1. Verkehr

Aus Vernunft: Die 2. Röhre am Gotthard!

Bereits mit der Pla­nung nur eines Au­to­tun­nels durch den Gott­hard, wurde eine, viel­leicht den da­ma­li­gen Bedürfnissen an­ge­passte Stra­te­gie gewählt. Zum einen woll­ten die Pla­ner und Befürworter des Tun­nels das Volk mit den Kos­ten zweier Röhren nicht ab­schre­cken. Man ver­suchte mit der „Einröhrenwenigverkeh​r–Option“ auch Au­to­geg­ner zur Zu­stim­mung zu be­we­gen, was schliess­lich auch ge­lang. Schutz der Alpen wol­len alle Bürger, jen­seits und dies­seits des Hoch­ge­bir­ges. Das fragwürdige Ver­dikt in der Al­pen­schutz-I­ni­ti​a­ti­ve: Die Transitstrassen-Kapaz​ität im Al­pen­ge­biet darf nicht erhöht werden.“, be­darf durch­aus einer Re­vi­sion! Leb­ten in der Schweiz 1970 noch 6,193­Mio Ein­woh­ner, sind es heute 8,200­Mio, = + 32.4% mehr! Eine 2. Röhre würde den Al­pen­schutz in kei­ner Weise gefährden, ganz im Ge­gen­teil! Wir müssen uns aber auch be­wusst sein, dass wir als „Hüter des Gross­teils des europäischen Alpenkammes“ den Europäern nördlich und südlich die­ser Ge­birgs­bar­rie­re, ge­nauso wie den Schwei­zern nördlich und südlich des Gott­hards, eine si­che­re, schnelle und CO2- bzw schad­stoff­arme Ver­bin­dung an­bie­ten sollten/müssen. Selbstverständlich wäre es da­mals schon sinn­voll ge­we­sen, die 2 Röhren, auch aus Kostengründen, zur sel­ben Zeit zu rea­li­sie­ren.

Nun müssen wir aus verschiedenen Gründen handeln! Wir können dem Tessin nicht zumuten, 3 Jahre, während der Sanierung der 1. Röhre, vom Norden praktisch abgeschnitten zu sein. Pflege der Geschäftsbeziehungen,​ lebensrettende Spitalbesuche im Norden, Besuche von Ausbildungsstätten, Einkauf im Norden, Ferien im Süden sowie der Tourismus generell und nicht zuletzt der gesellschaftliche Zusammenhalt, würden einfach unzumutbar stark behindert und gefährdet! Die vorgeschlagenen, möglichen Varianten zur Überbrückung der Verbindungen während der Revision des Tunnels, sind teuer und wenig effizient, so, dass sich von der Kostenseite her der 2. Tunnel geradezu aufdrängt. Zudem wäre es eine Zumutung, den Bewohnern diesseits und jenseits des San Bernardino den zusätzlichen Verkehr zu überlassen, zumal wir dort nur Haupstrassenverhältni​sse haben, mehrere gefährliche Tunnels, eine kurvenreiche Landstrasse bis auf 1400m Höhe über Meer, während der Gotthard-Strassentunn​el auf 1000müM liegt!

Auch die Leute am Brenner und beim grossen St Bernhard sind an einer „gerechten Verteilung“ des internationalen Nord/Süd-Verkehrs über die Alpen interessiert. Verschiedene Gründe zwingen uns ohnehin, notfalls eine Tunnelröhre zu sperren: Bei Unfällen, für Reinigung, Unterhalt und Reparaturen, usw. Die Versorgung des Tessins und die Kontakte mit dem Norden müssen jederzeit voll gewährleistet sein! Richtungsgetrennte Fahrbahnen durch 2 Tunnels erhöhen zudem die Sicherheit enorm. Da wir mit einer starken Zunahme der Bevölkerung auch in Zukunft rechnen müssen – beidseits der Alpen – ist zwangsläufig auch mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen. Wir müssen diesen Verkehr so reibungslos wie möglich gestalten und die ewigen kilometerlangen Verkehrsstaus versuchen zu reduzieren, auch im Interesse der Bevölkerung und des Alpenschutzes! Und das geht nur mit der 2. Röhre! Es grenzt schon fast an Unvernunft sich heute immer noch gegen eine 2. Röhre zu stemmen!

Es sind genau die selben Leute, die den unkontrollierten Zustrom von zuwanderungswilligen EU-Bürgern und übrigen Ausländern jeglicher Herkunft begrüssen, beziehungsweise nicht bereit sind vernünftig einzudämmen, die aber die Verkehrsinfrastruktur​ nur auf der Schiene erweitern wollen, obwohl wir dort längst, bezüglich Infrastruktur und Kapazitäten, an Grenzen gestossen sind – trotz NEAT und grosszügigen Ausbauten des Schienenverkehrs, (Taktfahrpläne in immer kürzeren Abständen) in den Agglomerationen und schweizweit, was grundsätzlich auch begrüssenswert ist.

Die optimale Effizienz auf den Schienen der NEAT wird dereinst nur noch mit noch höheren Geschwindigkeiten und längeren Zügen erreichbar sein. Dies wiederum schränkt die Kapazitäten des Güterverkehrs und die „rollende Landstrasse“, oder den Personenverkehr ein. Trotz der 2. Röhre muss das Verlagerungsziel klar und unmissverständlich verfolgt werden, so gut es eben geht! Sollten wir, in naher, oder eher in ferner Zukunft, die Situation, wie es die Alpeninitiative formuliert und vorsieht: „Internationaler Lastwagenverkehr von Grenze zu Grenze auf die Schiene“ (rollende Landstrasse), praktizieren können, wenn Deutschland und Italien die „Hausaufgaben“ gemacht haben, das heisst, die entsprechenden Zufahrten und Anschlüsse an der Grenze nördlich und südlich der Schweiz, eigentlich wie versprochen!!, und die riesigen Parkplätze, bzw Verlade/Entladebahnhö​fe die es benötigen wird, gebaut sind, wird die NEAT völlig ausgelastet sein! So lange das jedoch nicht der Fall ist, benötigt der zu verladende Lastwagenverkehr südlich und nördlich vom Gotthard eben solche, riesige Verlade/Entladebahnhö​fe für Lastwagen und Lastenzüge bei uns in der Schweiz zwischen Basel und Göschenen, sowie zwischen Airolo und Chiasso! Um dem Verladeziel gerecht zu werden, bedeutet das ein Verladen/Entladen von über je 2700 Fahrzeugen nördlich und südlich des Gotthards pro Tag, das bedeutet je eine Länge von ca 45Km Camions, und einen Park- und Bereitstellungsraum für ca 700 – 1000 LKW’s à 60m2 Fläche, ca 5 – 7 Hektaren ebenes Land! Ob die Gemeinden, in welchen diese Verladebahnhöfe gebaut werden sollten/müssten, damit glücklich und einverstanden sind, ist eine andere Frage! Ob das gelingt oder nicht, hat nichts mit der Notwendigkeit der 2. Röhre zu tun!

Wie bereits erwähnt, muss die Sicherheit in solch langen Tunnels bestmöglichst erreicht werden. Dies ist nur mit 2 vollwertigen Röhren möglich! Auch wenn bis zum nächsten Behinderungsvorkommni​s pro Röhre nur eine Spur verwendet werden darf, müssen beide Röhren, je nach Verkehrssituation zBsp. bei Unfällen, stehen bleiben von Lastwagen, Reparaturen, Reinigungen usw, für kurzfristigen Gegenverkehr tauglich sein! Dabei geht es nicht darum, die Kapazität einfach auszudehnen. Aber es macht keinen Sinn, aus politischen Gründen, die jetzige Kapazität, trotz einer vollwertigen zweiten Röhre, zu erhalten und den Verkehr zu bremsen und zu stauen, statt die beiden Tunnels, eben vollwertig, wenn auch nur kurzfristig, zu nutzen! Wir sind dem Tessin (und auch Europa, nicht nur der EU) verpflichtet, eine optimale Nord-Süd-Verbindung zu bieten. Die Wirtschaftlichkeit des Tessins und die Verbundenheit mit der Tessiner-Bevölkerung mit der übrigen Schweiz, ist nur mit einer effizienten nord-süd Verbindung möglich und verpflichtet uns, das zu jeder Zeit zu gewährleisten! Und das sind nicht kilometerlange Staus, oder zig-kilometerlange und gefährlichere Umwege. Zudem ist den Leuten am San Bernardino, die häufige Mehrbelastung durch Umwege und Umleitungen des Verkehrs, wegen Staus am Gotthard, nicht zuzumuten! Ebenso wenig aus Umweltschutzgründen und dem Schutz der Alpen! Auch der San Bernardino liegt in den Alpen!

Die Mengensteuerung in Zusammenarbeit mit den anderen Nord-Südverbindungen in unserem Land (San Bernardino, Gotthard und Lötschberg/Simplon), die Koordination mit den anderen Verbindungen in Österreich und in Frankreich, sollte angestrebt werden. Ausserdem müsste der Alpenübergang am Gotthard (der kürzeste und teuerste) endlich kostenpflichtig sein, allerdings mit einer angemessenen Kompensation mit der Schwerverkehrsabgabe.​ Aber die Durchfahrt müsste in jedem Fall etwas teurer als die übrigen sein. Damit bestünde auch die Möglichkeit, die bestimmte (erlaubte) Menge an Lastwagen und Lastenzüge an Auflagen zu binden. (Lärm, Partikelfilter, Sicherheitskriterien,​ Sparsamkeit im Verbrauch, ev sogar Gewicht wegen den vielen Kunstbauten usw. Gefahrentransporte müssten ausnahmslos auf die Schiene. Man hätte ausserordentliche Möglichkeiten, die sicheren und mengenmässigen Durchfahrten sehr genau zu steuern! Die einheimische Bevölkerung könnte/müsste günstigere Konditionen haben. Wer/wie wäre zu definieren.

Solang​e der Zustrom von Einwanderern jeglicher Couleur weiterhin in bisheriger Grösse anhält, müssen zwingend die Infrastrukturen wie Bahn und Strasse, Wasserversorgung, Abwasserreinigung, Strom, Soziales usw. ausgebaut werden. Es sind leider die gleichen Leute, welche nicht Hand bieten zur Reduktion der Zuwanderung auf ein verträgliches Mass, die auch jeden Ausbau der Strassen für den automobilen Verkehr, nicht nur am Gotthard, mit allen Mitteln und falschen Argumenten zu verhindern suchen. Der Alpenschutz-Artikel ist revisionsbedürftig, indem die aktive Verhinderung eines flüssigen Verkehrs am Gotthard aufgegeben werden muss – auch im Interesse des Alpenschutzes! Dabei muss die Verlagerungspolitik für den internationalen „Schwerverkehr auf die Bahn“ keineswegs aufgegeben werden. Was aber dringend nötig ist, dass die Verlagerung endlich effizienter und unkomplizierter abgewickelt werden sollte, damit hier die, heute möglichen Kapazitäten, genutzt werden können, damit auch Kosten gesenkt werden können, um wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben!

Mit dem Ausbau des Übergangs am Gotthard dürfen geplante Verbindungen von Strasse und Schiene zwischen der Ost- und der Westschweiz nicht gekürzt werden! Mit einer intelligenten Langfristplanung, einer gerechten Kostenverteilung über Bund, Kantone und Interessengruppen, könnte auch die Finanzierung über Jahre hinaus gesichert werden.

Die Avanti-Initiative vom 8. Februar 2004 wurde von Linken und Grünen und dem VCS und weiteren Autogegner, durch falsche Aussagen leider erfolgreich zu Fall gebracht, was gravierende Auswirkungen auf den Anpassungsausbau der Infrastruktur in den Agglomerationen zur Folge gehabt hatte. Ausbauten, die längst hätten in Angriff genommen werden müssen, wurden weitgehenst zurückgestellt. Durch die Masseneinwanderung mit der PFZ verschlechterte such der Zustand zusätzlich auf Strasse und Schiene.

Statt das Strassennetz den erhöhten Bedürfnissen anzupassen und auszubauen, auch für den Veloverkehr, werden auf den bestehenden Autobahnen fragwürdige, teure, luxuriöse „Reparaturen“ gemacht. Und wo tatsächlich echte Reparaturen gemacht werden müssen, werden die Arbeiten in die Länge gezogen, was enorme Kosten, übermässige Staus und Arbeitszeitverlust „produziert“! Der Verkehr wird bei Baustellen mit vielen unnötigen, kilometerlangen Absperrungen, Verengungen behindert, ohne, dass entsprechend Leute auf den Baustellen arbeiten würden. Da die verhinderten Objekte nicht gebaut werden konnten, müssen die Bauleute mit Reparaturen, auch unechten, beschäftigt werden!?

Der automobile Verkehr kann nicht mit sinnlosen Behinderungsmassnahme​n, im Jargon der Autogegner „Beruhigungsmassnahme​n“ genannt, versehen werden. Zweifellos gibt es auch vernünftige „Verkehrs-Beruhigungs​-Massnahmen“! Aber unnötige Verkehrsregelungen und Behinderungen, die als Schikane empfunden werden, die Pflicht zur „Parkplatzbewirtschaf​tung“, die grössere Firmen machen müssen, weil gesetzlich verordnet, schlecht eingestellte Signalanlagen in Städten und grösseren Orten, Durchfahrtserschwerni​sse aller Art. Alles, was den Verkehr beruhigt = behindert, ist bei vielen zuständigen Stellen willkommen! Massnahmen, die tatsächlich die Sicherheit von Fussgängern und Velofahrern erhöht, so lange diese sich auch regelkonform verhalten, wird und würde selbstverständlich von einer grossen Mehrheit akzeptiert. Parkplätze ohne Ersatz aufzuheben, Durchfahrten zu sperren, wo niemand vom Verkehr besonders betroffen ist, machen den Verkehr nicht flüssiger.

Die Schweiz ist besonders aus topografischen Gründen stark zersiedelt. Der ÖV ist wohl sehr dicht und gut ausgebaut, aber für die meisten Randregionen ist er eben zu wenig ausgebaut, weil er in solchen Regionen nicht vernünftig rentabel zu betreiben ist. Somit sind besonders diese Leute auf das Auto angewiesen! Die Verwendung des Autos ist für die Normalbewohner eines fortschrittlichen Landes eine „Grundfreiheit“, die nicht so schnell aufgegeben wird.

Bedenken wir noch die Bevölkerungsentwicklu​ng in der Schweiz, wenn wir das vergangene, durchschnittliche Wachstum in die Zukunft extrapolieren, müsste davon ausgegangen werden, dass bei Eröffnung beider Tunnels am Gotthard im Jahr 2030, wir eine Dichte von ca 9.5Mio Einwohner haben werden. (zZt.: Sept/2014 ca 8.2Mio) Das entspricht einer Zunahme der Bevölkerung von ca 16%, also pro Jahr 1 %!

Darum, eine klare Vernunftshaltung: JA zur 2. Röhre!

 

Aus Alpenschutz-Initiativ​e:

3 Die Transitstrassen-Kapaz​ität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

(Anmerk​ung: Ist die 2. Röhre nicht eine Umfahrung der Dörfer vor und nach dem San Bernardino?)

Aus Wikipedia:

Der Gotthard-Strassentunn​el ist mit 16,9 Kilometern Länge der drittlängste Strassentunnel der Welt und der längste Strassentunnel in den Alpen. Der Tunnel ist Teil der Schweizer Nationalstrasse A2 von Basel nach Chiasso und verbindet Göschenen im Kanton Uri mit Airolo im Kanton Tessin.

Sein Bau erfolgte von 1970 bis 1980, die Eröffnung durch Bundesrat Hans Hürlimann fand am 5. September 1980 statt.

Der Gotthard-Strassentunn​el ist der wichtigste Schweizer Korridor durch die Alpen. Im Jahr 2012 wurde er von 17’061 Fahrzeugen pro Tag befahren, wovon 15 % schwere LKWs waren. Die Verkehrsbelastung schwankt im Tagesgang und saisonal stark. Beispielsweise passierten an Samstagen im August 2012 jeweils über 34’000 Fahrzeuge den Tunnel.

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Comments to: Aus Vernunft: Die 2. Röhre am Gotthard!
  • September 28, 2014
  • Oktober 31, 2014

    Dem heutigen Bundesrat müsste jemand vom National- oder Ständerat mal wieder unsere Bundesverfassung mit dem von Volk & Ständen hoch angenommenen Verfassungsartikel “Alpenschutzartikel” von 1999 unter die Nase reiben.
    LKW-Transit durch die Schweiz auf die Schienen, dies ignoriert der Bundesrat schon seit 20 (zwanzig) Jahren und kriecht vor den EU-Kommissaren wieder auf dem Bauch, einfach unglaublich, undemokratisch und widerlich abstossend.

    1. Verkehrsabkommen sofort aufkündigen mit Hinweis auf diesen für die Exekutive verbindlichen Verfassungsartikel.
    ​​
    2. Sofort die LKW-Verkehrsabgabe von 370 auf mind. 500.– CHF erhöhen.

    3. Sofort eine Tunnelgebühr von mindestens CHF 100.00 pro Durchfahrt einführen.
    Für die CH-Lastwagen kann diese Gebühr – analog wie Deutschland dies nun handhabt mit der Maut – an der Verkehrssteuer wieder rückvergütet werden. Beides muss ausreichen, die Bau- & Unterhalskosten zu finanzieren ohne Subvention wie bislang. Es gibt noch die Brenner-Route und die über Lyon in Frankreich nach Süden, wo es überal eine Maut u n d Tunnelgebühren gibt.

    4. Mal schauen wie subito die EU-Kommissare in Bundesbern an die Pforte hämmern werden, ohne Einladung von Bern, zum Neuverhandeln. Unsere Bundesverfassung ist Richtschnur, und nicht die Diktate der EU-Kommissare.

    5. Einer 2. Gotthardrühre steht der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verbindlich etgegen, und den gilt es zu respektieren, auch und vor allem vom Bundesrat. Schon die Idee einer 2. Tunnelröhre ist deshalb – v e r b o t e n .

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  • Juli 27, 2015

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