1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

AHV-Revision verfassungswidrig ?

Das Parlament hat sich soeben geeinigt über die Reform der Alters- Vorsorge. Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu. Damit ist die Vorlage bereinigt und bereit für eine Schluss- & eine Volksabstimmung.

  • Der Entscheid fiel mit 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp aus. Weil gleichzeitig die Ausgabenbremse gelöst werden musste, war die Zustimmung der Mehrheit aller Ratsmitglieder nötig, also 101 Stimmen.
  • SVP und FDP blieben standhaft und sprachen sich mehrheitlich gegen die Anträge der Einigungskonferenz aus. Sie lehnen das Konzept zum Ausgleich der Rentenausfälle in der zweiten Säule ab.
  • Neue AHV-Renten werden um 70 Franken erhöht. Dafür werden 0,3 zusätzliche Lohnprozente erhoben. Der Plafond für Ehepaarrenten wird von 150 auf 155 Prozent angehoben, was pro Monat bis zu 226 Franken mehr bedeutet.

Nach diesen Monsterdebatten: Der Berg hat eine kranke Maus geboren.

Sicher haben alle nur mit guten Absichten – je nach individuellen Standpunkten – gehandelt nach bestem Wissen und Gewissen. Trotzdem scheint mir dass viele vor läuter Bäumen den Wald nicht mehr sehen wollten. Der Wald ist das Ganze, das Dach welches folglich das ganze Haus zu schützen hat. Das Dach ist unsere Bundesverfassung (BV), hier speziell Art. 8, welcher für Jedermann eine rechtslgleiche Behandlung fordert und auch garantiert. Ich brauche nicht speziell im Detail noch hervorzuheben dass jegliches neue Gesetz immer mit der BV vereinbar sein muss.

Neue AHV-Renten werden um 70 Franken erhöht, verfassungswidrig

S​​​​​​​peziell möchte ich aber darauf hin weisen dass wohl eine Mehrzahl dies so verstehen wird dass die AHV-Rentnen NEU um 70 Franken erhöht werden. Tatsächlich gilt dies aber ausschliesslich nur für Rentnerinnen und Rentner welche NEU ins Rentenalter kommen werden, nicht aber für alle bisherigen Alt-Rentnerinnen & Altrentner. Und genau da sehe ich eine nach unserer Bundesverfassung rechtsungleiche Behandlung. Die privatrechtlichen Pensionskassen sind auch nicht mit der staatlichen AHV-Rente zu vermischen. Damit wurde eine Zweitklasse Rentnerschaft aus der Taufe gehoben. Dies ist eine weitere gravierende Verletzung unserer Bundesverfassung (BV) Art. 8, nämlich des Anspruches einer AHV rechtsgleichen Behandlung für Jedermann wie folgt:

Art. 8 Rechtsgleichheit

1​​. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2. Niemand darf DISKRIMINIERT werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des A L T E R S , der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3., 4. usw.

Stellen Sie sich vor Sie würden z.B. im August 2017 pensioniert, ein Bekannter von Ihnen z.B. im Oktober 2017. Das Gesetz wird dann z.B. im September 2017 rechtskräftig, somit bekommt ihr Freund diese 70 Franken, Sie hingegen nicht. So etwas ist ganz klar nicht nur Unrecht, sondern verfassungswidrig. ​Diese beschämenden Streitereien in Bern der Kommissionen, Parlamente und des Bundesrates lässt einem als Bürger nur noch staunen. Schlussendlich wird ein grosser Teil der Menschen (Inländer/Innen = Schweizer/Innen & Ausländer/Innen) einfach derart im Regen stehen gelassen, welche bereits eine AHV-Rente beziehen. Man kann, nein muss sich schon mal fragen: Wo bleibt da denn die vielzitierte Vorbildsfunktion der Obgenannten ?.

Leider ist der derzeitig sehr schwache Bundesrat ja bereits mehrmals diesbezüglich nur negativ aufgefallen.

Verfas​​​​​​​sungsbruch schon bei NICHT – Umsetzung BV Art. 121 (MEI)

Erst kürzlich haben bekanntlich SP/FDP/CVP/Grüne-Parl​​​​​​​​​amentarier/In​n​e​n​ – wie auch mehrheitlich deren Bundesräte – sich gegen den verbindlichen Verfassungsauftrag Art. 121 geweigert diesen inhaltlich umzusetzen. Der Bundesrat – allen voran BR S. Sommaruga ignorierten und hintertrieben diesen Bundesverfassungsarti​​kel bekanntlich mittels unmöglich beschämenden “Bücklingen” vor den EU-Kommissarinnen & Kommissaren in Brüssel. Die Geschichte wiederholt sich bekanntlich immer wieder, wenn man aus ihr nichts lernen will. So bedeutet das damalige (MEI) Einknicken vor den EU-Kommissaren (diese repräsentieren für mich den neuen “Gessler Hut”) nichts anderes als dass Bundesrat, Kommissionen und Parlamente – wie ja unter Eid gelobt – sich nicht mehr fürs Volk einsetzen um Schaden von ihm abzuwenden. Primär wäre aber der Art. 121 (Masseneinwanderungs Initiative)​​​​​ genau so wie nach dem geäusserten Willen einer Mehrheit der Bürger/Innen dieses Landes kompromisslos umzusetzen durch die Exekutiven. Die Bundesverfassung lässt da kein solches “Wischiwaschi” mehr zu, wie eine Mehrheit der Parlamente dies tat. Es läge dann einfach an den 27 EU-Ländern einstimmig zu beschliessen, dass sie die bilateralen mit der Schweiz kündigen. Diese Kündigung würde aber schon wegen dem Erfordernis der Einstimmigkeit niemals gelingen. Auch hier wurde schon verfassungswidrig NICHT umgesetzt. Mehrere Bürgerinnen und Bürger die sich gegen die MEI damals ausgesprochen haben, zeigten sich mir gegenüber recht erbost, dass ein direkt demokratisches Votum des Souveräns dann undemokratisch & selbstherrlich einfach nicht umgesetzt wird. Da habe wählen gehen zukünftig ja gar keinen Sinn mehr. Vom Gegenteil wollten sie gar nichts mehr hören. Also ebenso ein Skandal der zukünftig wegweisend sein wird für den Souverän. Der Beweis der “Bücklingen vor Brüssel” kam ja kurz danach schon aus Brüssel selber, indem die Verantwortlichen öffentlich wiederum recht selbstherrlich & arrogant kundtaten: “Die übrigen Dossier mit der Schweiz bleiben nach wie vor “auf Eis” gelegt, es sind keinerlei Gegen leistungen zu erwarten.” Wohl noch als Anerkennung dieses “Waterloo” der Bundesräte (Burkhalter & Sommaruga) gedacht. In Brüssel wird Didier Burkhalter nun aber bald nochmals Einen drauflegen, nämlich indem er eine weitere Milliarde grosszügig an die EU-Ostblockländer locker machen wird.

Aber das Volk ist nicht dumm, es wird sich dies merken

SP/CVP/Grüne Parl​​amentarierinnen​​​​​​​ & Parlamentarier wie auch die Bundesräte i.d. Mehrheit sind langsam aber sicher die Totengräber unserer direkt demokratischen Ordnung. Dies ist meine freie Meinung als Bürger dieses Landes.

Wo bleibt da die Judikative, 3. Macht im Staate ?

Es wird immer dringender dass die Schweiz endlich auch ein Verfassungsgericht erhält, genau um solche Winkelzüge zukünftig gerichtlich zu unterbinden. Wir wissen in der Schweiz nämlich nicht immer alles besser, wir können und müssen von Anderen auch zu lernen vermögen.

Trotz der im Verhältnis längeren Arbeitszeit erhalten Schweizer Rentner keine sehr üppige Rente. Die OECD hat ausgewertet, welcher Anteil des früheren Erwerbseinkommens mit der obligatorischen staatlichen und privaten Altersvorsorge erreicht wird. In der Schweiz wurden die erste und die zweite Säule berücksichtigt. Der Medianverdiener (die eine Hälfte der Bevölkerung verdient mehr, die andere weniger) erhält gemäss OECD in der Schweiz eine Rente, die 58,4 Prozent des Einkommens entspricht. Das ist ziemlich genau OECD-Durchschnitt. Ist die Schweiz aber nicht eines der reichsten Länder überhaupt ? Und ist dies – ohne jede Bodenschätze – nicht in erster Linie der Verdienst der Arbeitnehmer ?

Die meisten Schweizerinnen und Schweizer werden so lange AHV-PK und immer höhere KK-Prämien bezahlen müssen, bis sie spätestens mit 50, eher früher aus den Firmen geworfen und durch billige “Fachkräfte” aus dem Ausland ersetzt werden. Nachdem das “Vermögen” aufgebraucht ist folgen dann für viele 20 Jahre Demütigungen auf den Sozialämtern, sowie Hunger, Krankheiten, Obdachlosigkeit etc. und sorgen dafür, dass die Meisten in Zukunft das Rentenalter ohnehin nicht mehr erreichen werden.

Ganz anders als die zu 85 bis 95 % einfach illegal Einreisenden (jährlich 25 – 45-tausende) Armuts-Migranten, welche ohne je einen Franken Prämie ein bezahlt zu haben, seit Einreise dann zu 100 % eine Sozialrente auf Lebenszeit in Anspruch nehmen dürfen. Auch dies bezeichne ich als das, was es ist,

eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

aller Inländerinnen & Inländer.

Wie bereits gesagt das Volk ist nicht dumm, es wird sich dies merken

Diese Reform wird die Hürde vor dem Volk nie und nimmer schaffen. Sie ist reiner Betrug den armen Volksteilen gegenüber. Die zweite Säule gehört abgeschafft bzw. in die AHV integriert, verwaltet durch die Nationalbank und fertig ist mit Abzocken durch Versicherungen, Banken, Berater und sonstigen Günstlingen, wie Politiker, BR usw.

Wahre Worte sind nicht immer schön;

schöne Worte sind nicht immer wahr.

Laotse (um 550 v.Chr.)

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Comments to: AHV-Revision verfassungswidrig ?
  • März 17, 2017

    Die sog. Kapitalgedeckte Vorsorge wurde vom Souverän in den 1970er der Verbesserung der 1. Säule vorgezogen! Jede Geldvorsorge folgt den Marktverhältnissen! Diese Realität wurde von der Finanzbranche und Politik nur als positiv dargestellt! Lüge!
    Die Korrektur der Umwandlungssätze zeigen eben das negative Bild! Die Problematik Lebenserwartung war auch schon dannzumal bekannt!
    Mit der Reduktion des Umwandlung Satzes (nicht mit Zinsen identisch) für den obligatorischen Teil, wird auch der überobligatorische Teil negativ betroffen!
    Die Umhüllungsrechnung muss nun nur noch den tieferen Rententarif ergeben! Derweil fliessen die Rentenausgaben als Gewinn (Abbau Ersparnisse) in die Wirtschaft! Kein Wort aus der Politik zu vernehmen! Dürfen diese Spezies (Diener der Feudalherrschaft) womöglich das System aus Profession nicht verstehen?
    Der Präsident der Arbeitgeberverbände: “Ruiniert die AHV”! Dummheit at his best! Geld wird vernichtet wir kehren zum Gütertausch zurück?

    Ein Ausgleich der negativen Folgen im Kapitaldeckungsverfah​ren hat in dieser Art der Vorsorge zu erfolgen! Die Wirtschaft hat dafür die Verantwortung zu übernehmen! Weniger Gewinnbeanspruchung reduziert die Ungleichheit!

    Eine​ Zweiklassengesellscha​ft im Umlageverfahren, spätere Geburt, geht gar nicht!
    Ein NEIN als Warnung an die Politiker, ihr Lügenspiel zu beenden?

    Ich zitiere Emil Huber, welcher die Irrlehre der Ökonomen und Politiker auch erkannt hat, wonach die Jungen keinen Rappen für die Alten “bezahlen” würden! Fällt das Geld womöglich vom Himmel nur ihnen zu, weil sie jung sind? Dann werden sie noch verpflichtet dieses Geld den Alten zu schenken?
    Welch eine Idiotie hat sich im Gehirn eingehämmert! Ohne Geldabfluss kein Zufluss! Wie entsteht die Wirtschaft eigentlich? Fällt Geld vom Himmel?

    Die Automatisierung schreitet voran. Zuerst traf es “nur” die Industrie, nun haben wir bei den Grossverteilern bereits Self Scan Kassen, erneut können Personal, Löhne und Sozialabgaben eingespart werden. Auch im kaufmännischen Bereich, Versicherungen, Banken etc. findet ein Abbau von Personal wegen Automatisierung statt.
    Wo früher bei der Versicherung der Agent nach Hause kam wird diese heute Online angeschlossen.

    Hie​r wird zwar auf das Problem hingewiesen, aber teilweise wieder die falschen Schlüsse gezogen:

    http://ww​w.zeit.de/kultur/2017​-02/automatisierung-p​flege-roboter-prekari​at-soziale-spaltung

    “Doch die Frage ist, wer die Produkte von Robotern kaufen wird oder deren Dienstleistungen in Anspruch nimmt”

    Totaler Unsinn, bestände kein Bedarf an Produkten & Dienstleistungen würden diese Roboter von einer Firma gar nicht gekauft . Oder will diese lediglich auf Halde am Bedürfnis der Menschen vorbei produzieren?

    Legen​där ist die Anekdote aus den 1950er Jahren, als der Gewerkschaftsführer Walter Reuther eine der vollautomatischen Anlagen der General-Motors-Werke besuchte. Der Gastgeber, Henry Ford II, fragte den Gewerkschaftsführer spitz, indem er auf die menschenleere Halle zeigte: “Walter, wie willst du diese Roboter dazu bringen, dass sie deine Beiträge zahlen?” Worauf Reuthers kühl konterte: “Henry, wie willst du die Roboter dazu bringen, dass sie deine Autos kaufen?”

    Auch hier, die Autos (sollten) ja weiterhin für die Menschen produziert werden.
    Ford ll lag jedoch der Problematik eindeutig näher: “Walter, wie willst du diese Roboter dazu bringen, dass sie deine Beiträge zahlen?”

    Ganz verständlich müsste es heissen “Wie fliesst das Geld nun zu den Konsumenten, damit sie die Produkte & Dienstleistungen auch bezahlen können?”
    Über die Demütigungsanstalten Sozialamt, RAV und IV?
    Natürlich entstehen auch wieder neue Arbeitsbereiche, aber es werden weniger sein als vernichtet werden. Was dann? Diese Frage lässt die Politik aber offen!
    Das Bedingungslose Grundeinkommen hätte diese Problematik entschärfen können, wurde mit Panikmache der Wirtschaft aber abgelehnt.

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  • März 17, 2017

    Der Rechtsgrundsatz der Einheit der Materie muss gewahrt werden

    Es geht nicht an, die MWST unter dem Deckmantel der AHV-Finanzierung zu erhöhen und gleichzeitig werden 5 Milliarden pro Jahr an Scheinflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten zu verteilen, deren Ferien wir ins Fluchtland auch ungefragt noch mit finanzieren müssen.

    Was hier und heute passiert, ist der grösste Betrug und Raubzug des Staates am Bürger seit Gründung der Eidgenossenschaft.

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  • März 17, 2017

    Das Volk (und alle Bedürftigen) haben ja seinerzeit an der Urne mit über 60 % grosszügig ja gesagt, dass ein rechter CAO und Manager mehr als das 12 fache eines einfachen Büetzers verdienen muss (für ewig und immer) ! Deshalb muss der Gesamtanspruch der Teppichetage jedes Jahr auch mehr als das 12 fache der Gewerkschaften steigen – wenn nicht, müssen halt die Überschüssigen entlassen werden – oder alle Firmen ziehen sofort global aus, dort wo einem die Steuern sogar geschenkt werden.

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  • März 17, 2017

    ” dass die AHV-Rentnen NEU um 70 Franken erhöht werden. Tatsächlich gilt dies aber ausschliesslich nur für Rentnerinnen und Rentner welche NEU ins Rentenalter kommen werden, nicht aber für alle bisherigen Alt-Rentnerinnen & Altrentner. “

    Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0% gilt ebenfalls nur für die Neurentner. Die Altrentner (gehören Sie dazu?) sind also weder von den Vorzügen noch von den Nachteilen der Vorlage betroffen.

    Und wo wir schon beim Thema Verfassungswidrigkeit​ sind: Würde die AHV ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, müsste man von ihr leben können und es bräuchte keine Zusatzleistungen. Die 70 Franken Erhöhung sind also ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ob das die negativen Punkte überwiegt?

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  • März 18, 2017

    Diese AHV Reform verdient den Namen gar nicht, weil sie die Probleme der Zukunft nicht sieht.
    Alleine die Überalterung soll das Problem sein. An die Digitalisierung wird überhaupt nicht gedacht.
    Das heutige System lässt die AHV Beiträge alleine über Lohnprozente eines menschlichen Arbeitnehmers einfliessen. Wenn eine Unternehmung automatisiert kann sie nicht nur die Löhne, sondern auch die Sozialabgaben einsparen. So entfallen eben auch die Beiträge für die AHV etc. Wirtschaft wieder einmal Sieger, Rest bleibt auf der Strecke.

    “Jobs wegdigitalisiert”
    Fü​nf Millionen Arbeitsplätze fallen weg.
    WEF Davos Studie:
    Bedroht sind laut Studie vor allem Jobs in Büros und Verwaltung. Demnach dürften in den 15 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern 7,1 Millionen Jobs wegfallen – neue Stellen etwa für Fachleute im Bereich Computer und Technik würden im Gegenzug bis 2020 nur 2,1 Millionen geschaffen.

    https://www.3sat.​de/page/?source=/nano​/gesellschaft/186261/​index.html

    Es würde daher höchste Zeit, die AHV und Sozialabgaben zukünftig nicht mehr über Bruttolohnprozente zu finanzieren, sondern mittel eines noch bestimmbaren Prozentsatzes aus dem Ertrag des Unternehmens.

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    • Juli 19, 2021

      Genau so verhält es sich Herr Emil Huber,

      Sie sollten als Bundesrat bewerben, denn Sie würden Jedem das “Wasser reichen”.

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    • Juli 19, 2021

      Meine Stimme wäre Ihnen gewiss.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger

      Was meinen Sie mit “bestimmbaren Prozentsatzes aus dem Ertrag des Unternehmens” ?

      Meinen Sie die Wehrwertsteuer ?

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Marquis

      Wie Herr Huber ja auch schon schrieb, wenn eine Unternehmung automatisiert kann sie nicht nur die Löhne, sondern auch alle Sozialabgaben einsparen. So entfallen eben auch die Beiträge für die AHV/IV, PK etc. und die Wirtschaft ist wieder Sieger, der Rest, nämlich die Arbeinehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben auf der Strecke. Darum die Lösung:
      Ein Prozentsatz auf dem Ertrag eines jeden Unternehmens kann variabel gestaltet werden, damit auch weiterhin eine erträgliche Rente für alle Arbeitnehmer möglich bleibt.

      Die jetzige Renten-Revision ist ein Tropfen auf den heissen Stein, der Niemandem dient.

      Wenn man einen Sumpf trocken legen will,
      darf man nicht die Frösche beauftragen.
      Mark Twain (1835-1910)

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    • Juli 19, 2021

      “Sie sollten als Bundesrat bewerben”
      Ich würde wahrscheinlich als der “Eintagsfliegen” Bundesrat in die Geschichte eingehen.
      Ich würde wahrscheinlich so lange von so vielen Kompliziertheiten und Ablenkungen von eigentlichen Themen und Inhalten überschüttet werden bis diese in den Hintergrund treten.
      Zudem funktioniert Politik stark zeitverzögert. Es dauert ja Jahre, bis Beschlüsse umgesetzt werden und oft werden sie stark verwässert, vor allem wenn es etwas Gutes für den Normalbürger wäre.
      Und die Bundes- National und Ständeräte welche es eingebrockt haben sind längst fort und ihre Nachfolger dürfen die angerichteten Suppen oder gar Fehlentscheide auslöffeln und die “Prügel” oder Buhrufe vom Volk beziehen.
      Dann gibt es auch Kommunikationsberater​, Lobbyisten etc. welche “empfehlen” was und wie etwas gesagt werden darf. Udo Ulfkotte schrieb von gekauften Journalisten könnte theoretisch auch für Politiker gelten. Will nicht sagen, dass es so ist, aber es könnte ja sein?

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    • Juli 19, 2021

      Mal eine theoretische “Milchbüchleinrechnun​g”

      Betrieb 10 Mitarbeiter ohne Automatisierung pro Monat
      Ertrag = 100% Fr. 150’000
      Lohnkosten Brutto Fr. 59’790
      AHV Beiträge 10,24 %
      AHV Beiträge in SFr vom Bruttolohn (heute) Fr. 6’122,50
      Mit AHV Prozenten vom Ertrag:
      AHV Beiträge in % vom Ertrag 4,08%
      AHV Summe vom Ertrag (neues System) Fr. 6’120,00
      Differenz alt / neu -Fr. 2,50

      Betrieb 10 Mitarbeiter ohne Automatisierung pro Monat
      Ertrag = 100% Fr. 120’000
      Lohnkosten Brutto Fr. 59’790
      AHV Beiträge 10,24 %
      AHV Beiträge in SFr vom Bruttolohn (heute) Fr. 6’122,50

      Beiträge nach neuem System 4,08% vom Ertrag
      AHV Summe vom Ertrag (neues System) Fr. 4’896
      Differenz alt / neu -Fr. 1 226,50 (Da Ertrag in diesem Monat geringer ausfiel)

      Betrieb mit 2 Mitarbeiter & 8 Roboter pro Monat
      Ertrag = 100% Fr. 120’000
      Lohnkosten Brutto Fr. 11’958
      AHV Beiträge 10,24 %
      AHV Beiträge in SFr vom Bruttolohn (heute) Fr. 1’224,50

      Beiträge nach neuem System 4,08% vom Ertrag
      AHV Summe vom Ertrag (neues System) Fr. 4′ 896,00
      Differenz alt / neu Fr. 3’671,50

      Anhand dieser fiktiven Rechnung sieht man das es rechte Unterschiede gibt.

      Man sieht, hat der Betrieb Roboter “spart” er im Augenblick ca. Fr. 3671-. an AHV Beiträgen!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger:
      “und die Wirtschaft ist wieder Sieger”
      Doch irgendwann vielleicht viel später wird sie auch zum Verlierer, dann nämlich wenn die Kaufkraft den Konsumenten und Rentnern fehlt und die Wirtschaft auf der Ware oder den Dienstleistungen sitzen bleibt. Doch leider läuft heutzutage alles sehr auf kurzfristigen Erfolg hin, man sieht nicht über die Nasenspitze hinaus.
      Man möchte als Unternehmer am Jahresende mit brillanten Zahlen glänzen, was in 5-10 Jahren ist interessiert nicht.

      Anekdote:
      ​Der Gastgeber, Henry Ford II, fragte den Gewerkschaftsführer spitz, indem er auf die menschenleere Halle zeigte: “Walter, wie willst du diese Roboter dazu bringen, dass sie deine Beiträge (AHV,IV, BVG, ALV) zahlen?” Worauf Reuthers kühl konterte: “Henry, wie willst du die Roboter dazu bringen, dass sie deine Autos kaufen?” (Wenn die Konsumenten zu wenig Kaufkraft mehr haben)

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  • März 21, 2017

    Stellung der Bundesverfassung in der Rechtshierarchie

    D​ie Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Grundsätzlich dürfen diese daher der Bundesverfassung nicht widersprechen.

    Ein​e Ausnahme zu diesem Grundsatz bilden die Bundesgesetze. Sie müssen vom Bundesgericht und anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit​ angewandt werden. Es gibt somit keine Verfassungsgerichtsba​rkeit für Bundesgesetze. Diese spezielle Regelung ist Ausdruck der stärkeren Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip: Die von der Volksvertretung erlassenen – und allenfalls in einem Referendum vom Stimmvolk angenommenen – Gesetze sollen nicht durch ein Gericht ausser Kraft gesetzt werden können.

    Dessen zu Folge kann weder der Bundesrat noch das Bundesgericht BV Art. 121 (Masseneinwanderung) verändern oder gar ausser Kraft setzten. Nur ein neuer direkter Volksentscheid könnte dies recht- und der Bundesverfassung gemäss.

    Sage mir,
    wie ein Land mit seinen schlimmsten politischen Gegnern umgeht,
    und ich will dir sagen,
    was es für einen Kulturstandard hat.

    Kurt Tucholsky, deutscher Schriftsteller 1890 – 1935

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  • April 2, 2017

    Ein Text aus unserem Nachbarland DE welcher auch für uns gilt:

    Die Demografie – Lüge

    Vor 100 Jahren konnte ein Landwirt gerade einmal acht Menschen ernähren – heute sind es 80. Seine Produktivität hat sich gewaltig gesteigert. Sind wir heute bei den Renten vielleicht in einer ähnlichen Situation? Werden – was jetzt noch unvorstellbar scheint – in 30 Jahren einige wenige Junge viele Alte versorgen können? Von der “Vergreisung Deutschlands” ist die Rede, der “Verödung und Verblödung” weiter Landstriche, gar vom “Aussterben der Deutschen”. An düsteren Zukunftsszenarien herrscht kein Mangel. Aber: Man kann die Sache auch ganz anders sehen…

    Seit rund zehn Jahren haben Politiker und Medien die demographische Katastrophe als Megathema entdeckt, schüren Panik und rechtfertigen so Einschnitte ins soziale Netz. Dabei kann man die Zahlen, die vom statistischen Bundesamt vorgelegt werden, auch ganz anders interpretieren.

    Di​e Zahlen, die zunächst scheinbar eine ganz klare Sprache sprechen: Im Jahr 2000 finanzierten noch 4,1 Erwerbsfähige einen Rentner. 2050 sollen es nur noch zwei sein. Aber ist damit der Sozialbankrott wirklich vorprogrammiert? Ein Blick in die Geschichte zeigt: Nein!

    Schon seit 1871 gibt es immer weniger Erwerbsfähige pro Rentner. 1871 – zu Beginn der Bevölkerungsstatistik​ – waren es noch 14 Erwerbsfähige, die einen Rentner finanzierten. 1950 noch sieben, und heute sind es vier. Und trotzdem ging es Rentnern und Arbeitern immer besser.

    Traue keiner Statistik…
    An der Fachhochschule Remagen bringt Professor Gerd Bosbach seinen Studierenden bei, Statistiken kritisch zu bewerten. Und warum der Sozialstaat trotz “Überalterung” in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut wurde: “Das ist nur erklärbar wenn man einen Blick auf die Produktivität wirft. Die Arbeitsproduktivität der Beschäftigten hat sich in dieser Zeit so fulminant entwickelt, dass das möglich war und parallel sowohl der Arbeitende als auch der Rentner viel mehr Geld bekommen hat.”

    “Der Statistiker Bosbach hat dazu eine ganz klare Position: “In einem Punkt haben die Kritiker recht: In den letzten zehn bis 15 Jahren ist das Geld nicht in die Sozialkassen geflossen, weil die Arbeitnehmer auch kaum mehr Lohn bekommen haben. Die andere Sache ist aber falsch: Das Geld, was erspart wurde beim Arbeitnehmer, ist nicht in sinkende Preise eingegangen, sondern in ganz massiv steigende Unternehmensgewinne, was man auch jeden Tag in der Wirtschaftspresse lesen kann.”

    http://www.​swr.de/odysso/die-dem​ografie-luege/-/id=10​46894/did=3286146/nid​=1046894/z6o2jb/

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  • Mai 6, 2017

    Pensionskassen – Wahnsinn:

    Wieso braucht ein kleines Land wie die Schweiz 1800 Pensionskassen und Lebensversicherungen?​

    Zehnmal höhere Verwaltungskosten kürzen die Renten

    Red. / 03. Mai 2017 – Die norwegische Einheitskasse verlangt nur einen Zehntel so viel wie Pensionskassen und Lebensversicherungen in der Schweiz.
    Die rund 1800 Pensionskassen und Lebensversicherungen verwalten zusammen fast eine Billion Franken, die für die 2. Säule einbezahlt wurden. Je höher die Verwaltungskosten dieses Riesenvermögens sind, desto weniger Geld bleibt zum Zahlen der Renten.

    Der K-Tipp vom 19. April 2017 hat die Kosten in der Schweiz mit denen der Einheitskasse in Norwegen, dem norwegischen Staatsfonds, verglichen und die hohen Kosten des in der Schweiz herrschenden Pensionskassen-Jekami​ aufgedeckt: Die Verwaltungskosten sind in der Schweiz nicht doppelt und nicht viermal so hoch wie in Norwegen, sondern mehr als zehnmal so hoch.

    Trotz des Bruchteils an Verwaltungskosten erzielte der norwegische Staatsfonds mit den etwa gleich viel verwalteten Geldern (CH 800 Mrd CHF, Norwegen 880 Milliarden Franken) im Jahr 2015 eine fast viermal so hohe Rendite von 2,7 Prozent. Die Schweizer Pensionskassen erwirtschafteten gemäss Pensionskassenverband​ Asip eine Rendite von durchschnittlich nur 0,7 Prozent.

    Die Verwaltungskosten im Einzelnen
    •900 Mio Franken: Löhne und Infrastruktur der 1800 Pensionskassen im Jahr 2015 (Quelle: Statistik des Bundes).
    Junge müssten für ein überlanges Pensionsalter der Alten zahlen, verbreiten Befürworter tieferer Renten und eines späteren Rentenbeginns. Am meisten benachteiligt sind jedoch die Bevölkerungsschichten​ mit den geringsten Einkommen und Vermögen. Bei den Auseinandersetzungen über AHV und Pensionskassen wird dies fast immer ausgeblendet.

    •4 Mrd Franken oder 0,51 % des Vermögens: Verwalten und Anlegen der Vermögen durch die 1800 Pensionskassen. Honorare für externe Vermögensverwalter, Banken, Anlage- und Hedgefonds usw. (Quelle: Swisscanto)

    •409 Mio Franken oder 0,21 % des Vermögens: Verwalten und Anlegen der Vermögen durch die acht Lebensversicherungen.​ Honorare für externe Vermögensverwalter, Banken, Anlage- und Hedgefonds usw. (Quelle: «Bericht über die Transparenz in der Betriebsrechnung 2015» der Finma vom 9.9.2016)

    Macht zusammen über sechs Milliarden Franken.
    In Norwegen betragen diese Kosten rund 450 Millionen Franken oder nur 0,06 % des verwalteten Vermögens.
    Kommentar​ des K-Tipp: «Sollte es der Zweiten Säule tatsächlich einmal schlecht gehen, besteht ein riesiges Sparpotenzial.»

    ht​tp://www.infosperber.​ch/Artikel/Gesellscha​ft/2-Saule-Zehnmal-ho​here-Verwaltungskoste​n-kurzen-die-Renten

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    • Juli 19, 2021

      Walter Beck
      Woher wollen Sie wissen, welche Kräfte ich gewählt habe?
      Es wäre auch bereits heute möglich, eine Initiative für eine Einheitspensionskasse​ aufzusetzen, dazu müssen wir nicht auf die nächsten Wahlen warten.
      Aber dass die heutigen Kräfte nicht gerade glücklich gewählt wurden gebe ich Ihnen recht.
      So unternehmen sie auch nichts gegen die Beitragsschlupflöcher​ Dividenden (nicht AHV pflichtig) statt Löhne (AHV pflichtig) von Grossverdienern. Und halten an Lohnprozenten für die AHV fest trotz zunehmender Digitalisierung & Automatisierung.
      Imm​erhin stimmen die JuSo gegen die Reform.

      Wie sieht wohl die Lösung der Partei fürs Volch aus?

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