Die Rechte sind zu verstehen als ein Vertrag, den Menschen (genauer: die Mitglieder der menschlichen Gesellschaft) zum gegenseitigen Nutzen vereinbart haben.
(Ansatz aus dem Contrat Social von Jean-Jacques Rousseau).
Dazu gehören mit höchster Priorität das Recht auf Schutz des Lebens und der körperlichen, geistigen, seelischen und psychischen Unversehrtheit vor menschlichen Übergriffen.
Weiter sind Rechte zum Nutzen aller vereinbart worden mit dem Ziel, eine möglichst hohe Lebensqualität für alle Mitglieder zu erreichen : zu nennen sind da
– Persönlichkeitsrechte (Ehre, Datenschutz)
– Freiheit, Selbstbestimmung
– Bildung, Erziehung, Förderung
– Mitbestimmung in gesellschaftspolitischen Aspekten
– Eigentum- Meinung und Meinungsäusserung
– Mobilität
– Nutzung und Schutz eigener Ressourcen
Vorschriften sind nötig, um diese Rechte gewährleisten zu können – dies ist die einzige Legitimation einer Einschränkung der Freiheit sowie eines Verhaltens-Obligatoriums.
Wenn zwischen Rechten Zielkonflikte entstehen, ist es Aufgabe eines Gerichts, eine ethische Abwägung der kollidierenden Rechtsgüter vorzunehmen, um die Priorität des höherwertigen Rechts festzulegen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrter Herr Klee
Ich zittiere:Persönlichkeitsrechte (Ehre, Datenschutz)
– Freiheit, Selbstbestimmung
- Bildung, Erziehung, Förderung
– Mitbestimmung in gesellschaftspolitischen Aspekten
– Eigentum- Meinung und Meinungsäusserung
- Mobilität
– Nutzung und Schutz eigener Ressourcen
All dem gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Nur frag ich mich wo all diese Rechte geblieben sind!!
Vor allem im Persönlichkeitsrecht und Selbstbestimmungsrecht werden all zu oft Einschnitte gemacht
Liebe Frau Wulkow,
Vorweg mal entschuldige ich mich für die Versopätung meiner Antwort.
Wo sind diese Rechte geblieben ?
Nach meinem Dafürhalten sind sie vom Gesetzgebungsprozess, wie er bei uns üblich ist, vollkommen verdeckt worden.
Wie läuf dieser Prozess ab ?
Nun, zunächst mal werden Rechte von Anfang an als Verhaltensvorgaben formuliert (Beispiel: “Du sollst nicht töten” – statt “jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz seines Lebens vor menschlichen Übergriffen”. Oder : “widerrechtliche Aneignung von fremdem Eigentum ist strafbar” – statt “jeder mensch hat ein Recht auf Eigentum (von zu definierenden Gütern und Anrecht auf Schutz seines Eigentums durch den Staat”.
Trotzdem treten immer wieder unbefriedigende Situationen auf, auf welche das bestehende Vorschriften-Recht keine sinnvolle Antwort hat – also werden weitere Verhaltensvorschriften erlassen, um den Mangel zu beheben. Und irgendwann ist im Wirrwarr von Vorschriften das ursprüngliche Recht gar nicht mehr zu eruieren, und Gerichte und Anwälte beschränken sich auf die buchstabengetreue Anwendungen dieses Gesetzes, weil Ihnen dessen Zielsetzung selber nicht mehr klar ist, und weil irgend ein Depp einmal festgelegt hat, dass dieses geschrieben Recht wichtiger sein soll als Gerechtigkeit und gesunder Menschenverstand.
Und so sind die Rechte der Bürger im Dschungel der Vorschriften verlorengegangen ..
Typische Beispiele von Gesetzen, die regelmässig durch weitere Vorschriften ergänzt werden, sind das Steuergesetz oder das Strassenverkehrsgesetz. Und dies, obwohl die Ziele dieser Vorschriften sich überhaupt nicht geändert haben.
Diese Ziele waren und sind:
Steuergesetz:
– Finanzmittelbeschaffung für staatliche Leistungen
– Belastung jedes Steuerpflichtigen aufgrund seiner Wirtschaftskraft
Strassenverkehrsgesetz:
– keine Kollisionen (wegen des Rechts auf Schutz von Leben und Unversehrtheit)
– keine Gefährdung (dies ist ein Präventionsziel: der Staat soll nicht erst dann eingreifen können, wenn die Kollision bereits geschehen ist)
– minimale Belastung/Belästigung/Behinderung (Optimierung des Rechts auf Mobilität und Lebensqualität allgemein).
Herr Klee, beim Steuergesetzt stellt sich auch zusätzlich die Frage, welche Leistungen wirklich vom Staat erbracht werden sollen und welche in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen bleiben sollen.
Nein, das Steuergesetz regelt nur das “Wie” der Fianzmittelbeschaffung von gemeinde, Kanton und Staat.
Für das Wieviel ist sind Projektgenehmigungen und Aufträge an den Staat zuständig, also Beschlüsse oder auch Gesetze, die dann aber den Charakter einer Verwaltungsbestimmungen haben.
Gut finde ich Ihren Hinweis, dass zwischen den Aufgaben, die wir Bürger dem Staat überantworten, und dem Finanzbedarfs des Staates (also den benötigten Steuern) ein fundamentaler Zusammenhang besteht.
Leider verhindert gerade der Staat selber mit einem (wieder einmal) falsch und nicht zielorientiert angewandten Gesetz, diesen Zusammenhang in eine Entscheidung einfliessen zu lassen:
Das Gesetz der Einheitlichkeit der Materie wurde ursprünglich (sinnvollerweise) erlassen, damit der Stimmbürger nicht durch seine Annahme eines Projekts gezwungen wird, automatisch ein davon unabhängiges zweites Projekt ebenfalls anzunehmen – für jedes politische Projekt sollte der Stimmbürger unabhängig von anderen Projekten entscheiden können.
Mit diesem Gesetz wird nun aber die gleichzeitige Annahme eines politischen Projekts und die dafür finanziell nötige Anpassung des Steuerfusses verhindert, obwohl dies sachlich eigentlich unumgänglich ist, wenn der Staat nicht gezwungen sein soll, entweder seine Reserven anzugreifen oder sich zu verschulden.
Eiheitlichkeit der Materie, wenn sie so verstanden und angewandt wird, erweckt den Eindruck, als ob Politiker beim Einkauf im Shopping-Center erst mal ihren Warenkorb füllen und dann an der Kasse eine unabhängige Entscheidung treffen wollen, ob sie sich die benötigten Mittel vorgängig besorgen sollen.