Mit der Schliessung der Balkanroute muss sich die Schweiz auf einen Zustrom von Asylsuchenden vorbereiten – ein Szenario rechnet mit bis zu 30‘000 Menschen innert weniger Tage. Dass dies wahrscheinlich ist, zeigen auch die Asylzahlen des ersten Quartals 2016, welche sich gegenüber der gleichen Periode im Vorjahr fast verdoppelt haben. In Afrika harren derzeit ca. 300.000 Menschen aus, um über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Für den Notfall plant der Bund nun auch mit dem Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzschutzes sowie zur Sicherung der Durchführung von Schnellverfahren direkt an der Grenze. Bei diesen Planungen fällt auf, dass die am 5. Juni zur Abstimmung gelangende Asylgesetzrevision keine Rolle mehr spielt. Für die aktuelle Flüchtlings- und Migrationskrise, geschweige denn für einen weiteren Anstieg der Gesuche, ist die Neustrukturierung schlichtweg untauglich. So hat die Evaluation des Testbetriebs in Zürich gezeigt, dass die Reform, bei insgesamt 5‘000 in den Bundeszentren zur Verfügung stehenden Plätzen, in einem Jahr 24‘000 Asylgesuche bearbeiten und nur kurzfristige Schwankungen – bis max. 29‘000 Gesuche – verkraften kann, um funktionieren zu können. Das Planungskonzept der Reform mag somit der Migrationssituation bis 2013 entsprechen, ist aber längst von den neusten Entwicklungen überholt worden. Ein Wechsel vom bisherigen Asylbetrieb in die neue Struktur würde ein Chaos auslösen.
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Kommentare anzeigen Hide commentst den durch die Nehmer-Länder verlegalisierten Offshore-Geschäften werden den Entwicklungsländern illegal dringend notwendige Steuergelder entzogen. Wie man heute weiss, ein vielfaches der gesamten Entwicklungsgelder aus dem Westen, die in genau diese Länder fliessen. 1223 dieser Intermediäre kommen aus der Schweiz; nur in Hongkong und Grossbritannien sind mehr in den «Panama Papers» erscheinende Intermediäre beheimatet. Wir mischen also dort direkt mit, entziehen den Entwicklungsländern dringend benötigte Gelder, weit aus mehr, als wir an Entwicklungsgeldern zurückgeben. Wir werden also entwickelt! Was, Herr Schwenter, tun Sie, Ihre Partei dagegen? Wandern die Migranten nicht einfach dahin, wo das Vermögen ihrer Heimat “Illegal” legal gebunkert wird? Ich würd s auch tun!
@ Urs Gassmann
Bitte lesen Sie sich bei Gelegenheit auch mal laut selbst vor, was Sie da so posten… Ist doch recht vergnüglich.
Danke für Ihr Kompliment, Herr Michel, das sich einreiht in einige andere solche zu meinen Kommentaren, denen ebenfalls warme Zustimmung zuteil geworden ist.
Herr Schwentner, Sie schreiben ein Wechsel vom bisherigen Asylbetrieb würde ein Chaos auslösen, wenn innerhalb weniger Tage bis zu 30’000 Menschen kämen? Sie meinen also mit dem bisherigen Asylbetrieb wären 30’000 Menschen innerhalb weniger Tage machbar? Wie das, wenn Ihre Partei ja bereits jetzt schon von Asylchaos spricht?
Wenn Sie die Asylreform ablehnen, ändert sich gar nichts….! Es bleibt bei diesem Chaos, das wir heute haben. Wir haben dann 30’000 Asylsuchende, die kommen. Alle die sich registriert haben lassen, warten dann über 3 – 6 Jahre auf einen Entscheid, ob sie überhaupt bleiben können oder nicht. Das erreichen Sie mit der Ablehnung dieser Reform. Wollen wir/Sie das?, wohl kaum.
Herr Kneubühl, wenn die Asylreform abgeleht wird, so mag sich einstweilen
wohl schon nichts ändern. Doch ersparen wir uns damit auch den
bizarren Ausnahmezustand, dass einem bestimmten Bevölkerungsanteil
(ausschliesslich Ausländern) Gratis-Rechtsbeistände zur Verfügung gestellt
werden, ferner die Vollmacht an das unter selbstherrlicher Führung stehende
Justizdepartement, Haus und Hof der Eingesessenen zu einem nichtswürdigen
Zweck zu enteignen .
Nein, Herr Gassmann. Bisher erhalten alle Asylsuchende mit dem Beginn ihres Verfahrens einen Rechtsbeistand. Dieser Rechtsbeistand kann seine gesamten Kosten verrechnen, im Gegensatz zum neuen System, welche eine Pauschale beinhaltet und es nicht wie bisher Anwalte sein müssen sondern auch nur ein Jurist.
Zudem ist es kein Ausnahmezustand das eine Rechtsvertretung gestellt wird. In der Schweiz kann einem für das Verfahren ein Rechtsanwalt gestellt werden, sofern die Person nicht in der Lage ist diesen zu bezahlen. Es wäre also eine Ausnahme bei Asylsuchenden, welche dann bizarr wäre.
Zudem ist es bereits heute möglich Enteignungen durchzuführen, jedoch auch nur dann, wenn eine alternative nicht möglich oder zumutbar wäre. Wie zum Beispiel beim Bau von Autobahnen oder ähnlichen Grossprojekten. Selbst hierbei kommt es sehr selten zu Enteignungen. Bei der Suche von Unterkünften, kann also nicht von seinem solchen Fall geredet werden. Vor allem, da bisher nicht einmal die leerstehenden Zivilschutz- und Militäranlagen genutzt wurden.
Herr Florian, Ihre Versionen habe ich natürlich schon längst mehrmals auch von anderen
Seiten gehört. Die Asylanten gehören nicht eigentlich zu den Unvermögenden; sie haben alle eine horrende Summe zahlen können, bis sie hierhergelangt sind. Hier wird also pauschal alles über einen Leist gezogen. Dann sind es in der Regel unbemittelte Einheimische, für die der Rechtsbeistand vom Staat bezahlt wird, aber auch nur, wenn Aussichten auf Erfolg bestehen. Sie können hier also nicht einfach Ihren Vergleich einbringen. Bizarr an der Sache ist, dass irgend ein Fremder in die Schweiz eindringen kann und zum vornherein einen Gratis-Rechtsbeistand erhält. Was die Enteignungen anbelangt, so ist dies bisher nur beim Militär und im Verkehrswesen, also bei zwingenden Standorten, möglich gewesen, diese Unausweichlichkeit liegt aber bei Asylantenunterkünften nicht vor. Im weiteren: Was nützt eigentlich ein rascheres Asylverfahren, wo es sich schliesslich herausgestellt hat, dass 60% aller eingedrungenen Subjekte auf alle Fälle in der Schweiz bleiben, unbekümmert darum, ob sie anerkannt worden seien oder nicht. Die Zunahme solcher natürlich Fürsorgeabhängigen beschleunigt sich damit nur. Zu Enteignungen sollte es laut
Ihnen nur selten vorkommen. Ihrem aus Sommarugas Behauptungen entstandenen Glauben lässt sich entgegnen, dass Sommaruga seinerzeit äusserte, ohne diesen Enteignungsartikel könne man gleich das ganze Asylgesetz bleiben lassen. Dieser Ausspruch lässt sich nicht ungeschehen machen; Sie ignorieren diesen aber schlechthin. In der Tat sind massenhafte Enteignungen zu erwarten!
Herr Gassmann, grössere mitgebrachte Geldwerte werden den Asylbewerbern (die Sie offenbar mit dem despektierlichen Ausdruck “Asylanten” bezeichnen) zur Deckung der Kosten abgenommen.
Lieber Herr Oberli,
ich sehe schon, dass Sie, befleissigter Adept des Newspeak, ein Haar in der
von mir servierten Suppe gefunden haben! Die uns aufsuchenden Afrikaner
haben ja alle ein Handy, womit sie Geld anfordern können. Somit wäre das
Problem im Handumdrehen gelöst
Zynisch und respektlos bis zum Geht-nicht-mehr.
“(…) Für die aktuelle Flüchtlings- und Migrationskrise, geschweige denn für einen weiteren Anstieg der Gesuche, ist die Neustrukturierung schlichtweg untauglich. So hat die Evaluation des Testbetriebs in Zürich gezeigt, dass die Reform, bei insgesamt 5‘000 in den Bundeszentren zur Verfügung stehenden Plätzen, in einem Jahr 24‘000 Asylgesuche bearbeiten und nur kurzfristige Schwankungen – bis max. 29‘000 Gesuche – verkraften kann, um funktionieren zu können. (…)”
Die erwähnte empirische Untersuchung, Herr Schwenter, bestätigt, dass die kostenlose Rechtsberatung nicht zu längeren, sondern, wie gewünscht, zu kürzeren Verfahren führt. Die Investition in die Gratis-Anwälte bringt deshalb auch nicht höhere Kosten zu Lasten der Steuerzahlenden. Das spricht für die Asylgesetzrevision.
Am 5. Juni 2016 sollten Sie deshalb JA sagen zu einem in der Praxis bereits erfolgreichen, d. h. stark beschleunigten Asylverfahren und damit den aus der Luft gegriffenen Theorien der Gegner eine Abfuhr erteilen.
Bei stark zunehmenden Asylgesuchen muss natürlich für die Befragungen entsprechend mehr Personal aufgeboten werden. Sicher diese Asylgesetzrevision, kann nicht alle Probleme im Asylbereich lösen, ein Nein aber überhaupt keines. Und dass kein Asylproblem gelöst wird, liegt nur im Interesse der SVP, der sonst ein wichtiges populistisches Thema abhanden käme.