Das neue Asylgesetz ist keine Wunschvorlage von links-grün. Sie bringt klare Verschärfungen mit sich. Aber mit der unentgeltlichen Rechtsvertretung auch eine wichtige Verbesserung. In einer Güterabwegung plädieren wir für ein klares Ja. Die Politik der SVP, welche das Referendum ergriffen hat, weil sie Probleme lieber bewirtschaftet, als sie zu lösen, verdient eine klare Abfuhr.
von Balthasar Glättli und Cédric Wermuth
Chaos und Unterkapazitäten aus der Ära Blocher
Die vorliegende Asylgesetzrevision ist nicht unsere. Sie wurde nicht zuletzt deshalb nötig, weil die Vorgänger der jetzigen Justizminister Simonetta Sommaruga ein Chaos im schweizerischen Asylsystem angerichtet hat. Christoph Blocher wollte als Justizminister die Realität seiner Politik anpassen. Vor dem Amtsantritt von Simonetta Sommaruga dauerten die Asylverfahren im Schnitt 413 Tage, bei Rekursen im Schnitt sogar 756 Tage (FN1). Blocher richtete das Asylwesen auf maximal 10’000 jährliche Gesuche aus. Darum wurden zu seiner Bundesratszeit Unterkunftsreserven aufgegeben, welche nun dringendst benötigt würden. Denn politische Krisen und humanitäre Katastrophen richten sich nicht nach den Plänen von Blocher & Co. Die aktuelle Asylgesetzrevision will deshalb die Bundeskapazitäten ausweiten und die Verfahren deutlich beschleunigen. Sicher, die Vorlage auch wieder Verschärfungen mit sich. Für ein Ja scheint es uns aber sowohl inhaltliche wie politische Gründe zu geben, die überwiegen.
Verschärfungen, aber auch Verbesserungen
Seit Jahren wird das Asylgesetz in rascher Folge revidiert. Und bis jetzt jedes Mal klar verschärft. Wir selber und unsere Parteien unterstützten jeweils die Referenden dagegen – leider waren wir an der Urne nie erfolgreich. Auch dieses Mal sind unbestreitbare Verschärfungen geplant. Die Rekursfristen werden für alle Verfahren empfindlich verkürzt. Umgekehrt erhalten alle Asylsuchenden eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Sonst wären rechtsstaatlich korrekte Verfahren nicht mehr zu gewährleisten. Bei der Rechtsvertretung handelt es sich allerdings nicht um vollständig unabhängige «Gratisanwälte» – auch wenn die SVP damit Kampagne macht. Die Rechtsvertretung erfolgt vielmehr im Auftrag des Bundes und sie wird pauschal pro Fall entschädigt. Damit sind die Kosten berechenbar.
Rasche Verfahren nützen Schutzbedürftigen
Die Evaluation des neuen Verfahrens im Zürcher Testzentrum zeigt, wie sich die Beschleunigung auswirkt. Wir müssen heute feststellen: Die Befürchtungen sowohl rechter wie linker Skeptiker haben sich so nicht bewahrheitet. Die Rechte befürchtete wegen der Rechtsvertretung eine Rekurswelle, wie dies in Holland der Fall ist. Fakt ist: Das Schweizer Verfahren wurde in wesentlichen Punkten anders geregelt. Darum ist Anzahl der Rekurse im Testbetrieb sogar kleiner als im bisherigen Verfahren. Die Linke befürchtete, dass die Rechtsvertretung vor allem die Aufgabe hätte, Asylsuchende abzuwimmeln. Fakt ist: die Qualität der Eingaben ist deutlich gestiegen, und damit können auch rascher korrekte Entscheide gefällt werden.
Natürlich haben Grüne und Linke die Verkürzung der Rekursfristen im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... bis zum Schluss kritisiert. Denn auch etwas längere Rekurs-Fristen würden die Gesamtdauer der Verfahren nicht wesentlich verlängern. Aber ohne die Verschärfung wäre aber eine professionelle Rechtsvertretung nie mehrheitsfähig geworden. Ein klarer Vorteil sind kürzere Asylverfahren für jenen Asylsuchenden, welche gemäss Gesetz tatsächlich schutzbedürftig sind. Aktuell ist diese Schutzquote sehr hoch: um die 60% erhalten entweder Asyl oder eine vorläufige Aufnahme, weil sie Bürgerkriegsflüchtlinge sind. Diese Flüchtlinge müssen nun nicht länger monatelang warten bis sie wissen, dass sie in der Schweiz bleiben dürfen. Das erleichtert auch die Integration massiv und ist damit sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Schweiz.
Ein linkes Nein ist eine Illusion
Die oft geäusserte Hoffnung, durch ein Nein an der Urne würde das Botschaftsasyl, dessen Abschaffung wir weiterhin kritisieren, quasi automatisch wieder eingeführt ist falsch. Vielmehr blieben die dringlichen Massnahmen auch dann bis zum bis 28.9.2019 in Kraft. Mehr als genug Zeit für die politische Mehrheit, sie ins ordentliche Recht zu überführen. Das gleiche gilt für weitere, inhaltliche Kritikpunkte: Ein Nein würde bei der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments nie und nimmer zu einer neuen Vorlage mit einem ausgebauten Rechtsschutz und besseren Fristen führen. Im Gegenteil. Das Resultat wäre eine schlechtere Vorlage, mit den gleichen (oder kürzeren) Fristen – einfach ohne Rechtsschutz und mit weiteren Verschärfungen.
Neben den inhaltlichen gibt es auch gewichtige politische Gründe für ein JA. Ein JA an der Urne wäre nach der klaren Absage an die Durchsetzungsinitiative vom 28. Februar ein wichtiges politisches Signal. Zwar wird die SVP weiterhin die öffentliche Debatte immer wieder auf ihre bevorzugten Themen zu lenken versuchen: Ausländerfeindlichkeit und Ausgrenzung von Asylsuchenden. Aber ihr würde die «Lufthoheit» streitig gemacht. Ein Ja wäre darum vor allem ein Signal der Stimmbürger an die anderen bürgerlichen Parteien. Eine klare Ansage, dass man nicht nur mit Anpasserei gegen rechts aussen Mehrheiten findet, sondern auch mit uns. Und der Ausdruck der Erwartungen an die Politik: dass sie Probleme zu lösen versucht, statt sie zu bewirtschaften.
Um das nochmals klar zu stellen: Die vorliegende Asylgesetzrevision entspricht in vielen Punkten nicht unseren Vorstellungen. Es gibt auch von linker Seite nach wie vor sehr berechtigte Kritik. Aber auch die Linke muss anerkennen: Die Vorlage bietet auch klare Vorteile. Und vor allem wäre die Alternative inhaltlich wie politisch eine Katastrophe. Deshalb treten überzeugt ein für Ja am 5. Juni ein.
FN1 – Quelle: Beschleunigungsbericht 2010 / Tages-Anzeiger 11.9.2012, S. 5
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDas abgeänderte Asylgesetz ist eindeutig eine Mogelpackung;
Darum ein überzeugtes NEIN.
https://www.facebook.com/svpkantonluzern/videos/1110756688991482/
Herr Hottinger haben Sie Erfahrung mit dem zustimmenden Asylgesetz. Ich persöhnlich glaube eher der Bundesrätin Leuthard als den vielen Lügner der SVP.
@ V. Schöpfer
BR Leuthard hat mit dem Asylgesetz nichts am Hut.
Wie kommen Sie jetzt auf diese sonderbare Behauptung, Herr Hottinger? Was wollen Sie sagen?
mit etwas nichts am Hut haben = sich für etwas nicht interessieren
Wir werden immer wie mehr Gevogtet ,und sind schon jetzt an zweiter Stelle Hr. Glättl ,zuerst die Einwanderer dann erst wir Schweizer !Denn sie Hr. Glättli mit ihren Leerreden Genossen ,sollten einmal etwas in die Hand nehmen mit ihrem Abzockerlohn ,und ein paar Asylbewerber aufnehmen ,dem sagt man Solidarität !Wir haben genug von dieser Links/Grünen Regierung ! Klares NEIN !
Könnten Sie Herr Meier nicht auch ein paar Asylbewerber aufnehmeen, vielleicht würden Sie dann merken es sind MENSCHEN. Ich würde nicht mit Tieren so umgehen, wie das viele der SVP machen mit Menschen. Ich schäme mich für die Schweiz, dass wir solche Menschen mit diesen Ansichten haben. Kein Satter wird einen hungernden Menschen verstehen……..
Das hat nichts mit Tieren zu tun ,liebe Vreni Schopfer !Ich will aber auch keine aufnehmen !Aber es gibt eben viele ,die nur Leere Reden schwingen und nichts dagegen tun und genau so sind Sie leider auch !Die sind so Bedroht ,dass sie sogar das Essen verweigern ,heute im Radio ,und da habe ich kein erbarmen mehr !Grenzen zu ,und nur die wirklich bedrohten rein lassen !Wir haben schon jetzt mit dieser Unbrauchbaren Linken und Grünen Regierung ein über grosses
Chaos !Dem sage ich Lügen verbreiten !
Herr Meier Sie haben meine Antwort löschen lassen und dies obwohl ich anständig geschrieben haben. Sie haben sich selber entlarvt mit Ihrem Demokratieverständnis.
Vreni Schopfer ich habe ihnen nichts Gelöscht !Aber es ist doch so wie ich sage 70`000 Schmarotzer und 3000 echte Flüchtlinge ,und von den echten ,so wie sie geschrieben haben, könnten sie einige zu sich nehmen ,nicht nur immer davon Reden ! Der Hr, Glättli ist genau der gleiche leerlauf Redner und Schreiber !
Herr Meier
Ich habe geschrieben, nicht einmal mit Tieren geht man so um, wie teils SVP-ler mit den Menschen. Ich bin eine 74-jährige Frau und wenn ich noch jung wäre, können Sie sicher sein, dass ich Flüchtlinge aufnehmen würde. Wenn ein Mensch sagt: Wir haben schon jetzt mit dieser Unbrauchbaren Linken und Grünen Regierung ein über grosses Chaos !Dem sage ich Lügen verbreiten !
Bitte belegen Sie mir die Lügen welche Linke und Grüne bereiten, dass die SVP einige sehr grosse Lügner und Verdreher hat, kann ich Ihnen gerne belegen, wenn Sie das wollen. Wie viele und wo haben Asylanten ihr Essen verweigert. So wie Sie schreiben könnte man verstehen Alle die hier sind verweigern das Essen. Ich denke Sie haben auch kein Erbarmen mit Flüchtlingen welche sehr schlimme Sachen durch machen müssen. Sie tun mir leid mit Ihrer Härte den Menschen gegen über.
Frau Schopfer !
Ich bin auch 73 ,und bin nicht so dumm ,wie sie meinen ,aber ich denke noch an meine Enkelkinder und die Nachkommen ,die haben einmal nichts mehr ,wenn nicht die Frau Sommaruga und Co. endlich entthront werden !
Auch meine Meinung Hr Glättli. Gut gesagt.
Enteignungen für Bahntrasse oder Autobahnen liegen in einem Landesweiten “höheren Interesse”, was bei rund 75 bis 85 % illegalen Armut- & Wirtschafts-Migranten mit Sicherheit nicht der Fall ist. Bei echt Verfolgten sieht es etwas anders aus, diesen wenigen 15 bis 25 % echten Flüchtlingen widersetzt sich wohl Niemand – mit ganz wenigen Ausnahmen – also dazu braucht es sicher keine Enteignungen, eben weil die grosse Masse der Illegalen wegfällt. Eigenbesitz ist der Grundpfeiler einer jeden demokratisch freiheitlichen Marktwirtschaft, nicht von ungefähr darum auch in unserer Bundesverfassung felsenfest verankert. Da braucht es auch keine Enteignungen für die akzeptierten echten Flüchtlinge, oder die Verfassung wird “auf den Kopf” gestellt, einmal mehr missachtet.
Wie stimmen wir am 5.5.16 ab;
https://www.facebook.com/sifaschweiz/videos/1107739025948778/
mit NEIN, denn dies ist eine an sich widersprüchliche Mogelpackung in Reinformat.
Wie Sie wissen, Herr Hottinger, geht es nur um Asylbewerber und -bewerberinnen, die dringend untergebracht werden müssen. Sie sind alle NICHT illegal in der Schweiz. Der Entscheid, ob sie als Flüchtlinge anerkannt werden erfolgt wohl möglichst rasch, aber später. Während der Wartezeit müssen alle irgendwo wohnen. Ob für diese Wohnraumbeschaffung, zu welcher der Bund verpflichtet ist, einmal sogar Häuser enteignet werden müssen, steht in den Sternen.
Herr Hottinger,
hören Sie bitte endlich auf, diese falschen Zahlen zu verbreiten. Sie wurden schon mehrfach widerlegt.
Wenn man die Dublin-Fälle abzieht, für die die Schweiz nicht zuständig ist, dann erhalten drei Viertel der Asylbewerber Asyl oder vorläufige Aufnahme. Das heisst, drei Viertel der Leute sind schutzbedürftig. Genau das Gegenteil von dem, was Sie erzählen, ist richtig.
Zu Ihrem anderen Standardspruch, den Enteignungen. Das Militär hat diese Möglichkeit seit 20 Jahren und nie genutzt. Weil es nicht nötig war und man sich bisher immer mit den Betroffenen einigen konnte. Ebenso wird es mit den Asylzentren funktionieren. Enteignung ist nur ultima Ratio für den Fall, dass alle wie Andreas Glarner reagieren sollten.
Die Flüchtlingskrise – was die Medien verbergen, aber warum nur ?
https://www.youtube.com/watch?v=TK1TyizRoYo
Herr Th. Müller: Durch Blauäugigkeit kommen wir nicht zum Ziel. Der Zustrom muss reduziert werden! Nichtberechtigte sollten die CH gar nie betreten! Ich weiss das ist Wunschdenken. BR S. Sommaruga erwähnte in ihrer Ansprache kein Wort von Enteignung. Was glauben Sie, warum das im Gesetz vorgesehen ist? Enteignungen für Militär, Strassen, oder Schienen, ist damit nicht zu vergleichen! Anreize schaffen, damit noch mehr Asylbewerber in die Schweiz kommen, um nachher, nötigenfalls, Enteignungen vor zu nehmen, um die Leute unter zu bringen. Das wäre doch vorgesehen! Etwas bös ausgedrückt: “Die Asylindustrie will kein Abflauen des Zustroms!”
@ Th. Müller,
Nach Ihrem Styl sind sie wohl der Zwillingsbruder von F. Wagner.
Sie schreiben;
“Wenn man die Dublin-Fälle abzieht, für die die Schweiz nicht zuständig ist, dann erhalten drei Viertel der Asylbewerber Asyl oder vorläufige Aufnahme. Das heisst, drei Viertel der Leute sind schutzbedürftig. Genau das Gegenteil von dem, was Sie erzählen, ist richtig. “
Sorry, aber Sie sind da wohl ein wirklicher “Witzbold”. Wieso ?
Vorläufig Aufgenommene sind in einem Rechtsstaat durchgeführten Asylverfahren alles Abgewiesene – also sind es sonnenklar – eben keine Schutzbedürftigen.
Eine “vorläufige ” Aufnahme bekommen sie nur, weil sie z.B. plötzlich keine Papiere mehr haben, oder weil sie eine andere Nationalität angegeben haben, also gefälschte Papiere, eine Leichtigkeit diese zu kriegen für $ 400 bis 700. Ja damit offenbaren Sie eine grosse Naivität;
Die Flüchtlingskrise – was die Medien verbergen;
https://www.youtube.com/watch?v=TK1TyizRoYo
Auch dass Sie das Militär, Strassen- oder Schienen Verkehr Infrastrukturen mit Migranten, auch Flüchtlingen vergleichen wollen, ist Nonsens.
Europa importiert Mörder und nennt sie Flüchtlinge – in Österreich wie sicherlich auch i.d. Schweiz;
https://www.youtube.com/watch?v=W66TiIl8ASE
@ T. Müller
Sie schrieben;
“Das heisst, drei Viertel der Leute sind schutzbedürftig. Genau das Gegenteil von dem, was Sie erzählen, ist richtig. “
1/4 werden als Flüchtlinge anerkannt, 2/4 abgewiesen, 1/4 als Dublin Fälle versucht ab zu schieben in das 1. sichere Land, das bekanntlich alle Nachbarn der Schweiz sind, somit sind 3/4 nicht nicht schutzbedürftig. Die 2/4 als Asylbewerben – nach intensiver Prüfung abgewiesen – sie müssen das Land aber auch nicht verlassen, sie bekommen eine vorläufige Aufnahme, weil die Verantwortliche Frau S. Sommaruga die von Ihr vor Jahren schon versprochenen Rücknahme-Abkommen bis heute nicht zustande brachte.
Wagner würde Ihnen jetzt diffamierend und verleumdend an den Kopf schmeissen, Sie seien ein Lügner, was ich jedoch nicht mache, Sie haben es nur gutgläubig nicht besser gewusst.
Jeder der will kann unkontrolliert in die Schweiz und ein Asylgesuch stellen in krasser Missachtung der Schengen- & Dublin-Verträge. Wirtschaft- & Armut-Füchtlinge, selbst aus dem fruchtbaren und mit Bodenschätzen reich gesegneten, unermesslichen grossflächigen Afrika kommen vermehrt in die Schweiz und werden alle in ein “Asyl-“Verfahren “wohltätig” von links/grün aufgenommen. Sie vergessen oder verdrängen es, dass die für Menschen bewohnbare Fläche nur 50 % beträgt.
Selbst echten Flüchtlingen, denen man natürlich Schutz vor Verfolgung und Tod gewähren muss, was jedoch eine Minderheit von 15 bis 25 % der Einwanderer wirklich sind, auch wenn es wie ganz natürlich alle behaupten. Das Asylgesetz wird massenhaft von einer Mehrzahl schon jahrelang krass missbraucht, wofür die Bundespolitiker die Schuldeinmal werden tragen müssen.
Selbst echte Flüchtlinge müssten nach den geltenden Gesetzen das Land spätestens dann wieder verlassen, wenn Verfolgung/Krieg in ihrer Heimat nicht mehr gegeben sind. Linke & Grüne behalten aber rechtswidrig ALLE, eine Milliarden-Industrie.
Menschenkenntnis scheint auch bei der Mehrzahl der Bundespolitiker Mangelware zu sein, denn es ist hinlänglich bekannt, dass wir Menschen unseren Charakter, Einstellung zum Leben, Respekt oder nicht Respekt vor dem Nächsten, unsere Probleme immer mit uns mitnehmen, wenn wir an einen anderen Ort, in ein anderes Land uns begeben. Wenn man dies ergründen will, muss man sich halt die allgemeinen Verhaltensregeln und Zustände im Herkunfts-Land sich nur einmal anschauen & verinnerlichen. In der Folge weiss man schnell, wer mit welchen Voraussetzungen ins Land kommt. Man müsste dann in der Folge schnell aufhören, aktiv Migranten ins Land zu holen, mittels für sie paradiesische materielle Anreize.
Das mögliche Resultat ist dann zwangsläufig folgendes, was sich die links/grüne “Gutmenschen” jetzt mal zu Gemüte führen sollten.
https://www.facebook.com/216223741907250/videos/458318274364461/
Es ist eben ein fundamentaler Unterschied ob man einem respektablen Menschen Asyl gewährt, oder im Gegenteil solchen Kriminellen, krankhaft Nekrophilen (Tod & Zerstörung als ihr Lustprinzip hemmungslos auslebend), für die Respekt, Anstand und Würde gegenüber dem Nächsten, gegenüber dem weiblichen Geschlecht, ein Fremdwort ist und bleibt.
Das ist schon wieder pauschale schwere Beleidigung und üble Nachrede gegenüber Asylsuchenden, Herr Hottinger.
Das vorherige Video zeigt vorwiegend keine Migranten/Flüchtlinge in EUROPA, Sorry, sondern vermutlich spielt sich diese Gewalt in den USA ab, was es aber nicht besser macht für diese Art von Gewalttäter. Allem Anschein hat fast ein Jahrhundert noch nicht gereicht, ein einigermassen zivilisiertes, Gewalt freies Handeln zu bewirken.
Ein echter Flüchtling, der vor Zerstörung, Gewalt, Tod flüchtet, wendet niemals solche primitive Gewalt an, ist auch nicht mal so respektlos gegen seinen Gastgebern, indem er diesen Gastgeber z.B. mit harten Drogen zu Grunde richtet aus reiner Geldgier, somit einfach seinen niedersten Trieben folgend;
https://www.youtube.com/watch?v=e_GYlnC5g2M
https://www.youtube.com/watch?v=e6HRi4tEsZM
Zu viel unkontrollierte Einwanderung unter Missbrauch der Asylschiene zerstört das Sozialsystem, natürlich auch das ihre, und schadet den echten Flüchtlingen zugleich nur.
Ich verstehe aber jeden aus 2. und 3. Weltländern, der hier nach Europa kommt bei solchen “mustergültigen Gutmenschen” die den “Weihnachtsmann” mit fremdem, auch ihrem Steuergeld – SIMSALABIM – spielen, wie wenn es ohne Gegenleistung einfach von einem Automaten unerschöpflich ausgespuckt wird.
https://www.youtube.com/watch?v=T6JBI7G0kbc
Ich habe Sie längst verstanden, Herr Hottinger, Asylbewerberinnen und -bewerber STÖREN!
@ R. Oberli,
Nein Sie verstehen nicht, Kriminelle als Asylantragsteller stören mich sehr – hingegen wirklich Verfolgte sicher nicht.
Eine Geschichte für Sie, Herr Hottinger
“Eines Abends erzählte ein alter Cherokee-Indianer seinem Enkelsohn am Lagerfeuer von einem Kampf, der in jedem Menschen tobt.
Er sagte: «Mein Sohn, der Kampf wird von zwei Wölfen ausgefochten, die in jedem von uns wohnen.
Einer ist böse. Er ist der Zorn, der Neid, die Eifersucht, die Sorgen, der Schmerz, die Gier, die Arroganz, das Selbstmitleid, die Schuld, die Vorurteile, die Minderwertigkeitsgefühle, die Lügen, der falsche Stolz und das Ego.
Der andere ist gut.
Er ist die Freude, der Friede, die Liebe, die Hoffnung, die Heiterkeit, die Demut, die Güte, das Wohlwollen, die Zuneigung, die Großzügigkeit, die Aufrichtigkeit, das Mitgefühl und der Glaube.»
Der Enkel dachte einige Zeit über die Worte seines Großvaters nach, und fragte dann: «Welcher der beiden Wölfe gewinnt?»
Der alte Cherokee antwortete: «Der, den du fütterst.»”
Wenn es um Ausländer geht, füttern Sie ständig den bösen Wolf.
@ Th. Mülller
Was die Eigenschaften des guten & des bösen Wolfes betrifft, stimmt alles Haar genau. Bravo.
Nur etwas Wesentliches blenden Sie leider total aus, dass man nur den guten Wolf füttern darf,
den schlechten eben nicht wie es die sogenannten “Gutmenschen” ständig gedankenlos tun.
@ Gilbert Hottinger:
Bin mit Ihnen einig. Es kann doch wirklich nicht sein, dass die total übervölkerte Schweiz bzw. der Stadtstaat Schweiz für all die Migranten offen sein kann! Und richtig: echte Flüchtlinge sollen soweit notwendig ein sicheres Dach über dem Kopf erhalten. Doch evtl. nach Jahren wenn die Situation im Herkunftsstaat sich gebessert hat kommen die Argumente der “Gutmenschen” wie unmenschlich es sei diese Leute nun wieder zum Verlassen der Schweiz zu drängen. Nein, so kann es nicht weitergehen, dies auch im Hinblick unserer Kinder wegen.Ist ja schon verwunderlich, dass gerade den Grünen die Umwelt, die Natur und damit die stetig zunehmende Bevölkerungsdichte kein Anliegen mehr ist!
Ich bin parteipolitisch farblos bzw. keiner Partei anhängig. Also mich in eine bestimmte Ecke zu stellen ist zwecklos.
Eine empirische Untersuchung bestätigt, dass die kostenlose Rechtsberatung nicht zu längeren, sondern, wie gewünscht, zu kürzeren Verfahren führt. Die Investition in die Gratis-Anwälte bringt deshalb auch nicht höhere Kosten zu Lasten der Steuerzahlenden. Das spricht für die Asylgesetzrevision.
Am 5. Juni 2016 sollten Sie deshalb JA sagen zu einem in der Praxis bereits erfolgreichen, d. h. stark beschleunigten Asylverfahren und damit den aus der Luft gegriffenen Theorien der Gegner eine Abfuhr erteilen.
Sicher diese Asylgesetzrevision, kann nicht alle Probleme im Asylbereich lösen, ein Nein aber überhaupt keines. Und dass kein Asylproblem gelöst wird, liegt nur im Interesse der SVP, der sonst ein wichtiges populistisches Thema fehlen würde.
Herr Rudolf Otterli: Sie unterliegen auch einer SVP-Phobie? Gegen schnellere Verfahren hätte niemand etwas – auch die SVP nicht!! die Praxis wird zeigen – insofern die Initiative angenommen wird – wie die “Beschleunigung” aussieht, und zwar nicht unter “geschützten Labor-Versuchen”, wie zZt in Zürich! Ich bin ebenso der Meinung, dass es den Zustrom von Asylbewerbern eher erhöhen wird, ebenso die Anerkennungss-Quote, um eine „Beschleunigung zu bestätigen”, was ganz sicher nicht im Interesse der Bevölkerung ist! Von den restlichen, abgewiesenen Asylbewerbern, wird der grösste Teil abtauchen und (ohne Papiere nicht rückführbar) in der Schweiz bleiben! Sollten wir zu wenig Platz haben, wird der Paragraph der Enteignung von Wohn/Aufenthalts-Möglichkeiten für die vielen Leute in Anspruch genommen werden! Wollen wir das wirklich?? Von offizieller Seite wird die Möglichkeit der Enteignungen immer unterschlagen, bzw nicht erwähnt. BR S. Somaruga und BR. J. Schneider-Ammann erwähnten die Enteignungsmöglichkeit in ihren Ansprachen n i c h t! Ich hoffe, der/die StimmbürgerInnen werden das erkennen!
Die Zukunft von EUROPA des Balthar Glättli
https://www.youtube.com/watch​?v=W66TiIl8ASE
https://www.facebook.com/216223741907250/videos/458318274364461/
https://www.youtube​.com/watch?v=sJ4cI2mSBRI&feature=youtu.be
Die von links-grüne propagierten “Gratis-Anwälte” sind im eigentlichen Sinne schon Betrug, denn gratis für wen, die Anwälte müssen wir Steuerzahler berappen, kommen aber selber nicht in den Genuss dieser aussergewöhnlichen “Wohltat;
https://www.youtube.com/watch?v=ABUV8Zku300
Darum am 5. Juni NEIN zu dieser verfassungsmässig eindeutig ungleichen Behandlung,
wenn schon denn schon, müssten Inländer mit Vorzug behandelt werden.
Einmal mehr, die Welt wird von links – grün auf den Kopf gestellt !
Blödsinn: “Gratis-Anwälte” ist ein Schlagwort der Rechtspopulisten, nicht von links-grün.
Aber manche Leute können halt nicht rechnen und zahlen lieber für längere Verfahren als Fallpauschalen für Rechtsberater, mit deren Hilfe Verfahren deutlich verkürzt werden können. So mancher sollte sich mal einen neuen Taschenrechner kaufen …
Was an einer kostenlosen Rechtsberatung eine “aussergewöhnliche Wohltat” sein soll, ist wohl normal denkenden Menschen kaum erklärlich.
Das Steuerzahler nicht in den Genuss kostenloser Rechtsberatung kommen können, ist mal wieder grober Unfug:
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/rechtsstreitigkeiten_rechtsberatung-zum-nulltarif/
http://www.blick.ch/ratgeber/ratgeber-zum-thema-recht-und-soziales-kostenlose-rechtshilfe-wer-hat-anspruch-id71554.html
Sie sollten dringend etwas für ihre Allgemeinbildung tun, Herr Hottinger.
“aber manche Leute können halt nicht rechnen und zahlen lieber für längere Verfahren als Fallpauschalen für Rechtsberater, mit deren Hilfe Verfahren deutlich verkürzt werden können. So mancher sollte sich mal einen neuen Taschenrechner kaufen …”
Das scheint so Herr Wagner
Gehen wir von einer Fallpauschale von NUR Fr. 200.– (derzeit rund 1’300.–) / Betroffenem aus, von Fr. 5’000.– / Gerichtsfall – dann
48’000 Asylsuchende (im laufenden Prozess) Jeder bekommt einen Anwalt zur Seite gestellt. Dies ergibt rund 10 Mio/Jährliche Ausgaben. (mit heutigen Zahlen 62’000’000.–)
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/07/blank/key/01/04.html
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/gratisanwaelte-sind-nicht-auf-helfertrip/story/28985066
Somit wären das in diesem Beispiel rund 2’000 Gerichtsfälle, welche aber jährlich abgeschlossen sein müssten. Und in diesem Betrag sind auch Anwaltskosten enthalten (welche die Asylsuchenden für Pflichtanwalt bekommen würden)
Ich weiss ja nicht ob tatsächlich rund 5% der Asylsuchenden (registrierte) einen solchen Prozess beginnen oder beginnen möchten. Aber ich bin überzeugt, dass mit einem garantierten zugeteilten Anwalt dieser Anteil massiv steigen wird.
Wer hier tatsächlich einen neuen Rechner kaufen sollte?
Weiter Kosten gefällig, die man auch in einem Rechner eingeben sollte, wenn man Anderen unterstellt man können nicht rechnen. Und das waren die Zahlen aus 2012, welche heute kaum tiefer liegen.
Tickets verfallen
2012 musste der Bund 5756 Flugtickets oder fast ein Drittel der Flugscheine umbuchen oder annullieren. Weil weggewiesene Ausländer, meist Asylbewerber, nicht ausreisen wollten und zum Teil untertauchten. Diese Umbuchungen und Stornierungen kosteten 700 827 Franken.
Papierlosigkeit
Werfen sie den Pass oder die ID absichtlich fort? Fest steht: Von den 28 631 Personen, die letztes Jahr ein Asylgesuch stellten, hatten 74,5 Prozent keinen rechtsgültigen Ausweis.
Ausreiseflüge
2012 führten Bund und Kantone 13 801 kontrollierte Ausreiseflüge mit Weggewiesenen durch. Drei Viertel dieser Weggewiesenen stammten aus dem Asylbereich. 2011 waren es noch 9461 Flüge.
Tickets verfallen
2012 musste der Bund 5756 Flugtickets oder fast ein Drittel der Flugscheine umbuchen oder annullieren. Weil weggewiesene Ausländer, meist Asylbewerber, nicht ausreisen wollten und zum Teil untertauchten. Diese Umbuchungen und Stornierungen kosteten 700 827 Franken.
Freiwillige Ausreisen
Von den 13 801 Ausländern, die 2012 weggewiesen wurden, reisten über 40 Prozent freiwillig aus. 7836 wurden behördlich kontrolliert auf dem Luftweg zurückgeführt. 178 Asylsuchende schaffte das Bundesamt für Migration per Charterflug aus, teilweise unter Vollfesselung.
Teure Sonderflüge
97 Prozent der Ausreisen auf dem Luftweg erfolgen mit Linienflügen. Viel teurer sind die Sonderflüge, mit denen Renitente ausgeschafft werden. Pro ausgeschaffte Person werden die Kosten auf 10 000 bis 15 000 Franken beziffert.
Belästigungen (Kosten nicht bezifferbar)
Die Zahl von Fällen sexueller Belästigungen durch Asylsuchende stieg von 33 im Jahr 2011 auf 53 im Jahr 2012. Die Zahl der Vergewaltigungen blieb konstant (2012: 34). Die geklärten Fälle von sexueller Nötigung halbierten sich jedoch auf 13.
Wer am Asyl verdient
2012 zahlte das BFM 9,3 Millionen an Dolmetscher und Sprachexperten. 13 Millionen an Kantone für Reise- und Rückführungskosten. 24,7 Millionen an Sicherheitsfirmen, die Logendienst in den Bundeszentren sicherstellen. 2007 etwa kostete der Betrieb der Bundeszentren 43 Millionen, 2011 schon 70 Millionen. Es profitierten Sicherheitsfirmen wie Securitas oder Betreuungsfirmen wie ORS. Da der Staat keine Leistungen an den Rechtsschutz erbringt, müssen Anwälte entweder gratis arbeiten oder werden von Flüchtlingsorganisationen bezahlt.
Schule (Kosten nicht bezifferbar)
Für Kinder von asylsuchenden Familien gilt die obligatorische Schulpflicht.
Krankheit und Unfall (Kosten nicht bezifferbar)
Alle Asylbewerber sind gegen Krankheit und Unfall versichert. Vorläufig Aufgenommene, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz und noch sozialhilfeabhängig sind, haben Anspruch auf Prämienverbilligung.
http://www.blick.ch/news/politik/zu-viel-missbrauch-zu-wenig-herz-zu-hohe-kosten-75-fakten-zum-asylwesen-id2260572.html
Inwieweit, Herr Schweizer, ändert ein Nein zur Asylgesetzrevision irgendetwas an den von Ihnen angegeben Punkten? Zum Beispiel die Ausweisungsproblematik? Oder das Flüchtlinge im Gerichtsverfahren nach einem Rekurs (der auch ohne Rechtsbeistand möglich ist) unter Umständen einen Pflichtanwalt brauchen? Inwieweit würde ein Nein zur Asylgesetzrevision die Anzahl sexueller Belästigungen senken? Die Kosten für Krankheit und Unfall, Schule? Inwieweit sind kürzere Asylverfahren teurer als längere nach heutigem Reglement? Fr. 1’300 Fallpauschale sind relativ schnell über sonstige Asylkosten aufgefressen.
Wenn Sie nicht wissen ob tatsächlich 5% der Asylsuchenden einen Prozess beginnen oder beginnen möchten, warum nutzen Sie diese Zahl dann als Argument? Warum sind Sie überzeugt davon das die Rechtsberater in den Asylzentren zu einer massiven Steigerung der Verfahren führen werden, obwohl die Testläufe das Gegenteil bewiesen haben? Und auch die Anwälte kein Interesse daran haben sollten Asylverfahren unnötig in die Länge zu ziehen, eben weil sie nicht nach Aufwand, sondern mit Fallpauschalen bezahlt werden?
Was wäre Ihre Lösung?
Herr Wagner
Sie schweifen von meinem effektiven Text ab. Welcher Ihnen mittels Zahlen HEUTE bekannte Fakten aufzeigt. Die nachfolgenden Aufzählungen sind lediglich Faktoren, die Sie bei all Ihren Kosten vergessen.
Sie haben den “Gegnern” der Initiative vorgeworfen, dass sie nicht rechnen könnten. Und mit einem Testlauf über ein paar wenige Personen, scheint mir eine solche Gegendarstellung eher “aus den Haaren” gezogen.
Der Betrag von Fr. 1’300.– ist nicht irgend eine Zahl, sondern die im 2012 bezahlten Kosten. Aber wenn Ihnen nicht klar ist, warum eine für JEDE Person angebotene Rechtsberatung eine Steigerung ergibt, dann muss ich wohl kaum darauf antworten. Ich werde Ihnen hier lediglich ein Bsp. geben mit der dazugehörigen Frage:
– Wieviele Personen beanspruchen die Rechtsberatung heute?
– Ist es nicht Absehbar, dass von den “Wenigen” die heute die Rechtsberatung beanspruchen, nach dem Ja – JEDER automatisch eine Beratung erhält. Egal ob benötigt oder nicht (Giesskanne).
– Ist Ihnen nicht bewusst, dass dann JEDER eine Beratung erhält die Kosten verursacht und nicht nur die “Wenigen” die eine Beratung wünschen oder einfordern? Beratung erhalten sie, wenn diese gefordert wird, das ist in unserem Rechtssystem so geregelt. Auch Entgeldfrei.
– Woher Sie all diese nötigen Anwälte nehmen möchten ist auch eher unklar.
– Sie unterstellen hier einfach mal, dass ein Anwalt absichtlich den Aufwand produziere. Auch lediglich eine unhaltbare Unterstellung.
Ich weiss ja nicht wie Sie denken, das ist mir eigentlich auch egal. Aber meine Meinung ist, dass JEDER sich selber für etwas bemühen muss oder soll, wenn er eine Leistung erhalten möchte. Aber mit dieser Variante wird einfach pauschal JEDEN die Beratung auf das Auge gedrückt, ober er das will, braucht oder möchte.
Vielleicht überlegen Sie hier halt mal, dass wenn man mit einem Flyer am Eingangspunkt steht, darauf steht Gratis-Beratung, diese Personen dann noch “an der Hand” zur Beratung geführt werden. Die Anzahl der Beratungssuchenden massiv steigen wird. Aber dazu benötige ich keinen Rechner.
und aus letztem Punkt behaupte ich hier, dass der Test nicht die entstehende Reaktion aufzeigt. Da nur Jene in den Prozess einbezogen wurden, die eine Beratung haben wollten. Der Vergleich sich nur darauf bezieht, ob und in welcher Form ein Prozess abläuft und nicht die Gesamtmenge die Entsteht, welche bisher keine Kostne verursacht haben.
Bsp:
Wenn ich Gratis Fr. 100.– jeder Person zuspreche, diese aber nur geben, wenn sie es abholt, werden das sicherlich weniger sein, als wenn ich JEDER Person einfach nachlaufe und dieser Fr. 100.– in die Hand drücke.
Es tut mir leid, Herr Schweizer. Ich würde ja gern auf Ihre Beiträge antworten, aber leider verstehe ich mal wieder kaum ein Wort.
So Sätze wie das hier, was meinen Sie eigentlich damit?
“Aber wenn Ihnen nicht klar ist, warum eine für JEDE Person angebotene Rechtsberatung eine Steigerung ergibt, dann muss ich wohl kaum darauf antworten.”
“Beratung erhalten sie, wenn diese gefordert wird, das ist in unserem Rechtssystem so geregelt. Auch Entgeldfrei.”
Hä?
Die SVP und Dany Schweizer behaupten: mit “Gratis-Anwälten” gibt es mehr Rekurse.
Die Testbetriebe zeigen: mit unentgeltlicher Rechtsberatung gibt es WENIGER Rekurse.
Damit ist alles gesagt und Sie können sich Ihre Rechenbeispiele mit erfundenen Zahlen sparen, Herr Schweizer.
Ist ja logisch: Rekurs einlegen gegen einen Asylentscheid kann man auch ohne Anwalt … mit einer seriösen Rechtsberatung, die mir den Entscheid und meine Chancen auf einen erfolgreichen Rekurs erklärt lasse ich das vielleicht eher. Die Leute kommen ja nicht extra aus Afrika oder dem nahen Osten nur um zum Spass mit Anwälten zu diskutieren, oder sich ellenlang im Asylverfahren abzuquälen.
Die Probeläufe haben das sehr schön bestätigt.
Ich habe auch schon einen Gerichtsentscheid ans Obergericht weitergezogen, nur um nach dem negativen Entscheid des Obergerichts zu verstehen wo meine Denkfehler lagen … bis dahin hat die Sache aber schon weiter Geld gekostet.
Genau – und darum hat man nur diejenigen verglichen, welche entweder ohne Anwalt oder Jene mit Anwalt Rekurs einlegen. Aber all Diejenigen, welche bisher KEINEN Rekurs eingelegt hätten, werden dies neu gerne tun, denn das tut ja der Gratisanwalt, der vom ersten Tag an der Seite ist.
Aber man muss erst erkennen, dass ein Testbetrieb nur verglichen werden kann, mit Jenen die so oder so Rekurs machen würden. Aber um diese geht es nicht, sondern um all jene die neu auch Rekurs einlegen, da man Ihnen das so erklärt.
Aber mir pers. ist das egal.
PS: Und behauptet habe ich nicht Herr Müller, sondern meine Meinung dargelegt. Und ich werde mich göttlich freuen, wenn es so kommen würde, wie Sie das erhoffen. Und was mich noch mehr freuen wird, dass all Jene die absehbaren Mehrkosten mittragen dürfen.
Ich glaube, Herr Schweizer, dass Sie den zentralen Satz von Herrn Wagner nicht verstanden haben. Oder nicht verstehen wollen.
“Rekurs einlegen gegen einen Asylentscheid kann man auch ohne Anwalt “
kann Herr Müller. Aber ist nicht im Vergleich des Testbetriebes. Da wird nur verglichen, was ein Rekurs mit oder ohne Anwalt kostet. Aber nicht, wieviele Rekurse es mehr geben wird. Aber egal. Sie dürfen glauben was Sie wollen und auch was ich angeblich nicht verstehen soll, würde oder täte.
Wir lassen uns überraschen. Und sie dürfen versichert sein, dass es MICH nicht ärgert, wenn es nicht so kommt wie Sie und die Testgläubigen es sich erhoffen. Aber z.g.G. wird auch wenns nicht so kommt, wie üblich keiner zugeben, dass er für so eine Ausführung war. Schliesslich sind es immer die Andern, welche Schuld sind, dass es nicht so kommt wie man glaubt es würde kommen. Bekanntlich macht ja der Glaube seelig……
Sie behaupten wieder irgendwas zusammen, Herr Schweizer.
Es wurden auch die Anzahl Rekurse im normalen Betrieb und im Testbetrieb verglichen. Und im Testbetrieb gab es deutlich weniger Rekurse. Quod erat demonstrandum.
Genau Herr Müller
Es wurde verglichen, ob ein Rekurs mit Anwalt oder ein Rekurs ohne Anwalt schneller abgewickelt wird. Aber es konnte und kann nicht verglichen werden, ob ein Rekurs überhaupt zu stande käme oder kommen würde, wenn ein Anwalt zur Seite gestellt wird.
Mit Testbetrieb kann nicht verglichen werden, welche Personen gar keinen Rekurs gemacht hätten. Es wird nur verglichen, welche die einen Rekurs machen wollten oder würden, ob diese dann einen machen oder dies tun.
Aber nicht welche Menge zusätzlich einen Rekurs macht, weil man dieses den Personen per se auf die Nase bindet.
Wie schon erklärt: Wenn man gratis eine 100-Note erhält, dies aber selber herausfinden muss, oder man bekommt die 100-Note in die Wohnung getragen, welche Weise wird dann wohl mehr genutzt? Jene die selber holen müssten und zuerst erfahren müssen, dass es eine gibt, oder Jene denen man an die HAustüre bringt?
Naja – ich muss es ja nicht verstehen…..
Herr Schweizer, es gab NACHGEWIESENERMASSEN weniger Rekurse in den Asylzentren. Das heisst es ist NACHGEWIESEN das weniger Leute Rekurs eingelegt haben.
Herr Wagner
Sie können hier herumschreien wie Sie möchten. Nur weil angeblich nachgewiesen sein soll, dass weniger Leute Rekurse eingelegt haben sollen, ist nicht nachgewiesen, ob diese eine Rekurs gemacht hätten. Und jene die es getan haben, ob diese einen eingelegt hätten, wenn sie nicht dazu “gewungen” gewesen wären durch einen “Zwangsanwalt”
Aber Sie schreien hier lieber herum, statt korrekt zu lesen und versuchen zu verstehen in welchem Zusammenhang ich diesen sog. Test anzweifle.
Auch wen Sie glauben hier im Recht zu sein dürfte es wohl falsch sein hier herumzuschreien. Und es ist auch mein gutes Recht an sog. Test zu zweifeln. Zudem habe ich schon mehrmals erklärt, ich wünsche mir, dass Sie und Ihre gutgläubigen KollegenInnen recht behalten. Die Zukunft wird es weisen.
“Sie können hier herumschreien wie Sie möchten. Nur weil angeblich nachgewiesen sein soll, dass weniger Leute Rekurse eingelegt haben sollen, ist nicht nachgewiesen, ob diese eine Rekurs gemacht hätten. Und jene die es getan haben, ob diese einen eingelegt hätten, wenn sie nicht dazu “gewungen” gewesen wären durch einen “Zwangsanwalt””
Ach Du meine Güte … das ist mal wieder ein typischer Dany Schweizer-Absatz. Wirr bis zum abwinken. “Asylanten durch Gratisanwälte zum Rekurs gezwungen”? “nicht bewiesen wie viele Asylanten Rekurs gemacht hätten, auch wenn sie es nicht gemacht haben”? Unfassbar …
Ich habe nicht geschrien, davon könnte man sprechen wenn ich die gesamten Sätze gross geschrieben hätte. Leider sind Grossbuchstaben hier auf Vimentis die einzige Möglichkeit Begriffe hervorzuheben.
Herr Wagner
Wieder einmal ein typischer Frank Wagner Absatz.
Nicht das wesentliche aus dem Geschriebenen lesen, sondern ein Wort zerpflücken und sich daran “aufhängen” und dabei kein effektiver Inhalt zu generieren, ausser “Unfassbar”
PS: Es gibt viele andere Möglichkeiten um ein Wort heraus zu heben. Auch in Vimentis. Aber Sie sehen das selbstverständlich anders, weil Sie es so geschrieben haben und die Korrektheit Ihrer Aussage nie anzweifeln würden.
Selbstverständlich dürfen Sie uns hier mittels Link gerne bestätigen, dass dieser sog. Test in folgender Weise abgelaufen sein sollte.
Vergleichstype 1: Es wird eine bestimmte Menge an Personen in einem Zentrum einem Anwalt zugewiesen. Diese werden dann mittels Hilfe vom Anwalt durch das Rekursverfahren geführt, oder eben dessen “Nichtempfehlung”
Vergleichstype 2: Es wird eine bestimmte Menge an Personen in einem Zentrum, die sich ohne weiteres Zutun von Anwälten, Zentrumsbetreuern oder ähnlichem in ein Rekursverfahren gelassen, und erst einen Anwalt zugewiesen, wenn dieser das wünscht.
Bisher wurde lediglich dargelegt, dass man zwischen Personen verglichen hat:
Vergleichtstype 1: Ein Rekurdant wird mit Hilfe eines Anwaltes durch das Rekursverfahren geführt.
Vergleichstype 2: Die gleiche Menge an Rekurdaten werden erst dann mittels Anwalt unterstützt, wenn dieser aus eigener Entscheidung ein Rekursverfahren angestrebt hat und ein Gerichtverfahren ausgelöst hat.
Dass in zweiter Darstellung nicht belegt werden kann, wieviele Rekurdanten explitzit nur wegen des Anwaltes ein Rekursverfahren ausgelöst hat. Es legt nur dar, wie sich der zeitliche Ablauf ergibt aus Anwaltsführung vom ersten Tag bis zur Beendigung des Rekurses. Aber nicht in der Vergleichsmenge der nutzenden Personen. (Dies wird jedoch genau von den Gegnern bemängelt)
Herr Schweizer, wenn Sie die F a k t e n ignorieren, nur weil sie nicht in Ihre Ideologie passen, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen. Der testbetrieb hat gezeigt, dass das neue System günstiger ist und dass es weniger Rekurse gibt. Bei Ihnen hab ich das Gefühl, dass Sie sich wie Herr Hottinger und die SVP daran stören, dass es überhaupt Rekursmöglichkeiten g i b t, dass der Rechtstaat auch für Flüchtlinge gilt.
Herr Wagner, oben sehen Sie eine Möglichkeit der Hervorhebung, die nicht wie Schreien wirkt. 😉
Danke für den Tipp, Herr Müller.
@ Herr Dany Schweizer
Sie schreiben es Gold richtig an Wagner;
“Nicht das wesentliche aus dem Geschriebenen lesen, sondern ein Wort zerpflücken und sich daran “aufhängen” und dabei kein effektiver Inhalt zu generieren, ausser “Unfassbar”
Genau auch aus diesem Grunde schrieb ich F. Wagner;
1. Mit Ihnen ist keine sachliche Diskussion mehr möglich, obwohl sie gegenteiliger Meinung sein dürften, ist doch ihr primäres ZIEL, User IMMER persönlich an zu greifen, zu diffamieren, als Rassisten zu beschimpfen, sich als Oberlehrer auf zu spielen usw.
2. Bevor sie nicht mindestens 7 (sieben) eigene Artikel auf Vimentis zu Stande gebracht haben, sich endlich den Mut aufbringen und sich selber Kritik aus zu setzten, verzichte ich auf Diskussionen mit ihnen, gehe auch auf keine ihrer Provokationen ein, behalte mir aber vor, diese konsequent der Moderation zu melden, wenn die Forum Regeln wieder nicht eingehalten werden.
3. Das genau gleiche gilt für Th. Müller.
Herr Hottinger, wenn Sie ein bisschen mehr auf Qualität statt auf Quantität achten würden bei Ihren Blogs, müsste hier niemand den Oberlehrer spielen. Sie werden nicht abstreiten können das Sie häufig Nachhilfe brauchen, unter anderem auch zu Schweizer Gesetzen.
Egal ob Sie direkt mit mir diskutieren oder nicht, Herr Hottinger, wenn ich sehe das Sie irren oder lügen werde ich mich weiter zu Wort melden. Das Sie irgendwann mal etwas annehmen was Ihnen nicht in den Kram passt glaube ich kaum, aber ich schreibe auch gern für all diejenigen die Ihnen regelmässig den Daumen runter drücken.
Ich glaube nicht, das Sie Freude hätten an Themen die ich eröffne. Mir schwebt da gerade eines vor …
Herr Müller
Wie schon einmal geschrieben. Sie dürfen glauben was Sie wollen und es steht Ihnen auch frei “Salat” mit “Rindfleisch” zu vergleichen. Ich wünsche mir, dass Ihr sog. Vergleich zur Tatsache würde. Und selbstverständlich lasse ich mich mit effektiven Tatsachen gerne überzeugen. Was hier bisher leider nicht zutrifft.
Herr Wagner
Etwas vermessen hier zu behaupten, dass Sie Herr Hottinger Nachhilfe geben könnten. Nicht weil Sie glauben zu Wissen, muss automatisch das Andere falsch sein.
PS: “müsste hier niemand den Oberlehrer spielen.”
Steht auch niemandem zu, auch wenn er glaubt zu Wissen was richtig oder falsch ist.
Sie sollten das, was Sie sich in Ihrem Kopf zusammenbasteln, öfter mit der Realität abgleichen, Herr Schweizer. Dann sähen SIe, dass es sich bei Ihren Kopfgeburten häufig gerade n i c h t um Tatsachen handelt.
Der Testbetrieb wurde übrigens von einer externen Firma geprüft, damit auch alles seine Richtigkeit hat. Ihre Verschwörungstheorien sind also fehl am Platz.
Herr Müller
Da es Ihnen scheinbar nicht möglich ist ohne beleidigend zu werden, sachlich etwas darzulegen, überlasse ich Sie Ihren Darlegungen.
NB: Eine Firma kann nur das prüfen für das sie beauftragt wird. Die Kriterien und sog. Testergebnisse scheinen auch Ihnen nicht bekannt zu sein, ansonsten hätten Sie den von mir erbetenen Link hier bereits hinterlegt.
Ich möchte Sie jedoch erneut bitten künftig Ihre pers. Meinungen über Gedanken anderer Menschen zu unterlassen. Diesbezüglich auch, was oder in welcher Form ich etwas als von Ihnen dargelegte Verschwörungstheorie bezeichnet wird.
Es ist tatsächlich nicht möglich mit Ihnen zu diskutieren ohne das einem irgendwann mal die Nerven durchgehen. Das passiert mir immer wieder, und offensichtlich jetzt Herrn Müller auch. Sollte Ihnen zu denken geben.
Sie verstehen nicht das es bei den sogenannten “Gratisanwälten” nicht um Anwälte geht welche Flüchtlinge in Rekursverfahren zwingen, sondern um eine Rechtsberatung im Auftrag des Bundes mit dem Ziel aussichtslose Rekursverfahren zu verhindern. Rekurs gegen einen Asylentscheid einlegen kann man auch ohne Anwalt, aber offensichtlich und nachgewiesen führt die Rechtsberatung dazu das sich so mancher seinen Rekurs überlegt.
Mühselige Diskussionen wie diese haben wir immer wieder, zum Beispiel als es um Ueli Maurer im EJPD ging, als Sie darauf beharrten das man ihm das Departement verweigert hat obwohl er selbst sagte er hätte “keine Lust” drauf gehabt. Und hatten wir immer wieder, leidvoll in Erinnerung ist mir da noch die Diskussion über die Aufgaben der RUAG.
Herr Wagner
Wenn Ihre Nerven nicht in der Lage sind sachlich zu bleiben scheint das in keinster Weise mein Problem zu sein. Und es berechtigt Sie und auch Herr Müller nicht ausfallend oder beleidigend zu werden.
Ja es ist leider sehr Mühsam, wenn man nicht verstehen kann, dass ein BR sich selber konstruiert, dies im gegenseitigen Einverständnis geschiet und somit kaum eine einzelne Person bestimmen kann ob er ein Departement will oder nicht. Eigentlich sollte es verständlich sein, dass wenn 6 von 7 Personen dafür sind, dass Jemand etwas tut, diese 7. Person kaum sich dagegen stellen kann oder wird, wenn das als selbst Konstruieren definiert ist. Welches klar und deutlich besagt, dass ein gegenseitiges Einverständnis vorhanden ist, ansonsten die Verteilung kaum so generiert wird.
Auch war meine Äusserung “Zwang” klar so definiert, dass ein Anwalt zugewiesen wird, ob dieser einer Fordert oder nicht. Es mag mittels Wortklauberei hier wiederum in eine mühseelige Diskussion ausarten, wenn man auf einzelnen Worten herumhackt, aber den Inhalt und deren Sachlichkeit nicht erkennen will oder kann.
So auch in der RUAG-Diskussion, in welches Ihnen wichtiger war auf Worten herum zu hacken als deren Inhalt der Diskussion als Basis einer Sachlichkeit sehen zu wollen.
Wer sich welche Gedanken machen sollte, überlasse ich Ihnen und den Usern. Diese können sehr gut selber entscheiden, wer wann regelmässig eine mühseelige Diskussion anstrebt, indem er mittels Wortzerlegung von der Grunddiskussion ablenkt.
Ich möchte auch Sie hier erneut (wie schon viele Male) bitten in der Sachlichkeit zu bleiben und nicht mittels polemischen und nicht sachbezogenen Einwürfen zu argumentieren.
Hiermit wünsche ich Ihnen und Herr Müller einen schönen Tag. Meinerseits habe ich erklärt, dass ich nicht Ihrer Meinung bin, dies auch sachlich dargelegt habe. Ihrerseits keine Belege oder Links dokumentiert werden konnte. Links die meine Aussage der Diskrepanz des Test widerlegen konnte oder kann.
Es bleibt immer noch im Raum, dass nur verglichen wurde, ob ein Rekurs mit zur Seite gestelltem Anwalt schneller abgewickelt wurde, oder ohne einen Anwalt. Aber in keinster Weise belegt werden kann, dass zusätzliche Rekurse entstehen werden, weil man ohne Zutun in jedem Fall einen Anwalt zur Seite erhält, somit das Ziel eines Rekurses bereits in der Grundlage definiert ist.
Schönen Tag
@ F. Wagner
Er schreibt erneut – wie gewohnt – diffamierend und beleidigend, nur weil er andere Meinungen als die seine nicht sachlich diskutieren kann, wie folgt;
“Egal ob Sie direkt mit mir diskutieren oder nicht, Herr Hottinger, wenn ich sehe das Sie irren oder lügen werde ich mich weiter zu Wort melden”.
Na dann belegen sie mal bitte eine Lüge von mir.
Dies ist wiederum diffamierend und eine Beleidigung.
Wahrscheinlich wurde Ueli Maurer vom linksgrünen diktatorischen Gesamtbundesrat dazu gezwungen, “keine Lust” auf das EJPD zu haben. 😉
Und wenn der Testbetrieb etwas anderes zeigt, als das, was sich Herr Schweizer vorstellt, muss auch eine Verschwörung dahinterstecken. Denn dass Herr Schweizer sich irrt, ist ja nicht möglich. 😉
Ich überlasse Sie gerne der Vorstellung, dass 1 Bundesrat die Andern 6 derart “Manipuliert” dass er das was er nicht will, auch nicht übernehmen muss. Aber ich frage mich, was Sie unter Demokratie und der Mehrheitsentscheide verstehen.
Auch hier lediglich nur Beleidigungen. Etwas anderes scheint Sie nicht zu interessieren. Und wie in anderen Blogs, nur das lesen was Sie gerne lesen möchten. Somit haben Sie hier pausenlos überlesen, dass ich klar erklärt habe…. ich lasse mich gerne davon überzeugen, dass es so kommt wie Sie sich das wünschen.
Bei der Verteilung der Departemente gibt es keine Mehrheitsentscheide.
“Die Bundesrätinnen und Bundesräte diskutieren die Verteilung der Departemente und fällen den Entscheid, wer welches Departement übernimmt. Die Mitglieder des Bundesrats äussern sich in der Reihenfolge der Anciennität zur Departementsverteilung. Der Beschluss zur Departementsverteilung wird gemeinsam im Kollegium getroffen.”
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59928.html
Man WEISS das Herr Maurer auch aufgrund seines Dienstalters Anspruch aufs EJPD hätte anmelden können. Man WEISS auch das er kein Interesse am EJPD hatte … weil er es selbst gesagt hat.
Sie dürfen natürlich gern weiter annehmen das Bundesrat Maurer unbedingt das EJPD haben wollte, man es ihm aber nicht gegeben hat, und er zusätzlich gezwungen wurde das nicht zuzugeben … realistisch ist so ein Szenario aber nicht.
Herr Wagner
Auch wenn Sie wiederum auf dem Wort “Mehrheitsentscheid” herumreiten. Sie möchten einfach nicht verstehen was ich Ihnen erklären wollte, das haben Sie beim 1. Mal schon nicht.
Sie scheinen immer noch davon überzeugt zu sein, dass wenn EINE Person etwas nicht möchte, die andern 6 jedoch schon, dann ist das einfach wie diese EINE Person das gerne hätte. Sie haben immer noch nicht verstanden, dass es nicht um die Wortklauberei Mehrheitsentscheid geht, sondern um die Tatsache, dass es SIEBEN Menschen sind, welche wie ich Ihnen schon X-Mal erklärt habe sich im Gremium kontruieren und dies immer im Gegenseitigen Einverständnis.
Und was Sie WISSEN, oder sonst wer WEISS interessiert hier eigentlich auch keinen. Fakt ist, dass 6 BR mit dieser Aufteilung einverstanden waren, dass der 7. BR dieses Departement nicht übernehme.
Dabei ist es mir eigentlich egal, ob er es nicht wollte oder nicht. Hätten die andern 6 BR darauf bestanden, hätte er es nehmen müssen. Aber das wollen Sie einfach nicht begreifen. Und jetzt habe ich die Schnau…. voll.
Vielleicht sollte man sich überlegen, was ein konstruieren bedeutet…. und nicht einfach prinzipiell hier behaupten, dass EIN BR entscheidet über ein wollen oder nicht. Und zum X-ten Mal, hätten dies die andern 6 BR gewollt, dass er es nimmt, hätte er es nehmen müssen. somit scheinen die Andern damit einverstanden gewesen zu sein mit dieser Verteilung.
Glauben Sie, was Sie wollen, Herr Schweizer. Wenn Sie meinen Herr Maurer ist ein Lügner wenn er sagt er hätte keine Lust aufs EJPD gehabt, meinetwegen. Ihre Gedankenkonstruktionen wenn Sie unbedingt recht behalten wollen sind wirklich faszinierend.
Und ja, dieses Mal habe ich den letzten Beitrag tatsächlich nicht mehr vollständig gelesen.
“Und ja, dieses Mal habe ich den letzten Beitrag tatsächlich nicht mehr vollständig gelesen.”
Kein Wunder kommen Sie auf solche von Ihnen erdachten Schlussfolgerungen….
“Wenn Sie meinen Herr Maurer ist ein Lügner”
Ich weiss ja nicht, wer das geschrieben hat. Aber es scheint wieder einmal eine Ihrer Schlussfolgerungen zu sein, welche aufgrund Ihrer oben beschriebenen Handlung entsteht.
Aber Fakt bleibt, dass es Ihnen nicht zusteht einem BR zu unterstellen, dass er keine Lust gehabt hätte. Wenn dann ist das ein Entscheid der 7 BR untereinander und sie haben in der Konstellation entschieden, dass es so ist.
Die Probleme werden nicht an der Wurzel gepackt, Finanzarme Menschen würden auch gerne flüchten! Denen sollte man helfen, indem man die Verursacher USA die den Islam so lange provoziert haben, bis der IS entstanden ist! Die USA ist ein aggressiver Gegner der Kriege braucht, um ihre alten Waffen zu entsorgen! Ich bin Pazifist und hasse tödliche Waffen! Ich bin für Waffen die nur beteuben um die Massenmörder einsammeln zu können! Europa muss eine moderne Armee mit effektiven, humanen Waffen die nur lahmlegen aufrüsten! So eine Armee soll Syrien gehen und die Probleme beseitigen! Die Flüchtlinge können so wieder zurück in ihre Länder gehen! Flüchtlinge in Europa sollen für die Rückker in ihre Länder vorbereitet werden um ihre Länder wieder aufbauen zu können! Keine einbürgerung in der Schweiz mehr möglich! Die zurückgekehrten Flüchtling sollen in ihren Ländern in Schweizer Tochterfirmen für die Schweiz produzieren und in ihren Ländern Steuern zahlen können!
@ Herr Frank
Finde ich eine gute Idee.
Herr Frank, ich finde das eine kolonialistische Idee.
Herr Frank
Die Idee mit den Waffen finde ich gut. Alles andere weniger.
Ich finde nicht dass eine schweizer Armee nach Syrien gehen sollte um dort irgendwelche “Probleme” zu lösen. Ich glaube Sie stellen sich das etwas zu einfach vor. So dachten die Amis beim Afghanistan Krieg ebenfalls.
Palettenhaus hat für Flüchtlings-Zentren ein Konzept erstellt das in einem Monat 200 PhRF Wohn-Zentren für 2000 Asylanten, Gesundheits-Zentren, Werk-Zentren zur Ausbildung , Logistik-Zentren, Post- und Kommunikations-Zentren, Koch-Zentren, durch Asylanten aufgestellt werden!
http://palettenhaus.net/notuterkünfte.php
Scheint eine gute Idee zu sein
Die Hauptidee hinter dem neuen Asylgesetz unterstütze ich voll (beschleunigte Verfahren), aber das neue Gesetz hat einen riesigen Haken dem ich nie und nimmer zustimmen kann: nämlich dass der Bund neu das Recht erhalten soll, Enteignungen vorzunehmen um Platz zu schaffen für neue Asylzentren. Dies ist für mich inakzeptabel. Der Bund hat und soll dafür schauen, dass er Platz findet ohne Enteignungen. Erstens hat der Bund selber X Grundeigentümer, zweitens ist nun doch wirklich so dass sich mit einem fairen und genügend hohen Preis sich immer Grundstücke zum kaufen finden lassen.
Auf die Frage, weshalb Enteignungen im Gesetz vorgesehen sind, antwortete Bundesrätin Sommaruga im Interview mit 20 Minuten lapidar, dass der Artikel in der Praxis gar nicht angewendet werde. Im Argumentarium des Ja-Kommittees geht in die selbe Richtung: Enteignungen seien nur für äusserste Notfälle da und werden wahrscheinlich gar nie vorkommen. Ja dann sage ich nur eins: wenn das so ist, dann gehören Enteignungen erst recht nicht ins Gesetz!
Das Militär kann schon seit 20 Jahren enteignen und hat es nie getan. Man hat sich immer gütlich einigen können mit den Beteiligten. Und das wird man auch bei den Bundeszentren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tun können. Die Enteignungsmöglichkeit ist nur Ultima Ratio für den Fall, dass sich alle wie Andreas Glarner von Oberwil-Lieli verhalten sollten. Oder wie Gilbert Hottender von Vimentis. Aber die beiden Herren sind ja die Ausnahme, nicht die Regel.
@ P. Keller,
Das neue Asylgesetz (Revision) hat sicher auch Vorteile, aber noch mehr Nachteile.
Nur diese Feststellungen;
A) Die Bestimmung “am Flughafen” besteht zu recht bereits heute.
B) Die Bestimmung in Art. 19 Ziff. 2 wäre jedoch klar illegal, weil diese Bestimmung die seit längerem geltenden, somit übergeordneten Vertragsbestimmung des Dublin-Vertrages verletzt. Das mögliche neue Asylgesetz betonierte somit amtlich die Verletzung des Dublin-Vertrages, ist also ein völliges no go.
Enteignungen, da habe ich auch die gleiche Meinung wie Sie;
1. Enteignungen für unsere VERTEIDIGUNG-Arme stehen im öffentlichen Interesse aller, hingegen wären Enteignungen für Asyl-Gesuchsteller – wovon die grosse Mehrheit erst noch illegal aus sicheren Drittstaaten in die Schweiz kommen – dies sicher nicht behauptet werden kann.
Das Herzstück des neuen Asylgesetzes sind die nochmals beschleunigten Asylverfahren. Aber beim Bundesverwaltungsgericht wachsen die Pendenzen, weil die Asylbewerberzahlen und damit die Rekurse permanent zunehmen. Das Asylgesetz, über welches das Volk am 5. Juni abstimmt, macht dem Bundesverwaltungsgericht sehr strenge Vorgaben die es mit dem bisherigen Personal kaum erfüllen kann: Es muss Asylrekurse in der Regel nun innert 30 Tagen behandeln.
Im letzten Jahr dauerte es im Durchschnitt 106 Tage, bis das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällte. Das war jedoch bereitsviel schneller als noch im Jahr 2007 (374 Tage).
Die verlangten neuen Behandlungsfristen sind durchaus realistisch, wenn das Bundesverwaltungsgericht mehr Personal erhält. Die entstehenden Kosten können aber mit den erheblich kürzeren Aufenthaltszeiten der Asylbewerber verrechnet werden. Deren Unterhaltskosten wären bedeutend höher als die höheren Personalkosten.
Man kommt also mit dem neuen Asylgesetz der Problemlösung mindestens näher. Nur die SVP will diesen Fortschritt verhindern: Sie will sich noch lange am “Asylchaos” populistisch aufgeilen. Damit rechtfertigt sie schliesslich ihre Exixtenz.
Herr Rudolf Otterli: Sie unterliegen auch einer SVP-Phobie? Gegen schnellere Verfahren hätte niemand etwas – auch die SVP nicht!! die Praxis wird zeigen – insofern die Initiative angenommen wird – wie die “Beschleunigung” aussieht, und zwar nicht unter “geschützten Labor-Versuchen”, wie zZt in Zürich! Ich bin ebenso der Meinung, dass es den Zustrom von Asylbewerbern eher erhöhen wird, ebenso die Anerkennungss-Quote, um eine „Beschleunigung zu bestätigen”, was ganz sicher nicht im Interesse der Bevölkerung ist! Von den restlichen, abgewiesenen Asylbewerbern, wird der grösste Teil abtauchen und (ohne Papiere nicht rückführbar) in der Schweiz bleiben! Sollten wir zu wenig Platz haben, wird der Paragraph der Enteignung von Wohn/Aufenthalts-Möglichkeiten für die vielen Leute in Anspruch genommen werden! Wollen wir das wirklich?? Von offizieller Seite wird die Möglichkeit der Enteignungen immer unterschlagen, bzw nicht erwähnt. BR S. Somaruga noch BR. J. Schneider-Ammann erwähnten die Enteignungsmöglichkeit in ihren Ansprachen n i c h t! Ich hoffe, der/die StimmbürgerInnen werden das erkennen!
Ich werde ein NEIN einlegen, so wie es jeder vernünftige Wähler machen wird!
Ein Blick in die Vergangenheit:
– 1933 Deutschland
– 1948 Südafrika
zeigt, was mit Zwangsenteignungen beginnt, endet immer mit dem Elend der Bevölkerung!
Die Frage ist somit: Soll die Liste in Zukunft so aussehen:
– 1933 Deutschland
– 1948 Südafrika
– 2016 Schweiz
???
Herr Bosshard, den Vergleich der Asylgestzrevision mit der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Partei in Deutschland von 1933 meinen Sie doch hoffentlich nicht ernst?
Und sowas sagt einer der sein Profilbild von pixabay.com hat:
https://www.google.ch/search?hl=de-CH&q=old+man+face&tbm=isch&imgil=sYpD18Lu5N7VbM%253A%253BOa-tqtsFSloEWM%253Bhttps%25253A%25252F%25252Fpixabay.com%25252Fen%25252Fphotos%25252Fold%2525252520man%25252F&source=iu&pf=m&tbs=simg:CAES2wEJbkF2xlqFSz0azwELEKjU2AQaBggDCBcIPQwLELCMpwgaYgpgCAMSKLQZsxn1AfUEnQexGfcE1A7FAo8G7yTtJME67iTqP8I6jS7sJJQu6z8aMCh5MCDF4CNWwzYhl9otrB3LbtWxtTxJG4J7TSVIE8On9C6UW3jSUzFvjBIhGUW5PyADDAsQjq7-CBoKCggIARIEYgDidQwLEJ3twQkaOQoICgZwZXJzb24KEwoRZmFjaWFsIGV4cHJlc3Npb24KBQoDbWFuCgkKB3dyaW5rbGUKBgoEaGVhZAw&fir=sYpD18Lu5N7VbM%253A%252COa-tqtsFSloEWM%252C_&usg=__krEAc5W_bPaKH_-160_jyE957eE%3D&biw=1536&bih=699&ved=0ahUKEwirucGG8ITNAhXG7xQKHcAzAl8QyjcITQ&ei=zc5NV-ueI8bfU8DniPgF#imgrc=sYpD18Lu5N7VbM%3A
Wie wäre es, endlich mal die Finanzströme der Schweizer Banken an die IS-finanzierenden Unternehmen und deren Banken zu kappen, statt gebetsmühlenartig wie US-Falken die Boshaftigkeit von Putin und Assad zu beschwören? Oder zählt sich unsere politische und wirtschaftliche Elite bereits zum IS? Sind diese bereits derart vom Terrorismusgeschäft abhängig? Was zwar kein Grund dagegen sein müsste… Oder sind sie bereits derart depressivdevotverherrlichend wie damals das untergehende Römische Reich? Die Arena-Statements von Schneider-Ammann zur Spekulationsstopp-Initiative zum Beispiel sind ein trauriges Beispiel dieses Auswuchses.
Ich frage mich, ob die päpstliche Predigung des Erbarmens unsere erbärmlichen Eliten meint. Die dürften gleich selber damit beginnen.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/10/assad-wir-wollen-dass-die-fluechtlinge-nach-syrien-zurueckkommen/
Der Grund für das Problem: Der ungezügelte Finanzkapitalismus. Statt 2008 wie Island die Banken zu verstaatlichen und zu entschulden, wurden ihnen noch mehr Freiheiten zugestanden. In der Erziehung ist das Laissez-faire, ‘Verziehung’, Narzismuszucht. Besser wird es so bestimmt nicht. Im Gegenteil.
Mit dem Vollgeld hätte man eine erste richtungsweisende Leitplanke, um aus der Finanzversklavung herauszukommen. Gerade für die Vermögensverwalterin Nr. 1, Helvetia, wäre es ein Survivalinstrument, um wieder souverän zu sein.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/10/renzi-fuerchtet-volksaufstand-wenn-die-sparer-ihr-geld-verlieren/​
Aus: Hausgemachte illegale Migration https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/hausgemachte-illegale-migration/?