1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

AHV 21: NEIN zur Erhöhung des Rentenalters

Das Pensionsalter ist für viele – gute Gesundheit vorausgesetzt – die schönste Zeit ihres Lebens: keine Bevormundung durch Eltern, Pädagogen und Chefs, kein Stress, Meinungsäusserungsfreiheit ohne Rücksicht auf den Arbeitgeber. Keine Reduktion dieser schönen Zeit!

Bei der Finanzierung der Altersvorsorge sollte man nicht nur die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber:innen zur Kasse bitten, sondern auch die Rentner:innen via die beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Finanzjongleure via eine Finanztransaktionssteuer und den Luxuskonsum via eine progressive Konsumsteuer. Auch eine Umlagerung des Bundesbudgets (z. B. weg von Kampfjets, uneffektiver Entwicklungshilfe und quantitätsbezogenen Direktzahlungen an die Landwirtschaft) käme in Betracht. Zuerst muss sich das aber in den Köpfen der Politiker:innen festsetzen, bevor man sich um die Details der Umsetzung kümmern kann.

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Comments to: AHV 21: NEIN zur Erhöhung des Rentenalters
  • Juli 8, 2022

    Mein \”Nein\” ist gesetzt. In der Bundesverfassung gibt es einen entsprechenden Auftrag (Rente). Für mich gilt: solange Politiker/Parlamentarier Zwangsfrühpensionierungen seitens Firmen und Gemeinden dulden um deren Kassen zu füllen -> mögliche Umlagerung in EL!, mache ich bei keiner Erhöhung des Rentenalters oder Reduzierung der Rente mit. Firmen spielen ja auch mit Teilzeitstellen und \”Generation Praktika\” um möglichst tiefe Lohnkosten zu haben -> Einfluss auf Rente inkl. 3. Säule und mögliche Umlagerung in EL auch da. Wegen sinkendem Umwandlungssatz gingen wohl auch einige, sobald finanziell verkraftbar war freiwillig in Pension. Zudem werden rüstige Rentner je nach Rente (-> AHV, Pensionskasse sofern vorhanden und dritte Säule sofern vorhanden) vom Konsum ferngehalten (immer weniger zur Verfügung) und gar entmietet (müssen eine neue Wohnung finden, was immer schwieriger und schwieriger wird inkl. möglicher Auswirkungen auf Vermögen/EL etc.).

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  • Juli 11, 2022

    Frau Sägesser Barbara, wenn die Gleichbehandlung der Geschlechter bei Mann und Frau gemäss Bundesverfassung endlich hergestellt ist, also gleiches Pensionsalter mit 65 Jahren, danach kann man über Ihre durchaus sehr vernünftigen Vorschläge reden, aber nicht vorher. Auch für die Frauen gibt es nicht immer nur mehr Rechte, sondern eben auch dieselben Pflichten.

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