Lediglich jede zehnte Schweizer Kuh trägt Hörner. Um dies zu ändern, hat die Interessensgemeinschaft Hornkuh 2014 die Eidgenössische Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere», kurz «Hornkuh-Initiative», lanciert. Die Initianten fordern, dass unter der Berücksichtigung der Würde und des Wohls der Tiere weniger Nutzviehhalter ihre Kühe und Ziegen enthornen. Erreicht werden soll dies mithilfe wirtschaftlich lohnender Anreize des Bundes, die die Haltung horntragender Tiere fördern.
Was wird geändert
Bereits heute bestehen mit Artikel 104 der Bundesverfassung und Artikel 75 des Landwirtschaftsgesetzes Rechtsgrundlagen, die dem BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... die Kompetenz geben, besonders tierfreundliche Produktionsformen mit einem Beitrag zu unterstützen und etwa die Haltung von Tieren mit Hörnern zu fördern. Durch die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... soll der Artikel 104 um die Bestimmung ergänzt werden, dass Halter behornter Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke zusätzliche finanzielle Subventionen erhalten.
Auswirkungen
Der Artikel 104 der Bundesverfassung wird mit einer Spezifikation auf horntragende Tiere ergänzt. Die Umsetzung über Förderbeiträge wird laut Aussage der Initianten jährlich rund 15 Millionen Franken kosten.
Argumente der Befürworter
In den folgenden Abschnitten werden die Argumente der Befürworter erklärt.
Tierwohl und -würde
Das Horn ist ein durchblutetes, lebenslänglich wachsendes Organ, welches mit dem Verdauungssystem verbunden ist. Es dient der Körperpflege, der RegulierungDas Wort Regulierung steht für sämtliche Gesetze, Vorschri... der Körpertemperatur und spielt eine Rolle beim Sozialverhalten der Tiere, bei der Kommunikation und der Einordnung in der Gruppe. Daher argumentieren Befürworter, dass das Horn der Tiere nicht entfernt werden solle. Des Weiteren führen sie an, dass der Enthornungs-Vorgang schmerzhaft sei und im Konflikt mit dem Tierschutzgesetz stehe.
Ökonomische Aspekte
Beim Entscheid, ob ein Tier enthornt wird oder nicht, sollen wirtschaftliche Gründe keine Rolle spielen. Durch die zusätzlichen Subventionen sollen die Mehrkosten gedeckt werden, die bei der Haltung von behornten Tieren entstehen.
Die Initianten heben hervor, dass die Hornkuh-Initiative auf Freiwilligkeit und Förderung setze und kein Verbot der Enthornung enthalte. Der Entscheid würde wie bisher den Tierhaltern überlassen. Der Bund würde lediglich die Anreize setzen, sich gegen eine Enthornung zu entscheiden: Wer behornte, erwachsene Kühe, Stiere oder Ziegen und Ziegenböcke halte, solle für den Mehraufwand auch angemessen entschädigt werden.
Argumente der Gegner
In den folgenden Abschnitten werden die Argumente der Gegner erklärt.
Pragmatische Aspekte
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... lehnt es ab, spezifische Beiträge für behornte Tiere einzuführen, da die Haltung horntragender Tiere ein unternehmerische Entscheid der Landwirte sei. Diese sollten selbst situativ entscheiden, ob sie ihre Tiere enthornen oder nicht.
Das Anliegen der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... liesse sich auch mit der heutigen Gesetzgebung umsetzen, weshalb es nicht extra in die VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... geschrieben werden soll.
Tier- und Menschenwohl
Die Gegner argumentieren, dass bei behornten Tieren die Unfallgefahr für Mensch und Tier wesentlich höher sei.
Die von der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... geforderte Finanzhilfe würde das Wohlergehen der Tiere nicht gesamtheitlich fördern. Sie sei primär auf die Hörner fokussiert, obwohl es noch andere Möglichkeiten gäbe, die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten. Zudem könnte die Anbindehaltung (bei welcher die Verletzungsgefahr für Tier und Halter geringer ist) aufgrund der Mehrkosten für die Laufstallhaltung behornter Tiere zunehmen, was eine unerwünschte Entwicklung wäre.
Zuletzt seien keine Studien existent, die belegen, dass das Enthornen das Wohlergehen der Tiere unverhältnismässig beeinträchtige. Somit entfiele die Erforderlichkeit, die Enthornung zu vereiteln.
Literaturverzeichnis
Akermann, M. (10.1.2018). Schweizerisches Radio und Fernsehen. Rückzug der Hornkuh-Initiative möglich. Gefunden am 27. Sept. 2018 Link
Bundesamt für Landwirtschaft [BLW] (2018). Hornkuhinitiative. Gefunden am 27. Sept. 2018 unter Link
Die BundesversammlungDie Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch... – das Schweizer ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... (2018). Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative). VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte.... Gefunden am 27. Sept. 2018 unter Link
Komitee IG Hornkuh: JA zur Hornkuh-Initiative am 25. November 2018. Gefunden am 27. Sept. 2018 unter Link
Schweizerische Eidgenossenschaft (2017). Botschaft zur VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)». Gefunden am 27. Sept. 2018 unter Link
Schweizerische Eidgenossenschaft (2017). Botschaft des Parlaments. Gefunden am 27. Sept. 2018 unter Link
Bio-Suisse (2018). Eidgenössische VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“. Gefunden am 27. Sept. 2018 unter Link
Die Ursache dafür, dass dass wir der Klimakatastrophe bereits bedrohlich ausgesetzt sind, ist die Tatsache dass die \"bürgerlichen\" Mehrheiten in…
Baulobby, Grundbesitzer:innen, Banken und EU-Freund:innen haben Freude an der Verdichtung.
1. Die Verdichtung wurden in den Kantonen von den \"bürgerlichen\" Mehrheiten demokratisch beschlossen. – 2. Bei den Verdichtungen muss der…