Im Mit­tel­al­ter konn­ten die reichs­freien Orte im Hei­li­gen Rö­mi­schen Reich Deut­scher Na­tion (HRR), zu dem die heu­tige Schweiz gehör­te, während der Ü­ber­gangs­pha­sen je­weils bis zur Wahl eines neuen Kö­nigs nicht auf den zu­ge­si­cher­ten und un­er­läss­li­chen Schutz eines Kö­nigs zählen. Diese Un­si­cher­heit führte im HRR immer zu zahl­rei­chen Städ­te­bün­den und an­de­ren Bünd­nis­sen, die ein­an­der “auf ewig” ge­gen­sei­ti­gen Schutz ver­spra­chen, d. h., be­fris­tet bis zur Krö­nung eines neuen Kö­nigs, in der Regel auf drei Jah­re. ­Die “Wahl” von gleich­zei­tig zwei Kö­ni­gen, vier­mal 1197 bis 1411, hatte die­sel­ben Aus­wir­kun­gen. Die Bünd­nisse waren also keine Ver­su­che, vom HRR un­ab­hän­gige Staa­ten zu bil­den, im Ge­gen­teil. Auch in der heu­ti­gen Schweiz wur­den zahl­rei­che sol­che be­fris­te­ten Bünd­nisse ge­schlos­sen.

Am​​​​​​​​ 19. Februar 1291 bestätigte König Rudolf I. von Habsburg in Baden (im heutigen Aargau) als Schutzherr dem Abgesandten des reichsfreien Schwyz schriftlich, dass Schwyz keine Unfreien als Richter anerkennen müsse. 

Am 24. April 1291 weilte Rudolf in Basel und verkündete dort seinen Kauf Luzerns vom Kloster Murbach (Elsass).

Am 30. Juni 1291 forderte der Abt von Murbach die aufgebrachten Luzerner vorläufig ohne Erfolg auf, dem König als neuem privatem Eigentümer ihrer Stadt endlich den Treueid zu leisten.

Am 14. Juli 1291 starb König Rudolf I. Im HRR begann wieder einmal eine königslose Phase, und im ganzen Reich wurden deshalb wieder sofort zahlreiche befristete Schutzbündnisse geschlossen, auch in der heutigen Schweiz.

Im August 1291 schlossen Schwyz, Uri und das Urserental u. a. auch ein solches Landfriedensbündnis. ​​​​​​​​​​Die ungewöhnliche Form eines erhaltenen “Bundesbriefs” ohne Datum, Ort und Unterschriften weist darauf hin, dass ihn jemand im 14. Jahrhundert verfasst hat, um rückwirkend Ansprüche zu «belegen». Darin wird nämlich die Zusage des Königs Rudolf I. von Habsburg vom 19. Februar wiederholt und erweitert: Keine Richter von ausserhalb dürfen eingesetzt und die Gerichtsrechte nicht käuflich erworben werden. Es ging dabei u. a. um das sog. “Hohe Gericht”, welches allein Todesstrafen verhängen durfte und deshalb damals die Herrschaft über ein Territorium im HRR verkörperte.

Berei​​​​​​​​ts​ am 5. Mai 1292 wurde Graf Adolf von Nassau (Rheinland-Pfa​​​​​​​​​​lz) zum neuen König des HRR gewählt und in Aachen gekrönt. Der königliche Schutz der Reichsfreien war damit wieder gewährleistet. Die Landfriedensbündnisse​​​​​​​​​​ der Reichsfreien fielen dahin.

1291 entstan​​​​​​​d also keine “Eidgenossenschaft”. Auch die anderen republikanischen Nationalstaaten, welche sich im 19. Jahrhundert von den Monarchien ablösten, fanden es wichtig und notwendig, “historisch zu belegen”, dass ihr Land bereits seit dem Mittelalter eigenständig existiert habe, und sie versuchten dies den Bürgern einzuprägen – auch sie mit einigem Erfolg.

Erinnerungsblatt an das Inkrafttreten der ersten Bundesverfassung am 12. September 1848.

Erinnerungs​​​blatt an das Inkrafttreten der ersten Bundesverfassung am 12. September 1848 (Bild: wikipedia/pd)

Die heutige Schweiz wurde aber erst am 12. September 1848 mit der Abstimmung über die Bundesverfassung gegründet. Die Gründung der Schweiz sollte man also erst am 12. September feiern.

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8​.​ Januar 2021

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Comments to: 1291 WURDE KEINE “EIDGENOSSENSCHAFT” GEGRÜNDET
  • Juli 26, 2022

    Was im August 1291 in der heutigen Schweiz tatsächlich passierte:

    1291.07.15: König Rudolf I. von Habsburg, der Herrscher des HRR, stirbt.

    1291.08 (?): Die Landadligen der Täler Schwyz, Uri und Urseren sollen deshalb noch im August 1291 ein lateinisch geschriebenes Landfriedensbündnis ohne Datum, Ort und Unterschriften geschlossen haben. So ein Schutzbündnis war üblich und notwendig, weil durch den Tod Rudolfs der Schutz des Königs nicht mehr bestand. Auch in der übrigen heutigen Schweiz wurden solche bis zur Königswahl befristeten Schutzbündnisse geschlossen. Die ungewöhnliche Form dieses Dokuments weist aber darauf hin, dass es jemand im 14. Jahrhundert verfasst hat, um rückwirkend Ansprüche zu «belegen». Darin wird nämlich die Zusage des Königs Rudolf I. von Habsburg vom Februar 1291 an das Tal Schwyz wiederholt, dass keine Richter von ausserhalb eingesetzt und die Gerichtsrechte nicht käuflich erworben werden dürften. Es ging bei diesem Zusatz um das Hohe Gericht, welches allein Todesstrafen verhängen konnte und damals so die Herrschaft über ein Territorium verkörperte.

    1291.08.05: Der Graf Amadeus V. von Savoyen und sein Bruder Ludwig, der Herr der Waadt, beschliessen, Payerne (Waadt), Murten (Freiburg) und den Turm von Broye (Waadt) gemeinsam zu verwalten und ihre Ansprüche gegenüber den Habsburgern zu manifestieren, weil König Rudolf I. von Habsburg das reichsfreie Murten zu privatisieren versucht hat.

    1291.08.09: Der Graf von Savoyen empfängt in Payerne eine Abordnung des Berner Rats und verspricht Schutz, bis der neue König gewählt ist. Bern verspricht, Savoyen so lange die dem König geschuldete Reichssteuer zu entrichten.

    1291.08.10: Der Graf von Savoyen entschädigt seinerseits Bern für Hilfeleistungen gegen die Habsburger und für die Besetzung/Beschädigung ihrer Stadt durch König Rudolf I. von Habsburg im Jahr 1289.

    1291.08.15: Der Graf von Savoyen verspricht auch Murten und Payerne Schutz gegen die Habsburger. (Damit war nun die habsburgische Position in der heutigen Westschweiz akut bedroht.)

    1291.08.19: Die Fürstäbtissin des Fraumünsters in Zürich ist damals in der heutigen Schweiz eine einflussreiche mächtige Person. Ihr \”gehört\” u. a. Zürich. Sie übereignet Göschenen an Söhne des (adligen) Urner Landammanns.

    Die Adligen der Stadt- oder Landorte in der heutigen Schweiz hatten nie die Absicht, mit ihren Gebieten aus dem HRR \”auszutreten\” oder ihren Untertanen die Freiheit zu schenken.

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  • Juli 17, 2023

    Zu den Augustfeuern und Feuerwerken am 1. August: Sie mögen der Feuersignale von Ort zu Ort in der Eidgenossenschaft gedenken. Die Feuerwerke und Knallereien sollen nun aber endlich zu recht verboten werden:

    \”In rund zwei Wochen wird in der Schweiz wieder geböllert. Dann feiert die Helvetia ihren Geburtstag. Doch Tausende von Tieren leiden an Abenden wie diesen besonders fest. So auch Katze Amy und die restlichen Tiere von Corinne Meister (48), wie «Blick» schreibt. Meister sitzt im Komitee der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».
    «Feuerwerke versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik.»
    Initianten «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
    Diese Initiative sieht vor, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, zu verbieten. Weiter steht im Text: «Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.» Die Initianten haben bereits über 90’000 Unterschriften gesammelt. Auf ihrer Website schreiben sie: «Knallkörper bedeuten Stress für Menschen, die auf Lärm sensibel sind oder einen entspannten Abend unter freiem Himmel verbringen möchten. Sie versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und bescheren schlaflose Nächte.»\” (20min)

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  • Juli 31, 2023

    Auch 2023 der sog \”Bundesbrief\” von 1291 in zahlreichen Gemeinden von Neuem wider besseres Wissen als Gründungsurkunde der Schweiz gepredigt werden. Also nochmals: Die Schweiz ist am 12. September 1848 gegründet worden.

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  • September 13, 2023

    Am 14. Juli 1291 starb König Rudolf I. Im HRR begann wieder einmal eine königslose Phase, und im ganzen Reich wurden deshalb wieder sofort zahlreiche befristete Schutzbündnisse geschlossen, so in der heutigen Schweiz.

    Im August 1291 schlossen Schwyz, Uri und das Urserental ein solches Schutzbündnis bis zur Einsetzung eines neuen Könihs. ​​​​​​​​​​Die ungewöhnliche Form des sog. “Bundesbriefs” ohne Datum, Ort und Unterschriften weist darauf hin, dass ihn jemand im 14. Jahrhundert verfasst hat, um rückwirkend Ansprüche zu «belegen»: Die Zusage des Königs Rudolf I. von Habsburg vom 19. Februar 1291 wiederholt und erweitert: Keine Richter von ausserhalb dürfen eingesetzt und die Gerichtsrechte nicht käuflich erworben werden. Es ging dabei u. a. um das sog. “Hohe Gericht”, welches allein Todesstrafen verhängen durfte und deshalb damals die Herrschaft über ein Territorium im HRR verkörperte.

    Berei​​​​​​​​ts​ am 5. Mai 1292 wurde Graf Adolf von Nassau (Rheinland-Pfa​​​​​​​​​​lz) zum neuen König des HRR gewählt und in Aachen gekrönt. Damit waren alle diese Schutzbündnisse im HRR zu Ende.

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