzichtet werden. Die Befristung ermögliche es Volk und Stände auch weiterhin in regelmässigen Abständen über steuer- und finanzpolitische Grundsatzfragen zu diskutieren.
Argumente der Gegner
Aus der Sicht der Gegner verursacht die Mehrwehrsteuer einen grossen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Eine Verlängerung der Steuererhebungskompetenz des Bundes soll deshalb verhindert werden. Die Erhebung der MehrwertsteuerDie Mehrwertsteuer gehört zur Kategorie der [[Indirekte Ste... allein beschäftige über 700 Steuerbeamte und koste Unternehmen Hunderte von Millionen Franken.
Die systematische Fehlkonzeption der Mehrwertsteuer wirke sich auch schädlich auf das Wirtschaftswachstum aus. Die Mehrwertsteuer fresse einen beachtlichen Anteil unseres Einkommens weg. Ohne Mehrwerts- und direkte Bundessteuer würden sich neue Chancen eröffnen. Dies würde Familien und KMU entlasten.
Durch eine Kürzung der Mittel des Bundes, müsste das vorhandene Budget angepasst und dort eingesetzt werden, wo es wirklich nötig ist.
Literaturverzeichnis
Schweizerische Eidgenossenschaft (2016). Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021. Gefunden am 8. Dez 2017 unter Link
Amtliches Bulletin (2017). Neue Finanzordnung 2021 [Sommersession 2017]. Gefunden am 8. Dez 2017 unter Link
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Sozialdemokratische Partei (o.D) Ja zur Finanzordnung 2021. Gefunden am 8. Dez 2017 unter Link
Neue Zürcher Zeitung (2017). Keine Lust auf eine Debatte. Gefunden am 8. Dez 2017 unter Link
Die Grünen (o.D). Ja zum Bundesbeschluss zur Finanzordnung 2021.Gefunden am 8. Dez 2017 unter Link
Handelszeitung (o.D). Unbefristete SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht...: BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... krebst zurück. Gefunden am 13. Dez 2017 unter Link
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