Infolge der Terroranschläge 2015 in Paris mit Schusswaffen hat die EU ihr Waffenrecht verschärft, um den Informationsaustausch zu verbessern, illegalen Waffenhandel zu verhindern und eine Begrenzung des Zugangs zu bestimmten Waffen vorzunehmen. Diese Waffenrichtlinie muss auch von der Schweiz umgesetzt werden, wenn sie nicht aus dem Schengen/Dublin-Abkommen (siehe «Einfach erklärt») ausgeschlossen werden will. Da sie unter anderem die Schweizer Schiesstradition in Gefahr sieht, hat die Interessengemeinschaft «Schiessen Schweiz» gegen den Bundesbeschluss betreffend der geänderten EU-Waffenrichtlinie das Referendum ergriffen. Das Schweizer Volk wird nun am 19 Mai 2019 über die Vorlage abstimmen.
In diesem Text wird einerseits erklärt, welche Argumente für und welche gegen eine Annahme des Bundesbeschlusses sprechen. Andererseits wird auf mögliche Folgen eines Austritts aus dem Schengen/Dublin-Abkommen eingegangen.
Ausgangslage
Wie die EU will auch die Schweiz den Missbrauch von Waffen eindämmen. Da die Schweiz ein Mitglied des Schengen- wie auch des Dublin-Abkommens ist, hat der Bundesrat im Mai 2017 mitgeteilt, die Richtlinie unter Vorbehalt der „Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen“ zu übernehmen und umzusetzen. Dieses Vorhaben wurde dann im September 2018 von der Bundesversammlung genehmigt und eine Änderung des Schweizer Waffengesetzes verabschiedet. Momentan sind halbautomatische Sturmgewehre (s. «Einfach erklärt») in der Schweiz weit verbreitet, wie etwa das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, welches auch von Sportschützen genutzt wird. Die EU-Waffenrichtlinie will unter anderem die Benutzung halbautomatischer Gewehre und Pistolen mit Magazinen mit grossem Fassungsvermögen einschränken. Darunter würde auch das Sturmgewehr 90 fallen. Bei den Verhandlungen über die Umsetzung der Richtlinie hat der Bundesrat seinen Spielraum genutzt und vorgeschlagen, halbautomatische Gewehre mit einem Magazin von mehr als zehn Schuss und Pistolen mit über zwanzig Schuss zu verbieten. Damit solle sich für Armeeangehörige, Jäger und Sportschützen nichts bis sehr wenig ändern.
Was wird geändert
Konkret würde durch die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie folgendes geändert:
In Zukunft braucht es für den Erwerb halbautomatischer Schusswaffen eine Ausnahmebewilligung. Solch eine Ausnahmebewilligung bekommen Mitglieder eines Sportschützenvereins und Personen, welche regelmässiges Training mit einer Waffe vorweisen können. Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, kann sie behalten. Er muss sie aber innert drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro melden, falls sie noch nicht registriert ist.
Auch müssen Waffenhersteller die Einzelbestandteile der Waffen künftig markieren, damit die Polizei eine Waffe leichter identifizieren kann.
Informationen darüber, wem eine Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert worden ist, sollen unter den Schengen-Staaten ausgetauscht werden. Wie bereits erwähnt, werden halbautomatische Gewehre mit einem Magazin von mehr als zehn Schuss und Pistolen mit über zwanzig Schuss verboten. Die Übernahme der Ordonnanzwaffe nach der Militärdienstpflicht ist weiterhin möglich.
Auswirkungen
Bei einem Ja zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie gibt es Verschärfungen im Schweizer Waffenrecht. Es ändert sich nichts bis wenig für Armeeangehörige, Jäger und Sportschützen und die Schweiz bleibt weiterhin im Schengen-/Dublin-Abkommen. Bei einem Nein wird die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und damit das verschärfte Waffengesetz nicht übernommen, die Schweiz riskiert jedoch einen automatischen Austritt aus dem Schengen-/Dublin-Abkommen, weil sie ihr Waffengesetz nicht an die geänderte EU-Waffenrichtlinie anpasst. Die Zusammenarbeit würde damit automatisch enden, wenn nicht die EU-Kommission und sämtliche EU-Staaten der Schweiz innerhalb von 90 Tagen entgegenkommen. Dies hätte Folgen für die Schweiz, da das Schengen/Dublin-Abkommen viele Regelungen betreffend Sicherheit, Asylwesen, Tourismus, Reisefreiheit und Volkswirtschaft in der Schweiz mit sich bringt.
Argumente der Befürworter
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Keine Gefahr für die Schweizer Schiesstradition
Laut BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... werde die Schweizer Schiesstradition durch die TeilrevisionBei einer (formellen) Teilrevision einer Verfassung werden n... nicht gefährdet. Anlässe wie zum Beispiel das Eidgenössische Schützenfest oder Feldschiessen seien nicht in Gefahr und die langjährige Tradition des Schweizer Schiesswesens werde berücksichtigt.
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Keine Entwaffnung
Nach dem Militärdienst könne weiterhin die Dienstwaffe übernommen werden und im Schiesssport könnten auch künftig halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin verwendet werden. Für die Benutzung einer Schusswaffe werde es weder medizinische oder psychologische Tests noch ein zentrales Waffenregister geben.
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Kein EU-Diktat
Weil die Schweiz bei SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... dabei sei, habe sie bei der Aktualisierung der EU-Waffenrichtlinie mitreden können. Vertreter der Schweiz seien an solchen Arbeiten direkt beteiligt. Sie können in den Arbeitsgruppen die Position der Schweiz einbringen und unmittelbar Einfluss nehmen auf den Inhalt der Regelung. Gemeinsam mit anderen Staaten habe die Schweiz bei der Waffenrichtlinie weitergehende Regelungen verhindern können, welche die friedliche Schiesstradition hätten gefährden können. Und jetzt kann die Stimmbevölkerung entscheiden. Von einem Diktat der EU könne also nicht die Rede sein.
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Nachteilige Folgen bei einem Nein
Wird die TeilrevisionBei einer (formellen) Teilrevision einer Verfassung werden n... nicht angenommen, komme es zum automatischen Ende der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Dies hätte weitreichende negative Folgen für die Schweiz: So könnten Polizei und Grenzwache nicht mehr auf die Informations- und Fahndungssysteme von Schengen und Dublin zurückgreifen, was erfolgreiche Fahndungen erschweren würde. Die Schweiz müsste Asylgesuche prüfen, die bereits in anderen europäischen Ländern abgelehnt worden sind, da sie nicht mehr Teil des Dublin-Abkommens wäre. Das würde bedeuten, dass die Schweiz Asylsuchende nicht mehr ins Erst-Asylland schicken könnte und damit als Asylland sehr attraktiv werden würde. Reisende in Europa müssten neu für die Schweiz ein Extra-Visum erlangen, was dem Tourismus schaden würde. Der Grenzverkehr zu den Nachbarstaaten würde aufgrund der notwendigen Grenzkontrollen erschwert. Im Fall eines Austritts aus Schengen/Dublin wäre die Schweizer Wirtschaft gemäss Zahlen des Büros Ecoplan und Economiesuisse von einem jährlichen Verlust zwischen 4,7 und 10,7 Milliarden Franken betroffen.
Argumente der Gegner
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Wahrung von Schweizer SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi... und Tradition
Laut den Gegnern handle es sich um ein Diktat der EU, welches die Schweiz übernehmen muss. Die Waffenrichtlinie sei freiheitsfeindlich, unrecht, nutzlos, gefährlich und antischweizerisch. Dies, weil sie der Schweiz von der EU aufgezwungen werde, nicht mit der Schweizer Tradition vereinbar sei und nicht unbedingt mehr Sicherheit bringe. Das Versprechen des Bundesrats beim Beitritt zum Schengen-Abkommen, dass es keine einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes geben werde, werde gebrochen. Neu werde es Nachregistrierungspflichten (siehe «Einfach erklärt») geben, welche das Volk 2011 aber abgelehnt habe. Die Interessensgemeinschaft «Schiessen Schweiz» befürchtet aus all diesen Gründen ein Souveränitätsverlust der Schweiz gegenüber der EU. Ausserdem stelle die Teilrevision eine Bedrohung des Schweizer Schiesssports als langjährige Schweizer Tradition dar. Ausnahmebewilligungen für Waffen seien nicht für alle Modelle erhältlich, sehr teuer und mit strengen Auflagen verbunden. Dies bedeute eine existenzielle Bedrohung für die Schiessverbände. Es gehe aber nicht nur um die konkreten Änderungen, sondern ums Prinzip: Die Übernahme und Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie stelle den ersten Schritt auf einem Weg dar, der mittelfristig das Ende des Schiessens als Breitensport in der Schweiz bewirken werde.
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Entwaffnung
Ein Ja zur Umsetzung der EU-Richtlinie würde zu einer Entwaffnung des Schweizer Volkes führen. Das Recht auf Waffenbesitz sei aber von zentraler Bedeutung für die individuelle Freiheit. Auch in friedlichen Zeiten solle man das Recht haben, sich zu bewaffnen und dadurch in weniger friedlichen Zeiten wehrhaft zu bleiben.
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Falsches Mittel zum Zweck
Die TeilrevisionBei einer (formellen) Teilrevision einer Verfassung werden n... des Waffenrechts verfehle das Ziel, Sicherheit zu gewährleisten und Terrorismus zu verhindern. Die registrierten Schusswaffen seien in der Schweiz in guten Händen. Seit Jahrzehnten hätten die Schützen bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen können. Ausserdem seien bisher die wenigsten terroristischen Anschläge in Europa tatsächlich mit Schusswaffen verübt worden. Dafür würden Polizei und Waffenbüros durch die Kontrollen mit hohem bürokratischem Aufwand konfrontiert werden. Die notwendigen Ressourcen würden dann im Einsatz fehlen. Daher werde mit der Übernahme die Kriminalität nicht bekämpft, sondern das Gegenteil erreicht.
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SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate.../Dublin-Abkommen ist nicht bedroht
Die EU habe kein Interesse, das Schengen/Dublin-Abkommen mit der Schweiz zu kündigen und damit ein Loch im Schengen Raum zu schaffen. Dies, weil dann der Reiseverkehr durch die Schweiz, die zentral in Europa liegt und eine wichtige Durchgangsstation darstellt, eingeschränkt werden würde. Aufwändige Anpassungen im Hinblick auf Grenzkontrollen wären notwendig. Ein Nein zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie werde also nicht zu einer Aufhebung des Schengen/Dublin-Abkommens führen. Zwar stehe das Abkommen im Interesse der Schweiz, dies sei aber kein hinreichender Grund für ein Ja zur Teilrevision.
Schlusswort
Zwischen den Auswirkungen der Änderungen im Schweizer Waffenrecht und den Folgen, welche ein allfälliger Ausschluss aus dem SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate.../Dublin-Abkommen mit sich ziehen würde, muss eine Interessensabwägung stattfinden. Am 19. Mai 2019 kann das Schweizer Stimmvolk über die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie abstimmen.
Literaturverzeichnis
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SRF (2018). Verschärftes Waffengesetz – Freunde des Schiesssports wehren sich mit ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe.... Gefunden unter: Link
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