Der Kanton Zürich soll für alle Einkommens- und Vermögensklassen attraktiv bleiben
Die vom Regierungsrat und der Mehrheit des Kantonsrates vorgeschlagene Änderung des Steuergesetzes bringt dort Verbesserung, wo Handlungsbedarf besteht. Neben dem Ausgleich der kalten Progression, welche per Gesetz vorgeschrieben ist, sollen zusätzliche Anpassungen in den Einkommens- und Vermögenssteuertarifen und Entlastung der Familien gemacht werden. Im interkantonalen Steuertarifvergleich schneidet der Kanton Zürich bei den mittleren bis hohen Einkommen relativ gut ab, was bedeutet, dass er sich durch eine mittelstandsfreundliche Besteuerung auszeichnet. Bei den niedrigen und sehr hohen Einkommen hingegen befindet er sich im interkantonalen Vergleich auf dem 19. bzw. 20. Platz und somit nur im letzten Drittel. Die CVP sieht hier Handlungsbedarf und hat sich deswegen für eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes stark gemacht.
Von der Steuerlösung profitieren alle
Geringverdiener: Das neue Steuergesetz sieht vor, den Steuerfreibetrag anzuheben, was Geringverdiener zu Gute kommen würde. Die Nullstufe im Einkommenssteuertarif soll in Zukunft deutlich – und damit über den Ausgleich der kalten Progression hinaus – angehoben werden.
Familien: Familien profitieren von der Erhöhung der Kinderabzüge von bisher Fr. 7‘300 auf Fr. 9‘000 je Kind. Des Weiteren wird der Kinderbetreuungskostenabzug von derzeit Fr. 6‘500 auf Fr. 8‘000 je betreutes Kind angehoben. Dies ist nicht zu letzt der Verdienst der CVP.
Sehr hohe Einkommen: Für das Steueraufkommen des Kantons Zürich sind die Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen und hohen Vermögen von grossem Wert. Der Verlust der Steuereinnahmen aus den höchsten Einkommens- und Vermögensklassen – durch Wegzug in steuerlich attraktive Nachbarkantone Schwyz und Zug – wäre verheerend. Es kann nur im Interesse aller Steuerpflichtigen sein, dass der Kanton Zürich auch für diese Einkommensklasse attraktiv bleibt. Die umliegenden Kantone sind steuerlich attraktiver geworden, wollen wir das Steuersubstrat weiterhin steigern, so muss der Kanton Zürich im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig sein. Die Steuergesetzrevision ist deshalb im Interesse aller Zürcherinnen und Zürcher.
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