Wenige Tage vor dem 45. Jahrestag des Atomkraftwerkes Beznau bestätigte die nationalrätliche Energiekommission das Neubauverbot für Atomkraftwerke und verabschiedete ein „Langzeitbetriebskonzept“ für die noch laufenden Atomkraftwerke. Doch der Mut zu einem konkreten Atomausstiegsplan fehlte.
Bundesrat und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... beschlossen 2011 im Nachgang zur Atomkatastrophe von Fukushima den schrittweisen Atomausstieg. Damit verbunden ist mit der „Energiestrategie 2050“ das Ziel, eine Energiewende einzuleiten, die unsere Auslandabhängigkeit von umweltbelastenden fossilen Energien reduziert und die den Ausstieg aus der risikobelasteten Atomenergie einleitet. Neu soll vermehrt auf EnergieeffizienzDie Energieeffizienz ist das Verhältnis von Energienutzen u... und einheimische erneuerbare Energien gesetzt werden.
Bei der konkreten Umsetzung des schrittweisen Atomausstieges blieb die Mehrheit der Kommission für Umwelt, RaumplanungRaumplanung wird definiert als ein gezieltes Eingreifen in d... und Energie (UREK) allerdings inkonsequent und mutlos. Zwar wurde am Neubauverbot für Atomkraftwerke festgehalten und auch ein neuer Artikel im Kernenergiegesetz verankert, der die Kompetenzen des für die Aufsicht zuständigen eidgenössischen Nuklearinspektorats (ENSI) stärkt und den Kraftwerksbetreibern zusätzliche Sicherheitsnachweise abverlangt. Doch die Chance für eine vernünftige Laufzeitbeschränkung bei den bestehenden Atomkraftwerken wurde verpasst. Ganz nach dem Motto: Wir hoffen und lassen es mal offen.
Immerhin wurde beschlossen, dass künftig vor Ablauf von 40 Betriebsjahren ein Langzeitkonzept eingereicht werden muss. Wird das Konzept durch das ENSI bewilligt, kann der Betrieb um weitere 10 Jahre verlängert werden. Dieses Prozedere ist jedoch nicht limitiert und mehrfach wiederholbar.
Über 50 Jahre Beznau?
Für Atomkraftwerke wie Beznau 1 und 2, die bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, soll die Pflicht eines Langzeitbetriebskonzeptes erst ab einer Betriebsdauer von 50 Jahren und dann für eine einmalige Verlängerung um 10 Jahre gelten. Das heisst im Klartext: 60 Jahre Beznau soll möglich sein. Ein Antrag, dass für die heute schon über 40jährigen AKW nach spätestens 50 Betriebsjahren Schluss sein muss, wurde abgelehnt. Damit hat sich die Kommissionsmehrheit um den Entscheid gedrückt, beim AKW Beznau, dem ältesten schweizerischen AKW, einen vernünftigen Schlusspunkt zu setzen.
Steigende Risiken
Materialien nutzen sich ab, altern, verspröden. Das ist auch in einem AKW so. Trotz Nachrüstungen und Erneuerungen: Alles kann nicht ersetzt werden. Das birgt mit zunehmendem Alter der Werke steigende Risiken. Dies gilt es doppelt zu beachten für die deutlich älteren Werke Beznau 1 (1969) und Beznau 2 (1972) sowie Mühleberg (1972). Denn die Erstgenerationswerke Beznau und Mühleberg haben nicht die gleichen technischen Grundvoraussetzungen wie die später gebauten Werke Gösgen (1979) und Leibstadt (1984). Die Bernischen Kraftwerke (BKW) haben angekündigt, 2019 das alternde AKW Mühleberg vom Netz zu nehmen. Beim AKW Beznau fehlt die Einsicht zu diesem Schritt.
Fehlende Planungssicherheit
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Die Energiewende braucht Planungssicherheit. Dazu gehört auch ein klarer Fahrplan, bis wann welches AKW vom Netz soll. Die Bevölkerung, die Wirtschaft und auch die Atomkraftwerkbetreiber selber müssen letztlich wissen, wohin die energiepolitische Reise geht. Für mich ist klar: Eine Energiewende ohne absehbares Atomkraftwerkende wäre wie ein Velo ohne Räder: Nicht tauglich, um voran zu kommen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsEs ist in der Schweiz immer noch Sache des Volkes, nicht der Parlamentarier, einen Ausstieg oder einen Neubau zuzustimmen, oder abzulehnen.
Im Grundatz hat Herr Nabulon Recht und es ist nicht mehr weit, bis dieses Volk die Dinge selbst in die Hand nehmen muss!
Tja leider…
Wenn es mit der “Volksverdummung” so weiter geht, bleibt uns nichts anders übrig, als endlich neue Zeichen zu setzen, damit unsere gewählten Volksvertreter endlich wieder das tun, was das Volk entscheidet.
Entschuldigung bitte, (mit oder ohne Ironie)
Eigentlich ist das meine wirkliche Einstellung,…., wobei man bei dem Verhalten eines Bundesrates was AKW betrifft, schon ins grübeln kommt.
Die Dinger (egal gefährlich oder nicht) wurden damals gebaut, wieder besseren Wissens, das Volk hatte “damals” zugestimmt.
Dann gab es Proteste (Leibstadt)Folge von Three Mile Island, danach waren neue AKW als Thema weg vom Tisch.
Politiker Fachleute Protestierende können in der Schweiz auf sich oder ein Thema aufmerksam machen, schlussendlich aber entscheidet das Volk und Stände, was Sache ist.
Ein (gesamt)Bundesrat kann ein “Notrecht” erlassen, was aber durch das Volk und Stände wieder aufgehoben, oder auch bestätigt werden kann.
So läuft das hier in der Schweiz. Und mir scheint je länger je mehr, dass nicht einmal mehr Parlamentarier-Innen wissen, was für Rechte und Pflichten Sie eigentlich haben.
Der Alterungsprozess von Kernreaktoren wird periodisch mit modernster Technik untersucht und hernach eingeschätzt. Jeder kleinste Riss wird registriert und in seiner Entwicklung beobachtet. Den Reaktordeckel in Beznau hat man nun ersetzt. Die Kernschmelzen der Leichtwasserreaktoren in Harrisburg und in Fukushima führten zu neuen Erkenntnissen und zum Einbau von zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen in unseren Reaktoren.
Die neusten Reaktoren der Generation 3+ wären allerdings gemäss Ensi mehr als 10-mal sicherer als unsere Reaktoren der Generation 2. In Reaktoren der Generation 4 werden Kernschmelzen und damit grossflächige Verstrahlungen nicht mehr möglich sein und die Radioaktivität der dann verwendeten noch für viele Jahrtausende ausreichenden Brennstoffe wird rasch abklingen. Bei der langfristig für die Menschheit äussert wichtigen zeitlich unbeschränkt möglichen Kernfusion findet sehr rasch abklingende Radioaktivität statt.
Seit den Ereignissen in Fukushima sind nunmehr 3,5 Jahre vergangen. Vor ca. einem Jahr haben Sie Herr Chopard-Acklin Ihren letzten Beitrag zum Thema „Atomausstieg“ geschrieben. Ich antwortete dazu:
Die von Regierung und Parlament beschlossene Energiepolitik fällt ernüchternd aus. Eine „Energiewende“ ist nicht in Sicht.
Weiter schrieb ich:
• „Die seither in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlagen produzieren 75% ihres Stromes im Sommer. Doch dann haben wir Stromüberschuss. Unsere Speicherkapazitäten fürs Winterhalbjahr sind schon lange voll ausgenutzt.
• Die Projekte für Geothermie wurden nach den negativen Erfahrungen in Basel, Zürich und St. Gallen gestoppt. Langfristige Prognosen sind heute nicht möglich.
• Windkraft hat in der Schweiz nur ein kleines Potenzial. Internationale Windkraft-Projekte können erst an Bedeutung gewinnen, wenn leistungsfähige Gleichstromleitungen quer durch Europa gebaut werden.
• Die Energieeffizienz wird schon seit vielen Jahren langsam erhöht. Dies wirkt spürbar auf den Gesamtenergieverbrauch. Der Stromverbrauch nimmt jedoch aus mehreren Gründen auch langfristig zu.“
Was kommt seither hinzu?
In Rongcheng (China) wird zurzeit der weltweit erste gasgekühlte Hochtemperaturreaktor der Generation 4 gebaut. Die Anlage wird aus zwei 250 MW Kugelhaufenreaktoren bestehen. Da solche Reaktoren bei einer Betriebstemperatur von über 950 Grad C arbeiten, ist die Elektrizitätserzeugung viel effizienter, als bei herkömmlichen Kernkraftwerken. Die hohe Temperatur kann auch für verschiedene industrielle Prozesse genutzt werden. Im weiteren Verlauf können anschliessend dann niedrigere Temperaturen zur Meerwasserentsalzung oder auch als Fernwärme in den Städten dienen. Die Reaktoren können risikolos auch in stark besiedelten Gebieten gebaut werden.
Diese modularen Anlagen haben das Potential zum Zugpferd der Energieversorgung für die Entwicklung der Welt zu werden. Komponenten, um die kleineren Anlangen zu bauen, können per Bahn transportiert werden. Mit wachsendem Energiebedarf können zusätzliche Module einfach hinzugefügt werden.
Zum Schluss noch eine Frage an Sie, Herr Chopard-Acklin? Wann findet eigentlich die bisher ewig hingeschobene Referendumsabstimmung zum neuen Energiegesetz und damit zum Atomausstieg statt? Gemäss den Benotungen meiner Leserbeiträge unterstützt mich die grosse Mehrheit des Schweizervolkes schon seit einiger Zeit, wenn ich sage:
„Offenheit für kommende Entwicklungen sowohl bei den erneuerbaren Energien wie bei der Kernenergie wäre die nahe liegende und in die Zukunft weisende Energiestrategie.“
Hier nur eines der vielen Beispiele. Mein Leserbeitrag unter: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Vor-Fukushima-stehen-geblieben–/story/14542960
Herr Jorns, gehe soweit mit Ihnen einig.
Hinzufügen muss man aber noch die Machenschaften von Chevron in Polen in Sachen Öl-Fracking, die jetzt EU weit in Gang kommen soll und das wäre mehr als eine Umweltkatastrophe.
Siehe die Entwicklungen in Pensylvania und an anderen Orten in den USA. In einigen Fällen musste wegen nur 10% Ergibigkeit und nach verschandelter Umwelt abgebrochen werden. Hinterlassen wUrde ist eine unglaubliche Umweltschweinerei.
Da wird mit Hochdurck Oberflächenwasser in ungeahnten Mengen die Tiefe gepresst, unter Beigabe einer chemischen Keule, die zu Verwerfungen und Aufbrechungen in der Tiefe führt.
Ganze Landstriche sind verdreckt. Wo vorher reinstes Grundwasser floss, kommt nur noch stinkendes Gemisch hervor, dass Menschen und Tiere nicht trinken können, ohne gesundheitliche Schäden zu erleiden.
So gibt es in den USA in den betroffenen Gebieten bereits die Lieferung von Frischwasser mittels Zisternenwagen.
Die Firmen, die das angerichtet haben, haften aber für nichts und lassen die Menschen mit der Schweinerei allein.
Zu alle dem muss noch beigefügt werden dass NESTLE den Rest des guten Trinkwassers für ein Butterbrot zusammenkauft und dann teuer in alle Welt verkauft. Denn gemäss Herr Brabeck, Präsident des Verwaltungsrates von Nestle, ist Trinkwasser haben, kein Menschenrecht (selber googeln).
Seit kurzem werden wieder neue , grössere Risse im Kernmantel eines schweizerischen Kernkraftwerkes gesichtet.
Vor einem Jahr, in einer öffentlichen Diskussion zusammen mit dem Leiter der Atomaufsicht er Schweiz und dem früheren Leiter der Deutschen Atomaufsicht, sagte der Deutsche:” ich habe in meinem Land die Kernkraftreaktoren – der älteren Bauart abgestellt. Es sind die gleichen wie in er Schweiz .Dies war möglich, weil ich von der Regierung die Kompetenz dazu bekam, dies zu tun. Die in der Schweiz noch laufenden Reaktoren sind jetzt die ältesten der Welt und ich rate der Schweiz dringend,diese Art Kernkraftwerke abzustellen.”
Frage an das ENSI, Warum wird das nicht gemacht. Antwort: Dann müsste die Politik mir die Möglichkeit dazu geben. Die habe ich nicht! (Es wird ja schon lange gesagt, die Atomwirtschaft kontrolliert sich selber und gibt nichtsagende Berichte heraus. Die dann noch zensuriert werden = nicht veröffentlicht.Auch der Nationalrat darf sie nicht lesen).
Mein Kommentar: Es sollte schon zu denken geben, wenn wir Kernkraftwerke laufen lassen, deren rissige Reaktormäntel behelfsmässig mit Stahlringen zusammengehalten werden, weil auswechseln “zu teuer” wäre. Ist es nicht eher so, dass wir uns keinen GAU leisten können? Eine solche Entscheidung kann man nicht dem Volk überantworten. Das müssen Atomwissenschaftler als Gremium entscheiden. Aber von denen gibt es in der Schweiz nur wenige unabhängige.
Gruss sterngucker
Wenn Sie schreiben
… Es sollte schon zu denken geben, wenn wir Kernkraftwerke laufen lassen, deren rissige Reaktormäntel behelfsmässig mit Stahlringen zusammengehalten werden, weil auswechseln “zu teuer” wäre …
dann wird offensichtlich, dass Ihre Vorstellung von einem Kernreaktor nicht ganz der Realität entspricht. Die Risse sind – wie weiter oben in Ihrem Beitrag zu lesen ist – im Kernmantel des Reaktors Mühleberg zu finden. Kernkraftwerke mit Siedewasserreaktoren verfügen über einen Kernmantel, der den Reaktorwasserstrom im Innern des Reaktordruckbehälters lenkt. Der Kernmantel steht nicht unter Druck und hat keine Barrierenfunktion zum Einschluss von Radioaktivität. Mit dem Reaktordruckbehälter hat der Kernmantel nichts zu tun.