Sehr geehrte Damen und Herren
Beim Thema AHV wird stets über “die Alten” diskutiert, die Witwen- und Waisenrenten werden vollständig ausgeklammert. Reell müsste sich jedermann/frau ganz klar bewusst sein: AHV heisst = Alters– und Hinterlassenversicherung.
1948 = Einführung der AHV
- die Witwen waren mehrheitlich nicht berufstätig, hatten zudem auch mehrheitlich keine Ausbildung. Sie waren auf Unterstützung angewiesen.
- die meisten Witwen verheirateten sich wieder, damit sie einen Ernährer hatten. Konkubinat war bis in die 80er-Jahre verboten!
Heute
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- fast 100% der Witwen haben eine Ausbildung. Viele sind bereits berufstätig, z.T. haben sie sehr hohe Einkommen.
- sie bekommen AHV-Rente + RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... der Pensionskasse + ev. RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... der Unfallversicherung + ev. RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... aus einer Lebensversicherung + persönliches Einkommen
- die meisten Witwen leben mit gut verdienendem Partner im Konkubinat, damit ihnen die Renten erhalten bleiben.
Reelles Beispiel, ich kenne das Paar sehr gut:
- Geschiedene Frau 35-jährig, Ex-Mann nach 1/2 Jahr tödlich verunglückt, sie war bereits zu 50% erwerbstätig in der Verwaltung + Gemeindeweibel in der Wohngemeinde + Kassier der Wasserversorgung der Wohngemeinde + Kassier der Milchsammelstelle, 2 Schulpflichtige Kinder. Eigenes Haus, das sie erben konnte.
- Dauer Rentenbezug = 30 Jahre
- 50% Einkommen + Gem.weibel + Kassier 1 + Kassier 2, sehr tiefe Hypothek + AHV-Witwen-+Waisenrenten + Witwen-/Waisenrenten der Pensionskasse + Witwen/Waisenrenten der Unfallversicherung + Renten der Lebensversicherung.
- sie lebt im Konkubinat mit einem Witwer, Informatiker in Führungsposition, 2 Kinder, eigenes Haus.
- 100% sehr hohes Einkommen + Witwer/Waisenrenten der AHV + Witwer/Waisenrenten der Pensionskasse + Mietzins seines eigenen Hauses, das er vermietet hat.
- Dauer Rentenbezug = 30 Jahre
Man rechne!! Giesskannenprinzip pur!
Renten der Unfallversicherung werden zudem lebenslänglich ausbezahlt!
Beispiel 2, Handarbeitslehrerin 25-jährig, 1 Kind 4 Monate, eigenes Haus, Ehemann starb im Alter von 26 Jahren:
- Einkommen als Lehrerin + Renten siehe oben + Mitglied Kantonsrat + Mitglied Bezirksrat + tiefer Mietzins. Zudem lebte sie im Konkubinat.
- Dauer Rentenbezug = 40 Jahre
Beispiel 3, Geschäftsfrau, Kinder erwachsen:
- Witwe leitet das Geschäft weiter = sehr hohes Einkommen + Renten siehe oben.
- Dauer Rentenbezug = 10-20 Jahre
Beispiel 4, Witwe 25-jährig, 2 kleine Kinder, Ehemann verstarb im Alter von 29 Jahren:
- lebt im Konkubinat mit sehr gut verdienendem Partner + Renten siehe oben.
- Dauer Rentenbezug = 40 Jahre
Beispiel 5, Witwe von Schauspieler Roderer:
- die Medien interessierten sich nur für ihre Erbschaft, was ja Privatsache ist. Viel schlimmer ist es, dass diese Witwe während mindestens 30 Jahren AHV + Pensionskassen-Witwenrenten beziehen wird. Doch darüber wurde nie diskutiert!
Wichtiges Zusatz-Detail:
- mit heutiger Scheidungsrate kommt es häufig vor, das bei einem Todesfall 1, 2 oder noch mehr Frauen Witwenrenten beziehen, von sämtlichen Varianten…!
- bei 1-3 Witwen = multipliziert mit 10-30 Jahren = 30-90 Jahre
- Witwen/Witwer, die im Ausland leben, müssten der KaufkraftDie Kaufkraft gibt an, wie viel mit einer bestimmten Menge G... des Landes angepasst werden, auch nur bei Bedarf.
IV-Renten werden nach langwierigen Abklärungen und nur ev. bei Bedarf und Teilerenten ausbezahlt. Es besteht Wieder-Eingliederungspflicht. Dies müsste dringend auch bei verwitweten Personen angewandt werden! Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Hier werden jährlich Millionen in den Sand gesetzt frei nach Giesskannenprinzip!
Bitte beachten Sie diesen Vorschlag, es ist sehr dringend!
Weiteres Problem, die “alten Eltern”:
- Schlagzeilen in den Medien = 50-jähriger, 60-jähriger, etc. wurde Vater!
- diese Kinder sind alles potentielle Rentenbezüger. Diese Ernährer müssten ab sofort pro Kind höhere AHV-Prämien bezahlen müssen.
- häufig lassen sich diese Personen noch frühzeitig pensionieren!
der Fall, Pfarrerin in Graubünden:
- 66-jährig, stellt Zwillinge auf die Welt
- Diese Kinder sind ab Geburt Rentenbezüger…! und werden es bleiben…!
- diese Mutter wird wohl kaum das Ende der Ausbildung erleben = Waisenrenten
danke für die Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Ursula Hofmann
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Kommentare anzeigen Hide commentsIch denke Sie sollten die Bedingungen der Jeweiligen Versicherungen selber mal durchlesen. Bei der Unfallversicherung ist es sicher gut das diese die Ernährerfunktion übernimmt, diese ist meines wissens maximal 70% wo die anderen Versicherungsleistungen angerechnet werden.
Versicherungen sind nun mal dazu da welche einen Leistung erbringen wofür Prämien gezahlt werden. Ich denke Sie wissen selber nicht was Sie uns mitteilen wollen .
Erstens sollte die Witwenrente durch die Anzahl anspruchsberechtigten Frauen geteilt werden.
Zweitens sollte die AHV-Witwenrente nicht an unter 50-Jährige ausbezahlt werden.
Drittens sollten AHV-Kinderrenten generell abgeschafft werden.
Meines Erachtens erübrigen sich alle langatmigen Kommentare zu AHV + IV.
Angeblich fehlt stets Geld, um die Renten-Sicherheit zu garantieren. Merkwürdig ist aber sicher, dass die “Sozialleistungen” an die Landwirtschaft (Direktzahlungen, Subventionen, Zuchtviehbeiträge, Treibstoff-Verbilligung, “Hoflädeli” ohne Mehrwertsteuer etc.) nie hinterfragt werden – in diesem Bereich ist also die Hilfe von der Wiege bis zum Grabe sicher gestellt. Zudem ist es auch fragwürdig, ob Banken mit Steuergeld vor dem Konkurs gerettet werden sollen – müssen? Jeder andere Unternehmer muss sich doch ziemlich besch…..eiden vorkommen – oder etwa nicht?!