Die Schweiz müsste ihre Gründung eigentlich am 12. September feiern – nicht am 1. August. Am 12. September 1848 ist nämlich die erste demokratisch beschlossene Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Kraft getreten.
Führend in der Kommission war Ulrich Ochsenbein (Bild oben)
«Nur fünf Tage, nachdem die Kommission im Febr. 1848 erstmals zusammengetreten war, brach in Paris die Revolution aus; rasch griff diese auf die autoritären Monarchien über, die noch im Jan. 1848 der Tagsatzung Interventionen im Falle einer Veränderung des Bundesvertrags angedroht hatten. Nach den inneren waren jetzt auch die äusseren antiliberalen Kräfte entscheidend geschwächt. Die Kommission nutzte diese Chance: Sie verzichtete auf weitere Ausbesserungen am alten Bundesvertrag und schuf in wenigen Wochen den BundesstaatEin Bundesstaat ist eine Gesamtheit, der aus mehreren Glieds.... Im Juni akzeptierte die Tagsatzung das neue Verfassungswerk; im Juli und August folgten die Abstimmungen in den Kantonen, von denen 15½ zustimmten, während 6½ (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden) den Verfassungsentwurf ablehnten. In Luzern erfolgte die Annahme nur, weil man die Nichtstimmenden zu den Ja-Stimmen zählte, in Freiburg hatte der Gr. Rat allein entschieden.»
Weil die Revolutionen gegen die Monarchien in den Nachbarländern scheiterten bildete die junge Schweiz danach während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine demokratisch-republikanische Insel in Europa.
Das erste Grundgesetz der Eidgenossenschaft war die Helvetische VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... Napoleons von 1798 gewesen. 1803 ersetzte Napoleon diese zentralistische VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... durch die Mediationsakte, welche die zentrale Gewalt wieder weitgehend beschränkte. Der Mediationsakte folgte nach dem Ende der Herrschaft Napoleons der Bundesvertrag von 1815, der durch die siegreichen Alliierten diktiert worden war.
Setzen Sie sich dafür ein, dass endlich der 12. September zum Nationalfeiertag der Schweiz erkoren wird! Danke.
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21. November 2020
Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den 1. August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das DepartementDie schweizerische Bundesverwaltung ist in sieben Departemen... des Innern am 21. November 1889 zuhanden des Bundesrates verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen.
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23. März 2021
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12. Juni 2021
Die staatspolitische Dauerkrise der Eidgenossenschaft endete trotz Wiener Kongress erst nach dem Sonderbundskrieg und mit der Bundesverfassung von 1848. Diese ist eigentlich nichts anderes ist als ein institutionelles Rahmenabkommen der Schweiz mit ihren Teilstaaten, den Orten, die nun zu eingebundenen Kantonen wurden.
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Kommentare anzeigen Hide commentsEndlich hat der Nationalrat meiner Forderung zugestimmt:
\”Der Nationalrat befürwortet die Einführung eines zweiten Nationalfeiertags. Eine Motion von Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) wurde von der grossen Kammer angenommen.
Konkret soll der 12. September gefeiert werden, der Gründungstag des Bundesstaates im Jahr 1848. «Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates unverzichtbares Ereignis», sagte Siegenthaler. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Sollte dieser auch zustimmen, muss der Bundesrat handeln.\” (20min)
Immer noch wird die herausragende Rolle von Ulrich Ochsenbein bei der Schaffung der ersten Bundesverfassung unterdrückt. Er verdient endlich höchste Anerkennung – historisch und politisch.
Johann Ulrich Ochsenbein, geboren 1811 in Schwarzenegg und gestorben 1890 in Port war ein freisinniger Schweizer Politiker, bern. Fürsprecher und eidg. Oberst. Er war 1845 Anführer des zweiten Freischarenzuges. Er war bereits führend bei der Ausarbeitung der republikanischen bernischen Staatsverfassung von 1846 und wurde 1846 bern. Regierungsrat. Mit dieser Vorlage konnte Ochsenbein als Präsident der Verfassungskommission die Beratungszeit der Bundesverfassung drastisch reduzieren – auf 51 Tage! So konnte er noch rechtzeitig verhindern, dass die Eidgenossenschaft für die europäischen Revolutionen 1848 und gegen die Monarchien militärisch intervenierte, ihre Autonomie verlor und von aussen eine monarchistische Form aufgezwungen erhielt. –
1848 wurde Ochsenbein zuerst in den Nationalrat und anschliessend auch in den Bundesrat gewählt.
\”Siegenthalers Vorstoss passt in den Zeitgeist – und zur Degradierung von alten Traditionen und Bräuchen. Mit einem zweiten Nationalfeiertag würde automatisch der 1. August entwertet. Da erinnert man sich an jene Kreise, die Wilhelm Tell am liebsten auf den ewigen Jagdgründen für Volkslegenden entsorgen würden. Schliesslich ist unser Nationalheld die Antithese des modernen Bürgers: Er ist ein alter weisser Mann, der (vermutlich) weder von Inklusion noch von Gendergleichheit je etwas gehört hatte.
Noch ist es aber nicht so weit, noch ist der zweite Nationalfeiertag erst ein Hirngespinst. Deshalb hier die Bitte nach Bern: Bitte kümmert euch um das Wohl des Volkes und um die echten Probleme unseres Landes.\” (Thomas Renggli in Weltwoche vom 7.5.2023)
1848, vor 175 Jahren, entstand aus der alten Eidgenossenschaft unter der Bedrohung der benachbarten Monarchien ein republikanischer Bundesstaat – die erste Demokratie in Europa.
Die eidg. Räte feiern dieses Jubiläum erstmals als Nationalfeiertag der Schweiz – mit einem grossen Festakt am Tag der Annahme der ersten Bundesverfassung, dem 12. September.
Es gibt Führungen durch das Parlamentsgebäude, eine Audiotour und weitere Anlässe. Die Agenda wird fortlaufend ergänzt.
Neben dem 1. August soll es offenbar keinen zweiten Schweizer Nationalfeiertag geben. Die zuständige Ständeratskommission lehnt eine Motion aus dem Nationalrat ab, die am 12. September – dem Gründungstag des Bundesstaates im Jahr 1848 – eine zweite nationale Feier fordert.
Der Entscheid in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) fiel mit 10 zu 1 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit dürfte das Nein der kleinen Kammer zur Formsache werden. Der Nationalrat hatte dem Anliegen im Mai knapp zugestimmt – mit 94 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Der eidgenössische Staatenbund entstand erst mit der Einrichtung einer Exekutive, die man als Tagsatzung bezeichnete. In der EU entspricht eine solche Exekutive der Europäischen Kommission.
Die Sitzungen eidgenössischer Gesandter wurden erst im 15. Jahrhundert vereinzelt und seit dem 17. Jahrhundert überwiegend als Tagsatzung bezeichnet. Das heisst, man hatte erst in dieser Zeit die Vorstellung einer Eidgenossenschaft, eines Staatenbundes.
Mit der Schaffung erster gemeinsamer Normen (Pfaffenbrief 1370, Sempacherbrief 1393) begannen aber bereits im 14. Jahrhundert erste rudimentäre Vereinheitlichungsprozesse gegen innen und aussen, die man heute allenfalls als Beginn der \”Alten Eidgenossenschaft\” bezeichnen könnte. Diese Orte blieben aber noch bis 1798 Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Einige Reichsinstitutionen wirkten bis zum Ende des Ancien Régime (1798) nach, so etwa das 1532 eingeführte Reichsstrafrecht oder das Amt des Reichsvogtes in Appenzell Innerrhoden und St. Gallen. Einzelne Gebiete der heutigen Schweiz gehörten bis 1800 zum HRR, so der nördliche Teil des Fürstbistums Basel, das Fricktal und Tarasp.
Nach:
https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/006626/2016-04-25/
Wie oft muss man das noch sagen? Die Schweiz wurde am 12. September 1848 gegründet, nicht am 1. August 1291.