1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Altersarmut ist Tatsache und sie steigt jedes Jahr

Die Al­ter­s­ar­mut ist heute schon fort­ge­schrit­ten.

Viele Rentner hatten die 70 Franken abgelehnt, weil sie jetzt eine Erhöhung bräuchten.

Schauen wir uns einmal unser System für Pensionierte an, es besteht aus 3 Säulen:

a) AHV, die Rente beträgt im Maximum für eine Einzelperson 2350 Franken im Monat und mindestens 1175 Franken im Monat. Diese Beträge sind im Moment gültig, aber nur für jene, die lückenlos Beiträge bezahlt haben. Ehepaare haben höchstens 150% der maximalen Einzelrente.

b) Pensionskasse (BVG): Die Rente wird berechnet, indem ein Teil der einbezahlten Beträge summiert wird. Das ergibt eine Schlusssumme. Bei den Prämien werden verschiedene Risiken berechnet, diese Risikobeträge erhält die Versicherung und werden nicht aufsummiert. Die Schlusssumme wird durch einen Umwandlungssatz in % für die Berechnung der Rente gebraucht. Man spricht von einem zukünftigen Umwandlungssatz von 6 %, also pro 100’000 Pensionkassensumme 6000 Franken im Jahr. Dieser Umwandlungssatz gilt nur für die obligatorische Pensionskasse, wer als Kader mehr einzahlt hat für den Rest oft einen niedrigen Umwandlungssatz. Die ABB zum Beispiel will den Umwandlungssatz, der nicht gesetzlich abgesichert ist, stufenweise auf 5.25% senken. Die Ideen war früher einmal, dass AHV und BVG mind. 60% des letzten Lohnes sein sollte. es aber so, dass verschiedene Lebensumstände, den versprochenen Pensionskassenbetrag (der einmal berechnet wurde), nicht erreichbar machen. Zum Beispiel zeitweise Arbeitslosigkeit, der Betrag wird dann für diese Zeit auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Diese Freizügigkeitskonto wird zwar verzinst, aber es kommen keine neuen Prämien hinzu. Die IV Versicherung der Pensionskasse fällt in dieser Zeit weg. Bei Scheidung wird die bestehende Summe halbiert und führt oft zu ganz schwierigen Situationen.

Diese Lebensumstände können den Pensionskassenbetrag oft mehr schmälern als ein niedriger Umwandlungssatz. Sollte die Person nahe der Pensionierung sein, hat sie eventuell keine Versicherung, sondern einfach die gesparte Summe. Persönlich: Das was mir einmal berechnet wurde ist weit entfernt von dem was ich erhalte. Die Lebensumstände haben mich betraft.

c) 3. Säule: Die 3. Säule ist ein Sparkonto oder Versicherungskonto. Die einbezahlten Betrage kann ich von den Steuern bis zu einem Höchstbetrag abziehen. Beim Auflösen des Kontos werden aber Steuern fällig. Die 3. Säule ist aber nur für Leute, die sich es sich leisten können etwas zu sparen. Man kann nämlich aus der 3. Säule nur für bestimmte Sachen Geld beziehen, es ist also für viele Sachen gesperrt.

Zusammengefasst: Bei einem monatlichen Einkommen von 4000.- Fr. (viele im Tessin haben weniger) bekommt man später nicht die volle AHV. Wer eine zeitlang ausgesteuert oder länger krank war hat nicht lückenlos eingezahlt, Rente wird gekürzt, auch die Minimalrente kann noch gekürzt werden.

Pensionskasse: Lebensumstände sind wichtig. Wechsel der Pensionskasse kann schlechtere Bedingungen schaffen, der Wechsel st jedoch bei Arbeitgeberwechsel nicht vermeidbar. Die ausbezahlte Rente wird nicht der Teuerung angepasst.

Die 3. Säule spart etwas Steuern, ist aber nur für Personen, die sich einen nicht sofort verfügbaren Sparbetrag leisten können. Nach der Pensionierung fallen oft mehr Steuern an, als man denkt. Man erhält weniger Geld, jedoch sind die Abzugsmöglichkeiten minimal geworden. Ins Gewicht fällt bei Pensionierten auch der Eigenmietwert.

Persönlich: Nachdem ich über Jahre gespart hatte, konnte ich mir ein Eigeheim leisten. Ich habe auf Vieles verzichtet und für das Gesparte Steuern bezahlt, denn das Gesparte kommt vom Verdienst. Jetzt wird mir dieses Sparen aber durch eine nochmalige Steuer vergiftet. Statt dass der Staat vorausschauende Menschen belohnt.

Die Krankenkasse steigt jedes Jahr und ich als älterer Mensch brauche sie viel mehr als früher. Bis ca. 55 Jahre brauchte ich die KK eigentlich nie, ich habe nur einbezahlt. Jetzt wird sie immer mehr zum Problem, denn mit 5000.- Franken Prämie und 1000.- Fr. Selbstbehalt, zusätzlich Krankentransporte zum Teil selber zahlen und allenfalls kommt der Spitalbeitrag dazu.

Ich komme jedes Jahr mehr in Schwierigkeiten. Die Altersarmut ist in der Schweiz angekommen, ich kann mich im Moment noch über Wasser halten. Viele können das nicht mehr.

Ich kenne viele Schweizer, die unter der Armutsgrenze leben, aber keine EL wollen. Sie schämen sich und haben oft einen kleinen Betrag zu Hause (für allfällige Notfälle, wie sie sagen) den sie nicht angeben wollen. Diese Beträge von höchstens bis zu 50’000 Fr. sind für Steuern nicht relevant, der Freibetrag ist meistens höher. Ausländer haben weniger Skrupel vom Staat Geld zu holen.

Auch andere Kosten steigen, die gut verdienenden nicht auffallen: Telefongebühren, Internet, usw. und natürlich auch Billag, das alles belastet.

Es ist klar, dass die Alten nicht die einzige Gruppe ist, denen es zunehmend schlecht geht.

Der Wirtschaft geht es gut, so höre ich immer wieder, die Armut in der Schweiz steigt und es wird für den Staat und viele Personen schwierig werden. Das wird am Schluss auch die Wirtschaft bestrafen.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Altersarmut ist Tatsache und sie steigt jedes Jahr
  • März 8, 2018

    Umwandlungssatz: 65 Jähriger: 4,87 % !! Toll was ? meine PK.

    Man steigt in die Altersarmut ein, ganz klar !

    Aber Hauptsache der Bund kann 2 Milliarden an die Diktatoren und korrupten in Afrika, sowie 1,3 Milliarden an die Mafias in Rumänien und Bulgarien zahlen. usw.

    Dafür bekommen die Bundesrätinen von Junkers jeweils ein Müntschi !

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    • März 8, 2018

      Was glauben Sie, wieviel mehr Rente hätten Sie wenn der Bund keine Entwicklungshilfe oder Kohäsionsbeiträge zahlen würde? Wie würde sich Ihr Umwandlungssatz ändern?

      Meine Schätzung: um genau 0.0%.

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  • März 8, 2018

    Ja, es ist eine Schande, dass es in der Schweiz überhaupt Armut gibt, besonders im Alter, nach zig Erwerbsjahren. Ungerecht ist auch, dass unabhängig von der Anzahl Erwerbsjahre das Rentenalter für alle einfach gleich angesetzt wird. Dabei sollte beim Rentenalter Anzahl Erwerbsjahre, bei der Rentenhöhe Einkommenshöhe als Massstab gelten. Wobei das gesamte Alterseinkommen für ein würdiges Leben in der Schweiz reichen sollte.

    In Österreich geht es so:
    “Es wäre nämlich nicht Österreich, wenn es nicht noch jede Menge anderer Pensionsvarianten gäbe – hier eine kleine Auflistung anderer Pensionsarten:
    Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
    K​orridorpension (Antrittsalter 62, ab 2016 40 Versicherungsjahre, ab 2020 42 statt wie bisher 37,5 Jahre notwendig)
    Schwersta​rbeiterpension (“Hacklerregelung”)
    ​Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspen​sion (seit 2012 nur noch für über 50-jährige, Jüngere erhalten Rehabilitationsgeld)

    Witwen- und Witwerpension
    Waisen​pension
    Altersteilze​it – seit 2016 “Teilpension” benannt und schwer im Trend.”

    Dies wäre zusammen mit einer Neuregelung, dass die AHV nicht mehr aus Löhnen wie seit 1948, sondern aus x Prozenten vom Endprodukt, Endverbrauch rückfinanziert wird eine wirkliche Reform. Das würde der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung Rechnung tragen, wo die AHV leer ausgeht.
    Ebenso bei Dividende statt Lohn. So könnten tragfähige Renten generiert werden. Letztendlich macht es von der Geldmenge keinen Unterschied, ob diese nun von AHV plus Ergänzungsleistungen oder alles von direkt von der AHV kommt. Einfach verschiedene Quellen, hundert Franken sind hundert Franken egal aus welchen Quellen.

    Wenn in der heutigen Regelung Rentner aus falschem Stolz, falschem Scham oder Behördenangst keine Ergänzungsleistungen beantragen kann man natürlich nicht das System verantwortlich machen.

    Auch bei der KK stimme ich Ihnen bei. Zu den horrenden KK Prämien kommen noch Selbstbehalte, nicht kassenpflichtige Leistungen und Franchise dazu. Medizinische Grundversorgung nennt sich das, dabei wird nicht mal ein Rettungswagen vollständig übernommen, man darf die Hälfte selbst übernehmen.

    Auch für das Ziehen eines Eiterzahns gibt die KK Grundversicherung nichts, ebenso für einen bekannten Schweizer Schuh gegen Fersensporn gibt es nichts, für eine OP dagegen schon. Wer bei den Gesundheitskosten sparen will wird noch bestraft. Die Medizin ist eben zum Geschäft verkommen wo die Heilung beinahe in den Hintergrund tritt und die Ärzte viel Arbeitszeit für die Administration verschwenden müssen.

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