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Aktionärsschutz gehört in Verfassung, wie Konsumentenschutz

Der Schutz der Aktionäre vor Ab­zo­ckern gehört in die Ver­fas­sung, genau so wie Ar­beit­neh­mer-, Kon­su­men­ten- Pa­ti­en­ten­schutz etc

Konsumentenschutz ist in der Bundesverfassung verankert (zB Art. 97) – Und es ist heute eine Selbstverständlichkei​t, dass es eine Staatsaufgabe ist, die Konsumenten vor Missbräuchen zu schützen. Denn die Beziehung zwischen Händler und Konsumenten ist sehr ungleich: Der Händler hat viel bessere Informationen über Produkte. Das ist ja sein Beruf. Der Konsument hingegen möchte nur eins seiner vielen Bedürfnisse abdecken und ein geeignetes Produkt finden. Dies ohne all zu viel Aufwand. Es ist eine Staatsaufgabe sicherzustellen, dass diese Beziehung fair abläuft und der Händler seine starke Position nicht ausnutzt. Ähnliches beim Arbeitnehmerschutz, Patientenschutz etc. Überall geht es um sehr ungleiche Beziehungen und es ist für uns selbstverständlich, dass wir durch staatliche Gesetze die Fairness sicherzustellen.

Müs​ste es da nicht genau so selbstverständlich sein, dass der Staat auch den Aktionär vor Abzockern schützt?

Auch zwischen Aktionär und Verwaltungsrat besteht eine sehr ungleiche Beziehung: Es ist nicht Aufgabe des Aktionärs, sich mit den Details des Unternehmens zu befassen. Er hat meist einen anderen Beruf, und ist in der Regel an mehreren Unternehmen beteiligt. Trotzdem muss sichergestellt werden, dass die Beziehung fair und im Interesse von beiden Seiten verläuft. Dass also Verwaltungsrat und Management nicht unfair Profit schlagen aus der Unternehmung.

Solche​ Schutzrechte können auf zwei Arten geregelt werden:

Entweder legt der Staat fest, was Fairness bedeutet und schreibt es in die Gesetze. Dies ist zum Beispiel die Idee bei der 1:12er Initiative der JUSO: Es sei nicht fair, wenn in einem Unternehmen der CEO mehr als 12 mal soviel verdiene, wie der niedrigste Lohn im Unternehmen. Das sei zu verbieten.

Der liberale Ansatz ist hingegen, wo immer möglich mit Transparenz zu arbeiten: Er will nicht festzuschreiben, was richtig und fair ist, sondern lediglich sicherzustellen, dass beide Parteien möglichst genau wissen, um was es geht und Mittel haben, Missbräuche effektiv zu verhindern.

Die Abzocker Initiative wählt grösstenteils diesen liberalen Ansatz. So zB beim wichtigsten Punkt des Lohnes: Es werden keinerlei Mindest oder Maximallöhne festgeschrieben, sondern nur sichergestellt, dass die Aktionäre mit der Lohnpolitik des Unternehmens übereinstimmen. Dabei muss natürlich auch sichergestellt werde, dass wirklich im Sinne der Besitzer entschieden wird, und sich nicht egoistische Vertreter oder Verwalter dazwischenschalten: Deshalb schreibt die Initiative auch den Stimmzwang für Pensionskassen im Interesse der Versicherten vor.

Abzockerei, oder generell den Missbrauch von privilegierten Stellungen in Organisationen, ist eins der ganz grossen Probleme heute. Sie hat massgeblich zur Finanzkrise, wie auch zur Schuldenkrise beigetragen. Die Abzocker Initiative ist ein grösstenteils liberales Mittel, um einige dieser Missbräuche einzudämmen. Wie effektiv dieses Mittel ist, wird sich zeigen müssen. Aber dies ist ja nicht die Frage: Das einzig relevante für die Abstimmung ist, ob die Initiative oder der Gegenvorschlag eine bessere Wirkung haben. Und da ist die Antwort für mich ganz klar – Auch weil eine Annahme der Initiative über das Regelwerk hinweg einen wichtigen Einfluss auf die Kultur hat.

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