1. Politisches System

Abstimmung PMT Gesetz 56,6 % ja, Abstimmungsbeschwerde​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​n​

Am Bundesgericht sind vor der Abstimmung mehrere Abstimmungs-Beschwerde​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​n​ eingereicht worden

“Die in Art. 34 Abs. Bundesverfassung als Grundrecht verankerte Abstimmungsfreiheit gibt den Stimmberechtigten ANSPRUCH darauf, dass kein Abstimmungsergebnis ANERKANNT wird, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Es soll garantiert werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen und entsprechend mit seiner Stimme zum Ausdruck bringen kann. (BGE 138 I 61)

Das rote Abstimmungsbüchlein enthielt wieder diverse Unstimmigkeiten und Unwahrheiten

Alleine in Bezug auf die präventiven Inter-ventionsmöglich​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​k​​​​​​​​​e​i​t​e​n​ der Straf-Verfolgungsbeh​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ö​​​​​​​r​d​e​n​ enthielt diese Abstimmungsbotschaft i.S. “polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMZ) Falschinformationen und unterdrückte, verheimlichte Entscheidungsgrundlag​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e​n​,​ für die der Stimmbürger in der Vorlage selbst keine Anhaltspunkte finden konnte. Die tatsachenwidrigen Behauptungen der zuständigen Bundesrätin Karin Keller-Sutter, wie z.B.

– dass die Polizei heute erst einschreiten könne, wenn eine Person bereits eine Straftat bzw. ein Attentat begangen habe,

 

war schon ein entscheidendes, unwahres Argument, dass der Souverän deshalb diesem höchst problematischen Gesetz PMT mit 56,56 % zugestimmt hat.

 

Mit keinem Wort wird in der Abstimmungsbotschaft und auf der offiziellen Internetseite erwähnt, dass bereits heute terroristische Vorbereitungshandlung​​​en (Art. 260bis StGB), die Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), die Finanzierung von Terrorismus (Art. 260quinqies StGB), die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB) und sämtliche Verbrechen und Vergehen im Versuchsstadium (Art. 22 StGB) strafbar sind und damit den Strafverfolgungsbehör​​​den angemessene und ausreichende präventive Interventionsinstrume​​​nte zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung stehen.

Politiker und Politikerinnen welche uns Stimmbürgern heute immer öfters ganz unverschämt belügen, sie sind nicht per se böse, sie können aber den Versuchungen dies zu tun, nur zu oft einfach nicht widerstehen, vor allem wenn es zu ihrem persönlichen Vorteil (Aufstieg, mehr Macht usw.) geht. Im vorliegenden Fall hat eine neue Bundesrätin Frau Karin Keller-Sutter, entgegen der von Verfassung und Bundesgericht bereits klar vorgegebenen Leitlinien vor Abstimmungen, diese NICHT zu MISSACHTEN, auch nicht widerstehen können, aus welchen Gründen auch immer. Es geht also primär darum, dass Volksabstimmungen immer verfassungsgemäss und auch fair & objektiv gegenüber den Stimmbürgern durchgeführt werden, und nicht wie im vorliegenden Fall 3’273’376 an dieser eidgenössischen Wahl teilnehmenden Stimmbürger und Stimmbürgerinnen grösstenteils in die Irre zu führen. Bei der PMT Abstimmung war dies wieder nicht der Fall.

Ein verdienter, langjähriger, sehr erfahrener Alt-Bundesrichter, heute pensioniert, hat ebenfalls als Privatperson beim Bundesgericht eine PMT Abstimmungsbeschwerde​​​​​​​​​​​​​​​​ eingereicht.

Diese Abstimmung muss wiederholt werden, es gibt keinen nicht wieder gut zu machenden Schaden. Dann aber unter Einhaltung diesbezüglicher klaren Richtlinien des Bundesgerichtes in BGE 138 I 61, mit mehr Respekt vor der freien Willensbildung jedes Stimmbürgers und jeder Stimmbürgerin. Die benannten Unregelmässigkeiten waren bestens geeignet, das Hauptresultat der Abstimmung i.S. PMT im Wesentlichen zu beeinflussen. Der Gesamtbundesrat hat seine Pflicht zur sachlichen, objektiven und korrekten Information der Stimmbürger, und damit Art. 34 Abs. 2 Bundesverfassung verletzt.

Die strikte Einhaltung dieser demokratischen Regeln in der Verfassung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist die Voraussetzung für die weitere Funktionsfähigkeit einer direkt demokratischen Schweiz. Wenn nicht, ist dies Ihr Sargnagel.

Besonde​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​r​s​ suggestiv war schon die Fragestellung auf dem Stimmzettel: «Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25.9.2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PTM) annehmen?», denn ausser Terroristen sind wohl ca. 99,8 % gegen den Terrorismus. Viele Stimmbürger haben aber immer noch ein vorbehaltloses Vertrauen in eine Bundesrätin oder Bundesrat, dass sie Unwahrheiten von FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter in ihrer krassen Abstimmungspropaganda​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ in den Medien, dem Abstimmungsbüchlein und im Internet einfach geglaubt haben, so dem PMT-Gesetz vertrauensvoll zugestimmt haben. Dies wiegt umso schwerer, wenn sich der Stimmbürger und die Stimmbürgerinnen nicht einmal mehr auf die schriftlichen Abstimmungserläuterun​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​g​e​n​ der hier verantwortlichen Bundesrätin des Polizei- und Justizdepartement im roten Abstimmungsbüchlein verlassen können.

Vor einem Versand der erforderlichen Vernehmlassungen des Departements Polizei und Justiz von FDP-BR-Karin Keller-Sutter an alle Kantone, wird jetzt der juristische Entscheid des Bundesgerichtes über die Aufhebung & Wiederholung dieser Abstimmung vorerst abzuwarten sein.

Am 10.4.2019 hat die I. öffentliche Kammer des Bundesgerichtes die Abstimmung vom 28.12.2016 “Heiratsstrafe zu zweit verdienender Ehepaare” ebenfalls aufgehoben aus gleichen & ähnlichen Gründen.

Dies u.A. wegen unwahrer Angaben des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein. Er gab dem Souverän als hierin betroffene Ehepaare die Zahl 80’000 an, in Wahrheit waren es jedoch 5 x mehr betroffene Paare. Die 80’000 beruhte auf einer Schätzung, es gab nicht einmal eine Statistik darüber.

Die Lügen von vier Bundesräten der Jahre 2000, 2005, 2009 & 2012

Erinnern wir uns, nämlich als auch vor dieser eidgenössischen Abstimmung über die Personenfreizügigkeit​​​​​​​​​​​ die Bundesräte CVP-BR Deiss, SP-BR Leuenberger, SP-BR-Micheline Calmy Rey und BR-Evelyn Widmer Schlumpf alle dem CH-Souverän glaubhaft zu machen versuchten, diese Zuwanderung betrage bei einer Personenfreizügigkeit​​​​​​​​​​​ höchstens 8’000 Personen pro Jahr. Und wie war die Wirklichkeit bis heute, ja genau mit 80’000 bis 120’000 das zehn- bis zwölffache.

Die Lügen “unserer” Bundesräte in den Jahren 2000 bis 2012:

https://www.you​​​​​​​​​​​tube.com/wa​t​c​h​?​v​=​f​y​5​7​9​ok​pz​AM​

D​ie​s verstehe ich nicht, warum setzt sich hier eigentlich die SVP (Schweizerische Volkspartei) nicht für diese von der Bundesverfassung garantierten Abstimmungsrechte aller Schweizer Stimmbürger konsequent viel mehr ein, ganz gleich, was der Inhalt der Abstimmung gerade ist?

Video der Bekanntgabe der Aufhebung dieser Abstimmung v. 28.12.2016 i.S. “Heiratsstrafe”. Im Abspann werden die genauen Details aufgeführt.

https:/​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​/​b​u​n​d​e​s​g​​e​​r​​i​​c​​h​​​​​t​​​.​​​s​​​i​​​m​​​p​​​​l​​​​e​​x​.​​t​v​​/​p​​​a​g​​​e​s​​​/​v​​​i​​​​​​e​​w​​​.​​p​​​h​​​p​​​?​​​r​e​f​​​=​6​​5​​​&​k​​=​​​f​1​​d​​​​6​3​​​​​​​9​c​​a​​​​​4​a​​&​​​​​e​mb​e​​​​​​d​=1​

 

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

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