Ein weiteres gravierendes Beispiel wie eine Links-Grüne, FDP, CVP Mehrheit im Bundesrat und den Bundesparlamenten in Bern rechtsstaatlich vorm Souverän gutgeheissene SVP-Volksinitiativen verwässert, ausgehebelt und inhaltlich dann einfach NICHT umgesetzt.
Ausländische ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... oder Unternehmer, Touristen usw. sind in der Schweiz immer willkommen gewesen, werden es auch in Zukunft sein. Willkommen sind auch ECHTE Flüchtlinge, nicht aber solche das System Missbrauchende mit ganzen Lügengebäuden. 70% der Gefängnisse sind mit Ausländer gefüllt, und dies bei einem Bevölkerungsanteil von 25 bis 30 Prozent. Ein total krasses Missverhältnis also. Wir müssen darum jetzt dafür Sorge tragen, nämlich dass Schwerstkriminelle gemäss dem Katalog in der vom SouveränDer Souverän ist der Träger der Souveränität eines Staat... vor Jahren schon gutgeheissenen SVP-Vorlage “Ausschaffung krimineller Ausländer” endlich vollzogen wird, denn diese Gesetzgebung ist heute i.d. Bundesverfassung fest verankert. Diese politische Allianz bringt die Mehrheit der anständigen, Gesetzes treuen Ausländer nur völlig unnötig in einen schlechten Ruf, sogar kollektiv in Verruf, und gefährden damit die öffentlich Sicherheit und Ordnung, ganz im Gegenteil ihres abgelegten Eides.
Politische Linke, Grüne, FDP & CVP Allianz.
Mit den Fraktionen Links-Grüne, FDP & CVP wurde ein sogenannter “Härtefall”-Artikel im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... eingeführt für “Ausnahmefällen”, was sich danach aber fast schon zum Normalfall entpuppte. Vorgesehen waren als Ausnahmefälle höchstens 7 %. Damit wurde die inhaltliche Umsetzung der vom SouveränDer Souverän ist der Träger der Souveränität eines Staat... rechtsstaatlich gutgeheissenen SVP-Ausschaffungsinitiative undemokratisch ausgehebelt. Darin kann berechtigt durchaus die indirekte Abschaffung der direkten Demokratie gesehen werden. Meiner Meinung fördert die benannte unheilige politische Allianz auch eine politische Radikalisierung in der Schweiz, wie dies bereits in Deutschland geschehen ist.
Eine verlässliche Statistik zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative liegt womöglich erst 2020 vor. Parlamentarier üben harsche Kritik – auch ausserhalb der SVP.
Auftrag an das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Ausschaffungsstatistik zu führen.
Informationssystem des Bundesamtes für Justiz (BJ) lässt offenbar bis heute keine genauen Aussagen darüber zu, wie oft bei straffälligen Ausländern die Härtefallklausel tatsächlich angewendet wird. Das ist schwer nachvollziehbar, hat der Bund vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... doch schon vor Jahren den Auftrag gefasst, eine Ausschaffungsstatistik zu führen. Das Gesetz mit den Delikten, die eine Landesverweisung nach sich ziehen, liegt seit März 2015 vor.
Das BJ hätte also Zeit gehabt, die Daten aufzubereiten. Dass man dies unterlassen hat, zeugt von einem wenig ausgeprägten politischen Sensorium. Die hitzige Debatte rund um die Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätte zwingend zur Erkenntnis führen sollen, dass den Zahlen zum Vollzug eine besondere Bedeutung zukommt. Die politische Verantwortung für das Versäumnis trägt die vormalige Justizministerin Simonetta Sommaruga. Offensichtlich werden diese Daten einfach künstlich niedrig gehalten, Bürger und Politiker über den tatsächlichen Sachverhalt getäuscht, was äusserst fragwürdig ist.
Deshalb sind für mich die Parlamentarier dieser Links-Grüne, FDP & CVP Seilschaften NICHT mehr wählbar.
Quellenauszüg 26.07.2017,
Wo bleiben die verlässlichen Daten?
Debakel um Ausschaffungs-Zahlen:
Quellenauszüg 27.07.2017
Ausschaffungen: Mangelhafte Statistik
https://www.tagblatt.ch/meinung/kommentare/mangelhafte-statistik-ld.1040896
An den Frieden denken heißt, an die Kinder denken.
Thinking about peace means thinking about the children.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Zahlen von 2017 haben die SVP 2018 empört, weil laut dieser Statistik nur 54% aller Täter die eine Straftat gemäss Katalog begangen haben sollen ausgeschafft wurden. Ihre eigenen Links zum Tagblatt weisen aber nach, das man heute gar nicht genau weiss wie verlässlich die Härtefallklausel angewendet wird, weil die Datenbasis nicht exakt den “Deliktkatalog” der Ausschaffungsinitiative wiederspiegelt. Ihre Quellen kritisieren die Statistik, nicht die zu geringe Zahl Ausschaffungen.
WIE KOMMEN SIE DAZU die mangelhafte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu beklagen, obwohl die Kernaussage der von Ihnen verlinkten Artikel ist, das man das gar nicht sicher beurteilen kann?
Sie haben mir heute an anderer Stelle einen Artikel des Tagesanzeigers verlinkt, ist nur 3 – 4 Stunden her, der sehr genau aufzeigt das die Statistik die Justiz sogar lascher darstellt als sie ist: das wenn man exakt nach Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiative geht die Ausschaffungsquote für 2017 bei fast 70% und nicht nur bei 54% liegt. Das liegt unter anderem daran das die Kriminalitätsstatistik keine Unterscheidung zwischen Sozialhilfe- und Steuerbetrug (im Deliktkatalog) und sonstigem Betrug (keine Ausschaffungspflicht) machen kann. Ausserdem gäbe es so kurz nach der Einführung der verschärften Ausschaffungsregeln noch diverse Fälle die unter die neuen Regelungen fallen, aber noch keine Urteile vorlägen.
Hier der Artikel:
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/bund-publiziert-falsche-zahlen-zu-ausschaffungen/story/20695516
WIESO posten Sie diesen Artikel, den Sie mir angegeben haben, hier zum eigentlichen Thema nicht, obwohl dieser wirklich sehr konkret auf die Problematiken und tatsächlichen Zahlen hinweist?
Sie beziehen sich auf Zahlen von 2017, es gibt aber bereits Zahlen zu 2018. Die Zahlen belegen das 2018 nur 71% der obligatorischen Ausschaffungen tatsächlich ausgesprochen wurden. Das dies in absoluten Zahlen mehr Ausschaffungen bedeutet als die SVP im Abstimmungsbuch angegeben hat (erwartete Ausschaffungen 1´500, tatsächlich über 1´700), belegt folgender Artikel der NZZ:
https://www.nzz.ch/schweiz/nur-71-prozent-der-obligatorischen-ausschaffungen-werden-tatsaechlich-ausgesprochen-ld.1491144
Ausserdem erklärt der Artikel das eine Quote von 29% nicht ausgesprochener Ausschaffungen nichts aussagt darüber ob die Härtefallklausel wirklich in 29% der Fälle angewendet wurde. Es gäbe weitere Gründe für den Verzicht auf Ausschaffungen, z. B. Notwehr, Notstand oder PFZ.
Warum beziehen Sie sich auf Zahlen von 2017, obwohl es Zahlen von 2018 gibt? Etwa weil die Zahlen eigentlich absolut gesehen die Erwartungen der SVP sogar übertreffen?
Als Bürger eines Rechtsstaates sollte Ihnen eigentlich klar sein das Gesetze nicht einer Quote unterliegen können. Man kann in einem Rechtsstaat eine Regelung für Berechtigte nicht aussetzen nur weil eine Quote erfüllt ist. Entweder man erfüllt die Bedingungen für einen Härtefall, oder eben nicht.
@ F. Wagner
Sorry aber Sie sind allem Anschein nach nicht fähig oder nicht Willens einen sachlichen Dialog zu führen, es geht Ihnen nie um die Sache selber, sondern besserwisserisch prinzipiell immer nur um möglichst viel Kritik an den Blog-Schreibern.
Eine verlässliche Statistik zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative liegt womöglich erst 2020 vor. Parlamentarier üben harsche Kritik – auch ausserhalb der SVP.
Das Bundesamt für Justiz hätte also Zeit gehabt, die Daten aufzubereiten. Dass man dies unterlassen hat, zeugt von einem wenig ausgeprägten politischen Sensorium. Die hitzige Debatte rund um die Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätte zwingend zur Erkenntnis führen sollen, dass den Zahlen zum Vollzug eine besondere Bedeutung zukommt. Die politische Verantwortung für das Versäumnis trägt die vormalige Justizministerin Simonetta Sommaruga. Offensichtlich werden diese Daten einfach künstlich niedrig gehalten, Bürger und Politiker über den tatsächlichen Sachverhalt getäuscht, was doch äusserst fragwürdig ist. Würde es keine Immunität von Parlamentarier/Innen und Bundesräten geben, wäre aller Wahrscheinlichkeit der strafrechtliche Tatbestand der bewussten Angabe falscher Zahlen und des Betruges erfüllt.
Deshalb sind für mich die Parlamentarier dieser Links-Grüne, FDP & CVP Seilschaften NICHT mehr wählbar.
Herr Hottinger
Herr Wagner vergisst in seinem Poltereintrag einmal erneut, was die Grundlagen sind, der heutigen Ausschaffung. Grundsätzlich spielt es absolut keine Rolle, ob nun 30, 50 oder 70 ausgeschafft wurden.
Fakt ist, dass eine Abstimmung in keinster Weise so umgesetzt wurde, wie das vom Volk bestätigt wurde. Das ist schon mal die Verwässerung der heute entstehenden Statistiken.
Würde man die vom Volk definierte Abstimmung vollumfänglich umsetzen, gäbe es kaum noch “Härtefälle” und ähnliches, sondern die Ausschaffung von Personen, welche unser Rechtssystem nicht akzeptiert haben und mittels Gericht als Kriminell verurteilt wurden.
Dank der nicht Umsetzung, und deren Verwässerung ist schon mal die Grundlage nicht so wie es vom Volk geschaffen wurde, somit werden auch die Folgezahlen kaum das darlegen, was sie grundsätzlich sollten.
Somit ist es mir eigentlich egal ob es nur 60% sind oder 40%. Meine Meinung ist, dass Kriminelle Ausländern ohne Wenn und Aber in das Land zurück geführt werden, von welchem sie kommen. Wir sind und sollten uns nicht hergeben zu einem Weltgefängnis, welches Straftäter aufnimmt, weil sie im Heimatland härtere Strafen zu erwarten haben.
Wer unser Rechtssystem und deren Gesetze nicht respektiert, gehört nicht in unsere Land. Egal ob 40 oder 70% Rückführung – diese Zahl sollte immer 100% sein.
Herr Hottinger, ich frage Sie nochmal in Kurzform.
Sie erklären in Ihrem Blogartikel das mal wieder eine vom Volk gutgeheissene SVP-Initiative “erwässert, ausgehebelt und inhaltlich dann einfach NICHT umgesetzt” wurde.
Woher wissen Sie das, wenn die Daten noch nicht aussagekräftig sind? Die Datenfehler eher darauf hinweisen, das die Quoten eher höher sind als die Statistik ausweist?
Sie behaupten das die Härtefallregelung, die als Ausnahmefall gedacht war, inzwischen “nahezu zum Normalfall” geworden ist.
Bei 71% Ausschaffungen auf Katalogdelikte in 2018? Und 29% von denen man nicht genau weiss wie viele davon genau auf die Härtefallregelung zurückzuführen waren? Wie viele davon auf andere reguläre Ausnahmen?
Sie argumentieren mit Zahlen von 2017, obwohl die Zahlen von 2018 schon vorliegen und diese aussagen, das die absolute Zahlen an Ausschaffungen für Katalogdelikte bereits höher ist als von der SVP vorhergesehen.
Wieso argumentieren Sie nicht mit den Zahlen von 2018? Wieso behaupten Sie trotz der Zahlen davon das die Initiative NICHT umgesetzt wurde?
Das die Datenbasis noch nicht aussagekräftig ist, das ist unbestritten, das war auch nicht Thema meines Beitrags. Meine Frage ist warum Sie Dinge behaupten die aktuell noch nicht belegbar sind?
Herr Schweizer:
Die Härtefallregel selbst haben wir bereits diskutiert, als es um ihre Einführung ging. Ihnen ist vielleicht nicht bewusst das die Schweiz ein Rechtsstaat ist, und diverse Verpflichtungen eingegangen ist hinsichtlich Menschenrechten. Als ein solcher Staat hat man darauf zu achten das Strafen verhältnismässig sind. Um hier Kollisionen mit Menschenrechten, Klagen am EGMR usw. vorzubeugen braucht es die Möglichkeit für Ausnahmen vom Ausschaffungsobligatorium.
Niemand schafft Straftäter deshalb nicht aus, weil sie in ihrem Heimatland härtere Strafen zu erwarten haben. Vor allen Dingen weil sowieso immer das Land in dem die Straftat begangen wurde für die Bestrafung zuständig ist. Das heisst Ausschaffungen würden sowieso erst NACH Verbüssung der Strafe erfolgen. Man schafft nur dann Straftäter auch nach schweren Straftaten nicht aus nach dem Refoulment-Prinzip wenn Straftätern im Heimatland Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen … rein eine längere Gefängnisstrafe reicht dazu nicht aus.
“Sie behaupten das die Härtefallregelung, die als Ausnahmefall gedacht war, inzwischen “nahezu zum Normalfall” geworden ist.”
Sie erklären mir, dass man über die Härtefallregel schon diskutiert hätten, bringen aber gleich diese wieder im Einspruch an Herr Hottinger?? Naja – muss man nicht verstehen.
Ich habe nirgends geschrieben, dass ich die Härtefallklausel nicht akzeptiere, sondern dass es meiner Meinung nach keine geben sollte. Wer sich nicht korrekt verhält, dadurch einer Straftat verurteilt wird, sollte keine Schonung erhalten. Egal ob das vielleicht eine Kollosion mit dem EGMR ergibt. Dieser Straftäter hat sich auch nicht um das EGMR gekümmert, warum sollte er dann mit diesem geschützt werden?
Aber Sie haben erneut nicht verstanden, was ich Herrn Hottinger geschrieben habe zu Ihrem Einwand:
– Die Zahlen können nicht stimmen, da die Umsetzung der vom Volk für gut geheissene Initiative nicht korrekt umgesetzt ist.
Ist das so schwer zu verstehen, dass wenn die Grundlage einer Ausführung nicht korrekt ist, dass dann auch die daraus folgenden Zahlen nicht korrekt sind? Egal woher sie stammen, und versucht hat diese korrekt zu erfassen?
Sie stimmen nicht, weil die Grundlage nicht dem Volkswillen entspricht.
SIE aber ernennen die Grundlage einfach als Richtig, was aber schon falsch ist.
Daher spielt es keine Rolle ob die nachfolgenden Zahlen korrekt sind oder nicht. Sie sind aus der Grundlage schon falsch.
@ F. Wagner
Herr Dany Schweizer hat mit viel Mühe nochmals versucht vorliegende Thematik Ihnen zu erklären, und dies auf sehr verständliche Art und Weise. Danke Herr Schweizer für Ihr tadelloses Statement. Wer es jetzt immer noch negiert, der will es einfach nicht verstehen, einfach nach dem Prinzip “Kopf in den Sand” nicht akzeptieren was nicht in seine Weltanschauung genau hinein passt.
Und was die Zahlen angeht F. Wagner, ob es nun 2017, 2018 oder 2019 angeht, diese werden vor 2020 nicht vorliegen, wie ja aus meinem Blog klar hervorgeht, ja wenn man ihn denn ganz gelesen hat.
Und zur Umsetzung selber:
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/der-schweiz-auf-der-nase-herum-tanzen/
“Ich habe nirgends geschrieben, dass ich die Härtefallklausel nicht akzeptiere, sondern dass es meiner Meinung nach keine geben sollte. “
Widersprüchlich.
“Ist das so schwer zu verstehen, dass wenn die Grundlage einer Ausführung nicht korrekt ist, dass dann auch die daraus folgenden Zahlen nicht korrekt sind?”
Unsinn.
”SIE aber ernennen die Grundlage einfach als Richtig, was aber schon falsch ist.”
Ich habe nirgendwo die Grundlage als Richtig erklärt. Ganz im Gegenteil, ich habe Artikel verlinkt aus denen hervorgeht das die Grundlage für die Statistiken falsch sind.
Melden Sie sich doch einfach nochmal wenn Sie meine Beiträge verstanden haben.
Herr Hottinger, verstehen Sie endlich:
Bezüglich des Fakts das die aktuellen Zahlen nicht aussagefähig sind, da sind wir uns einig.
Meine Kritik an Ihren Ausführungen ist EINZIG UND ALLEIN das Sie trotz nicht aussagekräftiger Daten bereits den Volksentscheid für nicht umgesetzt halten. Obwohl Sie selbst erklären das die Daten nicht aussagekräftig sind. Und bereits 2018 die Zahl der Ausschaffungen für Straftaten aus dem Deliktkatalog die Erwartungen der SVP überstiegen (was Sie selbst in der Diskussion aber verschweigen).
“”Ich habe nirgends geschrieben, dass ich die Härtefallklausel nicht akzeptiere, sondern dass es meiner Meinung nach keine geben sollte. “
Widersprüchlich.”
Logisch ist das im Widerspruch zu einander. Wenn das für Sie erwähnenswert ist, dann muss ich annehmen, dass Ihre Meinung immer die Ges. Meinung ist. Somit ein Mitläufer, der keine eigene Meinung hat.
“Ich habe nirgendwo die Grundlage als Richtig erklärt. Ganz im Gegenteil, ich habe Artikel verlinkt aus denen hervorgeht das die Grundlage für die Statistiken falsch sind.”
Sie scheinen davon überzeugt zu sein, dass wenn die Grundlage nicht die Richtigkeit hat, dass die Folgeerfassung trotzdem richtig?
Bsp: Sie rechnen von 100 Fr. und müssen 10% dazu rechnen. Aber die Grundlage ist nicht 100 Fr. sondern nur 80 Fr. somit ergibt sich aus der Folgerechnung eine falsche Zahl. So ist es auch mit der falschen Grundlage der Initiative – Sie nehmen einfach an, dass diese korrekt umgesetzt ist, und die darausfolgenden Statistikzahlen korrekt seien.
Naja – lassen wir das – Wie üblich wollen Sie einfach in allen Lagen Recht behalten. Selbstverständlich dürfen Sie das auch. Der Glaube macht bekanntlich seelig. Und einige Menschen denken, dass einzig das Seelenheil das Ultimative ist.
Herr Schweizer, manchmal ist auch die Mainstream-Meinung die richtige. Eine Meinung ist nicht nur deshalb richtig weil sie nicht die Mainstream-Meinung ist. Ich bilde mir meine Meinung selbst.
Ihre Beispielrechnung ist falsch. Die Sache ist eher diese, wie wenn Sie erklären “alle knallroten Autos haben Fr. 100 mehr Fahrzeugsteuer zu zahlen”, die Statistik aber ausweist das nur 70% aller roten Autos mehr Fahrzeugsteuer bezahlen. Prüft man die Statistik aber näher stellt man dann fest das die Datengrundlage nicht alle “knallroten” Autos sind, sondern auch metallicrote, dunkelrote, weinrote, orange mit drin sind usw., für die die höhere Fahrzeugsteuer gar nicht gilt. Das heisst die 70% aller “roten” Autos können gut bedeuten das doch das die Teilmenge der “knallroten” zu 100% die Steuer zahlen.
So ist das mit den Zahlen hier zu Ausschaffungen auch: Laut Deliktkatalog gilt nur für Steuer- oder Sozialhilfebetrug die obligatorische Ausschaffung, in der Datengrundlage der Statistik sind aber alle Betrugsdelikte mit drin: “normaler” Betrug ist im Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiative nicht drin. Daraus ergibt sich für 2017 beispielsweise das die Statistik nur 54% aller Fälle als ausgeschafft ansieht, aber gestrafft nach Deliktkatalog sind es fast 70%.
Noch tiefer runterbrechen kann ich das nicht, Herr Schweizer.
dies obwohl Sie noch nicht erkannt haben, welches die Grundlage der nachfolgenden Statistikzahlen ist. Die Grundlage ist nicht “das rote Auto mit der Steuer” sondern, nur noch ein Teil der “roten Autos”. da viele durch eine Gesetzesgrundlage (vom Bürger in der ABstimmung bestätigt), gar nicht existieren würden. Somit fallen vor Ihrer “Ausgliederung der Detailfarben” zuerst schon in der Grundfarbe 100te von Autos weg.
Auf die Delikte von 54 oder 70% – Hätte man die Inititative umgesetzt, so wie es das Volk beschlossen hat, wären schon 50% von diesen 54% ausgewiesen worden. Somit ist die gestrafte Verson 70% auch nur noch die Hälfte von dem was Sie als korrekt betrachten.
Aber Ok – wie üblich haben Sie einfach Recht.
“Auf die Delikte von 54 oder 70% – Hätte man die Inititative umgesetzt, so wie es das Volk beschlossen hat, wären schon 50% von diesen 54% ausgewiesen worden. Somit ist die gestrafte Verson 70% auch nur noch die Hälfte von dem was Sie als korrekt betrachten.”
Hääääääää?
Ich kann leider überhaupt nicht beurteilen ob ich recht habe oder Sie, weil ich kein Wort von dem verstehe was Sie schreiben.
Es widerspricht natürlich dem Sozialismus der Roten, aber das Volk hat entschieden.
Es gibt kein Recht in einem Land zu bleiben und darauf hinzuweisen, dass man Recht auf Luxus-Sozialhilfe und allumfassende Fürsorge von Sozialarbeitern hat. Das Vok hat auch im Kt. ZH entschieden, dass abgewiesene Asylbewerber nur Nothilfe erhalten. Aber für einige ist das immer noch besser, als das was sie in der Heimat haben.
Die SED erlaubte Gastarbeitern grundsätzlich nicht, längerfristig zu bleiben. Man durfte nur eine bestimmte Zeit bleiben, wer schwanger wurde, musste sofort gehen. Eine Integration und direkter Kontak zu Einheimischen war nicht vorgesehen. Ebenso wenig konnte man ohne weiteres einwandern, indem man einen DDR-Bürger heiratete.
Prinzipiell ist zum Thema
“Ausschaffung schwer krimineller Ausländer, mangelnde Statistik”
noch anzumerken, nämlich dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für rechtsstaatlich letztinstanzlich korrekt verurteilte Verbrecher nicht in dem Masse gelten dürfen, wie für deren Opfer, und deren mögliche zukünftigen Opfern. Opfer haben hier klar Vorrang, welcher vom Richter in einer vorgeschriebenen Güterabwägung festzustellen ist. Dies fordert und garantiert bereits unsere Bundesverfassung. Auch Bundesparlamentarier/Innen und Bundesräte/Innen haben sich mit ihrem EID dazu ja ALLE bereits bei ihrer Wahl dazu verpflichtet. Verpflichtungen muss man einhalten.
Eine “Härtefallregelung” bräuchte es auch gar nicht, denn diese dokumentiert doch nur, nämlich dass deren Urheber – jeweils die Mehrheit – im Parlament und Bundesrat der Jurikative in den Kantonen und beim Bund nicht zutraute, dass die zuständigen Richter/Innen eine ordentliche GÜTERABWÄGUNG vorzunehmen in der Lage sind. Damit stellte zumindest die links-grüne-, FDP-, CVP-Parlamentsfraktionen in Bern nicht nur die rechtsstaatliche Funktionsfähigkeit unseres Justiz-Systemes in Frage, sondern konsequenterweise den gesamten Rechtsstaat Schweiz.
Auch aus diesem Grund sind die Parlamentarier/Innen der SP, Links-Grünen, FDP und CVP für mich nach Bern einfach NICHT mehr wählbar.
Denn wie funktioniert die global einzigartige Schweizerische direkte Demokratie?
SVP-Nationalrat Herr Adrian Amstutz erklärt dies Bundesrätin Sommaruga betr. ihrem Job damals als Vorsteherin des Migrationsamtes (SEM) in Bern, nämlich wie die Schweizerische direkte Demokratie KRAFT unserer Bundesverfassung tatsächlich funktioniert:
https://www.youtube.com/watch?v=bc8_yo9ZDzI
Ihre Aussage bezüglich der Bundesverfassung ist völlig richtig, Herr Hottinger. Artikel 36 der Bundesverfassung über die Einschränkung der Grundrechte, Absatz 2 besagt das eine Einschränkung der Grundrechte durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz der Grundrechte Dritter gerechtfertigt sein muss. Diesen Grundsatz versuchte jedoch die SVP mit Ihrer Ausschaffungsinitiative und damit zwingenden Ausschaffungen nach Deliktkatalog ausser Kraft zu setzen.
Ihr zweiter Absatz ist eine absolute Verdrehung der Tatsachen. Es war die SVP die mit der Ausschaffungsinitiative die Güterabwägung abschaffen und ein Ausschaffungsobligatorium einführen wollte. Nur durch die Härtefallregel haben die Gerichte überhaupt noch eine Chance eine Güterabwägung zu treffen, ohne diese müssten Straftäter nach einem festen Deliktkatalog zwingend ausgeschafft werden. Es sind also die Urheber der Härtefallklausel die mehr Vertrauen in die hiesige Judikative haben als die Gegner.
Die Ausschaffung eines mehrfach vorbestraften Wiederholungstäters, der keinerlei Resozialisierungspotential zeigt, ist sicher ohne wenn und aber angezeigt. Die Ausschaffung zum Beispiel eines Familienvaters der unter Umständen seit seiner Geburt in der Schweiz rechtschaffen gelebt hat, dem ein “Ausrutscher” zur Last gelegt wird und bei dem man davon ausgehen kann das sich dieser nicht wiederholt, ist weder von öffentlichem Interesse noch für den Schutz der Grundrechte Dritter notwendig und sollte deshalb unterbleiben, um den Menschenrechten genüge zu tun.
Herr Hottinger
Leider wird immer noch mit dem Argument gearbeitet, dass ein Täter einen “Ausrutscher” haben könnte. Fakt ist aber, dass ein “Ausrutscher” der dazu führt ein Straftäter zu werden, kein “Ausrutscher” mehr ist.
Oder kann es sein, dass man eine Person tötet, dieses dann als “Ausrutscher” bezeichnet, nur weil dies sein Erstes Mal ist, er eine Familie hier hat?
Einen “Ausrutscher” von einem Familienvater führt nicht zu einem groben Strafdelikt. Somit müsste dieser Familienvater sich halt vor der Straftat überlegen, ob er seine grobe Straftat ausführen möchte.
Eine grobe Straftat ist nun mal eine Straftat.
Aber selbstverständlich versuchen die “ImmerGoodMenschen” zu glauben, dass man Menschen umbringen kann, dies dann als “Ausrutscher” bezeichnen will. Mittels EGMR dann noch Verständnis fordern und damit die “Geschädigten” vollständig als “Däppen” dastehen lässt.
Herr Schweizer, wir reden bei der Ausschaffungsinitiative nicht nur über Mord. Mord fällt auch aus der Härtefallregelung raus.
Auch Sie werden nicht abstreiten können das es Menschen gibt die eine lange kriminelle Karriere hinter sich haben, diverse Verurteilungen und sich trotzdem nicht bessern, und auf der anderen Seite Leute die lange unbescholten leben, aus irgendwelchen Gründen eine Straftat begehen, wo man aber begründet davon ausgehen kann das sich das nicht wiederholt. Es ist beispielsweise ein Unterschied ob jemand eine Körperverletzung begeht, weil er vor einem Fussballstadion in eine Prügelei reingezogen wird, oder ob jemand ganz gezielt und unprovoziert auf andere Menschen losgeht.
Ihr Rechtsverständnis der Verurteilung von Menschen nach festen Kategorien hätte vielleicht Platz gehabt im europäischen Mittelalter, oder heute in einem der konservativen islamischen Länder, aber nicht im rechtsstaatlich orientierten Mitteleuropa, hier wird differenziert.
Wenn Sie auf der Autobahn mit 10km/h zuviel erwischt werden, geht man auch nicht davon aus das Sie grundsätzlich dazu neigen Verkehrsregeln nicht zu respektieren, und nimmt ihnen vorsorglich den Führerschein weg … nein, man “verurteilt” Sie zu einer angemessenen Busse.
Eine Frage Herr Schweizer:
Nehmen wir an der ausländische Besitzer einer Handwerksfirma mit 20 Mitarbeitern wird irgendwo in eine Prügelei reingezogen und begeht eine Körperverletzung. Ansonsten ist der Mann nicht vorbestraft und rechtschaffen.
Wenn er ausgeschafft würde, müsste er seine Firma schliessen und 20 Mitarbeiter stünden auf der Strasse. Seine Kinder die in der Schweiz geboren wurden und keinen Bezug zu seinem Heimatland haben würden nicht mitziehen sondern zumindest ihre Schule und Ausbildung beenden wollen. Damit die Kinder nicht allein sind würde die Mutter auch hierbleiben.
Da die Mutter keine Ausbildung hat und sich um die Kinderbetreuung kümmern muss kann sie nicht arbeiten gehen. Im Heimatland des Mannes, wo er neu wohnt, sind die Durchschnittslöhne viel niedriger, und er kann unmöglich von seinem Einkommen dort für den Unterhalt seiner Familie in der Schweiz aufkommen.
Eine Ausschaffung wegen einer provozierten Prügelei, nach einer daraus resultierenden schweren Körperverletzung in EINEM Fall eines beispielsweise 40- oder 50-jährigen Lebens, resultiert in Arbeitslosigkeit von 20 Mitarbeitern, und einer Familie die von der Sozialhilfe abhängig ist.
Fänden Sie eine Ausschaffung auch in diesem Fall für angemessen?
@ F. Wagner
1. Erfreulich dass Sie nicht auch noch unsere Schweizerische Bundesverfassung von Deutschland aus als Deutscher in Zweifel ziehen, resp. aus ihrer Weltsichtperspektive zu zu interpretieren versuchen. Danke Sie machen Fortschritte von subjektivem zu m immer möglichen objektivem Denken. Das freut mich für Sie.
2. Dies hat leider gerade mal bis zu Ziff. 2 Gültigkeit, denn da fängt es schon wieder an, es geht hier nicht darum dass Sie erneut stur einfach die SVP wieder anschwärzen. Auch bin ich Partei frei, weil ich eigenständig leben und auch selber denken kann, ich brauche keine “vorgekäuten” Lehrmeinungen. Hierin bin ich eben genau gleicher Meinung wie die SVP, und dies nicht zum 1. Male, nämlich wenn es um die Verteidigung der Vielfalt der flächenmässig “kleinen” Schweiz geht. Wirtschaftlich, das leistungsmässig ist die Schweiz an 4. Stelle was die Importe in die EU betrifft. Offensichtlich schätzt man in der EU die Qualitätsarbeit und die Produkte aus der Schweiz sehr hoch ein. Die Schweiz bietet den Bürger/Innen auch (noch) die grösste Form von Selbstbestimmung, von welcher Sie ja auch hätten profitieren könnten, hätten Sie sich eingebürgert. Ich verstehe es auch nicht, wie man aus der Schweiz mit dem ca. doppelten Saläir (Gehalt) nach Deutschland zurück gehen kann, wo der Deutsche 57,3 % seines Einkommens pro Jahr an Steuern und Abgaben abliefern muss, und dies bei einem viel zu bürokratischen Staat.
https://www​.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/die-deutschen-arbeiten-zu-ueber-50-fuer-die-steuern/
Es war eben gerade nicht die SVP die mit der Ausschaffungs-Volksnitiative die Güterabwägung der Gerichte abschaffen wollte, im Gegenteil. Ein Ausschaffungs-Katalog wurde nämlich deshalb überfällig, eben weil sogenannte rot/grüne “Kuschelrichter” nur selten einen fetteren Kriminellen der Verfassung gemäss des Landes verwiesen, für drei, fünf oder 20 Jahre. Diese Abstufung dieser Fristen konnte übrigens auch erst nach einer Güterabwägung durch die Richter/Innen vorgenommen werden. Also Herr Wagner stellen Sie sich nicht immer im voraus so “auf den Kopf”, so vermögen Sie selber nie eine objektive Güterabwägung gleich welchen Sachverhaltes vornehmen. Nochmals: Die SVP wurde geradezu gezwungen, nämlich weil Kuschelrichter die Verbrecher zu sehr verschonten, teilweise sogar verwöhnten mit weiterer jahrelangen Gratisversorgung. Als Beispiel diene Ihnen z.B. der Hassprediger in Biel. Seit über 10 Jahren lebt der von unseren Steuergeldern und “giftet” gleichzeitig gegen seine Ernährer, weil er nicht seinen Lebensunterhalt selber verdienen muss, so hat er dazu den ganzen Tag Zeit dazu. Schlimmer und respektloser geht es doch auch gar nicht mehr, bedingt jedoch eine gewisse krankhafte Dummheit von falschem “Gutmenschentum”, was eben genau das Gegenteil bewirkt von dem was sie erreichen wollen.
Im 3. Absatz ihr Beispiel vom “Familienvater” da gehe ich mit Ihnen hingegen einig. Grundrechte Dritter können zwar weiterhin (die Möglichkeit besteht) gefährdet sein, jedoch im vernachlässigbaren Bagatell-Bereich, was keinen Landesverweis rechtfertigt, jedoch genau so wenig eine Straffreiheit. Letzteres wird jedoch sogar ausländischen Kügeli-Drogendealern, und bei leichten Körperverletzungen (physische Gewalt) zu oft gewährt, am nächsten Tag sind sie wieder auf freiem Fuss. Es ist dies alles eine Frage des persönlichen Standpunktes, die Vorschriften, die formelle Gesetzgebung, die Verfassung müssten nur immer streng beachtet werden. Genau dies fehlt des Öfteren, weil die massiv zunehmende Kriminalität zu einer völligen Überlastung der Strafjustiz führte, in der Schweiz wie in Deutschland. Jede Ausweisung führt hier zur Entlastung, zudem findet ein respektvoller arbeitsamer, dadurch eigenständiger Ausländer durch eine Ausweisung wieder ein sehr gutes Auskommen in der grosszügigen Schweiz, wo er so auch immer herzlich willkommen ist. Alle vier Ethnien der Schweiz sind sehr gastfreundlich, aber auch sehr zurückhaltend und vorsichtig, was für ein Fremder da zu uns kommt, und das ist auch richtig so. Nur die links/grünen Politiker/Innen sehen das anders, ALLE dürfen in die Schweiz kommen, haben sofort die gleichen Rechte von allen Sozialleistungen, ohne je einen Beitrag einbezahlt zu haben. Dies ist was gerade gegenüber den weniger materiell bemittelten Schichten ein grosser Dorn bedeutet. Wenn die Schweizer gleich intelligent wie der Durchschnitt-Deutsche ist – obwohl es uns i.d. Schweiz materiell (noch) um einiges besser geht – wird es am 19./20. einen Erdrutsch-Sieg für die SVP, SD und die EDU geben. Dies vor allem auch weil ich der Meinung bin, nämlich dass die Bürger/Innen von den links/grün Medienblätter und CH-TV-1 indoktriniert werden, wie früher in der ehemaligen UDSSR oder DDR. Eine grosse Rolle spielt dabei sicher auch, dass BK-Merkel in der DDR “erzogen” und dort aufgewachsen ist. Solche Prägungen der Kindheit schleppt ein Mensch (völlig unbewusst) dann seins ganzes Leben mit sich.
Sie Herr Wagner können sich ja auch noch auf’s Glatteis wagen und hier ihre Prognose des Spezialisten mit ein wenig Zivilcourage abgeben bitte:
https://www​.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/nationalratswahl-2019-wie-schneiden-die-parteien-ab/
So jetzt werde ich noch den wunderschönen sonnigen Herbsttag weiter geniessen.
Die SVP hat gefordert das für einen bestimmten Straftatenkatalog eine zwingende Ausschaffung erfolgen muss: das ist faktisch die Abschaffung einer Güterabwägung. Ob tatsächlich in grossem Umfang linksgrüne Richter angebrachte Ausschaffungen nicht verfügt haben weiss ich im Moment nicht, ich masse mir auch nicht an das anhand von Informationsbruchstücken aus Zeitungsartikeln, ohne konkrete Fallkenntnis, zu beurteilen. Ich habe auch nicht das tiefe Misstrauen der Schweizer Justiz gegenüber wie Sie das offensichtlich haben. Ich will jetzt nicht mehr explizit in die Materie tauchen, das habe ich anlässlich der Diskussionen zur Ausschaffungsinitiative ausführlich gemacht, aber ich habe damals aus gutem Grund vieles womit die SVP für die Ausschaffungsinitiative warb für rechtspopulistische Propaganda gehalten.
Ich habe übrigens auch die ganze Zeit schon mit den Grundrechten gemäss Verfassung, Menschenrechtskonvention und auch Schweizer Recht wie dem Asylgesetz argumentiert wenn es passte… das gerade Sie mir, der regelmässig solche Hinweise ignoriert, jetzt ein väterliches Lob für meine angeblich erst kürzlich erlangte Objektivität machen halte ich für zynisch und frech.
Die EU macht ca. 6.5% ihres Handelsvolumens mit der Schweiz. Sie dürfen natürlich gern glauben das dies wegen einer konkurrenzlosen Qualität etc. der Fall ist, aber ich bin mir sehr sicher das ein Rückfall der Schweiz in eine Art normales Drittland, ohne die bilateralen Verträge, der Schweizer Wirtschaft Konkurrenzfähigkeit nehmen würde, und auch Importe verteuern würde. Das sollte eigentlich jeder mit ein bisschen volkswirtschaftlicher Vorbildung befürchten.
Sie verstehen nicht warum man zurück nach Deutschland geht? Weil man in der Schweiz den doppelten Lohn hätte? Erst einmal ist das mit dem doppelten Lohn eine Pauschalaussage die so nicht immer stimmen muss. Schon gar nicht real, wenn man die höheren Lebenshaltungskosten und so weiter mit einrechnet. Ich habe gefühlt durch meinen Wechsel nach Deutschland an Lebensqualität gewonnen. Sie dürfen in solchen Dingen nicht immer so pauschal denken: jeder Mensch ist ein Einzelfall, jeder Mensch hat eigene, mitunter persönliche Gründe Dinge zu tun oder zu lassen. Das dann der eine oder andere eine Entscheidung nicht nachvollziehen kann ist normal, aber auch nicht schlimm.
“Wenn Sie auf der Autobahn mit 10km/h zuviel erwischt werden, geht man auch nicht davon aus das Sie grundsätzlich dazu neigen Verkehrsregeln nicht zu respektieren, und nimmt ihnen vorsorglich den Führerschein weg … nein, man “verurteilt” Sie zu einer angemessenen Busse.”
Ist keine Straftat
“Eine Ausschaffung wegen einer provozierten Prügelei, nach einer daraus resultierenden schweren Körperverletzung “
Gegenfrage: Was passiert mit Ihnen, wenn Sie in der Türkei das obige erfahren? Denken Sie in der Tat, dsas da jemand mitleid mit Ihnen hätte?
“Die SVP hat gefordert das für einen bestimmten Straftatenkatalog eine zwingende Ausschaffung erfolgen muss: das ist faktisch die Abschaffung einer Güterabwägung”
Jetzt sprechen Sie plötzlich wieder von einem bestimmten Straftatenkatalog? Es ist kaum anzunehmen, dass eine von einem Anderen angezettelete Prügelei in diesem Straftatenkatalog zu finden wäre.
“Die EU macht ca. 6.5% ihres Handelsvolumens mit der Schweiz. Sie dürfen natürlich gern glauben das dies wegen einer konkurrenzlosen Qualität etc. der Fall ist, aber ich bin mir sehr sicher das ein Rückfall der Schweiz in eine Art normales Drittland, ohne die bilateralen Verträge, der Schweizer Wirtschaft Konkurrenzfähigkeit nehmen würde, und auch Importe verteuern würde. Das sollte eigentlich jeder mit ein bisschen volkswirtschaftlicher Vorbildung befürchten.”
Wegen was sonst soll D in der CH einkaufen? Wegen den blauen Augen oder was? Die CH ist und gilt als ein Qualitätsbewusstes Land und darum kaufen Staaten bei uns ein. So auch die EU (oder besser deren Staaten). Denn die EU selber macht keine Geschäfte mit der CH.
“Gegenfrage: Was passiert mit Ihnen, wenn Sie in der Türkei das obige erfahren? Denken Sie in der Tat, dsas da jemand mitleid mit Ihnen hätte? “
Ach soooo … das war mir natürlich nicht klar, das Sie für die Schweiz Rechtsstaatlichkeit auf
Türkei-Niveau haben möchten. Das ist dann natürlich Ihr gutes Recht sich das zu wünschen, aber ich denke dafür gibt es in der Schweiz keine Mehrheit.
“Jetzt sprechen Sie plötzlich wieder von einem bestimmten Straftatenkatalog? Es ist kaum anzunehmen, dass eine von einem Anderen angezettelete Prügelei in diesem Straftatenkatalog zu finden wäre.”
Ich habe die ganze Zeit von einem Straftatenkatalog gesprochen. Aus Beteiligung an einer Prügelei kann unter dummen Umständen eine schwere Körperverletzung werden … und die wäre zwingend mit Ausschaffung bestraft.
Aber Sie haben meine Frage nicht beantwortet: würden Sie im beschriebenen Fall eine automatische Ausschaffung auch befürworten? Auch wenn es kein öffentliches Interesse (ganz im Gegenteil) gäbe?
Zu Ihrem Dritten Posting: ich sage nicht das niemand mehr in der Schweiz einkaufen würde. Ich sage nur das es die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen würde.
“”Gegenfrage: Was passiert mit Ihnen, wenn Sie in der Türkei das obige erfahren? Denken Sie in der Tat, dsas da jemand mitleid mit Ihnen hätte? “
Ach soooo … das war mir natürlich nicht klar, das Sie für die Schweiz Rechtsstaatlichkeit auf
Türkei-Niveau haben möchten. Das ist dann natürlich Ihr gutes Recht sich das zu wünschen, aber ich denke dafür gibt es in der Schweiz keine Mehrheit.”
Sie haben Recht
“”Jetzt sprechen Sie plötzlich wieder von einem bestimmten Straftatenkatalog? Es ist kaum anzunehmen, dass eine von einem Anderen angezettelete Prügelei in diesem Straftatenkatalog zu finden wäre.”
Ich habe die ganze Zeit von einem Straftatenkatalog gesprochen. Aus Beteiligung an einer Prügelei kann unter dummen Umständen eine schwere Körperverletzung werden … und die wäre zwingend mit Ausschaffung bestraft.”
Sie haben Recht
“Aber Sie haben meine Frage nicht beantwortet: würden Sie im beschriebenen Fall eine automatische Ausschaffung auch befürworten? Auch wenn es kein öffentliches Interesse (ganz im Gegenteil) gäbe?
Zu Ihrem Dritten Posting: ich sage nicht das niemand mehr in der Schweiz einkaufen würde. Ich sage nur das es die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen würde.”
Sie haben immer Recht
Sehr gut, Herr Schweizer.
“Ausschaffungen: Mangelhafte Statistik”
Der abwertende Begriff „Ausschaffung“ aus dem Wörterbuch des Unmenschen wurde in der Schweiz zum Wort des Jahres 2010 gekürt. Leider wird das seither oft so verstanden, dass dieses Unwort rein gewaschen und offiziell zur Verwendung freigegeben worden sei.
Die Verben “ausschaffen” (= wegschaffen) und “abschieben” (= wegschieben) sind aber nur im Zusammenhang mit Gegenständen korrekt, nicht mit Menschen. Korrekt wäre “rückführen, Rückführung”.