AHV21: Höheres Rentenalter ist kontraproduktiv und für die Frauen zudem ungerecht.
Die langfristige Sicherstellung der AHV-Finanzierung kann nicht über die Anpassung des generellen Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung erfolgen. Aufgrund der Arbeitsbelastung und der Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes wäre eine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters kontraproduktiv. Für die Frauen wäre sie zudem wegen deren Mehrfachbelastung und der Schlechterstellung bei der 2. Säule ungerecht. Gute Alternativen sind: Flexibilisierung des Renteneintrittsalters; Beitragserhöhungen, ev. auf Kosten von Lohnerhöhungen; neue Finanzierungsquellen (SNB-Gewinne, Umlagerung des Bundesbudgets zugunsten der AHV, Mehrwertsteuererhöhung, Finanztransaktionssteuer, Kapitalgewinnsteuer).
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