Die Schweiz müsste ihre Grün­dung ei­gent­lich am 12. Sep­tem­ber fei­ern – nicht am 1. Au­gust. Am 12. Sep­tem­ber 1848 ist näm­lich die erste de­mo­kra­tisch be­schlos­sene Ver­fas­sung der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft​​​​​​​​​​​​​​​​​ in Kraft getreten.

Führend in der Kommission war Ulrich Ochsenbein (Bild oben)

«Nur fünf Tage, nachdem die Kommission im Febr. 1848 erstmals zusammengetreten war, brach in Paris die Revolution aus; rasch griff diese auf die autoritären Monarchien über, die noch im Jan. 1848 der Tagsatzung Interventionen im Falle einer Veränderung des Bundesvertrags angedroht hatten. Nach den inneren waren jetzt auch die äusseren antiliberalen Kräfte entscheidend geschwächt. Die Kommission nutzte diese Chance: Sie verzichtete auf weitere Ausbesserungen am alten Bundesvertrag und schuf in wenigen Wochen den Bundesstaat. Im Juni akzeptierte die Tagsatzung das neue Verfassungswerk; im Juli und August folgten die Abstimmungen in den Kantonen, von denen 15½ zustimmten, während 6½ (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden) den Verfassungsentwurf ablehnten. In Luzern erfolgte die Annahme nur, weil man die Nichtstimmenden zu den Ja-Stimmen zählte, in Freiburg hatte der Gr. Rat allein entschieden.»

https:/​​​​​​​​​​​​​​​​​/hls-​d​h​s​-​d​s​s​.​c​h​/​​d​​e​​/​​a​​r​​t​ic​​le​​s/​​00​​98​​11​​/​2​​0​1​​1​-​​0​5​​-​0​3​/​

​​W​eil​ die Revolutionen gegen die Monarchien in den Nachbarländern scheiterten bildete die junge Schweiz danach während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine demokratisch-republik​​​​​​​​​​​​​​​​​anisc​h​e​ Insel in Europa.

Umschlag der ersten Bundesverfassung der SchweizErinnerun​​​gsblatt an das Inkrafttreten der Schweizerischen Bundesverfassung am 12. September 1848. (Schweizer Geschichtsbuch 2, Cornelsen 2010)

Das erste Grundgesetz der Eidgenossenschaft war die Helvetische Verfassung Napoleons von 1798 gewesen. 1803 ersetzte Napoleon diese zentralistische Verfassung durch die Mediationsakte, welche die zentrale Gewalt wieder weitgehend beschränkte. Der Mediationsakte folgte nach dem Ende der Herrschaft Napoleons der Bundesvertrag von 1815, der durch die siegreichen Alliierten diktiert worden war.

Fassade des Rathauses zum Äusseren Stand in Bern von 1905Das Rathaus zum Äusseren Stand in Bern. Im Empire Saal mit den hohen Fenstern wurde am 12. September 1848 die Bundesverfassung unterzeichnet (Bild von 1905, Burgerbibliothe​​​k Bern)

Setzen Sie sich dafür ein, dass endlich der 12. September zum Nationalfeiertag der Schweiz erkoren wird! Danke.

––––––––––––​​​​​​​​​​​​​​––––––––​–​–​–​–​–​–​–​–​

2​1​​. November 2020

Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den 1. August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 zuhanden des Bundesrates verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen.

––––––––​​​​​​​​​​​​​​––––––––​–​–​–​–​–​–​–​–​–​–​–​​–​​

​2​3.​ März 2021

1000 Leserinnen* / 505000 Aufrufe

––––––––​​​​​​​​​​​​​​–––––––––––––​–​–​​​–​​​–​​–​–​–​

1​2. Juni 2021

Die staatspolitische Dauerkrise der Eidgenossenschaft endete trotz Wiener Kongress erst nach dem Sonderbundskrieg und mit der Bundesverfassung von 1848. Diese ist eigentlich nichts anderes ist als ein institutionelles Rahmenabkommen der Schweiz mit ihren Teilstaaten, den Orten, die nun zu eingebundenen Kantonen wurden.

––––––––​​​​​​​​​​​​​​–––––––––––––​–​–​​​–​​​–​​–​–​–​

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: AM 12. SEPTEMBER FEIERT DIE SCHWEIZ BALD IHREN NATIONALFEIERTAG
  • Mai 4, 2023

    Endlich hat der Nationalrat meiner Forderung zugestimmt:

    \”Der Nationalrat befürwortet die Einführung eines zweiten Nationalfeiertags. Eine Motion von Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) wurde von der grossen Kammer angenommen.
    Konkret soll der 12. September gefeiert werden, der Gründungstag des Bundesstaates im Jahr 1848. «Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates unverzichtbares Ereignis», sagte Siegenthaler. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab.
    Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Sollte dieser auch zustimmen, muss der Bundesrat handeln.\” (20min)

    Kommentar melden
  • Mai 4, 2023

    Immer noch wird die herausragende Rolle von Ulrich Ochsenbein bei der Schaffung der ersten Bundesverfassung unterdrückt. Er verdient endlich höchste Anerkennung – historisch und politisch.

    Johann Ulrich Ochsenbein, geboren 1811 in Schwarzenegg und gestorben 1890 in Port war ein freisinniger Schweizer Politiker, bern. Fürsprecher und eidg. Oberst. Er war 1845 Anführer des zweiten Freischarenzuges. Er war bereits führend bei der Ausarbeitung der republikanischen bernischen Staatsverfassung von 1846 und wurde 1846 bern. Regierungsrat. Mit dieser Vorlage konnte Ochsenbein als Präsident der Verfassungskommission die Beratungszeit der Bundesverfassung drastisch reduzieren – auf 51 Tage! So konnte er noch rechtzeitig verhindern, dass die Eidgenossenschaft für die europäischen Revolutionen 1848 und gegen die Monarchien militärisch intervenierte, ihre Autonomie verlor und von aussen eine monarchistische Form aufgezwungen erhielt. –

    1848 wurde Ochsenbein zuerst in den Nationalrat und anschliessend auch in den Bundesrat gewählt.

    Kommentar melden
  • Mai 8, 2023

    \”Siegenthalers Vorstoss passt in den Zeitgeist – und zur Degradierung von alten Traditionen und Bräuchen. Mit einem zweiten Nationalfeiertag würde automatisch der 1. August entwertet. Da erinnert man sich an jene Kreise, die Wilhelm Tell am liebsten auf den ewigen Jagdgründen für Volkslegenden entsorgen würden. Schliesslich ist unser Nationalheld die Antithese des modernen Bürgers: Er ist ein alter weisser Mann, der (vermutlich) weder von Inklusion noch von Gendergleichheit je etwas gehört hatte.

    Noch ist es aber nicht so weit, noch ist der zweite Nationalfeiertag erst ein Hirngespinst. Deshalb hier die Bitte nach Bern: Bitte kümmert euch um das Wohl des Volkes und um die echten Probleme unseres Landes.\” (Thomas Renggli in Weltwoche vom 7.5.2023)

    Kommentar melden
  • Mai 10, 2023

    1848, vor 175 Jahren, entstand aus der alten Eid­genossen­schaft unter der Bedrohung der benachbarten Monarchien ein republikanischer Bundes­staat – die erste Demo­kratie in Europa.

    Die eidg. Räte feiern dieses Jubiläum erstmals als Nationalfeiertag der Schweiz – mit einem grossen Festakt am Tag der Annahme der ersten Bundesverfassung, dem 12. September.

    Es gibt Führungen durch das Parlaments­gebäude, eine Audiotour und weitere Anlässe. Die Agenda wird fort­laufend ergänzt.

    Kommentar melden
  • Juli 7, 2023

    Neben dem 1. August soll es offenbar keinen zweiten Schweizer Nationalfeiertag geben. Die zuständige Ständeratskommission lehnt eine Motion aus dem Nationalrat ab, die am 12. September – dem Gründungstag des Bundesstaates im Jahr 1848 – eine zweite nationale Feier fordert.

    Der Entscheid in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) fiel mit 10 zu 1 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit dürfte das Nein der kleinen Kammer zur Formsache werden. Der Nationalrat hatte dem Anliegen im Mai knapp zugestimmt – mit 94 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

    Kommentar melden
  • Juli 17, 2023

    Der eidgenössische Staatenbund entstand erst mit der Einrichtung einer Exekutive, die man als Tagsatzung bezeichnete. In der EU entspricht eine solche Exekutive der Europäischen Kommission.

    Die Sitzungen eidgenössischer Gesandter wurden erst im 15. Jahrhundert vereinzelt und seit dem 17. Jahrhundert überwiegend als Tagsatzung bezeichnet. Das heisst, man hatte erst in dieser Zeit die Vorstellung einer Eidgenossenschaft, eines Staatenbundes.

    Mit der Schaffung erster gemeinsamer Normen (Pfaffenbrief 1370, Sempacherbrief 1393) begannen aber bereits im 14. Jahrhundert erste rudimentäre Vereinheitlichungsprozesse gegen innen und aussen, die man heute allenfalls als Beginn der \”Alten Eidgenossenschaft\” bezeichnen könnte. Diese Orte blieben aber noch bis 1798 Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Einige Reichsinstitutionen wirkten bis zum Ende des Ancien Régime (1798) nach, so etwa das 1532 eingeführte Reichsstrafrecht oder das Amt des Reichsvogtes in Appenzell Innerrhoden und St. Gallen. Einzelne Gebiete der heutigen Schweiz gehörten bis 1800 zum HRR, so der nördliche Teil des Fürstbistums Basel, das Fricktal und Tarasp.

    Nach:
    https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/006626/2016-04-25/

    Kommentar melden
  • Juli 31, 2023

    Wie oft muss man das noch sagen? Die Schweiz wurde am 12. September 1848 gegründet, nicht am 1. August 1291.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Umwelt, Klima & Energie
Nur eine realistische Umwelt- und Energiepolitik kann erfolgreich sein. Dafür setze ich mich ein. Mit meiner langjährigen Industrietätigkeit von BBC über ABB und Alstom zu GE habe ich viele Kontakte zu Verantwortlichen der internationalen Grossindustrie, Lieferanten, Kunden sowie Hochschulen geknüpft. Als Vice President Technology Excellence koordinierte ich u.a. die weltweiten Forschungs- und Entwicklungseinheiten der Energie- […]
  1. Ausländer- & Migrationspolitik
Soeben sei die 9. Mio Einwohner-Grenze erreicht, entnehmen wir den Medien. Und im Sommer erfuhren wir, die Schweiz sei in nur sechs Monaten um 47 200 Personen gewachsen, in der Vorjahresperiode, also im ersten Halbjahr 2022, waren es noch 37 800. Wir bewegen uns also immer schneller Richtung 10. Mio. Schweiz. In den letzten 20 […]

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu