Wer seine Produkte mit dem Schweizerkreuz kennzeichnen will (Bild), muss mindestens 80% Schweizer Zutaten verwenden. Ausnahme: Rohstoffe sollen nicht mitgerechnet werden, wenn sie in der Schweiz temporär nicht verfügbar sind oder sich hier nicht in der gewünschten Qualität produzieren lassen. Von dieser kontraproduktiven Klausel macht nun die Nahrungsmittelindustrie regen Gebrauch. Sie hat beim Bund bereits 65 (!) solche Ausnahmen beantragt.
ZITAT
Für folgende Rohstoffe wurden Ausnahmen beantragt (Auswahl):
Molkenproteine und Laktose
Eiweiss-, Eigelb- und Volleipulver
Himbeerpüree
Bio Weizen
Industrie-Weisswein für Fertigfondue und Essig
Gewürzgurken und Silberzwiebeln
Himbeerpüree und -konzentrat
Schwarze Johannisbeer Püree
Käsepulver
Cassis- und Himbeersaftkonzentrat
Honig
Waffeln für Cornets
Hauchdünne Mandelkaramellplättchen
ZITAT ENDE
(blick.ch/news/wirtschaft/immer-mehr-ausnahmen-beim-swissness-gesetz-bald-so-loechrig-wie-ein-emmentaler-id5355898.html)
Wo Schweiz drauf steht, muss Schweiz drin sein. Alles andere ist eine Irreführung der Kunden. Der unsinnige Ausnahmeartikel muss deshalb gelöscht werden. Sind Sie auch dieser Meinung?
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20. Januar 2020
Den 4000 Leserinnen* (Männer sind mit gemeint.) bis heute danke ich für ihr Interesse an diesem Thema. Zitiert nach Vimentis: “Anz. Leser 4000”.
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31. Mai 2010
Im Unterschied zu anderen Ländern ist es der Schweiz gelungen, die Exportindustrie lebendig zu erhalten, indem sie auf hochwertige Produkte in den Bereichen Chemie, Uhren, Präzisionsinstrumente und Medizintechnik setzt. Sie ist aber auch in interessanten Nischenmärkten, die wir in diesem Dossier über die Schweizer Industrie und deren Innovationen vorstellen, präsent.
swissinfo.ch/ger/dossiers/swiss-made
Heute hat dieser Blog 5000 Leserinnen*, und alle meine Blogs haben zusammen 314000 Aufrufe erreicht. Das waren im April und im Mai 2020 je über 20000 Aufrufe. Im April und im Mai 2019 gab es nur je 2000 Aufrufe.
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16. Oktober 2020
Heute hat dieser Blog bereits 6000 Leserinnen*. Alle meine Blogs haben zusammen 410000 Aufrufe erreicht.
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22. Mai 2021
Der Bauernverband setzt sich für die vom BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... vorgeschlagene 80 Prozent-Regel ein. Gemäss dieser Vorlage müssen mindestens 80% des Rohstoffgewichtes eines Naturproduktes aus der Schweiz stammen, wenn dieses mit dem Schweizer Kreuz oder mit der Schweizer Fahne gekennzeichnet ist.
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1. Juni 2021
7000 Leserinnen* / 510000 Aufrufe
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Hier ein Beispiel für die Argumentation der Produzenten:
ZITAT
«In der Schweiz gibt es keine Hersteller von Molkenproteinpulver und Laktose, die diese Produkte in den verlangten Babynahrungs-Qualitäten herstellen», begründet Hochdorf-Sprecher Christoph Hug die Anträge. Die benötigten Mengen könnten mit der heimischen Produktion nur teilweise erreicht werden.
ZITAT ENDE
(blick.ch/news/wirtschaft/immer-mehr-ausnahmen-beim-swissness-gesetz-bald-so-loechrig-wie-ein-emmentaler-id5355898.html)
Ich sehe das anders: Wo die Produktion der Rohstoffe in der Schweiz nicht genügt oder fehlt, regt die Swissness-Vorlage ja geradezu dazu an, diese Produktion im Inland aufzubauen. Das ist Wirtschaftsförderung – nicht die unsinnigen Steuergeschenke an Firmen!
Ja! Was mich aber stört, ist die neuerliche Wiederverwendung des unsinnigen Worts
“Steuergeschenk”, womit nur eine Suggestivwirkung beabsichtigt ist. Es sollte wegen der sprachlichen Hygiene “Steuererleichterung” heissen. Herr Oberli hat mitzuteilen vergessen, ob die Hersteller von Swissness-Produkten weniger Steuern zu leisten hätten.
Das SWISS LABEL „ARMBRUSTZEICHEN“ hat schon viele Jahre die schärferen Bestimmungen.
“Für Lebensmittel (ausser Milch und Milchprodukte) im Sinne von Art. 48b MSchG
mindestens 90 Prozent des Gewichts der Rohstoffe;
Für andere Produkte und insbesondere industrielle Produkte im Sinne von Art. 48c MSchG
mindestens 70 Prozent der Herstellungskosten.
Zudem muss das SWISS LABEL Mitglied seinen Sitz in der Schweiz haben. Es kann auch eine Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses sein”
Natürlich weiss ich dass.
Sind Sie bei Vimentis als Moderator beauftragt oder warum belehren sie uns permanent ?
Wo Oberli drauf steht müsste auch Oberli sein. Aber bei diesem Fakeprofil ist dies leider nicht so.
Mindestens 80% Zutaten aus der Schweiz: Ich fordere in meinem Blog, der Bundesrat müsse die 65 Anträge für eine Ausnahme von dieser Vorschrift zurückweisen, und erwarte dazu begründete Stellungnahmen.
Nicht Real existierende Personen fordern gar nichts.
Das private Armbrust-Label ist natürlich keine Alternative für das vom Bund vergebene und kontrollierte Label mit dem Schweizer Kreuz.
Ein Beispiel: “Industrie-Weisswein für Fertigfondue” soll als eine der vielen Ausnahmen nicht zu mindestens 80% aus Schweizer Wein bestehen müssen, damit das Fondue als “Schweizer Produkt” bezeichnet und mit dem “Schweizer Kreuz” versehen werden darf.
Wenn diese Ausnahme erlaubt wird, gehe ich beim Kauf irrtümlich davon aus, dass da natürlich Schweizer Käse und ein süffiger Waadtländer drin sind, nicht “Industrie-Weisswein” aus dem Ausland.
Auch mit der Bewilligung der anderen Ausnahmen würde man die Kunden verarschen.
Offenbar darf Schweizer Kreuz auf Produkten überhaupt nicht angebracht werden, um sie als “Schweizer Produkte” zu kennzeichnen – jedenfalls nicht in der offiziellen Darstellung, wie sie oben abgebildet ist..
“Das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen verbietet es ausdrücklich, das Schweizerkreuz zu geschäftlichen Zwecken auf Erzeugnissen oder auf deren Verpackung anzubringen. Dieses Verbot ist absolut und gilt sowohl für in der Schweiz als auch für im Ausland hergestellte Produkte (vgl. jedoch Frage 3). Es ist also unzulässig, das Schweizerkreuz auf Lebensmitteln anzubringen, auch wenn diese tatsächlich aus der Schweiz kommen.”
(ige.ch/herkunftsangaben/swissness/haeufige-fragen/swissness-geltendes-recht.html#c29049)
Auf “On-Schuhen” in Geschäften ennet der Grenze prangt neben dem Aufdruck “Swiss Engineering” ein rotes Fähnchen mit weissem Kreuz. Bei uns in der Schweiz kann man nur On-Modelle kaufen, die ein schwarzes Fähnchen tragen – oder keins. Die Folge: Viele Schweizer/innen kaufen die Laufschuhe in Deutschland. Grund für diese Fahnenflucht sind die Swissness»-Regeln. Sie verbieten, das Schweizerkreuz in der Schweiz auf Produkten anzubringen. Laut Felix Addor, Stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum ist auch das schwarz-weisse Fähnchen auf Schweizer On-Schuhen nicht erlaubt. Es sei nichts anderes “als die Wiedergabe des farbigen Schweizerkreuzes mittels Schwarzweiss-Kopiermaschine”.
Um eine Täuschung der Kunden zu vermeiden, müssten diese Schuhe im In- und Ausland korrekt mit der Herkunftsbezeichnung “Made in Vietnam – Swiss Engeneering” bezeichnet sein – ohne Schweizerfähnchen.
(blick.ch/news/wirtschaft/wer-turnschuhe-mit-rotem-faehnchen-will-muss-ins-ausland-das-kreuz-mit-der-swissness-id5612218.html)
Die Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe Schweiz für Lebensmittel schlägt nun eine für Konsumentinnen und Konsumenten einigermassen verlässliche Regelung vor: Dort, wo Schweiz drauf steht, soll Schweiz drin sein. Ein Lebensmittel muss 80% Schweizer Rohstoffe enthalten, damit es als Schweizer Produkt gelten kann.
Nach der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat das Ganze jedoch noch ein paar Haken:
“So soll Quellwasser auch berechnet werden dürfen – mit diesem Wasser, das nichts Exklusive an sich hat, wird der Swissness-Gedanke jedoch buchstäblich verwässert. So könnte eine Fertigsuppe als Schweizer Suppe daherkommen, ohne dass eine einzige Zutat ausser Wasser aus der Schweiz kommt. Für die SKS ist klar, dass Wasser inklusive Quellwasser aus den Berechnungen ausgeklammert werden muss. Immerhin 40 Prozent des Schweizer Wassers ist Quellwasser.
(…)
Vollständig in Kraft treten soll das Gesetz erst auf Anfang 2019. Das dauert viel zu lange. Die SKS verlangt, dass das Gesetz ab Anfang 2017 greift. Lageraufbrauchfristen von zwei Jahren, wie sie jetzt vorgesehen sind, machen bei Lebensmitteln keinen Sinn.”
https://www.konsumentenschutz.ch/themen/lebensmittelkennzeichnung/swissness-die-tuecken-liegen-im-detail/
Ich bin auch der Meinung, dass es wirklich keinen Grund gibt, das In-Kraft-Treten der Regelung weiterhin zu verschleppen. Welche Gründe gibt es für Sie, die Regelung sofort, auf den 1. Januar 2017, einzuführen?
In der chinesischen Handelsplattform Aliexpress werden unter anderem Kofferschlösser mit einem Schweizer Kreuz angeboten, die offenbar in China hergestellt werden.
https://de​.aliexpress.com/w/wholesale-swiss-cross-luggage.html
Kunden warnen im Internet vor Geschäften mit Aliexpress.
10. Januar 2017
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue “Swissness-Gesetz” (amtssprachlich: Markenschutzverordnung). Neu müssen bei industriellen Produkten mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
“Das neue Swissness-Gesetz sieht vor, dass das Schweizer Kreuz nicht nur – wie bisher – für Schweizer Dienstleistungen, sondern auch für industrielle Produkte verwendet werden darf. Die Regeln verlangen, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, bisher lag die Grenze bei 50 Prozent. Auch wesentliche Fabrikationsschritte müssen hierzulande erfolgen, damit mit Swiss made geworben werden darf. Bei Lebensmitteln müssen 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen sowie wichtige Verarbeitungsschritte im Land erfolgen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wacht über die Einhaltung des neuen Markenschutzgesetzes.”
http://www.tagblattzuerich.ch/aktuell/lifestyle/lifestyle-detail/article/so-viel-schweiz-muss-drin-sein-damit-schweiz-draufstehen-darf.html
Ein zögerlicher Schritt in die richtige Richtung. Welche Voraussetzungen müssten Ihrer Ansicht nach Schweizer Produkte erfüllen, liebe Leserin, lieber Leser?
Das ist schade Herr Oberli
Eine Firma wo ich gearbeitet habe, musste das Schweizer Kreuz aufgrund diesem Gesetz aus ihrem Firmen – Logo entfernen.
Was ist bitte schade, Herr Marquis? Doch nicht, dass eine Firma auf Produkten, die nicht die vorgeschriebenen Anteile enthalten, das Kreuz entfernen muss?
Doch, Herr Oberli
Die Firma dürfte dadurch die Fabrikation in der Schweiz schliessen.
Gerne nochmals: Die Bedingungen für die Führung des Armbrustzeichens müssen nicht alle Produzenten erfüllen, sondern nur die relativ wenigen freiwilligen Mitglieder des privaten Vereins “SWISS LABEL, Gesellschaft zur Promotion von Schweizer Produkten und Dienstleistungen mit dem Armbrustzeichen”.
”Eine der Voraussetzungen für die Verwendung des Ursprungssiegels ist, dass der schweizerische Wertanteil mindestens 70 Prozent bei den Industrieprodukten, 90 Prozent bei Lebensmitteln und 100 Prozent bei der Landwirtschaft (Swiss-Garantie-Produkte) betragen muss.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Swiss_Label
Die Berechtigung zur Führung des Armbrustzeichens wird nur vereinsintern kontrolliert.
Für die staatliche Übernahme der strengeren Bedingungen des Armbrustzeichens für die Produkte mit dem Schweizer Kreuz gibt es keine politische Mehrheit.
Wie könnte man eine politische Mehrheit für die staatliche Einführung dieser strengeren Vorschriften erreichen, liebe Leserin, lieber Leser?
das Zeichen Swiss made ” made in Switzerland” mit der Armbrust war ein mal ein Industrie Zeichen, was für Güter Gegenstände mit höchster Präzision und Qualität galt. (so haben wir das in den 1970gern mal gelernt). Damals gab es diese Qualität noch.
So eine Qualitätsauszeichnung sollte sich schon von Güter aus dem Ausland unterscheiden, und zwar Sicht und einfach überprüfbar, weil es Top Qualität ist. Weil es mit hochqualifizierten Fachleuten hier hergestellt, veredelt wurde.
Das war einmal. Warum man nun um Müsli und was weiss ich noch alles so ein Theater macht, wo die Ausland Qualität genau so gut ist? Bleibt mir ein Rätsel.
Schweizer Qualität wurde durch Konsumenten und genau jenen welche aus Geld und Gewinngeilheit Produktion verlagert haben, zerstört, Schnee von gestern.
m Dezember 2’016 verloren 80 Nestlé-Produkte das Schweizer Kreuz, so Senf und Mayonnaise.
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/viele-nestle-produkte-verlieren-schweizer-kreuz-1270519
Herr Oberli
Was mich da interessiert. Sind Schweizer Uhren auch von diesem Gesetz betroffen?
Ich denke da vor allem an Smartwatches.
herr Marquis
Es gibt 2 Bezeichnungen, nämlich Schweizer Uhr.
1. Schweizer Uhr,
2. Nur Uhrwerk aus der Schweiz.
Für eine Schweizer Ihr gilt:
Eine Uhr gilt als Schweizer Uhr, wenn:
a.
…
abis.
ihr Werk schweizerisch ist;
b.
ihr Werk in der Schweiz eingeschalt wird;
c.
der Hersteller die Endkontrolle der Uhr in der Schweiz durchführt; und
d.
mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Herr Jossi
Danke für die Antwort.
Gilt nun das Gesetz auch für Uhren? Ihre Angabe, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen gilt wahrscheinlich ab 1.1.17 nicht mehr. Es müsste mehr sein.
Eine Smartwatch, dessen “Werk” ausschliesslich elektronisch ausgeführt ist, fällt wahrscheinlich in Kategorie: b) Eine Uhr gilt als Schweizer Uhr, wenn ihr Werk in der Schweiz eingeschalt wird.
Herr Marquis
Für eine Schweizer Uhr gelten alle Kategorien zusammen. Nicht einzeln. Wenn nur das Uhrwerk aus der Schweiz stammt, ohne die anderen Kosten darf nur das Uhrwerk und nicht die Uhr swissmade sein.
Es werden auch elektronische Werke in der Schweiz hergestellt. Viele Kunden wollen Uhren, die man nicht bewegen oder aufziehen muss. Für mich gilt immer noch das gute schweizerische Uhrwerk ist mechanisch, heute vor allem automatisch.
Die Bestimmungen ab 1.1.2017 können sie hier nachlesen, es gibt auch Übergangsbestimmungen:
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2016/2016-06-173.html
In Basel ist nun gerade die Uhren -und Schmuckmesse.
Ich denke, es interessieren sich immer wie weniger Leute für Schweizer Uhren.
2018 konnten zum zweiten Mal in Folge 100 neue Unternehmen gewonnen werden, die ihre Produkte und Dienstleistungen mit «swiss made» auszeichnen. Anfang 2019 sind es nun offenbar mehr als 600 Träger mit mehr als 700 Produkten.
swissmadesoftware.org/news/2019/jahresrueckblick-2019-10-jahre-swiss-made-software.html
2. Juni 2019
Eine Firma in Japan hat ein Milchprodukt, das in Japan hergestellt worden ist, und auf dessen Verpackung das Schweizerkreuz und die Bezeichnung «Swiss Caramel Cafe Latte» angebracht war, verkauft. Nach der Intervention der Schweizer Botschaft verzichtete das Unternehmen darauf, die täuschende Bezeichnung und das Schweizerkreuz weiter zu verwenden.
https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/herkunftsangaben/grundlegendes/missbrauchsbekaempfung/die-aufgabe-des-ige.html?key=1-1
12. Januar 2020
Ausstellung Ornaris 2020 in Zürich:
“Das Swiss-Made-Signet holt den «Swissness Trend» an die Fachmesse. Das Label erleichtert den Fachbesuchern die Suche nach Schweizer Produkten. Ein Produkt wird als Swiss Made deklariert, wenn 60% der Produktionskosten in der Schweiz anfallen.
Die Swiss-Made-Aussteller werden in zwei Kategorien eingeteilt:
100% Swiss Made
Alle Produkte am Stand sind Swiss Made
50% Swiss Made
Mindestens 50% der Produkte am Stand sind Swiss Made
Die Kennzeichnung basiert auf den Angaben der Aussteller (Selbstdeklaration).”
https://www.ornaris.ch/orn-de/die-messe/ueber-die-ornaris-be.aspx
“50% Swiss Made” – Diese Einteilungskategorie der ausgestellten Produkte sorgt für Missverständnisse.
18. Dezember 2019
Darf bei SWISS MADE auch das Schweizerwappen verwendet werden? Im Markenschutzgesetz steht, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt oder eine Dienstleistung als „schweizerisch“ bezeichnet werden darf. Wer diese Kriterien erfüllt, darf die Bezeichnung Schweiz ohne Bewilligung benützen und neu auch für Waren und nicht mehr nur Dienstleistungen mit dem blossen Schweizerkreuz versehen. Die Verwendung des Schweizerwappens hingegen bleibt weiterhin dem Staat vorbehalten.
Die Möglichkeit, auch nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben (z.B. „Genève“ für Uhren) in ein neues Register und gestützt darauf als geografische Marke einzutragen, erlaubt es den interessierten Branchen jedoch, einen offiziellen Schutztitel in der Schweiz zu erhalten. Das vereinfacht die künftige Erlangung und Durchsetzung des Schutzes insbesondere auch im Ausland deutlich.
Nach:
https://www.ige.ch/de/recht-und-politik/immaterialgueterrecht-national/herkunftsangaben/herkunftsangabe-schweiz.html
Die geschützten Fahnen und Wappen sind hier abgebildet:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091656/index.html
Die Fahne oben im Blog darf also so nicht verwendet werden. Wie soll nun aber das erlaubte Kreuz aussehen?
RUDOLF OBERLI sagte Vor 8 Stunden
20. Januar 2020
Zitiert nach Vimentis hat dieser unscheinbare Blog heute bereits “Anz. Leser 4000”, und alle meine Blogs zusammen sind nach Vimentis heute auf “Artikel Aufrufe 234000”.
Man muss dazu natürlich sagen, dass jeder Besuch als +1 gezählt wird und der Troll Oberli täglich mehrfach seine Seiten aufsucht.
15. April 2020
Wann ein industrielles Produkt als «Swiss made» vermarktet werden darf, ist gesetzlich geregelt: Dafür müssen mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Eine Firma in der Schweiz verkauft offenbar chinesische Wärmebild-Kameras als SWISS MADE, welche diesen Anforderungen nicht zu entsprechen scheinen. Die Firma Avestech hat in der Schweiz möglicherweise gar keine Produktionsräume.
Tschechiens Gesundheitsminister hat bei dieser Firma Wärmebild-Kameras, die angeblich aus der Schweiz kommen, bestellt. Oppositionspolitiker werfen Vojtech nun vor, er habe die Erzeugnisse heimischer Unternehmen ignoriert. Eine tschechische Firma, die ebenfalls Wärmebildkameras herstellt, klagt, dass sie erst informiert worden sei, als die Schweizer Firma den Zuschlag bereits erhalten habe. Dabei seien tschechischen Produkte um 20% billiger.
Wer steckt hinter der Luzerner Firma? Gegründet wurde Avestech GmbH (!) 2013, die “Firmenadresse” ist eine Villa aus dem 18. Jahrhundert, die auf der Homepage abgebildet ist. An derselben Luzerner Adresse sitzt die internationale Treuhandfirma «Moore Stephens». Ein Partner von «Moore Luzern» ist auch als Zeichnungsberechtigter bei Avestech eingetragen. Fragen zu der umstrittenen Kameralieferung oder anderen Geschäftstätigkeiten will der Schweizer nicht beantworten.
Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Avestech ist der Slowake Patrik Uhliarik. Im Interview mit «Denik N» bestätigt Uhliarik seine Funkionen. Es gebe aber im gesamten Unternehmen Personen, die weit, weit über ihm stünden. Das Schweizer Recht ermögliche es solchen Miteigentümern, anonym zu bleiben.
Die Frage, ob denn die von Avestech verkauften Kameras aus China stammten, beantwortet der Geschäftsführer vage: Gehäuse für solche Wärmebildkameras würden nur von zwei Firmen weltweit hergestellt, keine davon sei europäisch. Auch die Sensoren würden nur in den USA oder in China hergestellt. Allerdings stelle Avestech nicht nur Kameras, sondern ein ganzes System zur Verfügung.
Wann ein industrielles Produkt als «Swiss made» vermarktet werden darf, ist gesetzlich geregelt: Dafür müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Avestech-Geschäftsführer Uhliarik schätzt, dass sich die Kosten des nach Tschechien verkauften Kamera-Pakets zu je 50 Prozent auf die Schweiz und auf China verteilen.
Dennoch beharrt er darauf, dass die Systeme, die nun in tschechischen Spitälern installiert werden, aus der Schweiz geliefert und mit Schweizer Hilfe installiert werden. Auf Nachfragen, ob er Schweizer Kunden nennen könne und ob seine Firma Mitarbeiter und eigene Produktionsräume habe, reagiert Uhliarik ziemlich unwirsch.
Nach:
tagesanzeiger.ch/chinesische-thermokameras-als-schweizer-produkt-verkauft-284352706612
Auf der Homepage ist keine Adresse, und die deutsche Version ist fehlerhaft:
https://avestech.com/?lang=de​
Ich gehe davon aus, dass sich die Staatsanwaltschaft nun um diese Firma kümmert.
Nur wenn es aus Bern grünes Licht gibt, darf die Marke \”Swiss made\” verwendet werden. Die Zahlen bestätigen offenbar, dass das funktioniert: Habe man 2012 noch über 100 Mal pro Jahr intervenieren müssen, habe man das im vergangenen Jahr nur noch in 14 Fällen tun müssen. 2021 habe man bisher vier Einsprachen gemacht. Die Dunkelziffer sei aber immens.
Der Etikettenschwindel 2021 ist der «Swiss Made»-Rucksack aus China. Ein Walliser Unternehmen, die Firma \”Swiss Bag\”, sorgt mit «Swiss Made» und «Made in China» für Verwirrung. Es entsteht der Eindruck, dass hier \”Made in Valais\” (!) bzw. \”Made in Swiss\” (!) missbraucht wird, um die Kunden zu täuschen. Wenn man den Rucksack genauer anschaut, bemerkt man schliesslich eine angehängte Etikette mit dem Kleingedruckten «Made in China» …
Die Walliser Firma Swiss Bag wehrt sich gegen den Vorwurf der Falschdeklaration. Man halte die Voraussetzungen für die Verwendung einer schweizerischen Herkunftsangabe vollumfänglich ein. «Dies unter anderem dadurch, dass sämtliche Stickereien auf den entsprechenden Produkten durch eine Schweizer Produktionsstätte vorgenommen werden,» schreibt die Anwältin von Swiss Bag «Kassensturz». Ob das fragliche Rucksackmodell «Neuchâtel» tatsächlich aus China kommt, lässt Swiss Bag offen.
Ab Sommer 2023 wird ein Teil der Toblerone in der Slowakei produziert werden. Die beliebte Schokolade verliert dadurch ihr Schweizer Kreuz und auch das Matterhorn. Beide verschwinden von der Toblerone-Verpackung, weil Bildzeichen wie das Schweizerkreuz, das Matterhorn, Wilhelm Tell oder die Helvetia ebenfalls als gesetzliche Schweizer Herkunftsangaben gelten.