AHV-Reform: Erhöhung des generellen Renteneintrittsalters ist kontraproduktiv!
Die langfristige Sicherstellung der AHV-Finanzierung kann nicht über die Anpassung des generellen Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung erfolgen. Aufgrund der Arbeitsbelastung und der Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes wäre eine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters kontraproduktiv. Gute Alternativen sind: Flexibilisierung des Renteneintrittsalters; Beitragserhöhungen, ev. auf Kosten von Lohnerhöhungen; neue Finanzierungsquellen (Mehrwertsteuererhöhung, Finanztransaktionssteuer, Kapitalgewinnsteuer, Umlagerung des Bundesbudgets zugunsten der AHV).
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