Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht vor, dass der steuerliche Abzug vom Einkommen für Kinderdrittbetreuungskosten von 10’100 auf 25’000 Franken erhöht wird. Zudem soll eine Erhöhung des Einkommensabzug von 6’500 auf 10’000 Franken für jedes minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kind geltend gemacht werden. Da gegen den Beschluss des Parlaments das Referendum ergriffen wurde, welches für gültig erklärt wurde, stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Vorlage ab.
Ausgangslage
Im Rahmen der 2011 lancierten Fachkräfteinitiative unterbreitete der Bundesrat dem ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... 2018 einen Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über die DBG, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die Vorlage zur «steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» sollte vor allem gut qualifizierte Mütter dabei unterstützen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Grund für das Ergreifen dieser Massnahme ist die sehr hohe Kostenstruktur von Kinderdrittbetreuungs-Angeboten. Kita Plätze, Nannys und sonstige Tagesstrukturen für Kinder sind sehr teuer. Viele Familien überlegen sich deshalb ob es sich lohnt, dass beide Elternteile einer Arbeit nachgehen. Steuertechnisch können bis anhin auch nicht viel Abzüge für diese hohen Kosten geltend gemacht werden, weshalb oft gut ausgebildete Mütter zuhause bleiben und sich selber um die Kinder kümmern. Obwohl der gesellschaftliche Wandel traditionelle Rollenbilder hinterfragt sind es trotzdem in der grossen Mehrheit Frauen, welche bei so einer Entscheidung zuhause bleiben.
Was wird geändert?
Konkret hat die Vorlage zum Ziel mit einer Erhöhung des steuerlichen Abzugs für die Kinderdrittbetreuungskosten vom Einkommen die Erwerbsanreize für gut qualifizierte Mütter zu stärken. Dadurch soll unter anderem auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass der maximale Betrag, welcher abgezogen werden darf, von 10’100 auf 25’000 Franken steigt. Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat einen Einzelantrag durch den Zürcher Nationalrat Philipp Kutter angenommen, welcher zusätzlich eine Erhöhung des allgemeinen Steuerabzugs von 6’500 auf 10’0000 Franken pro Kind vorsieht, unabhängig davon ob das Kind durch Dritte betreut wird oder nicht.
Auswirkungen
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform, welche nur die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Kinderdrittbetreuung vorsah, hat laut Schätzungen eine jährliche Mindereinnahme von rund 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer zur Folge. Davon gehen rund 2 Millionen zulasten der Kantone. Jedoch rechnete der Bundesrat auch damit, dass als Folge der vorgeschlagenen Massnahme 2’500 Vollzeitstellen geschaffen würden, was auf lange Sicht einer Selbstfinanzierung der Massnahme gleichkäme.
Der zusätzlich vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... erarbeitete Vorschlag der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6’500 auf 10’000 Franken für jedes Kind führt zu viel höheren Steuerausfällen. Schätzungen belaufen sich auf rund 370 Millionen Franken, davon 80 Millionen zulasten der Kantone. Die dadurch um einiges höher ausfallende geschätzte Steuerausfälle können voraussichtlich nicht mehr durch die Schaffung von neuen Vollzeitstellen kompensiert werden.
Die Schätzungen wurden alle vor der Corona-Krise erstellt. Die durch die Pandemie neu geschaffenen Umstände können dazu führen, dass die Schätzungen nicht mehr richtig sind und tiefer ausfallen.
Argumente der Befürworter
Der Bundesrat hat den Gesetzestext im Rahmen der Fachkräfteinitiative lanciert. Diese hat zum Ziel, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, dass durch die Vorlage Familie und Beruf für Eltern besser vereinbart werden können. Durch einen höheren Drittbetreuungsabzug sollen Anreize geschaffen werden, dass beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen können, ohne damit die familiären Strukturen zu fest zu belasten.
Die Befürworterinnen sehen in der Vorlage einen guten Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Gut qualifizierte Mütter sollen dabei unterstützt werden, einer bezahlten Arbeit nachtzugehen. Insbesondere kann damit das Potenzial an inländischen Fachkräften somit besser ausgeschöpft werden.
Damit jedoch beide Elternteile arbeitstätig sein können, ist familienexterne Kinderbetreuung in vielen Fällen notwendig. Da Familien mit hohem Einkommen und insbesondere auch der Mittelstand bereits keinen Anspruch auf subventionierte Kitaplätze oder Wohnungen haben und ebenso die vollen Krankenkassenprämien bezahlen, profitieren Familien mit tendenziell eher höheren Einkommen mehr von der Vorlage.
Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat die Erweiterung der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer beschlossen, da damit auch Familien von der Steuerreduktion profitieren können, welche ihre Kinder nicht durch Dritte betreuen lassen. Dies wird damit begründet, dass jene Familien die Kosten selber tragen müssen und dafür keine Vergünstigungen zugesprochen bekommen. Aufgrund dessen soll der allgemeine Kinderabzug auch erhöht werden, dass alle Familien entlastet werden, unabhängig vom Erziehungsmodell. Deshalb ist die Änderung des DBG anzunehmen.
Argumente der Gegner
Die Gegner der Vorlage sehen deren ursprüngliche Idee, dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen indem man den Abzug von Kinderdrittbetreuungskosten erhöht, als nicht erfüllt an. Die ursprüngliche Idee wurde durch den parlamentarischen Vorstoss zu einem allgemeinen Kinderabzug abgeändert. Die geplante Unterstützung für gut qualifizierte Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen sei durch diese Änderung ebenfalls nicht gegeben.
Eines der Hauptargumente der Gegner und Gegnerinnen sind die hohen Steuerausfälle für Bund und Kantone als direkte Folge der Erhöhung des Kinderabzuges. Die Vorlage in ihrer ursprünglichen Form sah Steuereinbussen in der Höhe von 10 Millionen Franken vor. Diese stehen in keinem Verhältnis zu den 370 Millionen Franken an Steuerausfällen, welche die Folge des allgemeinen Kinderabzuges sein wird. Insbesondere mit der zu erwartenden wirtschaftlichen Rezession als Folge der Corona Pandemie sind solche Steuerausfälle schwerwiegend. Ein weiterer Kritikpunkt hierbei sind die jährlichen sehr hohen Steuerausfälle für die Kantone, die sich schätzungsweise auf 80 Millionen Franken belaufen werden. Dies, da die Kantone im Verlauf der Debatte nicht angehört wurden obwohl sie von der Vorlage am meisten betroffen sind.
Laut Schätzungen werden rund 70 Prozent der Steuererleichterung an Familien mit hohen bis sehr hohen Einkommen gehen. Rund 44 Prozent der Familien mit unterstützungsberechtigten Kindern, was rund 435’000 Haushalte sind, zahlen keine direkte Bundessteuer und sind somit auch nicht von der Steuererleichterung betroffen. Der Mittelstand werde somit durch die Abzüge nicht entlastet.
Die Vorlage wird auch als Herdprämie bezeichnet, da sie gut ausgebildete Mütter durch die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs eher vom Arbeiten abhalte. Dies widerspricht der ursprünglichen Idee der Vorlage, ebenjene Zielgruppe vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Literaturverzeichnis
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