Ausländische Spitzenkräfte wollen kriminell sein dürfen!
In der rasenden Kampagne der gut bezahlter Eliten gegen die Durchsetzungs-initative hat der Herr Chefredaktor der NZZ, Eric Gujer, wohl die Spitze der Absurdität erreicht. (Meine hier geäusserte Meinung sagt nicht, ob man für oder gegen die Initive stimmen solle).
Im Leitartikel vom 13/14.02.2016 schrieb er, die Schweiz brauche Spitzenkräfte – wer kann dem widersprechen. Aber bei ihren Überlegungen, ob sie eine Stelle bei Novartis, ABB, Lindt & Sprüngli, Nestlé, an der ETH oder sonst einer Firme oder Universität in der Schweiz annehmen sollen, fragten sich Forscher, Ärzte, Ingenieure, Wissenschafter, hochqualifizierte Führungskräfte immer, ob sie auch ein bisschen betrügen, stehlen, sich bestechen lassen, eine 15-jährige vergewaltigen, Abrechnungen fälschen, ein kleines Einbrüchlein begehen dürfen oder nicht.
Wenn das nicht mindestens zweimal ohne Ausschaffung möglich sei, kämen solche Hochqualifizierten nicht mehr in die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft gehe unter.
Wer nicht glaubt, das ein Chefredaktor einer bedeutenden Schweizer Tageszeitung so etwas schreibt, hier der Abschnitt aus seinem Artikel:
“Das alles wäre ohne hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland undenkbar. WERDEN SIE JEDOCH NOCH IN AUSREICHENDER ZAHL KOMMEN, WENN SIE SICH KEINE SICHERE ZUKUNFT AUFBAUEN KÖNNEN, WEIL SIE DAMIT RECHNEN MÜSSEN, WEGEN ZWEIER BAGATELLDELIKTE ABGESCHOBEN ZU WERDEN?”
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments@ Herr Gotthard Frick,
Merci für diese Orientierung.
Wenn eine Tageszeitung, welche eine Pflicht der öffentlichen, neutralen Orientierung hat, solches “Bashing”, gleich gegen welche Volks-Initiative betreibt – noch auf diesem Niveau – dann stimmt etwas nicht mehr mit unseren Medien.
Auch wissen die Verantwortlichen denn nicht, dass solcherart ein Schuss ins eigenen Bein sein wird.
..ja so ist es..!!..es ist schlimm und fatal,mit was für unglaublichen Geschichtchen die Leute und Bürger dieses Landes in die Irre geführt werden sollen,nuuur um diese DI zu versenken.Esist schlicht und einfach praktisch jedes Mittel recht dazu.Blick schreibt,”SVP schützt Pädophile”….wie kommen die dazu,sooo was schreiben..!..nun ist es schon so weit dass man verspricht,es werden dannzumal,bei einem JA noch weniger weggewiesen,also es jetzt der Fall ist!..Unglaubliche Szenarien..!..ja dann sind plötzlich die Nein-Sager die,die mehr wegweisen wollen,als die SVP..?.und da sind die JA-Sager plötzlich die,die weniger “Untäter” wegweisen wollen..????..es gibt bei diesem skandalösen Informations-Wirrwarr nuur eines…!..ein Ja in die Urne,und wenn es wieder nicht funktioniert,nochmals eine Initiative starten,die solchem Informationswirrwarr einen “Riegel” schiebt.
Herr Wolfensberger, der Blick hat den Vorwurf des Schutzes von Pädophilen ausführlich begründet. Man sollte sich vielleicht schon mal Gedanken machen warum eine so breite Front an Politikern, Volksrechtlern, Staatsanwälten, Richtern und vielen mehr die Initiative für schlampig formuliert, undurchführbar, absurd usw hält. Es kann ja nicht im Interesse der Initianten liegen das eine noch so gut gemeinte Initiative am Ende mehr Probleme verursacht als sie löst, oder wieder durch Umsetzungsproblematiken scheitert. Klar, es gibt genug Leute denen solche Dinge komplett egal sind so lange es nur “gegen Ausländer” geht … Der verantwortungsvolle Staatsbürger sollte sich da schon mehr überlegen.
@ Herr Jürg Wolfensberger,
Wir sehen das juristisch so schon richtig, F. Wagner hat nur Angst,
er könnte aus Ausländer nach Annahme der DSI eventuell
dann auch leichter aus geschafft werden.
Herr Frick, Sie begehen einen Denkfehler wenn sie glauben das die Vergewaltigung einer Fünfzehnjährigen ein Bagatelldelikt ist.
Nach der Durchsetzungsinitiative gelten alle Geld- oder Haftstrafen als “Vorstrafe” … Eine Geldstrafe kassieren Sie bereits wenn Sie mit Alkohol am Steuer oder 40km/h zu schnell auf der Autobahn erwischt werden.
Dann nehmen Sie noch den Fall an das man als Ausländer im Ausgang in irgendwelche Tätlichkeiten verwickelt wird und sich einmal unverhältnismässig wehrt … Schon ist unter Umständen eine Verurteilung wehen leichter Körperverletzung inkl automatischer Ausschaffung da.
Ein weiterer Punkt ist sicher auch eine gewisse Rechtsunsicherheit, die aus allzu leichtfertigem Umgang mit Grund- und Menschenrechten resultiert.
Da überlegt man es sich doch sicher gerade als jemand für den die Schweiz nur eine von mehreren Alternativen ist ob man bereit ist mit Sack und Pack, mit Familie und Hund seinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz zu verlegen.
Falsch Herr Wagner
Es gibt einen Mindestbetrag für solche Vergehen. Bitte lesen Sie das korrekt nach.
Sehr geehrter Herr Wagner, (für mich ist Vergewaltigung sicher kein Bagatellfall).
Ich nehme an, Sie hätten die Nachricht über die, durch seine Aufseherin ermöglichte Flucht eines syrischen Sexualtäters auch gelesen. Ich will jetzt nicht über die Flucht reden, sondern darauf hinweisen, dass der betreffende 27-jährige Mehrfach-Sexual- und Gewalttäter für das gewaltsame Erzwingen von Oralsex (und anderem) von einer 15-jährigen erst 13 (!) MONATE NACH DER TAT zu der 4-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. So viel Zeit verstrich zwischen seiner Tat und dem Urteil, während dem er auf freiem Fuss war. (Können Sie sich vorstellen, was für eine schreckliche Erfahrung das für die junge Frau gewesen sein muss?).
Aber er war ja schon früher wegen ähnlicher Straftaten verurteilt worden, sass aber nicht im Gefängnis und konnte weitere Taten begehen, wie die mit der 15-jährigen, weil er seinen Fall durch alle Berufungsinstanzen weiterzog.
Für die Aufseherin des mit ihr Ausgerissenen hoffe ich sehr, dass meine Vermutung über den wahrscheinlichen Ausgangs dieser Flucht NICHT zutrifft.
Erinnern Sie sich noch an den Fall der jungen Frau, die von einem für ein paar Stunden Urlaub aus dem Gefängnis gelassenen Schwerstkriminellen in einem Zürcher Wald umgebracht wurde ?
Mit freundlichen Grüssen Gotthard Frick
“”Das alles wäre ohne hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland undenkbar. WERDEN SIE JEDOCH NOCH IN AUSREICHENDER ZAHL KOMMEN, WENN SIE SICH KEINE SICHERE ZUKUNFT AUFBAUEN KÖNNEN, WEIL SIE DAMIT RECHNEN MÜSSEN, WEGEN ZWEIER BAGATELLDELIKTE ABGESCHOBEN ZU WERDEN?” “
Ja sie werden kommen, denn Jene die als qualifizierte Arbeitskräfte kommen werden, sind sich bewusst, dass NICHT Bagatelldelikte zur Ausschaffung führen sondern Vergehen. Diese qualifizierten Arbeitskräfte sind sich einer solchen Gesetzgebung auch bewusst und können sich klar daran halten. Tut er das nicht, ist es keine qualifizierte Arbeitskraft sondern eine Person die bewusst und mit Wissen in unser Land kommt um ein Vergehen zu begehen.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/sonderzug-fuer-reiche-auslaender/story/16171346
Ich hoffe, Sie regen sich auch darüber auf! Aber klar, da geht es nicht um kleine Leute, da findet man das so in Ordnung. Alles klar! Wenn man Geld hat, genug allerdings, dann will die SVP auch nicht, dass man gehen muss. Eine Hand…..
Worüber aufregen? Das diese Ausländer, mit 1. Mio. Einkommen im Jahr, am Ende auf dem Sozialamt landen weil sie nicht mal unsere Sprache sprechen? Ihre Kinder in der int. Privatschule integrationsprobleme haben, oder an der Uni?
Schaden würde es sicher nicht unsere Sprache zu lernen. Aber die sind nicht das Problem….
Klar, die SVP würde eh am liebsten alle, die unter 1 Million verdienen aus dem Land werfen, egal ob In- oder Ausländer! Sind ja eh alles nur Schein-Invalide, Fürsorge-Pack, Arbeitslosen-Pack.
Klären Sie ihr Problem mit der SVP doch bitte mit SVP’lern Herr Barner….
Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung.
Reiche Ausländer die unsere Sprache nicht sprechen und ihre Kinder stellen kein Problem für unseren Sozialstaat dar. Kümmern wir uns doch also einfach um jene, welche dies sehr wohl tun.