Um im Rentenalter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen (Art 113 Abs. 2 a. BV) ist – zumindest für die Kleinverdiener:innen – der Ausbau der AHV besser geeignet als die zusätzliche Alimentierung der 2. Säule, da er effizienter und unabhängig von Finanzmarktturbulenzen ist. Durch die variable Beteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben können auch Finanzierungsprobleme der Renten flexibler gelöst werden. Auf eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre ist zu verzichten.
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