Zur AHV 21 liegen zwei Vorlagen vor, über welche separat abgestimmt wird. Sie sind allerdings miteinander verknüpft: wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, wird die Reform AHV 21 nicht durchgeführt. Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es neben dem Volks- auch das Ständemehr.

Mit der AHV-Reform AHV 21 soll das Sozialwerk mittelfristig, voraussichtlich bis 2030, gesichert werden. Die Reform steht auf zwei Pfeilern: einerseits soll das ordentliche Rentenalter für beide Geschlechter auf 65 Jahre vereinheitlicht werden, welches für Frauen eine Erhöhung von einem Jahr bedeutet. Die ersten neuen betroffenen Jahrgänge erhalten allerdings dafür lebenslange Rentenverbesserungen.

Ausgangslage

Die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist mittel- und langfristig gefährdet, weshalb das Parlament mit der AHV 21 eine Reform vorgelegt hat, welche die drängendsten Fragen mittelfristig adressieren sollen. Das Finanzierungsproblem würde sich ab 2027 bemerkbar machen, da die Summe der jährlich ausgezahlten Renten von 48 auf 63 Milliarden Franken steigt, die Einnahmen in dieser Zeit allerdings weniger stark wachsen. In den nächsten zehn Jahren allein hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von rund 18,5 Milliarden Franken.

In den letzten 25 Jahren sind alle Versuche, die AHV zu reformieren, trotz des Bewusstseins um den demografischen Wandel hin zu mehr älteren und weniger jüngeren Menschen gescheitert. Nur im Mai 2019 wurde die Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung angenommen, womit die Lohnbeiträge für die AHV und der Beitrag des Bundes an die AHV angehoben wurden. Damit erhält die AHV allerdings mit zusätzlich rund 2 Milliarden Franken pro Jahr nicht genug für eine längerfristige Stabilisierung ihrer Finanzen.

Das Referenzalter der Frauen, also jenes Alter, in dem die Rente ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt wird, wird in vier Schritten gemäss untenstehender Tabelle auf 65 Jahre erhöht. Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, steigt das Referenzalter der Frauen jedes Jahr, beginnend am 1. Januar 2025, um drei Monate gemäss untenstehender Tabelle. Ab Anfang 2028 gälte also für alle das Referenzalter 65.

Um die Erhöhung für Frauen abzufedern, werden zwei Ausgleichsmassnahmen getroffen: einerseits geringere Kürzungen beim Rentenvorbezug, andererseits Rentenzuschläge bei der Pensionierung zum neuen Referenzalter von 65 Jahren.

Lassen sich von den Übergangsbestimmungen begünstigte Frauen (bei Inkrafttreten 2024 Jahrgänge 1961–1969) mit 62 Jahren frühzeitig pensionieren, werden ihre Renten lebenslang weniger stark gekürzt. Die Kürzung ist dabei umso geringer, je tiefer das durchschnittliche Einkommen vor der Pensionierung war.

Die zweite Ausgleichsmassnahme gewährt Rentenzuschläge zwischen lebenslang 12.50 und 160 Franken pro Monat. Dieser Zuschlag ist auch bei tieferen Einkommen grösser als bei höheren Einkommen. Eine entsprechende Grafik der NZZ findet sich weiter unten in dieser Abstimmungsinformation.

Ein weiterer Teil der AHV 21 ist die Flexibilisierung der Pensionierung. Die Rente kann neu zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden. Auch kann neu nur ein Teil der Rente bezogen werden, um einen schrittweisen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen.

Auch kann neu die AHV-Rente nach Erreichung des Referenzalters verbessert werden, wenn die Maximalrente noch nicht erreicht wurde.

Als Folge der Reform spart die AHV in den nächsten zehn Jahren rund neun Milliarden Franken. Die Ausgleichsmassnahmen schlagen allerdings mit 2,8 Milliarden Franken zu Buche, und der Aufwand der AHV wird mit weiteren Anpassungen wie etwa der flexiblen Pensionierung um 1,3 Milliarden Franken erhöht. Die AHV wird mit der Reform bis 2032 also um rund 4,9 Milliarden Franken entlastet.

Weil diese Einsparungen nicht reichen, wird die Mehrwertsteuer im Normalsatz auf 8,1 Prozentpunkte erhöht. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, beispielsweise auf Nahrungsmittel, Medikamente und Bücher steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent, und der Sondersatz für die Beherbergung steigt von 3,7 auf 3,8 Prozent. Damit werden Zusatzeinnahmen von ungefähr 12,4 Milliarden Franken generiert, womit die AHV bis 2032 insgesamt um etwa 17,3 Milliarden Franken entlastet wird. Es bleibt dann allerdings immer noch ein Finanzierungsbedarf von rund 1,2 Milliarden Franken.

 

Argumente der Befürworter

Bundesrat und Parlament befürworten die Reform der AHV. Die AHV gerate nach 25 Jahren ohne Reform in eine zunehmende finanzielle Schieflage, welche die Reform dringend mache.

Es werde an der Einnahmen- und Ausgabenseite angesetzt. Dabei sei die Angleichung des AHV-Alters der Frauen an jenes der Männer gerechtfertigt. Die Frauen seien besser ausgebildet als früher, seien überwiegend berufstätig und lebten länger als Männer. Mit den Ausgleichsmassnahmen werde die Erhöhung des Referenzalters für Frauen kurz vor der Pensionierung zusätzlich abgefedert. Die tieferen durchschnittlichen Löhne der Frauen sei dabei ein separater Aspekt, welcher separat auch adressiert werde: der Verzicht auf die AHV 21 trage nicht zur Lösung der Lohnungleichheit bei.

Die Reform biete für viele Erwerbstätige zudem Vorteile, etwa mit der flexiblen Pensionierung und der Aufbesserung der Rente, wenn nach Erreichung des Referenzalters weitergearbeitet wird. Beitragslücken könnten so auch geschlossen werden.

Argumente der Gegner

Das Referendumskomitee bemängelt, dass mit der AHV 21 einseitig auf Kosten der Frauen gespart werde, obwohl Frauen bereits um einen Drittel tiefere Altersrenten erhielten. Ihre Renten würden mit der Reform in den nächsten zehn Jahren um sieben Milliarden Franken gekürzt.

2026 komme mit einem Ja schon der nächste Abbauschritt zum Alter 67, so habe es das Parlament beschlossen*. Dann könnten es sich nur noch einige Spitzenverdienende leisten, sich mit höheren Renten frühpensionieren zu lassen.

Des Weiteren seien die Chancen der Erwerbstätigen kurz vor dem Referenzalter auf dem Arbeitsmarkt schlecht. Es entstünden also mehr Fälle von Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfe.

Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer werde zudem die Kaufkraft verschlechtert. Dabei sei die AHV solide und verlässlich, sie habe keine Schulden und schreibe schwarze Zahlen. Dank einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung seien düstere Szenarien nie eingetroffen.


Diesen Artikel gibt es hier als pdf: AHV 21

Quellen

2x JA zur AHV 21 (2022). Argumentarium. Gefunden am 08. September 2022 unter https://sichereahv.ch/wp-content/uploads/2022/07/2x-JA-zur-AHV21-ARG.pdf

Bundesrat (2022). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 25.09.2022. Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/September2022/_DE_Erlaeuterungen_September_2022.pdf.download.pdf/_DE_Erlaeuterungen_September_2022.pdf

Bundesrat (2022). Stabilisierung der AHV (AHV 21). Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220925/stabilisierung-ahv.html

NEIN zum AHV-Abbau (2022). Argumente gegen den AHV-Abbau «AHV 21». Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.frauenrenten.ch/argumente/

Schäfer, F. [NZZ] (2022). Die Linke macht mit Lügen-Video Stimmung im Kampf um die AHV. Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.nzz.ch/schweiz/die-linke-macht-mit-luegen-video-stimmung-im-kampf-um-die-ahv-ld.1700218

Swissinfo (2022). AHV-Reform: Was die folgen wären. Gefunden am 08. August 2022 unter https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/ahv-21-abstimmung-25–september_ahv-reform–was-die-folgen-waeren/47797586

*Anm. Vimentis: Das Parlament hat keinen Beschluss zum Rentenalter 67 getroffen. Es hat lediglich einen offen formulierten Auftrag (Motion 21.3462) an den Bundesrat gestellt, dass dieser bis spätestens 2026 eine weitere Reform zur Stabilisierung der AHV bis 2040 präsentieren soll. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schreibt dazu in einer Stellungnahme, dass die Logik der Erhöhung des Rentenalters hinter dem Auftrag des Parlaments an den Bundesrat stehe. Nicht nur der Text dürfe beachtet werden, sondern auch dessen Intention.

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Comments to: Änderung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) und Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • September 13, 2022

    NEIN zur AHV-Reform 21: Bald müssen alle bis 67 arbeiten.

    Der Hinweis auf eine Erhöhung des allgemeinen Referenzalters auf 67 durch die AHV-Reform 21-Gegner:innen hat einen plausiblen Grund: Bei einem JA kommt schon 2026 der nächste Abbauschritt, so hat es das Parlament beschlossen. Wird AHV 21 angenommen, ist Rentenalter 67 programmiert.
    Die Stimmbürger:innen sind aufgefordert, die PLAUSIBILITÄT der Argumentation der Kontrahenten zu prüfen. Im Abstimmungsbüchlein argumentiert der Bundesrat oft mit genauen Zahlen, obwohl dies nur Schätzungen von Auftragsgutachtern sind.

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  • September 14, 2022

    NEIN zur AHV-Reform 21: AHV stützen statt Versicherungskonzerne!

    Für die AHV soll erneut die unsoziale Mehrwertsteuer erhöht (neben einer Anhebung des
    Frauenrentenalters) werden. In die Pensionskassen hingegen werden mehr Lohnprozente gestopft. Resultat: Wir zahlen deutlich mehr, haben aber keine höheren Renten, sogar tiefere. Das ist falsch. Denn mit jedem Lohnfranken, der in die AHV fliesst, verdienen 92 Prozent der Bevölkerung bares Geld. Bekommen sie doch mehr AHV, als sie einbezahlt haben, sind also Nettoempfänger.

    Mit jedem Lohnfranken hingegen, der in die zweite Säule fliesst, finanzieren wir zuerst
    einmal gigantische Verwaltungskosten. Dann finanzieren wir die Gewinne der Versiche-
    rungskonzerne, die bis zu 10 Prozent der Bruttoerträge als Gewinn einbehalten dürfen.

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  • September 16, 2022

    NEIN zur AHV 21: Einseitige Rentenkürzung für die Frauen

    Frauen erhalten heute einen Drittel weniger Rente als die Männer. Doch mit AHV 21 werden auf ihre Kosten allein im nächsten Jahrzehnt 7 Milliarden eingespart. Damit verlieren die Frauen in Zukunft ein Jahr AHV – das bedeutet rund 26 000 Franken weniger Einkommen. Ehepaare sind auch betroffen.

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  • September 17, 2022

    NEIN zur AHV-Reform: Sie ist nicht geschlechtergerecht.

    Wie auch immer der der künftige Finanzmehrbedarf der AHV aufgrund der demografischen Alterung gedeckt wird, ob über höhere Beitragszahlungen, die Besteuerung anderer Quellen als der Arbeit oder aus allgemeinen Steuermitteln, der Weg bleibt verhandelbar. Einziges Ausschlusskriterium: Die Finanzierung darf nicht auf Kosten einzelner Bevölkerungsgruppen erfolgen, die selbst unter Druck stehen. Will das Sozialwerk tatsächlich alle gleich behandeln, sind diese Mehrkosten der Preis für die Geschlechtergleichstellung, den die Gesellschaft zu tragen hat.

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  • September 18, 2022

    NEIN zur AHV-Reform: Perfide Ungerechtigkeit!

    Die Erhöhung des Rentenalters ist auch darum ungerecht, weil die durchschnittliche Lebenserwartung mit der sozialen Stellung sinkt. Anders ausgedrückt: Wer wenig verdient, stirbt früher. Dieser Zusammenhang ist statistisch belegt. Gerade Menschen mit einem tiefen Einkommen können sich eine Frühpension nicht leisten. Dies im Gegensatz zu Topverdienern und Managern, die weniger auf die AHV angewiesen sind.

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  • September 22, 2022

    NEIN zur AHV 21: Rentenlücke der Frauen schliessen!

    Die durchschnittliche monatliche Gesamtrente (umfasst AHV, BVG und 3. Säule) ist mit CHF 2764 für Frauen um CHF 1632 tiefer als jene der Männer. Die Hälfte der Frauen hat weniger als CHF 3000 Rente. Doch mit AHV 21 würden auf ihre Kosten allein im nächsten Jahrzehnt 7 Milliarden eingespart.

    Die Beseitigung der Altersarmut der Frauen sollte ein primäres politisches Thema sein und nicht die Angleichung des Rentenalters. Von Gleichberechtigung sind wir noch weit entfernt.

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