Kommende Woche wird sich der Na­tio­nal­rat mit der Aus­schaf­fungs­-I­ni​­tia­tive be­fas­sen.
Der Titel der In­itia­tive klingt ver­lo­ckend, denn kaum je­mand hat etwas da­ge­gen, wenn ein ausländischer Mörder die Schweiz ver­las­sen muss. Dass wir einen sol­chen Mörder be­reits heute aus­schaf­fen können, wird al­ler­dings tun­lichst ver­schwie­gen.
Dennoch wird die In­itia­tive grosse Unterstützung er­fah­ren.
Doch wis­sen wir denn, was die In­itia­tive ef­fek­tiv bein­hal­tet? Was viele viel­leicht nicht wis­sen: Die In­itia­tive ist der­art schlecht for­mu­liert, dass bei­spiels­weise das De­likt der „schweren Körperverletzung“ ver­ges­sen wur­de. Ein Ausländer wird dem­nach nach Ein­bruch, nicht aber nach Körperverletzung aus­ge­wie­sen. Übrigens: Gemäss In­itia­tive gel­ten alle Per­so­nen als Ausländer, die kei­nen Schwei­zer Pass be­sit­zen. Wenn also ein jun­ger Er­wach­se­ner, der in der Schweiz ge­bo­ren wur­de, des­sen El­tern und Gros­s­el­tern in der Schweiz auf­ge­wach­sen sind, die Fa­mi­lie aber noch nicht eingebürgert ist, wenn also die­ser junge Er­wach­sene missbräuchlich Leis­tun­gen der So­zi­al­ver­si­che­r​ung be­zo­gen hat, so wird er für immer aus­ge­wie­sen. Wo­hin?

Der schwächste Punkt der Initiative liegt wohl darin, dass ein Ausländer – im Sinne der Initianten – in ein Land zurückgeschickt werden darf, in welchem ihm Tod oder Verfolgung drohen. Dies verletzt die Verfassung. Insofern wird die Initiative nicht so umgesetz werden können, wie dies die Initianten beabsichtigen. Einmal​ mehr. 

Wer so oder so ein Zeichen setzen will, möge den geplanten Gegenvorschlag unterstützen. Dieser hält sich an unsere Verfassung.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Ausschaffen: So nicht
  • Mai 28, 2010

    Politik und Jurisdiktion haben sich diese Initiative selbst eingebrockt. Immer wieder sprachen Gerichte milde Urteile zu Gunsten deliktischer Immigranten, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen waren, immer wieder sah man Immigranten jahrelang auf Kosten der Gesellschaft hier leben obwohl sie straffällig geworden waren und tausende von abgewiesenen Asylbewerbern bleiben hier und werden nicht ausgeschafft. Die Politik löst das Problem nicht. Voilà die Quittung in Form dieser Initiative. Was den von Frau Schmid-Federer erwähnten “schwächsten Punkt” betrifft: Wenn einem Immigranten bei Rückschaffung Folter droht, dann hat er eine besondere Motivation sich anständig zu benehmen und nicht kriminell zu werden. Das kann man wohl erwarten. Der Tarif ist klar. Sie, liebe Frau Schmid-Federer, sprechen wie viele andere auch in erster Linie von Menschenrechten. Vielleicht überlegen Sie mal ob es nicht auch Menschenpflichten gibt !

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  • Mai 29, 2010

    Letztes Jahr gabe es eine Sondersession zum Strafrecht. “Die Politik” hat zahlreiche Strafmasse erhöht. Solche Dinge werden von den Initianten bewusst nicht erwähnt, um Ihnen das Gefühl zu geben, die “Classe Politique” – zu welcher die Initianten natürlich auch gehören – unternehme nichts.
    Wenn die Jurisdiktion zu milde urteilt, dann trifft Ihre Unmut die falschen. Zu Ihrem Folter-Satz: No comment!

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  • Juni 3, 2010

    Die Unterschriftensammlun​g zur Initiative, liebe Frau Schmid-Federer, war, wie Sie wissen, lange vor der erwähnten Sondersession, die wohl als eine Reaktion auf diese erfolgreiche Sammlung verstanden werden kann. “Wer zu spät kommt, den straft die Geschichte”. Wie Sie erkennen können anhand der Wahlresultate der CVP der letzten Jahre, ist die “Geschichte” bereits am Werk. Vielleicht können Sie sich zu einem comment durchringen betr. Anstand in einem Gastland und zu den Pflichten eines Menschen neben den Rechten, die so gerne und selbstverständlich eingefordert werden. Was machen Sie mit einem Gast, der im Laufe des Abends tätlich wird und zum Abschied noch etwas mitlaufen lässt ? Das würde mich sehr interessieren. Machen Sie doch bitte hierzu einen comment. Ich sage: Was für Sie persönlich gilt, gilt auch für unser Volk als Ganzes.

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  • Juni 4, 2010

    Herr Stamm, wer diese Initiative unterschrieb, wurde nicht ehrlich informiert. In meiner Nachbarschaft lebt eine Familie, die seit drei Generationen hier lebt. Sie haben die Niederlassungsbewilli​gung. Sollte ein Sohn der Familie während der Pubertät einmal einen Ladendiebstahl begehen, dann wird er von der Initiative betroffen. Er wird ausgeschafft: Wohin? Er kennt nur die Schweiz. Eines Ladendiebstahls wegen? Ausschaffungshaft? Ausländer? Er ist hier aufgewachsen. Unser Strafrecht basiert auf dem Prinzip der Verhältnismässigkeit.​ Und dieses wird mit der Initiative massivst verletzt. Das hat nichts mit Wahlerfolgen oder Wähleranteil zu tun. Das ist menschenverachtend.
    Niemand ist gegen verhältnismässige Ausweisung. Und diese, Herr Stamm, findet bereits heute statt. Es ist geltendes Recht. Aus diesem Grund ist diese Initiative eine Scheininitiative. Eine Initiative, die gar nicht umgesetzt werden kann.

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    • Juni 7, 2010

      Liebe Frau Schmid-Federer

      Ein​es einfachen Ladendiebstahls wegen würde auch mit Annahme der Initiative niemand ausgeschafft. Lesen Sie doch bitte den Initiativtext:

      “A​rt. 121 Abs. 3-6 (neu)
      3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
      a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
      b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.”

      Ein einfacher Ladendiebstahl ist weder Raub (weil die Gewaltandrohung fehlt) noch ein Einbruchsdelikt. Der pubertierende Jugendliche würde deswegen also nicht ausgeschafft.

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  • Juni 5, 2010

    Niemand will kriminelle Menschen im eigenen Land. Auch ich nicht! Doch gibt es überall auf der Welt – ungeachtet der Herkunft – Kriminalität. Die Frage dazu ist, wie schwer man was gewichtet (die Gesinnung und das sich einsetzen für wen oder was kann man auch daraus lesen inkl. der Reaktionen darauf). Zur Ausschaffungsinitiati​ve folgende Überlegungen/Fragen: Wie viele Familien mit drei oder mehr Nationalitäten gibt es in der Schweizn (Kinder zumindest teilweise hier geboren)? Was, wie und wohin bei „sippenhaften“ Ausschaffungen? Wird in Kauf genommen, dass Familien auseinander gerissen werden inkl. möglicher totaler Erschwernis der Möglichkeit des Besuches (Visum, finanziell etc.) bei verschiedenen Nationalitäten innerhalb einer Familie oder sagt man, das geht uns dann nichts mehr an/selberschuld? Dann Frage ich mich, wer sich nicht an die eigene Jugend und welchen „Mist man gebaut“ hat mit Spritztouren, Mobbing, Gruppendruck und Ladendiebstahl von Schülern mit weniger Ausländeranteil in Klassen inkl. deren Auswirkungen erinnern kann/will? Was sagt denn dazu die Gesetzgebung, die Menschenrechte, Abkommen etc.? Ändert sich wirklich etwas an den heutigen Möglichkeiten, kriminelle Ausländer ausschaffen zu können? Diese werden doch auch heute ausgeschafft (Richter entscheidet und Polizei führt aus) und wie im Asylwesen hängt es doch auch davon ab, wie der Heimatstaat und der/die Auszuschaffende/n mitwirken. Würde dies anhand von praktischen Beispielen gerne mal durch den Kopf gehen lassen und bin gespannt auf Input anhand der Praxis von verschiedenen Möglichkeiten/Szenari​en in der heutigen und ev. zukünftigen Gesetzgebung aufgrund Geschichten, die das Leben so schreiben kann. Denke ein gutes Gesetz ist hieb und stichfest und muss nicht bald nachgesbessert/ergänz​t werden. Spreche hier die Liste der Delikte an http://www.ausschaffungsinitiative.ch/. Fehlt hier nicht Wirtschaftskriminalit​ät, Schwarzarbeit (für Firmen wie Angestellte) ohne Bezug von Sozialleistungen etc.? Habe ich da was überlesen, oder wird dies weniger schwer gewichtet? Gut, wird darüber gesprochen und informiert (hoffentlich letzteres vollständig und korrekt).

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  • Juni 12, 2010

    Ich stimme grundsätzlich zu, sehe jedoch nicht, wieso immer das Argument verwendet wird, dass die Person ja dann möglicherweise in ein Land verwiesen werden würde, in dem sie verfolgt wird. Wer vor Verfolgung und Gewalt flüchtet, und sich hier nicht besser aufführt, dann hat der halt Pech gehabt.
    Dem “Folter-Satz” von Georg Stamm kann ich nur zustimmen.

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    • Juli 18, 2021

      Dann lassen Sie mich einmal ein Beispiel konstruieren, welches auf diese Initiative anwendbar wäre: Wenn ein junger Mann in der Migros ein Pack Nudeln klaut (woher wollen Sie wissen, weshalb er dies tut…), dann kann die Schweiz ihn deswegen nicht in ein Land ausschaffen, in dem dem Mann Tod durch den Strang droht. Und wenn ihnen solche verhältnisblöden Gesetze als sinnvoll erscheinen, dann weiss ich nicht, wo das mit unserem Land noch hinführt….. Es geht hier um ein Gesetz, welches unverhältnismässig ist: Und zwar extrem unverhältnismässig!

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    • Juli 18, 2021

      Natürlich ist es in diesem Falle unverhältnismässig – es ging mir mit meinem Kommentar ja vorrangig darum, dass wer ein schwereres Verbrechen begeht (wozu ein Ladendiebstahl definitiv nicht gehört) damit rechnen muss, halt wieder in ein Land zurückkehren zu müssen, in dem er selbst möglicherweise von solchen Verbrechen betroffen wird.
      Ich glaube, es ist einfach nicht möglich, das ganze System auf Einzelvergehen abzustützen – das kann nicht fair sein. Vielleicht wäre eine Art “Punktesystem” die richtige Lösung, oder eine Art “Integrationsqotient​”. Konkrete Gedanken habe ich mir aber (noch) nicht darüber gemacht – das ist mir lediglich in den Sinn gekommen.

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    • Juli 18, 2021

      Herr Ziltener: Als Gesetzgeberin werde ich mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass solche “Einzelfälle” eben nicht vorkommen können.
      Nun kann ich Ihnen aber einen Ausweg unterbreiten: Damit Sie Ihrem Unmut gegen kriminelle Ausländer Ausdruck geben können – OHNE, DASS SIE DERART ABSURDE LADENDIEBSTAEHLE EINBEZIEHEN MÜSSEN – hat das Parlament einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser Gegenvorschlag wird ebenfalls zur Abstimmung gelangen: Diesem können Sie demnach bedenkenlos zustimmen, weil Ladendiebstähle eben nicht inbegriffen sind : -)

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    • Juli 18, 2021
  • Juni 20, 2010

    Durch meinen Namen seht ihr das ich eine Ausländerin bin. Genaugesagt kommmen meine Eltern aus Mazedonien. Mein Vater reiste im Jahre 1973 in die Schweiz ein. 10 Jahre später meine Mutter mit meinen drei Geschwistern. Ich bin 1985 in Thun geboren und somit auch hier aufgewachsen. Meine elteste Schwester ist die einzige in unserer Familie, die sich Einbührgern lies und jetz als Schweizerin gilt. Ihr Name ist natürlich immernoch der selbe. Also ist meine Schwester auch die einzige in unserer Familie die das recht hat abzustimmen. Ich nicht. Was ich damit sagen will, das die Gleichberechtigung in diesem Land nicht wirklich berechtigt ist. Nun Frage ich mich wiso die Ausländer nicht die gleiche rechte haben wie Schweizer? Es ist tragisch das die meisten Sträflinge in der Schweiz, Ausländer sind, ich betohne “die meisten”, wir sprechen von den meisten Ausländer, aber nicht von alle Ausländer! Also frage ich mich auch wohin und was passiert mit den Sträflingen die Schweizer sind??????????????

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    • Juli 14, 2010

      “Meine elteste Schwester ist die einzige in unserer Familie, die sich Einbührgern lies und jetz als Schweizerin gilt.”

      Herzlich wilkommen, haben Sie auch vor sich einbürgern zu lassen? Warum ja, bzw. nein?

      “Also ist meine Schwester auch die einzige in unserer Familie die das recht hat abzustimmen. Ich nicht.”

      Dies zu ändern dürfte ja nicht allzu grosse Hürden aufwerfen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.

      “Wa​s ich damit sagen will, das die Gleichberechtigung in diesem Land nicht wirklich berechtigt ist. Nun Frage ich mich wiso die Ausländer nicht die gleiche rechte haben wie Schweizer?”

      Aber es ist Ihnen schon klar, dass man als Ausländer nicht per se die selben Rechte wie ein Schweizer Bürger haben kann? Das ist ja genau der Punkt des Erwerbs des BürgerRECHTS. Man wird Bürger, und ist nicht einfach “geduldeter” Gast. D.h. man erhält zusätzliche Rechte, aber auch zusätzliche Pflichten gegenüber und in der Gemeinschaft der Schweizerbürger. In Mazedonien werden wohl Ausländer und Mazedonische Bürger auch unterschiedliche Rechte und Pflichten haben.

      M.M.n. ist es durchaus sinnvoll weitgehende Priviligien, die mit einer Staatsbürgerschaft einhergehen, nach genauer Prüfung und nur unter bestimmten Voraussetzungen zu vergeben. Z.B. darf man durchaus etwas Solidarität und Loyalität gegenüber der neuen Heimat verlangen. Natürlich sollte auch die Vergangenheit der neuen Bürger den Wunsch gleichberechtigter Bürger zu werden widerspiegeln. Und Gewalt und Kriminalität gegenüber den Gastgebern gehört für mich nicht dazu. In diesem Sinne kann ich einer Ungleichbehandlung von schweren Straftätern im Strafvollzug nichts anrüchiges abgewinnen.

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    • August 4, 2010

      Herr Schuerch nochmals, ich lebe in der Schweiz. Habe kein recht abzustimmen.

      “Die​s zu ändern dürfte ja nicht all zu grosse Hürden aufwerfen” sagen sie.

      Da ich mich schon lange in meiner Wohngemeinde erkundigt habe, weis ich, das es sogar ganz einfach und leicht ist, dies zu ändern.
      Ich behaubte jetzt mal, das ich dies sogar besser weis als sie, weil sie dies nie nötig hatten, sich darüber zu erkundigen. Vieleicht sollten SIE sich mal in ihrer Wohngemeinde erkundigen? Was die Anforderungen sind um sich Einbürgern lassen? Vergessen sie nicht, das die Anforderungen von Gemeinde zu Gemeinde, unterschiedlich sind.
      Ich WOLLTE mich Einbürgern. Also erkundigte ich mich, dazumal in der Wohngemeinde Dulliken, und bekam alle notwendige Unterlagen über. Jetzt sag ich ihnen wiso ich mich damals nicht Einbürgern lies…. mich hätte die Einbürgerung 13`000 CHF gekostet, dies stand schwarz auf weis in den Unterlageb die ich bekam. Hmmmmmm… Hätten sie sich das leisten können? Wen ja, hätten sie soviel ausgegeben? Das ist der Grund das ich nicht Schweizerbürgerin bin. Aber zum Glück kostet es nicht überal gleich viel. Meine Schwester zahlte für die Einbürgerung in einer andere Wohngemeinde
      2000 CHF. Jetzt Wohne ich in der gleichen Stadt wie meine Schwester. Und werde mich Einbürgern. Soviel zum Thema Einbürgerung.

      In Mazedonien, egal ob Moslem oder Orthodox, egal ob Albaner oder Türke die in Mazedonien leben, gelten für alle die gleiche Regel und Gesetze. Erkundigen sie sich auch mal darüber. Leider werden nur die Menschen die Reich sind und die Menschen die Arm sind, nicht gleich behandelt. Der Reiche hat Geld und kan für alles bezahlen und werden deswegen auch bevorzugt. Deswegen sind meine Eltern hier in die Schweiz geflüchtet.

      Mit dieser Initiative ist das Problem nicht gelöst. Kriminalität und Gewalt gibt es in jedem Land, immer und überall. Ausländer gibt es auch überall und wird es sicher auch immer ebenso geben. Mir ist aber kein einziges Land auf der Weld bekannt, die ausländische Kriminele ausschaffen. Ich sehe die Ausschafungsinitiativ​e als die einfachste Lösung. Menschen die Kriminel oder Gewaldtätig sind einfach loswerden. Aus der Schweiz verweisen. So ist das Problem einfach gelöst. Wen man nur alle Problem so einfach lösen könnte?

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  • Juni 20, 2010

    In diesem Land haben Frauen die gleiche Rechte wie Männer. Egal ob man Reich oder Arm ist, in der Schweiz gelten für alle die gleichen Regeln und Gesetze. Ich spreche also von der Gleichberechtigung. Wäre es dan nicht so richtig das ein Ausländer gleiche Rechte wie ein Schweizer hat? Also sollten doch, egal ob Schweizer oder Ausländer, die Rechte Pflichten für jeden Menschen, die in der Schweiz leben, gleich gelten!!!!!!!!!!!!!!!​

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    • Juni 21, 2010

      Sie sprechen ein wichtiges Problem an. Sie leben seit 1985 in der Schweiz und sollten auch so behandelt werden. Wenn Sie einen Ladendiebstahl begehen, wird dies genauso bestraft wie wenn eine Schweizerin einen Ladendiebstahl begeht. Dabei sollte es auch bleiben.
      Wenn ein Kriminaltourist in die Schweiz kommt und jemanden umbringt, dann darf dieser weggewiesen werden. Das ist auch im Sinne des Gegenvorschlags. Doch Leute wie Sie sind eben keine Kriminaltouristen und deshalb ist die Ausschaffungsinitiati​ve ein Unsinn: Vor allem bei Ladendiebstahl!

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    • Juni 22, 2010

      Sie haben mich verstanden Frau Schmid-Federer. Sie sprechen mir aus der Seele. Dieses Thema zur Ausschafungsinitiativ​e beschäftigt mich sehr.

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    • Juli 14, 2010

      Ladendiebstahl ist im Deliktskatalog der AI nicht enthalten.
      Ich sehe den Konflikt schon. Andererseits, darf man von Ausländern, als Gästen, schon erwarten dass sie sich besonders um die Einhaltung der Regeln bemühen. Was wir in den vergangenen Jahren erlebt haben war doch das Gegenteil. Die originäre Schweizer Bevölkerungen ist um Grössenordnungen weniger häufig als Täter in Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikte verwickelt. Und die Justiz und Politik hätten es jahrelang in der Hand gehabt eine dem Gerechtigkeitsempfind​en der breiten Bevölkerung angepasstere Schiene zu fahren. Man hat dies bewusst oder unbewusst nicht gemacht. Wer will sich jetzt über die Stossrichtung der Initiative wundern? Und seien wir ehrlich, ausserhalb des Raumes der eurozentrischen-gutme​nschlichen und elitären Rechtsauffassung ist doch eine AI-mässige Handhabung ausländischer Straftäter völlig normal. Und kommen Sie mir nicht mit “Wir sollen uns nicht am Ausland messen”, pour-quoi pas? Sonst wird bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten auf die “bessere” Auslandspraxis verwiesen.
      Wieviele ungerechtfertigte Ressentiments hätten vermieden werden können, wenn man von Anfang an konsequent schwere Straftäter des Landes verwiesen hätte? Wieviele wären nicht zum Zweit- und Dritttäter geworden? Wieviele wären abgeschreckt worden? Wieviel weniger hätte man von Migrationshintergrund​ fabulieren müssen und so der GROSSEN Zahl der anständigen Ausländer das Leben leichter gemacht?

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    • Juli 15, 2010

      Es werden schwere Straftäter des Landes verwiesen. Nur spricht man nicht darüber. Falls dies zu wenig konsequent getan wurde, dann dann soll beim Vollzug etwas geändert werden. Der politischce Ansatz ist bereits gegeben.

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    • August 4, 2010

      Lieber Herr Schuerch.Ich bin Ausländerin richtig, aber ich fühle mich nicht aus Gast und bin kein Gast hier. Mein Zhuhause ist hier in der SAchweiz. Touristen sind in der Schweiz Gäste, so sehe ich das jedenfalls. Aber ich, bin hier geboren, hier aufgewachsen und vorallem arbeite ich, zahle Steuer, Krankenkasse, Miete und halte mich an die Regeln, Gesetze, genau wie ein Schweizerbürger. Ich frage sie, sehen sie mich aus Gast? Sie sehen mich aus ein anständiger Ausländer. Aber trotzdem, laut dieser Ausschafungsinitiativ​e, müsste ich bei einem vesrtoss gegen einer Regel oder Gesetz, das Land verlassen.

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  • August 4, 2010

    Lieber Herr Schuerch.Ich bin Ausländerin richtig, aber ich fühle mich nicht aus Gast und bin kein Gast hier. Mein Zhuhause ist hier in der Schweiz. Touristen sind in der Schweiz Gäste, so sehe ich das jedenfalls. Aber ich, bin hier geboren, hier aufgewachsen und vorallem arbeite ich, zahle Steuer, Krankenkasse, Miete und halte mich an die Regeln, Gesetze, genau wie ein Schweizerbürger. Ich frage sie, sehen sie mich aus Gast? Sie sehen mich aus ein anständiger Ausländer. Aber trotzdem, laut dieser Ausschafungsinitiativ​e, müsste ich bei einem vesrtoss gegen einer Regel oder Gesetz, das Land verlassen.

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  • August 4, 2010

    Herr Schuerch nochmals, ich lebe in der Schweiz. Habe kein recht abzustimmen.

    “Dies zu ändern dürfte ja nicht all zu grosse Hürden aufwerfen” sagen sie.

    Da ich mich schon lange in meiner Wohngemeinde erkundigt habe, weis ich, das es sogar ganz einfach und leicht ist, dies zu ändern.
    Ich behaubte jetzt mal, das ich dies sogar besser weis als sie, weil sie dies nie nötig hatten, sich darüber zu erkundigen. Vieleicht sollten SIE sich mal in ihrer Wohngemeinde erkundigen? Was die Anforderungen sind um sich Einbürgern lassen? Vergessen sie nicht, das die Anforderungen von Gemeinde zu Gemeinde, unterschiedlich sind.
    Ich WOLLTE mich Einbürgern. Also erkundigte ich mich, dazumal in der Wohngemeinde Dulliken, und bekam alle notwendige Unterlagen über. Jetzt sag ich ihnen wiso ich mich damals nicht Einbürgern lies…. mich hätte die Einbürgerung 13`000 CHF gekostet, dies stand schwarz auf weis in den Unterlageb die ich bekam. Hmmmmmm… Hätten sie sich das leisten können? Wen ja, hätten sie soviel ausgegeben? Das ist der Grund das ich nicht Schweizerbürgerin bin. Aber zum Glück kostet es nicht überal gleich viel. Meine Schwester zahlte für die Einbürgerung in einer andere Wohngemeinde
    2000 CHF. Jetzt Wohne ich in der gleichen Stadt wie meine Schwester. Und werde mich Einbürgern. Soviel zum Thema Einbürgerung.

    In Mazedonien, egal ob Moslem oder Orthodox, egal ob Albaner oder Türke die in Mazedonien leben, gelten für alle die gleiche Regel und Gesetze. Erkundigen sie sich auch mal darüber. Leider werden nur die Menschen die Reich sind und die Menschen die Arm sind, nicht gleich behandelt. Der Reiche hat Geld und kan für alles bezahlen und werden deswegen auch bevorzugt. Deswegen sind meine Eltern hier in die Schweiz geflüchtet.

    Mit dieser Initiative ist das Problem nicht gelöst. Kriminalität und Gewalt gibt es in jedem Land, immer und überall. Ausländer gibt es auch überall und wird es sicher auch immer ebenso geben. Mir ist aber kein einziges Land auf der Weld bekannt, die ausländische Kriminele ausschaffen. Ich sehe die Ausschafungsinitiativ​e als die einfachste Lösung. Menschen die Kriminel oder Gewaldtätig sind einfach loswerden. Aus der Schweiz verweisen. So ist das Problem einfach gelöst. Wen man nur alle Problem so einfach lösen könnte?

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